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myGully |
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01.12.14, 19:55
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 105
Bedankt: 87
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Zivilcourage wird bestraft
wieder ein tolles Beispiel...
Zitat:
Ein 15-Jähriger hat auf dem S-Bahnhof Treptower Park gegen einen Kinderwagen getreten und einen 47-jährigen Mann mit einem Messer bedroht. Der Junge wurde seinen Eltern übergeben. Gegen ihn wird nun ermittelt - und auch gegen den Mann.
Nach Angaben der Bundespolizei ereignete sich der Vorfall bereits am Samstagabend gegen 18 Uhr auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs Treptower Park. In dem Kinderwagen, den eine Frau vor sich herschob, saß ein etwa dreijähriges Kleinkind. Plötzlich pöbelte der 15-Jährige die Frau an und trat mit voller Wucht gegen den Kinderwagen.
Ein 47-jähriger unbeteiligter Mann, der auf dem Bahnsteig stand, sah dies und schritt sofort ein, um der Frau zu helfen. Nach Angaben der Bundespolizei gerieten die beiden in Streit, und der Mann schlug dem 15-Jährigen mit der Faust ins Gesicht.
Der Jugendliche zog daraufhin laut Polizei ein Messer und bedrohte den Mann. Dieser konnte dem 15-Jährigen jedoch das Messer abnehmen und ihn bis zum Eintreffen der Polizeibeamten festhalten. Die Bundespolizei leitete gegen den Jugendlichen ein Strafverfahren ein. Er wurde seinen Eltern übergeben.
Der Jugendliche aus Friedrichshain ist bei der Polizei bereits wegen zahlreicher Gewaltdelikte als Intensivtäter registriert. Nähere Angaben zu ihm konnte die Polizei nicht machen.
Auch der Mann, der der Frau half, muss sich auf ein Strafverfahren gefasst machen, weil er den 15-Jährigen schlug. Gegen ihn ermitteln die Beamten nun wegen Körperverletzung.
Warum der Jugendliche auf die Mutter und deren Kind losging, weiß die Bundespolizei noch nicht. Sie konnte die Mutter nicht befragen, weil sie vor dem Gewalttäter flüchtete und sich bislang nicht bei der Polizei
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei drunke bedankt:
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01.12.14, 20:09
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#2
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Zitat:
Auch der Mann, der der Frau half, muss sich auf ein Strafverfahren gefasst machen, weil er den 15-Jährigen schlug. Gegen ihn ermitteln die Beamten nun wegen Körperverletzung.
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Tja, wer weiß, was passiert wäre, wenn der Mann nicht eingeschritten wäre und jetzt hat er eine Strafanzeige am Hals.
Ich hoffe, dass der Richter, der über ihn urteilen muss, Milde walten lässt, weil ich persönlich nicht von ausgehe, dass der Mann ungeschoren davon kommt.
Aber vielleicht kann pauli8 noch etwas dazu sagen?
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01.12.14, 20:17
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 105
Bedankt: 87
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Wir waren leider nicht dabei und können nicht sagen warum er ihn auch gehauen hat.
Aber es gibt auch 15 jährige, die keine typischen 15 jährigen sind. Das Messer hatte er bestimmt auch nur zur selbstverteidigung der arme Kerl. Hat bestimmt nur seine Ehre verteidigt
Ich denke mir das sich der Jugendliche nicht einfach festhalten lassen, vielleicht auch den Helfer angegriffen hat, und er ihm einen Hieb versetz hat um ihn außer gefecht zu setzten
Nur ne Vermutung...
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01.12.14, 21:33
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#4
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.974
Bedankt: 8.035
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Er hat geschlagen also gibt es eine Ermittlung. Dabei kann auch Notwehr ermittelt werden. Also nicht schon wieder mit unsinnigen Spekulationen anfangen sondern einfach mal abwarten ob da ein Verfahren folgt.
