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myGully |
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11.10.14, 19:03
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 46
Bedankt: 22
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Wiederverkauf China Sachen
Guten Abend
Hab das Internet danach durchforstet, leider keine befriedigende Antwort gefunden.
Folgende Frage:
Wenn ich aus einem Online Shop aus China, z.b dieses Handy bestelle,
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
und dann in Ebay wiederverkaufe, natürlich für mehrgewinn.
Ist dies verboten wenn ich ausdrücklich auf ein noname Produkt bzw Plagiat hinweiße?
Wenn ja, wieso?
Ich habe öfter gesehen das ebayer augenscheinlich genau dieselben elektronikartikel wie auf dem markt von aliexpess anbieten, natürlich teurer.
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11.10.14, 19:19
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#2
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Ultimative Keks Power
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.675
Bedankt: 1.889
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Plagiate sind verboten, da dadurch die Rechte der Marken verletzt werden. Sogar der Besitz ist eigentlich verboten glaube ich, wobei darüber bei Einzelfällen hinweg gesehen wird.
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11.10.14, 19:49
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#3
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.395
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Lediglich der Handel mit Plagiaten ist in Deutschland verboten und strafbar.
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11.10.14, 20:22
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#4
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Ultimative Keks Power
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.675
Bedankt: 1.889
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Zitat:
Zitat von Prince
Lediglich der Handel mit Plagiaten ist in Deutschland verboten und strafbar.
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Hab das gelesen, dass man am Flughafen Probleme bekommen kann, wenn man was gefälschtes aus dem Urlaub dabei hat und das dann wohl falsch verstanden. Jetzt hab ich nochmal gesucht und dann das hier gefunden:
Zitat:
Der Wert der Ware darf bei Reisen außerhalb der Europäischen Union pro Person 430 Euro nicht übersteigen.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Naja... glauben heißt nicht wissen...  Mea Culpa
Aber in Bezug auf die Ursprüngliche Frage von FoO ist die Sache ja eh klar.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei keks3000:
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11.10.14, 19:50
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 5
Bedankt: 2
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Schrott. Die Geräte sind weder geprüft noch wirklich nützlich.
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11.10.14, 21:32
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#6
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.395
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Plagiat: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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11.10.14, 21:40
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#7
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.101
Bedankt: 63.081
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Erst mal solltest Du schauen, ob dir das beim bestellen und beim Zoll nicht gleich wieder
abgenommen wird, falls es sich um ein Plagiat handeln sollte, ist dann schon die Strafe höher
und das Ding wird einbehalten.
Falls das nicht der Fall ist, kannst du dann evtl. noch die Einfuhrsteuern drauf rechnen.
Ob sich der Aufwand wirklich lohnt sei dahingestellt.
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12.10.14, 07:51
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#8
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 65
Bedankt: 55
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Zitat:
Zitat von Avantasia
...falls es sich um ein Plagiat handeln sollte, ist dann schon die Strafe höher
...
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Geldstrafe vom Zoll oder "Strafe" im Sinne des Einbehaltens?
Geldstrafe wird bei nicht gewerblicher Einfuhr bzw. bei Einzeleinfuhr grds. nicht erhoben.
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12.10.14, 12:53
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 11
Bedankt: 25
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Ist aber kein Plagiat, denn es wird ja als THL 5000 bezeichnet. Solange vorne nicht groß Samsung draufsteht, macht der Zoll da nichts. Privat kannst du dir davon bestellen so viele du willst.
In wie weit du Gewinn machst, ist natürlich fraglich, da du das Telefon auch so hier bei ebay kriegst. Zoll wirst du auch zahlen müssen, um die 10-15€.
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12.10.14, 13:09
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#10
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.395
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Sicher sind das Plagiate! Warst schon mal auf der IFA und hast miterlebt wie der Zoll da herum marschiert ist und Stände platt gemacht hat wegen irgendwelcher "Ähnlichkeiten" mit anderen Produkten obwohl ja ein anderer Name drauf stand?
Na scheinbar nicht!
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12.10.14, 14:04
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#11
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Ist aber kein Plagiat, denn es wird ja als THL 5000 bezeichnet. Solange vorne nicht groß Samsung draufsteht, macht der Zoll da nichts.
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Word @ Prince!
Stünde Samsung drauf, wäre es als Fälschung einzustufen!
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12.10.14, 15:02
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#12
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Na und?
Beim einem Plagiat handelt es sich um ein Produkt, welches Ähnlichkeiten zum Original aufweißt.
Egal welchen Namen man dem Kind gibt!
Um eine Fälschung, wenn es zusätzlich noch mit der Produktbezeichnung des Originals versehen ist.
Zitat:
Häufig wird bei der Fälschung versucht, ein Original oder ein rechtlich geschütztes Produkt in allen Eigenschaften, Materialien, Signaturen und Markenzeichen so zu kopieren, dass es als Original, als Markenprodukt erscheint.
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