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01.12.14, 03:12
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Legende
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US-Luftverkehr - Beinahe Crashs mit Drohnen häufen sich
Zitat:
Neuer Bericht listet Zwischenfälle auf
Einsatzmotive für Drohnen gibt es genügend. Immer mehr kleine, ferngesteuerte Fluggeräte sind allerorts unterwegs. In den USA häufen sich mittlerweile die Unfälle in Zusammenhang mit Verkehrsflugzeugen drastisch, wie die US-Luftfahrtbehörde FAA in einem neuen Bericht darstellt. Seit Juni sind offiziell 25 gefährliche Zwischenfälle dokumentiert. In weit mehr Fällen wurden Drohnen in Flughafennähe gesichtet. Nicht zuletzt deswegen plant die Behörde strenge Regeln für den kommerziellen Einsatz unbemannter Drohnen - die Rede ist dem Vernehmen nach von einem eigenen Pilotenschein.
Pilotenschein für Drohnenflüge?
Bauern begutachten mittels Drohnen die Ernte auf ihren Feldern, Kamerateams kommen so zu atemberaubenden Aufnahmen. Immobilienmakler nutzen Drohnen, um Luftbilder von ihren Grundstücken zu machen. Doch einige der ferngesteuerten Kleistfluggeräte stellten in der näheren Vergangenheit eine Bedrohung für den Flugverkehr dar, wie aus einem neuen Bericht der US-Luftfahrtbehörde FAA hervorgeht.
Demnach sind viele Berichte von US-Piloten - privat oder auf Linienflügen im Einsatz - dokumentiert, die einen starken Anstieg gefährlicher Zwischenfälle bzw. Beinahe-Kollisionen von Verkehrsflugzeugen mit Drohnen darstellen. Der Bericht listet 25 gefährliche Zwischenfälle innerhalb der letzten sechs Monate auf. Innerhalb dieses Zeitraums öffnete die Federal Aviation Administration (FAA) nach und nach immer mehr Gebiete für Drohnenflüge.
Gefahr für Propeller und Triebwerke
In 175 Fällen wurde die Sichtung von Drohnen in der Nähe von Flughäfen dokumentiert. Zwar sind die Drohnen im Ausmaß vergleichsweise klein bzw. leicht, doch für Propeller und Triebwerk stellen sie eine neue Gefahr nach jahrzehntelangen Bemühungen um mehr Sicherheit in der Luftfahrt dar. „Das Potenzial für katastrophale Schäden ist bestimmt da“, erklärt Fred Rogger, ein pensionierter General der Air Force gegenüber der „Washington Post“.
Die Zwischenfälle ähneln sich meist im Hergang: Innerhalb von Sekunden tauchen die kleinen Fluggeräte auf, Zusammenstöße können - so heißt es in den Darstellungen der einzelnen Berichte - nur im letzten Moment verhindert werden. Oft passieren Drohnen das betreffende Flugzeug nur einige Meter entfernt. Viele der Zwischenfälle ereignen sich während Starts bzw. Landungen an den US-Flughäfen in New York und in Washington - teilweise in bis zu 1.000 Metern Höhe.
Nach und nach in Flugverkehr integrieren
Der Bericht mit den alarmierenden Details kommt zu einer Zeit, in der die FAA durch die Drohnenindustrie bzw. die Gesetzgeber immer stärker unter Zugzwang gerät. Schließlich wies der Kongress nach einem Gerichtsurteil die FAA an, den Drohnenverkehr nach und nach in den Flugverkehr zu integrieren. Seit Jahren arbeitet die Behörde an einem Regulativ - und es könnte noch Jahre dauern, bis dieser Prozess zu Ende ist.
Nach derzeitigem Stand ist es Privaten erlaubt, kleine Drohnen fernzusteuern, solange diese unter einer Höhe von etwa 120 Metern Höhe bleiben bzw. sich Flughäfen nicht um mehr als etwa acht Kilometer annähern. Das Betreiben von Drohnen vor einem kommerziellen Hintergrund ist weitgehend verboten - auch wenn die FAA damit begonnen hat, individuelle Sondergenehmigungen (etwa an die Filmindustrie) zu vergeben. Allerdings ist dafür ein Gerichtsurteil nötig.
Flug nur mit Pilotenschein?
Während sich die US-Luftfahrtbehörde mit der Ausarbeitung von Regeln müht, wird der Markt von immer mehr bzw. immer billigeren Drohnen überschwemmt. Schätzungen zufolge sind in den USA innerhalb der vergangenen drei Jahre etwa eine halbe Million kleiner Drohnen verkauft worden. Gleichzeitig ist die Sanktionierung gegen Verstöße ein Problem, nur in einigen wenigen Fällen wurden Strafen ausgesprochen.
