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myGully |
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12.11.14, 16:24
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
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Klinikum Haar: Polizei schießt Patienten an
Zitat:
München - Ein Patient ist in der Nacht auf Dienstag im Isar-Amper-Klinikum in Haar von einem Polizisten angeschossen worden. Zuvor war der Mann auf die Beamten losgegangen.
Der 41-jährige Patient ging offenbar kurz zuvor mit "akuter Selbstmordabsicht" freiwillig in die psychiatrische Klinik. Mit einer abgebrochenen Flasche fügte er sich zunächst selbst schwere Verletzungen am Hals und Kopf zu. Als die Polizei gegen 1.40 Uhr anrückte, ging er mit der Flasche und mit Scherben aus einem zertrümmerten Bild auf die Beamten los. Dann fielen Schüsse.
Die Beamten hätten zwei Mal gedroht, zu schießen - doch der Mann sei nicht zu stoppen gewesen, sagte der leitende Kriminaldirektor Harald Pickert. Ein 37 Jahre alter Hauptkommissar habe gefeuert, als der Mann weniger als vier Meter vor ihm war.
Eine Kugel verletzte den Patienten schwer, er musste notoperiert werden. Der Mann soll nach Polizeiangeben nicht in Lebensgefahr schweben, sein Zustand ist stabil.
Der Patient stammt ursprünglich aus Indien und hat eine Aufenthaltsgenehmigung. Vor etwa zehn Jahren war er bereits wegen Totschlag in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Die Polizeibeamten wurden bei dem Einsatz nicht verletzt. Die Staatsanwaltschaft München I führt zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt Voruntersuchungen zum Schusswaffengebrauch durch. Es gibt aber kein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten.
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Hätte man nicht auch Tränengas, oder eine Nebelpatrone einsetzen können?
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12.11.14, 17:17
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#2
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Bilderrahmen aus Glas, Flasche aus Glas - wie ist der Typ da ran gekommen?
Abgebrochene Glasflasche gegen Schusswaffe... nun ja.
Wird sowieso keine Konsequenzen für den Polizisten haben - war ja bei der Schwundeck und dem Typen am Neptun Brunnen auch schon so, die haben das aber nicht überlebt.
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12.11.14, 17:26
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#3
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Ein Ermittlungsverfahren mag durchgeführt werden, heißt aber nicht, dass da irgendwelche Konsequenzen draus entstehen. Google mal nach Christy Schwundeck oder den nackten Mann am Neptunbrunnen.
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12.11.14, 17:48
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#4
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Hi, hast du Beispiele dafür? Würde mich wirklich interessieren.
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12.11.14, 17:51
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#5
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oder doch?
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 408
Bedankt: 268
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Als Polizist/in hat man es auch nicht leicht.
Wenn Ihr eine Waffe dabei habt und diese auch nutzen dürft, dann würdet Ihr das auch tun wenn jemand mit einer Glasscherbe auf euch los geht.
Oder rennt Ihr dann weg?
Man kann nicht immer alles dabei haben (wie einige Sachen die hier vorgeschlagen wurden) und auch noch griffbereit haben.
Ein Hund ist auch nicht bei jedem Einsatz dabei.
Ohne irgendwelche genauen Hintergründe sollte man es sein lassen zu meckern. Das kann man machen wenn sich bestätigen sollte das Sie sehr wohl in der Lage gewesen wären, das ganze auf eine andere Art und Weise zu lösen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei nichtecht:
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12.11.14, 17:52
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#6
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Naja, anscheinend übergeht ihr alle, dass der Typ vor 10 Jahren schon mal wegen Totschlag eingewiesen wurde.
Heißt, er wurde verurteilt war aber nicht schuldfähig.
Wenn das den Polizisten bekannt war, halte ich den Schusswaffengebrauch für verhältnismäßig.
Hey wenn der Ernst macht, hält den so'n bißchen Pefferspray sicher nicht auf.
Eine Nebelgranate soll was bewirken?
Und einen Taser zum Schiessen, wie in den USA, gibt es in D nicht.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
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12.11.14, 18:03
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#7
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.933
Bedankt: 7.964
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Steht ja auch dabei, das er sich selbst schon schwere VErletzungen zugefügt hat, sprich, in dem moment musst Du zwangsweise an Selbstschutz denken und kannst da nicht noch anfangen Pfefferspray zu sprühen in der Hoffnung das ein Lebensmüder sich davon abhalten lässt.. Der eben auch durch schwere Verletzungen nicht abzuhalten ist..
