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[Recht & Politik] Koalition will Blutabnahme bei Alkoholtests abschaffen

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Ungelesen 30.11.14, 10:39   #1
Destiny
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Standard Koalition will Blutabnahme bei Alkoholtests abschaffen

Zitat:
In Zukunft nur noch pusten? Geht es nach der großen Koalition, soll es bei Alkoholtests in Zukunft keine Blutabnahme mehr geben. Der Unions-Fraktionsvize Thomas Strobl fordert eine rasche Änderung des zu aufwendigen Systems.

Die große Koalition will die aufwendigen Blutentnahmen bei Alkoholkontrollen auf den Prüfstand stellen. „Wir sollten das System der Blutentnahme insgesamt überdenken“, sagte der Unions-Fraktionsvize Thomas Strobl (CDU) gegenüber FOCUS.

„Die modernen Atem-Alkoholtests sind heute auch sehr präzise, da könnten wir auf die Blutentnahme verzichten“, erklärt Strobl.

Strobl fordert schnellen Entwurf

SPD und Union hatten sich darauf im Koalitionsvertrag im Grundsatz verständigt.

Sollte es aber trotzdem beim heutigen System bleiben, müsse der Richtervorbehalt entfallen, drängt Strobl. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) solle „schnell einen Entwurf vorlegen, der die Ermittlungstätigkeit der Polizei den praktischen Gegebenheiten anpasst“, fordert Strobl.
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Und da man ja weiß, dass bestimmte nicht-alkoholische Lebensmittel die Pustegeräte anschlagen lassen, sollte man also in Zukunft vermeiden, vorher Apfelsaft zu trinken, Kirschen zu essen, Mon Cherie ist auch tabu etc?

Hieß es nicht immer, dass nur durch Bluttests der echte Alkoholspiegel festgestellt werden kann?
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Ungelesen 30.11.14, 10:57   #2
nichtecht
oder doch?
 
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Es gibt auch noch nach Tagen Dinge im Blut nachweisbar die ebenso zum Führerscheinentzug führen könnten obwohl man nüchtern ist.
Daher würde ich das befürworten und beim pusten bleiben.
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Ungelesen 30.11.14, 11:00   #3
TinyTimm
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Zitat:
Zum Thema Atemalkohol vs. Blutalkoholkonzentration:

Atemalkoholkonzentration = AAK (Einheit mg/l)
Blutalkoholkonzentration = BAK (Einheit ‰ Promille)

Die Blutalkoholkonzentration bei der Blutentnahme wird durch die (im venösen Blut enthaltene Alkoholmenge) in Milligramm pro Gramm (mg/g) gemessen. Beispiel ein BAK von 0,5 Promille bedeutet somit, dass bei der untersuchten Probe in einem Gramm Blut ein Anteil von 0,5/1000 g (= 0,0005 g) Alkohol enthalten ist.

Ausgedehnte Versuchsreihen haben ergeben, dass die Atemalkoholkonzentration (AAK) ca. 1/2.000 der Blutalkoholkonzentration (BAK) in einer zeitgleich entnommenen Blutprobe entspricht. Dieses Verhältnis ist jedoch nicht konstant, sondern von individuellen Faktoren, insbesondere von der jeweiligen Körpertemperatur, abhängig. Auch kommt es in der Zeit, in der der genossene Alkohol noch aus dem Magen-Darmtrakt in das Blut übergeht (Resorptionsphase), zu unterschiedlich starken Alkoholkonzentrationen im arteriellen bzw. venösen Blutkreislauf. Während dieser Phase, die bis zu 2 Stunden nach Trinkende andauert, kann die aus dem venösen Blut bestimmte Blutalkoholkonzentration deshalb von der in der Atemluft gemessenen und dann umgerechneten Konzentration des aus dem arteriellen Blut an die Atemluft abgegebenen Alkohols abweichen.

Weil es somit keine konstante Relation zwischen Blut- und Atemalkoholkonzentration gibt, die durch Verwendung eines einheitlichen Faktors eine direkte Umrechnung von AAK in BAK ermöglichen würde, hat der Gesetzgeber alternativ zu dem BAK-Grenzwert von 0,5 ‰ einen eigenständigen AAK-Grenzwert von 0,25 mg/l definiert, dessen Überschreitung lediglich die gleichen Rechtsfolgen zeitigt, wie der dort genannte BAK-Wert. Deswegen messen auch viele von der Polizei verwendeten Geräte in mg/l und nicht in Promille (1,00 ‰ = 0,50 mg/L / 1 mg/L x 2 = ‰)
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