Apropos Regeln: Zuletzt hatte das „Wall Street Journal“ („WSJ“) unter Berufung auf Experten bzw. Insider aus der FAA berichtet, dass derzeit an strengen Richtlinien für den Betrieb kommerzieller Drohnen gearbeitet werde. Ihr Einsatz soll grundsätzlich nur bei Tageslicht gestattet sein, zudem darf die Drohne, so wird kolportiert, nur von einem ausgebildeten Piloten der bemannten Luftfahrt gesteuert werden. Schließlich ist die FAA der Ansicht, dass es sich bei Drohnen rechtlich gesehen um Flugzeuge handelt.
Sondergenehmigungen nur per Gerichtsurteil?
Zahlreiche Unternehmen erwarten unterdessen sehnsüchtig die Verabschiedung von neuen Richtlinien. Derzeit, so heißt es im „WSJ“, wird davon ausgegangen, dass die geplanten Regelungen gegen Jahresende vorgestellt werden. Bis zur endgültigen Verabschiedung eines Gesetzes würde es dann noch ein oder zwei Jahre dauern. Branchenkenner erwarten laut dem Magazin heftigen Widerstand gegen die Pläne der Luftfahrtbehörde.
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Entwicklung erst am Anfang
Gewicht von Ausstattung größtes Problem
Drohnen setzen sich im militärischen, zivilen und privaten Bereich immer mehr durch. Obwohl die Hightech-Geräte nur noch entfernt an die Anfänge erinnern - notdürftig ferngesteuerte ausrangierte Flugzeuge mit hohem Absturzpotenzial und entsprechenden Einsatzmöglichkeiten -, steht die Entwicklung nach Meinung von Experten erst am Anfang, vor allem beim Einsatz als Waffe.
Unbemannte Luftfahrzeuge werden nur im deutschen Sprachgebrauch als Drohnen bezeichnet. International haben sich die Abkürzungen für „Unmanned Aerial Vehicles“ bzw. „Systems“ (UAV, UAS) durchgesetzt. Ursprünglich konnten die Geräte nur kurze Distanzen „unintelligent“ überwinden. Mehr war auch nicht nötig, denn am Anfang ging es um wenig mehr als Tontaubenschießen auf höherem Niveau: Nicht mehr benötigte Flugzeuge wurden losgeschickt, um sie vom Boden aus oder durch die Bordsysteme von Kampfflugzeugen abzuschießen.
Hightech auch schon bei Spaßprodukten Standard
Inzwischen muss zumindest zwischen Aufklärungsdrohnen - zivil und/oder militärisch nutzbar - und Kampfdrohnen unterschieden werden. Aufklärungsdrohnen werden in immer größerem Umfang zu zivilen Zwecken eingesetzt, etwa zur Kontrolle von Hochspannungsleitungen. Die Bezeichnung „Dual Use“ umfasst Geräte, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden könnten. Die Größe von Drohnen reicht von nur wenige Zentimeter großen Geräten („Micro Aerial Vehicles“, MAV) über fliegende Kameraplattformen für gewerbliche Zwecke (Filmaufnahmen, Transport) bis hin zu robusten und allwettertauglichen Fluggeräten.
Die Ausstattung mit Kameras und Sensoren gehört inzwischen zur Grundausstattung - bis hin zum Hobbybereich. Immer mehr Menschen leisten sich den Spaß, um - etwa auch mit Smartphones zu steuernden Geräten - ungewohnte Blicke aus der Vogelschau zu bekommen. Der Einsatz von Drohnen zur Lieferung von bestellten Pizzas bis hin zum im Internet bestellten Paket ist vorläufig allerdings in den Bereich der PR-Gags zu verweisen. Für solche Aufgaben brauchte es allein wegen des zu transportierenden Gewichts - sehr istungsfähige und damit teure Drohnen aus dem militärischen Bereich.
Forschung an leichtgewichtigen Raketen
Militärische UAVs dienen zur Aufklärung bzw. zu Angriffen (Kampfdrohnen). Zu Ersteren zählt etwa der US-Typ RQ 4A „Global Hawk“. Kampfdrohnen wie die MQ-1 „Predator“ (Raubtier) und die MQ-9 „Reaper“ (Sensenmann) sind mit lasergelenkten Bomben und Panzerabwehrraketen der Typen „Paveway“ und „Hellfire“ ausgestattet. Diese Drohnen gehören zur HALE- (High Altitude Long Endurance) bzw. zur MAME-Gruppe (Medium Altitude Medium Endurance): Sie können bis zu 20 Kilometer hoch fliegen und bis zu 40 Stunden in der Luft bleiben bzw. bis zu 15 Stunden lang in bis zu sechs Kilometer Höhe fliegen.