Kein Plan was genau dort war, hoffe nur das die Beamten da auch mit klar kommen. MEckern kann man immer wenn man nicht dabei war, beschweren kann man sich auch immer.. Aber man kann auch mal drüber nachdenken das dieser Schuss vielleicht dazu geführt hat, das ein oder 2 Beamten an Weihnachten bei ihren Kindern sein können und nicht von einem psychisch kranken ins Jenseits befördert wurden.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Thorasan:
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12.11.14, 18:08
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
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Zitat:
Zitat von MonacoStenz
Augenscheinlich ist der Schusswaffengebrauch nicht gerade verhältnismässig.
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Doch ist er.
Wenn jemand mit einem spitzem Gegenstand auf die zu gelaufen kommt dann ist als Polizist der Einsatz deiner Waffe völlig legitim. Da gibt es kein Wenn und kein aber. Da brauchen wir auch nicht darüber diskutieren ob die Waffe überhaupt im Stande war den Polizisten zu töten oder schwer zu verletzen.
Also ich bin oft auch kein Freund der Polizei aber hier absolut richtig gehandelt.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei Odatas bedankt:
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12.11.14, 18:12
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#9
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 112
Bedankt: 75
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Er kann von Glück reden das der Polizist ihn nur "verletzt" hat... in Amerika hätte der bestimmt sein ganzes Magazin verballert
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei D3mose bedankt:
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12.11.14, 18:47
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#10
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.252
Bedankt: 5.467
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Zitat:
Zitat von Destiny
Ein Ermittlungsverfahren mag durchgeführt werden, heißt aber nicht, dass da irgendwelche Konsequenzen draus entstehen. Google mal nach Christy Schwundeck oder den nackten Mann am Neptunbrunnen.
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Auch ein Ermittlungsverfahren kann den rechtmäßigen Einsatz der Waffe ergeben.
Google mal Notwehr. Kennst dich doch sonst auch mit allem aus.
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12.11.14, 19:06
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#11
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Ich weiß, was Notwehr ist. Notwehr muss dabei immer verhältnismäßig sein.
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12.11.14, 19:11
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#12
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.933
Bedankt: 7.964
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Destiny.. Hab ne Idee... Wir stellen das mal nach, ich lauf mit ner zerbrochenen Flasche auf dich zu. Wenn ich es schaffe, sie dir in den Hals zu stochern, hab ich gewonnen. Du hast lediglich deine Hände sowie am Gürtel Pfefferspray zur Abwehr. Falls ich es dann nicht schaffen sollte, werde ich mich für alle Beiträge, die ich wegen deiner Ignoranz, Dummheit, kurzsichtigkeit und Unfähigkeit zum mitdenken jemals geschrieben habe, in einem extra Thema, bei dir entschuldigen.
Einverstanden?
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei Thorasan bedankt:
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12.11.14, 19:36
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#13
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.252
Bedankt: 5.467
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Zitat:
Zitat von Destiny
Ich weiß, was Notwehr ist. Notwehr muss dabei immer verhältnismäßig sein.
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Zitat:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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@Thorasan: Zuschauer erlaubt?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Shao-Kahn:
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12.11.14, 19:46
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#14
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Zitat:
Zitat von Thorasan
Destiny.. Hab ne Idee... Wir stellen das mal nach, ich lauf mit ner zerbrochenen Flasche auf dich zu. Wenn ich es schaffe, sie dir in den Hals zu stochern, hab ich gewonnen. Du hast lediglich deine Hände sowie am Gürtel Pfefferspray zur Abwehr.
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Gestehst du mir die Ausbildung eines Polizisten inkl. Kampftraining, ein paar Kollegen und Polizeiuniform inkl. Jacke zu?
Ja? Nein?
Und du musst dir natürlich schwere Schnittverletzungen am Hals und Kopf zufügen.
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12.11.14, 20:14
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#15
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.373
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Leider gehört Tränengas oder Nebelpatrone nicht zur Standard-Ausrüstung einer Streifenwagenbesatzung in München. Was sollen die denn auch für den Fall der Fälle so alles am Gürtel mit sich rumschleppen.
