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myGully |
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05.11.14, 17:18
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#1
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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München: Vermieterin wirft Vergewaltigungsopfer aus der Wohnung
Zitat:
Vergewaltigungsopfer vor die Tür gesetzt
Eine junge Frau wird im Keller ihres Mehrfamilienhauses in München vergewaltigt - daraufhin kündigt ihr die Vermieterin. Zur Begründung heißt es, die 27-Jährige habe "Ärger" gemacht. Selbst die Polizei schafft es nicht, die Hausbesitzerin umzustimmen.
Sie war auf dem Heimweg vom "Filmcasino" am Odeonsplatz ins Gärtnerplatzviertel. Es war dunkel und es regnete. Als sie in der Klenzestraße die Eingangstür eines Mehrfamilienhauses aufschloss, drängte sich ein Mann mit in den Flur, zerrte die 27-Jährige in den Keller und vergewaltigte sie. Nach der Tat war Michaela F. (Name geändert) völlig traumatisiert. Ihre Vermieterin hatte dafür kein Verständnis: Sie wollte die Angestellte nicht länger im Haus haben - weil sie "Ärger" gemacht habe. Michaela F. musste ausziehen.
Der Bauarbeiter Marius C. hatte sich am 2. Juni 2013 ein Zufallsopfer gesucht. Als er die junge Frau packte, begann für sie ein Martyrium, das in der Folge noch zwei weitere Frauen in München und Freiburg erleiden mussten, ehe der Serienvergewaltiger endlich gefasst wurde. Im Oktober verurteilte das Landgericht München I den 28-Jährigen zu zehn Jahren Haft. Dass er für lange Zeit weggesperrt sein wird, diese Gewissheit hilft Michaela F. ein wenig bei der Verarbeitung ihres furchtbaren Erlebnisses. Was sie zudem getroffen hat, ist, wie ihre Vermieterin mit ihr umgegangen ist nach der Vergewaltigung.
"Ich hatte keine Kraft"
Michaela F. hatte die Zwei-Zimmer-Wohnung zusammen mit einer Freundin gemietet. Obwohl sie im Keller des Hauses von Marius C. missbraucht wurde, fühlte sie sich auch danach noch einigermaßen sicher in ihrer Wohnung. "Es war ja im Keller", sagt sie bei einem Treffen in einem Café. Nach der Tat war sie die Treppen hinaufgelaufen und mit zerschundenem Gesicht ihrer Mitbewohnerin in die Arme gefallen. Die Mitbewohnerin war vom Anblick ihrer Freundin derart schockiert, dass sie nicht mehr in dem Haus bleiben und nur noch weg wollte. Sie kündigte den gemeinsamen Mietvertrag und zog aus. Michaela F. aber brauchte gerade jetzt ihre gewohnte Umgebung. "Ich fühlte mich nicht in der Lage, eine neue Wohnung zu suchen. Ich hatte keine Kraft und wollte nicht an einen neuen, unbekannten Ort."
Sie rief den Makler ihrer Vermieterin an und bat ihn, die Wohnung mit ihrer Schwester übernehmen zu dürfen. Die Eigentümerin des Hauses, eine Frau aus dem Landkreis Starnberg, lehnte dies ab. Wohngemeinschaften von Mädchen bereiteten nur Ärger, habe ihr der Makler ausgerichtet, so F. "Die wollten mich nicht mehr im Haus haben, weil wegen mir die Polizei da gewesen sei." Selbst als ihre Mutter sich anbot, den neuen Mietvertrag zu unterschreiben und für ihre Töchter zu bürgen, zeigte sich die Vermieterin abweisend.
Ein Großteil der Kaution fehlt
Ein Kriminalhauptkommissar der Münchner Polizei, der sich um Michaela F. nach der Tat kümmerte, war schockiert, als er von ihrem Rauswurf erfuhr. Der Polizist konnte es nicht glauben, dass man derart mit einem Vergewaltigungsopfer umging, und schrieb der Hausbesitzerin einen Brief: Michaela F. sei ein Opfer einer schweren Straftat und dabei nicht unerheblich verletzt worden. Hinzu kämen große psychische Belastungen, so der Kriminalbeamte. Sie würde durch "einen Umzug in München zu den bereits bestehenden Problemen nur noch zusätzlich belastet", erklärte er und bat die Vermieterin um ein Gespräch.
Die Frau ging nicht darauf ein und wies stattdessen ihren Makler an, die Wohnung anderweitig zu vermieten. Michaela F. erinnert sich daran, dass der Makler selbst ihre Bitte, die Frist bis zur Wohnungsübergabe um einen Tag zu verlängern, abgelehnt habe. Erst nach langem Suchen fand sie eine andere Wohnung in einem anderen Stadtteil. Den Großteil ihrer Kaution für die Wohnung in der Klenzestraße - rund 1000 Euro - habe ihr die Vermieterin bis heute nicht überwiesen.