Und @topic noch
Sicherlich unterste Schublade, wenn irgendein Idiot sowas macht. Wird sich aber auch entsprechend jemand drum kümmern.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Thorasan bedankt:
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01.12.14, 21:22
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#5
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Stressbacke
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 1.244
Bedankt: 3.698
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Das ist Deutschland, hilf jemanden und du wirst zum Täter,.. Ich werde niemals helfen, ich schaue weg!!! So oder so bekomme ich am ende ärger,... Ich helfe bekomme Stress oder helfe nicht und dann unterlassene hilfeleistung
-.-
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei Quagmire22 bedankt:
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01.12.14, 21:38
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#6
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Zitat:
Zitat von Quagmire22
Das ist Deutschland, hilf jemanden und du wirst zum Täter,.. Ich werde niemals helfen, ich schaue weg!!! So oder so bekomme ich am ende ärger,... Ich helfe bekomme Stress oder helfe nicht und dann unterlassene hilfeleistung
-.-
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Oder bezahlst es mit dem Leben, wenn du eingreifst.
Abgesehen davon, hätte ich gerne mal gewusst, ob man dem Typen angesehen hat, dass er noch nicht volljährig ist. Weil viele Jugendliche sehen älter aus als sie sind. Das Alter ist einem ja nicht auf die Stirn geschrieben.
BTW: S Bhf Treptower Park war eigentlich immer einer der ruhigen Bahnhöfe.  Wenn wo die Lutzie abging, dann nicht dort.
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01.12.14, 22:00
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#7
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Zumindest wird dieser Jugendliche in Zukunft (unabhängig vom Verfahren) nicht gehr ganz so unbedarft auf Passanten zugehen.
Ich habe hier auch schon mal einen 14-jährigen am Kragen gepackt der mit seinem kleinen Bruder auf meinem Grundstück meine Hunde in Gefahr brachte und angedroht ihm mit einem Prügel Beine zu machen. Zum Glück nimmt man mich (wenn ich in Rage bin) ernst. Auf den Einwand "dann zeige ich sie an" gab ich ihm lapidar zur Antwort "Mir egal, aber die Prügel nimmt dir keiner mehr ab, und glaube mir ich weiß wo ich hinschlagen muß". Ab da war Ruhe.
Wer nicht völlig verblödet ist weiß wann er den Kürzeren zieht und gibt Ruhe.
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01.12.14, 23:36
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#8
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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Es ist doch immer wieder das gleiche Missverständnis, wenn Medien Worte verwenden, die bei Laien falsche Schlüsse hervorrufen. Man kann dem Laien das nicht mal übel nehmen.
Zitate der Zeitung:
Zitat:
Gegen ihn wird nun ermittelt - und auch gegen den Mann.
…
Auch der Mann, der der Frau half, muss sich auf ein Straf verfahren gefasst machen, weil er den 15-Jährigen schlug. Gegen ihn ermitteln die Beamten nun wegen Körperverletzung.
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Es wird doch nicht gegen den Mann ermittelt, sondern seine Handlungsweise wird durch Ermittlungen geprüft. Erst nach Abschluss stellt sich heraus, ob er überhaupt vor einem Richter landet.
Aus dem Grund heißt es nämlich Ermittlungsverfahren. Aber so kleine Unterschiede machen selbst Polizeireporter nicht. Thorasan kann das besser als ein Journalist.
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Die folgenden 10 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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01.12.14, 23:51
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#9
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Ist das eine normale Verfahrensweise, dass gegen Leute, die helfen wollten, in solch einem Fall ermittelt wird?
Wie ist deine Einschätzung?
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02.12.14, 00:18
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#10
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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Normal ?
Beurteile mal folgende konstruierte Konstellation einer anderen Situation.
Polizist entdeckt in einer kalten Winternacht ein stockbesoffenen Betrunkenen. Er "hilft" ihm, rettet ihn vor einem möglichen Erfrieren und bringt ihn zur Dienststelle zur Ausnüchterung.
Als er wieder einigermaßen ansprechbar ist, bemerkt er bei sich Verletzungen, die darauf hindeuten könnten, er sei von Polizisten geschlagen worden. Er erstattet Anzeige gegen Unbekannt.
Es wird ermttelt...ja ich weiß schon...jetzt kommt ein lautes Hüstel.
Selbstverständlich wird dann auch der Polizist überprüft, der ihn zur Dienststelle gebracht hat.