Einsatz eines Diensthundes ? Bis der da ist hätte sich der arme Kranke längst selbst „entleibt“. Einfach mal den Artikel nochmal durchlesen.
Einsatz von Pfefferspray bei psychisch Kranken und Giftlern ist sehr oft wirkungslos.
Mal ein Beispiel aus der Praxis und nicht beurteilt anhand eines kurzen Presseartikels.
Sanitäter wollten mit Einweisungsbeschluss einen psychisch Kranken in der Wohnung zur Verbringung in ein Bezirksklinikum abholen. Sofort ging er mit einem Messer auf die Sanis los.
Mehrere Streifenwagenbesatzungen mit zufällig in der Nähe befindlichen Hundeführer eingetroffen.
Längere Verhandlungen mit dem Mann…das Messer legte er nicht weg.
Einsatz von Pfefferspray…dienstl. Geliefertes ist etwa 10 x stärker in der Wirkung…trotzdem keinerlei Wirkung beim Psycho.
Hund wird losgeschickt… beißt sich im Bein des Mannes fest…der Messerheld sticht den Hund in den Brustkorb. Desty wo bleibt deine Tierliebe ?
Mann wurde letztendlich überwältigt und der Hund in Begleitung des anwesenden Notarztes in eine Tierklinik gebracht, wo ihm das Leben gerettet wurde.
Vorermittlungen…auch für Desty. Man fängt nicht von hinten an wie du. Erst danach entscheidet man über ein Ermittlungsverfahren. Dauert oft nicht lange.
Im Übrigen ist man von Desty schon gewöhnt andere völlig verschieden gelagerte Fälle, (situationsbedingt, die Lage kann sich in Bruchteilen von Sekunden ändern) als Argumentation heranzuziehen. Einfach durchdacht und genial.
Aber mich wundert da nix mehr. Und weil dich die Federn der Taube und der Dreck vor dem Haus im Nerv-Thread so gestört haben…Geh´ einfach raus und mach es nur einmal selbst weg…du leistest damit Sozialarbeit und Dienst am Mitmenschen.
Und noch was für dich:
Suche, finde und poste das letzte BGH-Urteil zur Verhältnismäßigkeit bei Inanspruchnahme von Notwehr. Der Dank wird dir ewig nachschleichen. Ich mache das nicht für dich.
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Die folgenden 9 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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12.11.14, 20:34
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#16
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von Destiny
Ich weiß, was Notwehr ist. Notwehr muss dabei immer verhältnismäßig sein.
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Nein, das muss sie nicht! Es findet keine Güterabwegung statt.
Die Notwehrhandlung muss nur erforderlich und geeignet sein, um den Angriff zu beenden. Dabei ist, sofern mehrere Mittel zur Abwehr geeignet sind, das mildeste zu wählen. Gleichzeitig muss man nicht das Risiko eingehen, sich nur ungenügend zu schützen.
Zum Thema "Angreifer mit Messer gegen Polizist" empfehle ich folgendes Video
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei 321meins bedankt:
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12.11.14, 20:50
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#17
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.373
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321meins
Glaubst du wirklich das die Plaudertasche(n) die Reaität der ad hoc Situation interessiert ?
Diese Situationen hat man doch ausgiebig in Games erfolgreich durchgespielt.
Und das Wort "Distanz" ist für manche auch ein Fremdwort.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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12.11.14, 21:33
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#18
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Stammi
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.135
Bedankt: 1.457
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Zitat:
Zitat von TinyTimm
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Hätte man nicht auch Tränengas, oder eine Nebelpatrone einsetzen können?
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amüsanter Einwurf.Wann hast Du denn den Gutmenschen in Dir entdeckt? Anhand eines Zeitungsartikels traust Du Dir zu, die Situation ausreichend einschätzen zu können um schlaue TIps zu geben?
irgendwie wünsch ich mir für die Leute mit den schlauen Einwänden, dass sie selbst mal in ähnliche Situationen kommen und dann Nebel oder Tränengas zu Hand haben oder über die Verhältnismässigkeit der Mittel nachdenken.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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13.11.14, 04:19
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#19
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.933
Bedankt: 7.964
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Zitat:
Zitat von Destiny
Gestehst du mir die Ausbildung eines Polizisten inkl. Kampftraining, ein paar Kollegen und Polizeiuniform inkl. Jacke zu?
