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myGully |
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19.09.14, 14:26
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Bundesrat billigt Doppelpass-Regelung
Zitat:
Entscheidungen im Bundesrat
Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte neue Staatsangehörigkeitsgesetz hat die letzte Hürde genommen. Das neue Gesetz wurde vom Bundesrat angenommen. Es befreit einen großen Teil der in Deutschland aufgewachsenen Ausländer davon, sich als Erwachsene zwischen dem deutschen Pass und der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes der Eltern zu entscheiden.
Der Wegfall der sogenannten Optionspflicht gilt für Ausländer, die bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre lang in Deutschland gelebt oder sechs Jahre in Deutschland die Schule besucht haben. Die doppelte Staatsbürgerschaft darf auch behalten, wer hierzulande einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
Der Doppelpass hatte zu den Zugeständnissen der CDU/CSU-Fraktion an die SPD bei den Koalitionsgesprächen gehört. Migrantenverbände fordern die vollständige Abschaffung der Optionspflicht.
Zusammenarbeit in der Bildung
Der Bundesrat unterstützt zudem die von der Regierungskoalition angestrebte Verfassungsänderung in der Bildungspolitik und billigte eine entsprechende Empfehlung. Die Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots in der Wissenschaft soll es dem Bund ermöglichen, künftig auch dauerhaft Projekte an Hochschulen zu finanzieren - "in Fällen überregionaler Bedeutung".
In der verabschiedeten Empfehlung fordert eine Mehrheit der Länder zwar eine noch weitergehende Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen auch in anderen Bildungsbereichen - wie etwa der Schulsozialarbeit und weiterem Ganztagsschulausbau. Dies könne aber auch ohne eine weitere Verfassungsänderung erfolgen, betonten mehrere Redner im Bundesrat.
Für die Grundgesetzänderung ist im Bundestag wie im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die endgültige Verabschiedung soll am 19. Dezember in der Länderkammer erfolgen. Die Mehrheit dafür gilt nunmehr als sicher.
Taxifahrer müssen Gurt anlegen
Eine Entscheidung gab es auch in der Verkehrspolitik. So müssen sich Taxifahrer künftig anschnallen. Das sieht eine Verordnung vor, die der Bundesrat am Freitag billigte. Damit endet eine seit den 1970er Jahren geltende Ausnahme, die für Touren mit Fahrgästen im Wagen galt. Taxifahrer konnten dabei bisher ohne Gurt fahren, um besser gegen Überfälle gewappnet zu sein. Nun wird die Unfallgefahr aber als höher angesehen.
Verankert werden außerdem Regeln für neue Babysitze. Diese müssen für Kinder bis 15 Monate gegen die Fahrtrichtung oder seitlich ausgerichtet sein. Bei Verstößen drohen 25 Euro Geldbuße. Vorhandene Kindersitze dürfen nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums aber weiterverwendet werden.
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19.09.14, 15:07
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#2
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Hm, hat auch Vorteile, die Staatsbürgerschaften von 2 Ländern zu haben. So etwas geht nur in Deutschland, gelle? Ich hätte gerne die britische Staatsbürgerschaft oder die neuseeländische. Darf ich das?
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19.09.14, 22:47
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#3
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Toller Hecht!
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 191
Bedankt: 286
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Jo, die Kanacken kriegens hier wohl vorne und hinten reingeschoben! Meine Tochter ist halb Cubanerin, kann die auch ne doppelte Staatsangehörigkeit haben?
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20.09.14, 00:05
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#4
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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Hat sie jetzt eine kubanische Staatsbürgerschaft? Dann kann sie die deutsche beantragen.
Kann jetzt nicht sagen ob kuba dann erlaubt. Ich Google ja nicht fuer die tochter eines anderen kanaken.
Btw kuba, kubaner/in und kubanisch schreibt man im deutschen mit k
Ich nehme mal einfach an, das du kanake im sinne von mensch benutzt hast.
Was ich auch gemacht habe du kanake.
Der einzige Vorteil ist das man die wahlpflicht dadurch bekommt. Wer lange genug hier lebt sollte sich auch bei wahlen beteiligen duerfen.
Auf der Straße wird ihm das nichts bringen. Weil er fuer viele weiterhin "kanake" bleibt.