Die Vermieterin wollte sich nicht zum Fall Michaela F. äußern. Für den Makler war es ein Wohnungswechsel wie jeder andere auch. "Der Mietvertrag wurde gelöst", sagt der Mann. Was Michaela F. passiert sei, habe er nur "am Rande gehört". Er habe auch nicht weiter nachgefragt. "Ich bin nicht so neugierig." Der Grund für den Rauswurf der jungen Frau war aus der Sicht des Maklers, dass es zwischen Vermieterin und Mieterin "Unstimmigkeiten" gegeben habe.
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good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
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05.11.14, 18:14
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#2
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Rechtlich sind die Vermieterin und ihr Makler auf der sicheren Seite.
Moralisch sind sie der letzte Dreck.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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05.11.14, 18:25
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#3
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Newbie
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 68
Bedankt: 207
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Was ist das denn für ein Nonsens? Folgendes: Besteht ein gemeinsamer Mietvertrag, kann die Freundin den nicht alleine kündigen! Kaution wird nicht für Renovierungen einbehalten, außer es sind Schäden durch den Mieter verursacht, die mehr als vertragsgemäß sind. Ein Grund für den Rauswurf waren "Unstimmigkeiten" - was würde mir das das Leben erleichtern, wenn dies so ginge!!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei curry1967:
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05.11.14, 20:57
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2013
Beiträge: 21
Bedankt: 38
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Muss man erstmal schaffen. Eine Frau wird vergewaltigt und schlecht dargestellt wird die Vermieterin. Der Mann der sie vergewaltigt hat kann ja nun wirklich nichts dafür.
Besser man hat keine Töchter.
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05.11.14, 22:04
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#5
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Banned
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.177
Bedankt: 1.376
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Für mich ist die Sachlage hier klar... die Wohnung wird teurer als vorher vermietet. Das ist vermutlich alles was dahinter steht.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei kopierpapier bedankt:
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06.11.14, 00:24
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#6
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Der Shit
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 410
Bedankt: 437
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Zitat:
Zitat von Togel
Muss man erstmal schaffen. Eine Frau wird vergewaltigt und schlecht dargestellt wird die Vermieterin. Der Mann der sie vergewaltigt hat kann ja nun wirklich nichts dafür.
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Btw:
Der keine echte Reue zeigende Serienvergewaltiger mit dem so deutsch klingenden Namen "Marius" hat offensichtlich einen Migrationshintergrund
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Diese Signatur enthält Content von Sony Music Entertainment und ist in deinem Land nicht verfügbar
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06.11.14, 02:47
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#7
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50000 Jahre NEWB - Human
Registriert seit: Aug 2014
Ort: ADW
Beiträge: 31
Bedankt: 12
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Sehr unschön, falls es wirklich keine Vorgeschichte zwischen der ursprünglichen Mietpartei und der Vermieterin gab bzgl. Beschwerden, ist letztere eine menschliche Katastrophe, die - wie viele andere auch - den schnöden Mamon als Götzen anheim gefallen ist.
Allerdings falls es sich tatsächlich um einen gemeinsamen Mietvertrag handelte, muss die Mieterin i.d.R. einer Kündigung zustimmen, falls nichts anderes im Vertrag drin steht.
Vermutlich war sie nur Untermieterin, o.ä., im jeden Fall nicht gleichberechtigt mit ihrer Mitmieterin, ansonsten hätte sie wahrscheinlich die Möglichkeit haben müssen, den Mietvertrag alleine zu übernehmen. Klauseln die einem dergleichen untersagen dürften anfechtbar sein.
Ziemlich bitter das Ganze. - Allerdings ob ich selber an Obige denken würde und die Kraft finden würde, entweder selber oder mit Hilfe, das zu meinen Gunsten zu regeln, wenn ich dabei bin mich selber wieder aufzurichten, weiß ich auch nicht.
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06.11.14, 07:06
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#8
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u!ɹǝpuɐʍ
Registriert seit: Sep 2014
Beiträge: 456
Bedankt: 237
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Also manche Vermieter sind wirklich erbarmungslos. Echt der Wahnsinn. Man sollte Menschen ja niemals Schlimmes wünschen, aber manchmal ..
Ich hoffe die neue Wohnung ist schöner und die Geschädigte kann sich dadurch besser von den Ereignissen distanzieren.
Zitat:
Zitat von razor1945
Eine Kaution wird selten zurück erstattet, diese benutzt der Vermieter für die Renovierung der Wohnung.
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Sorry, aber ließ doch nochmal deinen Mietvertrag sowie deine Rechte durch. Ich glaube du wurdest dbzgl. ein wenig veräppelt.
Die Kaution wird nur dann einbehalten wenn Schäden von dir verursacht wurden, die nicht durch die normale Abnutzung zu entschuldigen sind. Sowie Schlagkanten im Türrahmen oder grobe Kratzer im Parkett. Alles andere musst du NICHT zahlen.
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