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Denkst Du, alle Polizeibeamten hätten extra Kampfkurse gemacht? Wie naiv bist du eigentlich? Da bekommst das bissel mit was Du in der Ausbildung lernst und fertig. Aber gut, sofern Du Kellerkind sie schaffen solltest, mach erst die Ausbildung. Lebst halt noch 3 Tage länger.
Warum da anwesende Kollegen in einem Raum helfen sollen, weiss ich nicht. Um dir die Flasche ins Gesicht zu stechen brauche ich den Bruchteil einer Sekunde, da kann mich je nach meiner körperlichen Beschaffenheit selbst ne Hunderschaft nicht schnell genug festhalten.
Und die Jacke... Wegen mir kannst Du da auch in Unterwäsche stehn, macht die Sache nicht besser oder schlechter. Wenn ne abgebrochene Scherbe in Richtung deines Gesichts geht, hilft die auch nicht mehr.
Zitat:
Zitat von Destiny
Und du musst dir natürlich schwere Schnittverletzungen am Hals und Kopf zufügen.
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Kein Thema, mach ich täglich. Im Gegensatz zu Dir meine (und nehme) ich so etwas hier ernst. Für mich ist es keine theoretische Diskussion, sondern bittere Realität, das hier Menschen zu Schaden gekommen sind. Denk vielleicht mal drüber nach.
Und bitte fang nun nicht wieder ne Grundsatzdiskussion über die Personalsituation an Bahnhöfen an wie sonst immer.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Thorasan bedankt:
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13.11.14, 10:11
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#20
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Kein Kampfsporttraining? Okay, dann nehme ich das zurück. Dachte, dass Polizisten das regelmäßig machen müssen. Meine Schuld. Sorry.
Zitat:
Zitat von pauli8
Mann wurde letztendlich überwältigt...
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Hast du genauere Informationen, wie er überwältigt wurde? Wurde auf ihn geschossen?
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13.11.14, 11:39
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#21
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.373
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@Destiny:
Nein...es wurde kein einziger Schuss abgegeben.
Als der Mann mit dem Hund "beschäftigt" war wurde er von mehreren Polizisten körperlich überwältigt. Der Hund hatte sich ja fast geopfert. Nur der Notarzt (für Menschen) rettete ihm durch Erstmaßnahmen und Begleitung bis zur Tierklinik das Leben.
Der Hund wurde nicht mehr verwendet und genoss seinen Ruhestand bei der Familie des Hundeführers.
Unterschied zu dem Fall hier...der psych. Kranke manchte zu keiner Zeit Anstalten sich selbst zu verletzen.
Da sieht man doch...jeder Fall ist einzigartig und muss auch so behandelt werden. Und in Sekunden die richtige Lösung herauszufinden ist manchmal nicht leicht.
Übrigens der Mann musste nicht in den Knast, er wurde in einem Bezirkskrankenhaus behandelt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei pauli8:
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13.11.14, 12:19
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#22
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Danke für die Info, pauli8 zartbissig
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15.11.14, 03:47
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#23
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50000 Jahre NEWB - Human
Registriert seit: Aug 2014
Ort: ADW
Beiträge: 31
Bedankt: 12
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Nur so als Ergänzung:
Selbst ein sehr erfahrender Kampfsportler, der das entwaffnen eines Gegners in den verschiedensten (Übungs-)Situation einstudiert hat, wird sicherheitshalber darauf verzichten den Nachkampf zu riskieren, da er schlicht und einfach weiß, dass es immernoch schief gehen kann.
Als jmd. der sich mit Kampfsport ausgiebig beschäftigt hat, muss ich auch noch darauf hinweisen, dass bestimmte Übungen, ganz insbesondere die der Entwaffnung, so häufig und exessiv geübt und reflektiert werden müssen, damit diese in Reflexbewegungen übergehen können, dass es Jahre dauern kann, bis man eine gewisse Können, oder gar Perfektion erreichen kann.
Das gilt insbesondere für Menschen, die einen relativ normalen Alltag haben, welches Schule/Studium/Beruf und auch noch andere soziale Betätigungen umfasst.
Ein Mensch mit einer Stich- oder Hieb-Waffe ist stets schwieriger einzuschätzen, als ein Mensch ohne, insbesondere wenn nicht klar ist, ob der Mensch mit dem Gegenstand seiner "Wahl" tatsächlich umgehen kann.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei rippchen05 bedankt:
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