Aber jetzt wird doch nicht gleich geschrieben, der muss sich jetzt auf ein Strafverfahren gefasst machen.
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02.12.14, 00:49
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#11
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.974
Bedankt: 8.035
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Zitat:
Zitat von Destiny
dass gegen Leute, die helfen wollten, in solch einem Fall ermittelt wird?
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Es wird nicht gegen Ihn ermittelt, sondern die Sitaution wird ermittelt.
Dazu wird nciht ermittelt weil er helfen wollte/geholfen hat, sondern weil er einen Mitmenschen geschlagen hat. Der Grund ist erstmal irrelevant, dafür wird ja dann ermittelt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Thorasan:
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02.12.14, 12:18
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#12
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 116
Bedankt: 99
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Zitat:
Zitat von Destiny
Ist das eine normale Verfahrensweise, dass gegen Leute, die helfen wollten, in solch einem Fall ermittelt wird?
Wie ist deine Einschätzung?
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Es wird IMMER ermittelt. Man kann nicht einfach sagen: "Das sieht offensichtlich aus, der hat sich nur verteidigt, das brauchen wir gar nicht prüfen das erklärt sich aus dem gesunden Menschenverstand."
Es wird (höchstwahrscheinlich) so laufen. Ermittlung wird durchgeführt und kommt zu dem Schluss: "Notwehr" oder "Nothilfe", da nicht der Mann direkt Ziel des ersten Angriffs war. Ergebnis: Kein Strafverfahren.
Der Satz "..gegen ihn ermitteln nun die Beamten nun wegen Körperverletzung" deutet eigentlich schon darauf hin was genau vorgeht. Die Polizei (die Beamten) ermitteln für eine eventuelle Grundlage eines Strafverfahrens. Das wäre dann eine repressive Tätigkeit, wahrscheinlich §§160 ff. StPO bei der die Polizei mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet.
Deuten die von der Polizei gesammelten Beweise darauf hin, dass kein Fehlverhalten Seitens des Mannes vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft kein Verfahren eröffnen (Anklage erheben wegen Körperverletzung).
(Angaben ohne Gewähr, das ist nur meine Einschätzung)
edit: § 160 StPO:
Zitat:
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
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Also: Schaut in Absatz 1, "[...] ob die öffentliche Klage zu erheben ist [...]
Absatz 2: "[...]sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln[...]
Damit wäre eigentlich genug gesagt, dem Mann wird höchstwahrscheinlich nichts passieren, das ist mal wieder eine sehr reißerische Meldung die mit der Realität nicht sonderlich viel zu tun hat.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Alphastatus:
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05.12.14, 15:31
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#13
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2013
Beiträge: 295
Bedankt: 203
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Zitat:
Zitat von Destiny
Ist das eine normale Verfahrensweise, dass gegen Leute, die helfen wollten, in solch einem Fall ermittelt wird?
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Bin nicht sicher, aber ist das nicht nur bei körperlicher Gewalt der Fall?!
Mir fällt dazu spontan folgende Geschichte ein:
Ein Bekannter wurde mal von einem Besoffenen bedrängt und es war offensichtlich, dass der Besoffene auf Streit aus war. Der Bekannte hat versucht ihn zu beruhigen, hat aber alles nichts gebracht. Dann hat er (der Bekannte) seine Gas-Waffe gezogen (er hat einen kleinen waffenschein), den Betrunkenen ein letztes Mal gewarnt und mit der Anwendung von Waffengewalt gedroht. Da das auch nicht gebracht hat, hat er abgedrückt und die Polizei gerufen. Die Polizisten haben dann erklärt, dass er alles richtig gemacht hat und sich auf richtige Art und Weise verteidigt hat. Hätte er den Besoffenen geschlagen, wäre er angezeigt worden, aber so wäre das in Ordnung. Ende vom Lied war, dass der Besofenne eine Anzeige wegen Beleidigung und Nötigung am als hatte und der Bekannte einfach gehen konnte ohne Angst vor irgendwelchen Konsequenzen haben zu müssen. Es geht also nicht darum, ob man Gewalt anwendet, sondern wie man diese anwendet...
