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myGully |
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06.10.14, 18:57
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Bis zu 300.000 Euro Strafe: Datenschützer drohen Dash-Cam-Nutzern
Zitat:
Kameras, die von der Windschutzscheibe aus das Geschehen vor dem Fahrzeug filmen, erfreuen sich großer Beliebtheit. Datenschützer setzen jetzt aber ein deutliches Zeichen gegen die sogenannten Dash-Cams: Wer Aufnahmen veröffentlicht, soll tief in die Tasche greifen.
Teure Action-Aufnahmen
Viele Internet-Nutzer kennen sie: die Aufnahmen von teilweise erstaunlichen Ereignissen, die Dash-Cam-Besitzer auf den Straßen dieser Welt festhalten. Vor allem in Russland sind viele Autofahrer nicht mehr ohne die kompakten Windschutzscheiben-Kameras unterwegs. Einer der Gründe: Mit den Aufnahmen lässt sich im Zweifelsfall einwandfrei nachweisen, wie sich ein Unfall ereignet hat.
Die Nutzung der Dash-Cams ist in Deutschland dagegen sehr umstritten. Aktuell gibt es hierzulande noch keine letztgültige Gerichtsentscheidung, die den Einsatz von Dash-Cams in Autos regeln würde. Im Gegenteil: bisher sorgen widersprüchliche Urteile für eine undurchsichtige Situation. Zuletzt hatte im August das Ansbacher Verwaltungsgericht versucht, die Rechtslage rund um die Autokameras zu klären.
Ein Autofahrer hatte geklagt, da ihm vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht die Nutzung einer Dash-Cam untersagt worden war. Das Gericht teilte zwar die Auffassung, dass Aufnahmen aus Dash-Cams gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen können. Die Landesbehörde müsse aber einen rechtlichen Rahmen für die Verwendung von Dashcams definieren. Der Bescheid gegen den Autofahrer wurde aufgehoben.
Neues vom zuständigen Amt
Am heutigen Montag hat jetzt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) auf das vom Ansbacher Verwaltungsgericht gefällte Urteil reagiert und angekündigt, dass Nutzer von Dash-Cams in Zukunft unter bestimmten Umständen heftig zur Kasse gebeten werden können. Demnach sei es auch nach der Meinung des Verwaltungsgerichts unzulässig, Aufnahmen mit dem Ziel anzufertigen, sie "bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln, sei es durch Veröffentlichung im Internet auf Youtube, Facebook oder anderen Plattformen oder auch durch Weitergabe der Aufnahmen an Polizei, Versicherung oder sonstige Dritte".
Nach dieser Auffassung ist das BayLDA als Datenschutzbehörde immer dann zuständig, wenn Autofahrer solche Aufnahmen veröffentlichen. Im Rahmen dieser Überlegungen teilt die Behörde mit, dass man in Zukunft genau überprüfen werde, ob der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist, wenn Autofahrer "die mit ihrer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder ähnliche weitergeben oder im Internet veröffentlichen". Derartige Verstöße können mit bis zu 300.000 Euro Strafe geahndet werden.
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06.10.14, 19:33
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
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Internet Veröffentlichung kann ich ja noch verstehen. Aber weitergabe an Polizei und Versicherung? Das ist ja wohl mal eine Bodenlose frechheit. Diese dummen Bayern leben noch im 18. Jahundert. Aber 2 Maß Bier beim Autofahren sind kein Problem.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Odatas:
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06.10.14, 20:20
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#3
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Ich bezweifel, dass Dash Cams nur dazu benutzt werden, um mögliche Unfälle in der Zukunft zu dokumentieren.
Vor allem, wenn diese noch im Internet hochgeladen werden.
Wenn man sich die Videos aus Russland anschaut... und ich glaube nicht, dass es hier anders laufen würde, wenn die Dash Cams erlaubt werden.
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07.10.14, 00:17
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#4
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Nur der Hamburger SV
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 474
Bedankt: 293
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Was soll den bitte der Schwachsinn? Ich hatte letztens das Problem, dass ein Penner die Ausfahrt verpasst hat und dann auf der Linken Spur in die Eisen gestiegen ist. Wie zur Hölle soll man das bitte nachweisen, wenn ich die Aufnahmen nicht zur Aufklärung der Straftat verwenden darf?
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07.10.14, 06:24
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#5
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.252
Bedankt: 5.467
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Zitat:
Zitat von razor1945
Überwachungskamera dienen doch auch als Beweislage, obwohl die meisten zur Spionage benutzt werden. Dadurch müssten die doch genauso Illegal sein.