Ein Problem für Kampfdrohnen ist das hohe Gewicht der mitgeführten Kampfmittel, die ursprünglich für den Einsatz durch weit leistungsstärkere Hubschrauber und Jets entwickelt wurden. Auf Drohnen montiert, verringern sie deren mögliche Reichweite und Einsatzdauer. Rüstungskonzerne wie die französische Thales arbeiten an leichteren Waffen, die auch für kleinere Trägerplattformen infrage kommen könnten. Die LMM (Lightweight Multi-role Missile - leichte Mehrzweckrakete) von Thales ist mit einem Gewicht von 13 Kilogramm maßgeschneidert für den Einsatz von Drohnen.
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Frankreich reagiert auf AKW-Überflüge
„Ein Alarmsignal“
Als Reaktion auf mysteriöse Drohnenflüge über französischen Atomkraftwerken hat die Regierung in Paris ein Forschungsprogramm zur Erkennung und zum Abfangen solcher Fluggeräte lanciert. Die Überflüge der vergangenen Wochen seien ein „Alarmsignal“, erklärte das französische Generalsekretariat für Verteidigung und nationale Sicherheit Ende November in Paris.
Die Behörde beauftragte die nationale Forschungsagentur damit, technische Mittel zu entwickeln, mit denen Drohnen ausgemacht und abgefangen werden können. Eine Million Euro steht dafür zur Verfügung. In den vergangenen Wochen hatten immer wieder Drohnen französische Atomkraftwerke überflogen. Wer hinter den Flügen steckt, ist nach wie vor unklar.
Greenpeace: Alte AKWs abschalten
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace warnte Anfang der Woche, die Drohnenüberflüge seien ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko, Frankreichs Atomanlagen seien „absolut unzureichend“ gegen Terroranschläge gesichert. „Die überalterten Atomanlagen müssen abgeschaltet werden, bis die Hintergründe der Drohnenüberflüge geklärt sind“, hieß es vonseiten der Nichtregierungsorganisation (NGO).
Die französischen Nuklearanlagen sind auf 19 Standorte verteilt. In den vergangenen Wochen wurden dort rund 30 unbemannte Drohnen gesichtet. Es ist verboten, Atomanlagen zu überfliegen. Als Konsequenz soll nach unbestätigten Informationen französischer Stellen bereits „eine Reihe technischer Geräte“ wie ein Militärradar installiert worden sein. Das Generalsekretariat für Verteidigung und nationale Sicherheit, kurz SGDSN, erklärte dagegen, die Drohnenflüge der vergangenen Wochen stellten keine „Bedrohung“ dar, die „das gute Funktionieren und die Sicherheit der Atomanlagen“ infrage stellten.
Polnische Güterbahn setzt auf Drohnen
Doch nicht nur in Frankreich sollen Drohnen zur Bekämpfung von Kriminalität eingesetzt werden. Das polnische Eisenbahnunternehmen PKP Cargo setzt bereits Drohnen ein, um die Ladung von Güterzügen vor Diebstahl zu schützen. Mit den unbemannten Flugkörpern würden Bahnanlagen überwacht und Hindernisse auf den Gleisen aufgespürt.
Die Drohnen sind mit Wärmebildkameras ausgerüstet und unabhängig von der Witterung einsetzbar. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres sei es zu mehr als 900 Diebstählen mit einem Gesamtschaden von umgerechnet knapp einer Million Euro gekommen. Kohletransporte sind besonders oft Ziel von Angriffen.
Drohnen bei Fußballspielen in Italien
Unterdessen ist der italienischen Polizei in Zukunft erlaubt, auch bei Fußballspielen Drohnen zur Überwachung einzusetzen. Italiens Luftwaffe und die Polizei unterzeichneten Ende November ein entsprechendes Abkommen. Die Drohnen vom Typ Predator sollen demnach bei Großereignissen wie gut besuchten Fußballpartien und Demos zur Überwachung aus der Luft eingesetzt werden. Sie sind auf dem Militärflugplatz Amendola in der Region Apulien stationiert, haben eine Flugdauer von etwa 20 Stunden und können unterwegs Daten sammeln und Bilder senden.
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