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Gegenseitiger Respekt ist keine Frage der Wertschätzung sondern des Anstandes.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei masoeng bedankt:
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06.12.14, 21:25
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#14
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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Zitat:
Zitat von masoeng
Bin nicht sicher, aber ist das nicht nur bei körperlicher Gewalt der Fall?!...
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Es ist bei vielen Delikten so. Die alle jetzt aufzuzählen würde den Rahmen sprengen. Selbst wenn augenscheinlich ist, dass es zu 99,99999 % so ist, dass in deinem Beispiel-masoeng- dein Bekannter völlig berechtigt gehandelt hat, der "Gegner" aber z.B. fadenscheinige Beschuldigungen anbringt, dann werden eben Zeugen, nur beispielweise, befragt werden müssen. Das sollte aber schon vorher über "die Bühne gehen" durch eine objektive Abklärung der Ereignisse.
In Fällen wo der eigentlich Beschuldigte dann abwegige Darstellungen des Sachverhalltes behauptet, genügt sehr oft im Abschlussbericht der Hinweis auf die Haltlosigkeit aufgrund der festgestellten Sachlage.
Ermittlungen sind es trotzdem...dein Freund also wird nicht als Beschuldigter geführt.
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02.12.14, 02:13
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#15
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 368
Bedankt: 433
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Zitat:
Zitat von THY Pilot
Ins Gesicht boxen hätte echt nicht sein müssen.
Als 47 Jähriger sollte man scho stark genug sein, den Buben solange festzuhalten bis die Polizei auftaucht.
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Täterschutz is toll... Er hätte dem Typen ein 2tes Mal in die Fresse hauen sollen
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei .Xtasy. bedankt:
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02.12.14, 07:19
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#16
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Der Mann soll sich den §32 aus dem Strafgesetzbuch und auf Notwehr berufen, dann kommt der sicher frei aus dem Verfahren.
__________________
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02.12.14, 07:59
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#17
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Sektor 7 Blau
Beiträge: 1.435
Bedankt: 1.131
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Trotzdem muss der wirklich zu der volles Programm gestörten Sorte gehört haben,wie kann man auf nen kinderwagen mit Baby drin reinkicken ?
,des Baby checkt doch am allerwenigsten was Sache ist . Paar Fäuste mehr hätten glaub nicht geschadet
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei oder:
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02.12.14, 09:41
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#18
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Zitat:
Der Jugendliche aus Friedrichshain ist bei der Polizei bereits wegen zahlreicher Gewaltdelikte als Intensivtäter registriert.
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 Da wundert mich das mit dem Messer nun überhaupt nicht.
Ich hoffe für den Mann, der mutig genug war, um einzugreifen, dass sich die Mutter mit dem Kinderwagen meldet.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Destiny:
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02.12.14, 11:34
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#19
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.252
Bedankt: 5.467
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Zitat:
Zitat von Destiny
Ein Taschenmesser oder so ein Springmesser?
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Ein Taschenmesser. Wobei meines Wissens nicht jedes Springmesser in Deutschland verboten ist. Ein Springmesser, welches seitlich öffnet, eine Klingenlänge bis 8,5 cm hat und nicht zweiseitig geschliffen ist, ist legal [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Spielt in diesem Zusammenhang aber auch keine Rolle, da du aus dem Artikel auch keine Informationen über das Messer des 15 jährigen hast.
Zitat:
Zitat von Destiny
Bist du minderjährig?
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Nein.
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02.12.14, 10:28
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#20
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.252
Bedankt: 5.467
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Zitat:
Zitat von Stahlhammer25
Wieso führt man ein Messer bei sich, habe ich mein ganzes Leben nicht gebraucht.
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Zitat:
Zitat von Destiny
 Da wundert mich das mit dem Messer nun überhaupt nicht.
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Ich habe immer ein Messer in der Hosentasche. Könnt Ihr daraus jetzt Schlüsse über mein Wesen, mein Verhalten oder meine Vorstrafen ziehen?
Das Messer ist ein praktisches Werkzeug. Wenn ich eine Waffe will - die gefährlicher ist, als das Messer - nehm ich einen Besenstiel.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Shao-Kahn:
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02.12.14, 10:50
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#21
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Zitat:
Zitat von Shao-Kahn
Ich habe immer ein Messer in der Hosentasche. Könnt Ihr daraus jetzt Schlüsse über mein Wesen, mein Verhalten oder meine Vorstrafen ziehen?
