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[Recht & Politik] Flüchtlinge in Berlin: Gerhart-Hauptmann-Schule darf vorerst nicht geräumt werden

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Ungelesen 09.11.14, 17:08   #1
Destiny
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Standard Flüchtlinge in Berlin: Gerhart-Hauptmann-Schule darf vorerst nicht geräumt werden

Flüchtlinge in Berlin-Kreuzberg: Bezirk darf Gerhart-Hauptmann-Schule bis auf Weiteres nicht räumen

Zitat:
In den vergangenen Tagen schien es, als stünde eine Räumung kurz bevor, doch nun kommt alles ganz anders: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule vorerst nicht geräumt werden darf - womöglich mehrere Wochen lang nicht.

Die Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg darf bis auf weiteres nicht geräumt werden. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am Freitagmittag beschlossen. In der Begründung heißt es, es müsse noch geklärt werden, ob die Flüchtlinge ein Nutzungsrecht an den Räumen der Schule hätten. Nach Auskunft des stellvertretenden Sprechers des Verwaltungsgerichts Kai-Christian Samel "könnte das auch mehrere Wochen dauern".

Samel sagte: "Damit ist nicht entschieden, ob eine Räumung der Schule rechtmäßig wäre oder nicht." Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts hat zumindest einer der Flüchtlinge ein seit der Einigung vom Juli 2014 bestehendes Nutzungsrecht in jedem Fall an den Räumen im 3. Obergeschoss glaubhaft gemacht.

Geklärt werden muss nun zum einen, ob dieses Nutzungsrecht weitere Räume umfasst - aber vor allem, ob es seit Sommer wirksam beendet oder anderweitig aufgehoben wurde.

Das Gericht will also klären, ob die Entscheidung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, die Flüchtlinge der Schule zu verweisen, überhaupt rechtsgültig ist. Weil der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in der Vergangenheit mehrmals angekündigt hatte, das Gebäude zeitnah räumen lassen zu wollen, um die ehemalige Schule zu einem Flüchtlingszentrum umzubauen, erließ das Verwaltungsgericht die Zwischenverfügung bis zum Ende der Verhandlung. Die Flüchtlinge bekommen also Rechtsschutz vom Gericht, bis eine Entscheidung getroffen ist.

Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann sagte dazu: "Es ist völlig normal, dass in dieser für alle nicht leichten Situation alle Mittel des Rechtsstaates ausgeschöpft werden. Wir warten die Gerichtsentscheidung ab und werden uns dann entsprechend positionieren."

Der Antrag war beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eingegangen und am Donnerstag ans Verwaltungsgericht weiterverwiesen worden. In der Überweisung hieß es, dass ein Mietverhältnis ausgeschlossen werden könne, weil die Flüchtlinge ja keine Miete zahlen.
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Verfahren vor dem Verwaltungsgericht: Hauptmann-Schule bleibt womöglich noch monatelang besetzt

Zitat:
Das Verfahren um die Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule könnte sich noch bis zu acht Monate hinziehen. Die Unterstützer der Flüchtlinge zeigen sich erleichtert.

Nachdem das Verwaltungsgericht am Freitag beschlossen hat, dass die Gerhart-Hauptmann-Schule bis auf Weiteres nicht geräumt werden darf, sind die Unterstützer der Flüchtlinge erleichtert: „Der Druck war in den vergangenen Wochen auf uns und die Geflüchteten enorm hoch“, sagt einer aus der Gruppe am Infotelefon.

Im Zwischenbeschluss erkennt das Gericht an, dass einer der Flüchtlinge ein Nutzungsrecht an der Schule haben könnte, zumindest an den Räumen im 3. Stock. Dieses mögliche Recht gründet auf der Vereinbarung zwischen Flüchtlingen und Bezirk vom Juli, gemeinsam mit den Hausausweisen, mit denen die Flüchtlinge die Schule betreten und verlassen.

Das zu erwartende Urteil habe Signalwirkung für alle 45 Flüchtlinge in der Schule, erklärt die Anwältin und Grünen-Abgeordnete Canan Bayram.

Am Mittwoch steht eine Anhörung vor dem Gericht an. Der Bezirk könnte entweder das grundsätzliche Recht der Flüchtlinge, aufgrund der Vereinbarung in der Schule zu leben, anerkennen und erklären, wie sie dieses Recht verloren haben, oder er bestreitet den Anspruch der Flüchtlinge. Beide Strategien sind riskant. So enthält die Einigung zwischen Flüchtlingen und Bezirk keinen Hinweis auf ein Auszugsdatum oder eine Bedingung, unter der sie bleiben können.

Möglich wäre auch, dass die Richter einstweiligen Rechtsschutz für alle Flüchtlinge verfügen, bis das laufende Verfahren in der Hauptsache entschieden ist – dann wäre mit einer Dauer von sechs bis acht Monaten zu rechnen.

Erst am Dienstag hatte das Gericht einem anderen Flüchtling recht gegeben, der gegen den vom Senat verfügten Umzug nach Bayern geklagt hatte. Ein weiterer hatte am Donnerstag erfolgreich vor dem Sozialgericht gegen den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geklagt, der ihm nun eine Unterkunft stellen und Leistungen zum Lebensunterhalt zahlen muss.
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