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Du darfst ja auch nicht überall eine Überwachungskamera aufhängen. Wenn du bei Dir zu Hause eine Kamera aufhängen willst, muss du darauf achten, dass nur dein Grundstück und keine Gemeinschaftsflächen bzw. öffentliche Flächen erfasst werden. Genauso sieht es aus mit der Wohnung/Haus selber. Da darfst du auch nur deine Räumlichkeiten filmen. Selbst wenn du alles eingehalten hast, darfst du kein Video- oder Bildmaterial von einem Einbrecher irgentwo posten, sonst kannste da richtig Ärger bekommen.
Zitat:
Zitat von cortez442
[...] Ich hatte letztens das Problem, dass ein Penner die Ausfahrt verpasst hat und dann auf der Linken Spur in die Eisen gestiegen ist. Wie zur Hölle soll man das bitte nachweisen [...]
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Wie haben die es ausgelegt? zu dicht aufgefahren?
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07.10.14, 07:15
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#6
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Banned
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.177
Bedankt: 1.376
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Auf der linken Spur wegen her Ausfahrt ?
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07.10.14, 07:41
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#7
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.457
Bedankt: 9.553
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Das ist doch nur Gutmenschen-Möchtegern-Datenschützer-Angstmacher-Blablabla... ist doch alles ganz klar:
Zitat:
[...]Demnach sei es [...] unzulässig, Aufnahmen mit dem Ziel anzufertigen, sie "bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln [...]"
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Natürlich hat kein Benutzer einer Dash-Cam jemals Aufnahmen angefertigt mit dem Ziel, sie aus irgendeinem Grund "bei passender Gelegenheit" an Dritte zu übermitteln! Oder?
Zitat:
Richter: "Lieber Schnullermaske, sie haben Ihre Dash-Cam doch nur am Laufen, damit sie Aufnahmen mit dem Ziel anfertigen können, diese Aufnahmen bei passender Gelegenheit... blablubbblabla..."
Schnullermaske: "Nein, lieber Herr Richter, die Dash-Cam habe ich nur am Laufen, weil ich stets während meiner Autofahrten die wunderbar schöne württembergische Landschaft festhalten möchte! Das Übermitteln dieser Aufnahmen - bei passender Gelegenheit - an jedwede Dritte ward niemals mein Ansinnen!"
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Buff-Banane... FERTIG!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Schnullermaske:
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07.10.14, 08:46
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#8
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Und dann findet man die ganzen Dash Cam Aufnahmen bei Youtube, gelle Schnullermaske?
Auf der linken Spur voll auf die Bremsen gehen, au backe. Und dann reingedonnert? Dürfte eigentlich bei genug Sicherheitsabstand nicht passieren. Aber wenn der Typ wirklich so assi war... Oh man.
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07.10.14, 23:00
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#9
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Nur der Hamburger SV
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 474
Bedankt: 293
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Zitat:
Zitat von Shao-Kahn
Wie haben die es ausgelegt? zu dicht aufgefahren?
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Wie gesagt ist (zum Glück) nichts passiert, weil ich erst nach 23:00 los bin und die Autobahn leer war. Ich konnte noch auf die Rechte Fahrbahn rüber, bevor es zu spät war. Es gibt aber sehr viele Autofahrer, die Extrem dumme und gefährliche Entscheidungen treffen, andere gefährden und nicht immer nachgewiesen werden können.
Zitat:
Zitat von kopierpapier
Auf der linken Spur wegen her Ausfahrt ?
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Ja, das war bei einem Autobahnkreuz und eine Fahrbahn geht links weiter, die andere rechts
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08.10.14, 00:06
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#10
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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"Oh, der Herr Müller Johannsen mit dem Kennzeichen B-A 123 ist mir reingefahren und streitets ab, aber ich hab ja ein Video als Beweis".
- "Ne, sry, wir dürfen das Video nicht anschauen, da könnte sein Kennzeichen drauf sein oder der Fahrer identifizierbar sein, Datenschutz".
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Katzenfisch:
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08.10.14, 01:26
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#11
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.373
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Und wenn jemand seinen Freund in einem Mehrfamilienhaus besuchen will, wird dringenst empfohlen, ihn vorher telefonisch zu bitten, die Namen der anderen Bewohner auf dem Klingelschild an der Haustüre abzukleben.
Die Datenschützer lauern überall mit ´ner Dash-Cam.
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08.10.14, 04:01
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#12
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.457
Bedankt: 9.553
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Zitat:
Zitat von Destiny
Und dann findet man die ganzen Dash Cam Aufnahmen bei Youtube, gelle Schnullermaske? 
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Bei Dir vielleicht - bei mir nicht!
Was soll dieser Einwand? Wenn man einem Richter oder Polizisten nur die halbe Wahrheit erzählt, sollte man sich natürlich sicher sein, dass er die andere Hälfte der Wahrheit nicht von anderer Seite unter die Nase gerieben bekommen kann!
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