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Ein Taschenmesser oder so ein Springmesser? Nur mal neugierigkeitshalber.
Bist du minderjährig?
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02.12.14, 13:04
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#22
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Danke für die Info.
Ich wüsste zu gerne, ob die Frau sich bei der Polizei gemeldet hat und ob der Bengel Strafanzeige gegen den Mann wegen Körperverletzung gestellt hat. Das wäre ja auch möglich.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Destiny:
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02.12.14, 14:58
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#23
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Ist öfter hier
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 243
Bedankt: 285
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Ich wüsste gerne, ob du ein Leben hast abseits von myGully, warum du soviel kacke erzählst und warum hier Stroh liegt?
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei ulmilten bedankt:
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02.12.14, 15:05
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#24
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Zitat:
Zitat von ulmilten
warum hier Stroh liegt? 
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei TinyTimm:
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02.12.14, 16:04
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#25
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Süchtiger
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Nichts
Beiträge: 845
Bedankt: 593
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DAs ist doch in diesem ach so tollem Land nichts neues. Ich habe schon auf der Autobahn angehalten um jemandem auf dem Seitenstreifen zu helfen. Polizei kam und ich bekam ein Bußgeld, da ich dort nichts zu suchen habe und blablabla.
Dann habe ich schon einmal ein kleines Kind vor dem Überfahren eines Busses gerettet. Zack kam die Mutter angrannt hat geschrien ich solle das Kind nicht so hart dran nehmen. Die Blöde Kuh sah sogar wie ich es vor dem Bus noch zurück zog.
JAja die Welt wird immer schlimmer und wenn jetzt einer sagt das war früher genau so, dann hat er wohl keine Ahnung.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Samonuske bedankt:
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02.12.14, 16:35
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#26
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 446
Bedankt: 828
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Zitat:
Zitat von ulmilten
....und warum hier Stroh liegt?
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Als Ballen, oder nur ein simpler Haufen?
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02.12.14, 17:15
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#27
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Echter Freak
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 2.209
Bedankt: 3.945
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Warum Stroh rumliegt wird [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] erklärt.
Aber was hat Stroh mit dem Fred zu tun?
Vielleicht weil so viel leeres Stroh gedroschen wird.
__________________
"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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02.12.14, 18:34
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#28
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Zitat:
Zitat von nolte
Vielleicht weil so viel leeres Stroh gedroschen wird.
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Kann auch an undichten Köpfen liegen.
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03.12.14, 20:50
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#29
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Cybernetic Spam Organism
Registriert seit: Jun 2013
Beiträge: 238
Bedankt: 165
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Hm, also dass bei einer Körperverletzung ermittelt wird, ist ganz normal! Da muss auch keiner ne Anzeige erstatten. Das liegt im "öffentlichen Interesse".
Man muss ja schließlich feststellen, ob es sich dabei um eine Straftat handelt.
Dass der Mann eine Strafe bekommt, ist eher unwahrscheinlich. Die Körperverletzung rechtfertigt sich in diesem Fall durch die Nothilfe. Das ist wie Notwehr, nur wenn man halt anderen hilft. Die Voraussetzungen für Notwehr und -hilfe lassen zwar nicht viel Spielraum, greifen aber auch bei unmittelbar bevorstehender Bedrohung.
Wieder 100% vom eigentlichen Thema weg und eine Absurdistan-Zeitungsente draus gemacht zur leichteren künstlichen Empörung.
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05.12.14, 14:22
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#30
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Anfänger
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 2
Bedankt: 2
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mit voller Wucht gegen einen Kinderwagen treten, und sich dann noch mit einem Messer verteidigen wollen... Respekt, das zeugt von Stärke. Damit kann er bei seinen Freunden angeben. Und seine Eltern sind auch ganz sicher Stolz auf ihn.
Der 47. Jährige Mann hat alles richtig gemacht, auch wenn sein Schlag wohl zu harmlos war.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei becksfeti:
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