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myGully |
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29.09.14, 16:16
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#1
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~ Mute ~
Registriert seit: Jan 2014
Ort: NRW
Beiträge: 71
Bedankt: 19
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Zahlungsaufforderung einer unbekannten Sache von 2009
Hallo ihr Lieben!
Ich hatte heute im Postkasten eine Zahlungsaufforderung einer dubiosen Firma aus Deutschland, in dem es um eine Webseite "www.eigenauskunft-online.de" geht - aus dem Jahr 2009.
Ich habe noch nie etwas von dieser Seite gehört, geschweige denn, irgendwas dort gemacht. Wenn ich danach google, lande ich nur in Blogs und Foren, die sich darüber auslassen, dass die Webseite und das Inkassounternehmen gerne abzocken, leider aber jedoch keine Informationen, wie man dagegen vorgeht, bzw. was getan worden ist.
Ich habe bereits eine Antwort erstellt, dass ich mit der Webseite nichts zu tun habe und nie einen Vertrag eingegangen bin. Diesen werde ich mit der Post wegschicken.
Kann da irgendwas auf mich zukommen? Was kann ich noch tun?
Ich will keine 120 € bezahlen für ne Summe, die sich mal vor Jahren auf 6 € belaufen hat und die ich nicht zu verantworten habe.
Ich hoffe, ihr habt ein paar Tipps für mich - bin für jeden Rat dankbar.
Liebe Grüße
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29.09.14, 16:31
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Irgendwo hinter dem PC
Beiträge: 12
Bedankt: 12
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Hi,
ist der Brief per Einschreiben gekommen ? Falls nein, überhaupt nicht darauf reagieren. Es sieht nach einer Abzocke aus.
Falls ja, den dubiosen Laden anschreiben, daß ein Nachweis verlagen, um was
für eine Bestellung es sich handelte.
Hatte selbst einen Rechtsstreit mit eine Mobilfunkanbieter, der nicht nachweisen
konnte, warum damals eine Forderung gestellt worden ist. Das Gericht hat
daraufhin die Forderung abgelehnt
Gruß
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Carlos1627:
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29.09.14, 16:35
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#3
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Newbie
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 68
Bedankt: 207
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Einfach ignorieren, selbst wenn dies tatsächlich real sein sollte, ist es verjährt (siehe § 195 BGB)
Bei einer im November 2009 entstandenen Forderung verjährt diese also am 31.12.2012!
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei curry1967 bedankt:
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29.09.14, 16:42
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#4
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~ Mute ~
Registriert seit: Jan 2014
Ort: NRW
Beiträge: 71
Bedankt: 19
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Hallo Carlos1627, hallo curry1967 !
Danke für eure Antworten.
Das Schreiben war ganz normal in der Post, kein Einschreiben.
Ich werde es dann wohl erstmal ignorieren, sollte da ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, werde ich Widerspruch einlegen und zur Verbraucherschutzzentrale gehen.
Habe mir den Artikel im Gesetzbuch, den curry1967 erwähnt hat, angesehen. Tatsächlich ist diese Forderung dann ja verjährt - wobei ich immer noch nicht weiß, was die überhaupt von mir wollen.
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29.09.14, 17:06
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#5
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
2. Da das Forum in verschiedene Bereiche unterteilt ist, sollte beim Erstellen eines Themas darauf geachtet werden, dass es auch im richtigem Bereich erstellt wird.
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Das Problem ist ein bisschen zu "real" um Off Topic zu sein oder?
-verschoben nach Reallife-
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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29.09.14, 18:37
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#6
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Die haben echt geschrieben "wir sind neuer Inhaber"?
Das ist süß.
Ich gehe mal von aus, dass du seit 2009 bis jetzt nichts bekommen hast in dieser Sache. Also keine Mahnschreiben oder so.
Mein Rat: Nicht reagieren. Du könntest zwar der Forderung widersprechen und auch auf die Verjährung der Forderung hinweisen, aber das ist nicht nötig.
Sollte vom Gericht etwas zugestellt werden wie eine Klage, ein Mahnbescheid oder ähnliches - erst dann musst du reagieren.
Natürlich kannst du auch das hier machen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche der Forderung aus Ihrem Schreiben vom und verweise vorsorglich auf die Verjährung gemäß § 195 BGB.
Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG.
Hochachtungsvoll
Du könntest natürlich auch zur Polizei. Einfach eine Strafanzeige wegen Verdachts des Betrugs stellen (nie etwas angefordert, plötzlich Inkassobüro-Mahnungen).
__________________
good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Destiny:
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30.09.14, 04:20
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#7
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Freizeitrentner
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Ankh Morpork
Beiträge: 120
Bedankt: 168
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Hauptforderung: 5.95€ - Zahlbetrag: 118.86€. Sauber!
Wenn Du bislang nichts von denen bekommen hast, ignorieren! Nach drei Jahren verjährt das ganze sowieso.
Außer: Die "Firma" hat nen Titel gegen Dich. Was bei 6 Euronen kaum der Fall sein dürfte.
__________________
Wo das Chaos auf die Ordnung trifft, gewinnt meist das Chaos, weil es besser organisiert ist!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Drymon:
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30.09.14, 08:06
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#8
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~ Mute ~
Registriert seit: Jan 2014
Ort: NRW
Beiträge: 71
Bedankt: 19
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Hallo ihr Lieben!
Wie Destiny schon andeutete, ich habe noch nie etwas von dieser Firma bekommen bis jetzt.
Wenn die mich nochmal anschreiben sollten, werde ich wohl die Anzeige wegen Betrugs stellen - wenn solche Firmen mal etwas "Gegendruck" bekommen, lassen die vielleicht einen in Ruhe.
Aber so lange ich nichts vom Gericht bekomme (ich denke nicht, dass die einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken können bei der geringen Summe und der Verjährungsfrist, die ihr schon angesprochen habt), reagiere ich darauf auch nicht.
War wohl nur eine erste kleine Panik, weil ich schonmal sowas hatte. Da kam direkt ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher und ich musste eine eidesstattliche Versicherung ablegen. Der Gerichtsvollzieher fragte mich, was das für eine Forderung sei, das wusste er selber nicht - geschweige ich denn.
Danke für eure Hilfe
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30.09.14, 08:34
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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jo warscheinlich oder hatte auch mal so nen brief (b2bshop oder beango oder lagerverkauf hat vihle namen dieser betrüger hab einfach ignoriert es gibt auf youtube auch videos wo es erklärt wird
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30.09.14, 08:38
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#10
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: mygully.com/dokumente
Beiträge: 6.882
Bedankt: 27.416
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Hallo,
einen Mahnbescheid kann jeder (fast) immer und zu jeder Zeit online auslösen. Der Mahnbescheid muss persönlich zugestellt werden, und dann hast Du 14 Tage Zeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen. Tust Du das nicht, wird der Mahnbescheid rechtskräftig, d.h. durch den fehlenden Widerspruch stimmst Du zu, dass eine solche Forderung besteht.
Aufgrund der Kosten für den Mahnbescheid werden viele diesen Weg nicht beschreiten, aber wenn doch: sofort reagieren und dem ausstellenden Gericht mitteilen, dass Du der Forderung widersprichst.
Aber ansonsten: die hier gegebenen Hinweise sind gut und wertvoll.
Gruss,
YaGru
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei yahuo:
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