Und diesmal ist es so gemeint wie er es oben meint. Abfaellig.
Der verlust der heimatstaatsbuergerschaft ist fuer viele auslaender durchaus ein problem. Wodurch rechte im Heimatland wegfallen. Und ich kenn genug leute die die deutsche wieder abgaben, weil so dolle ist es nu auch nicht.
Bin aber neugierig. Was bekommen die kanaken denn noch vorn und hinten reingeschoben?
Und dann reden wir drueber was deine ...... ach scheiss drauf.
Auf so ein Niveau hab ich grad kein bock.
//edit
Nur mal damit du es in Zukunft weiss und dein kaese forumkonform schreibst.
Es ist sogar die erste regel des forums
Zitat:
Achtet auf den Umgangston im Board. Beleidigungen werden nicht toleriert! Es gibt andere Wege ( ICQ, E-Mail, PM etc.), um derartige Dinge zu klären und somit andere Benutzer nicht durch diese Beiträge zu stören, die nicht im Interesse des Boards sind.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei shaunderzombie bedankt:
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20.09.14, 03:19
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 368
Bedankt: 433
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Zitat:
Der einzige Vorteil ist das man die wahlpflicht dadurch bekommt. Wer lange genug hier lebt sollte sich auch bei wahlen beteiligen duerfen.
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Imho sollte deutsche Staatsbürgerschaft Pflicht sein um wählen zu können, sollte ein Privileg sein welches mit dieser kommt.
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20.09.14, 04:38
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#6
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie
Der verlust der heimatstaatsbuergerschaft ist fuer viele auslaender durchaus ein problem. Wodurch rechte im Heimatland wegfallen.
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Bisher dachte ich das Wort Heimat gibt es nur in der Einzahl, manchmal deckt es sich mit dem Begriff Geburtsland und manchmal nicht. Aber Heimat ist doch der Ort an dem ich meinen Lebensmittelpunkt habe - oder nicht?
Welche Rechte fallen in der - nennen wir es Zweitheimat - weg, die eine zweite Staatsbürgerschaft rechtfertigen?
Wie ist es mit den Pflichten? Zum Beispiel wenn es um die Wehrpflicht geht? Sucht man sich dann aus auf welcher Seite man lieber stehen möchte?
Es gibt einen treffenden Spruch: "Man kann nur auf einem Volksfest tanzen". In dem Sinne sehe ich auch "Heimat" als unteilbaren Ort.
Zitat:
Zitat von shaunderzombie
Und ich kenn genug leute die die deutsche wieder abgaben, weil so dolle ist es nu auch nicht.
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Begründung?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei TinyTimm:
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20.09.14, 07:49
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#7
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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Zitat:
Zitat von .Xtasy.
Imho sollte deutsche Staatsbürgerschaft Pflicht sein um wählen zu können, sollte ein Privileg sein welches mit dieser kommt.
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versteh zwar nicht worauf du hinaus willst, aber so ist es doch auch jetzt.
dieses "privileg" kommt erst mit der deutschenstaatsbuergerschaft.
ich finde nur, wer lange genug lebt sollte sich auch beteiligen duerfen. (ich glaub in kommunaler ebene wird das auch praktiziert.) ähnlich einer klassensprecherwahl.
@timm
hab ich heimat in der mehrzahl benutzt?
faellt das so schwer zu glauben das hier geborene ausländer deutschland als heimat sehen? kaum zu glauben oder?
damit meine ich die, die nachtraeglich hierhin kommen. die in ihrer heimat bereits gerbeitet haben.
glaub mir es gibt unterschiede und ich behauptete doch nicht das eine zweite staatsbuergerschaft je nötig war.
und ganz ehrlich, vieles laesst sich ergooglen. ich lös doch hier keine doofe diskussion aus, wo dann rumgemäkelt wird "diskrieminierung, bla bla"
durch eine deutsche staatsbuergerschaft kommen rechte und plichten dazu. ist doch logisch das auf der anderen seite, rechte abgibt.
beim wehrdienst ist es wirklich so, das wenn du in einem anderen land wehrdienst leistest, nicht in einem zweiten brauchst.
die zweite staatsbuergerschaft ist nichts neues.
wie oft hab ich gesehen, das russische oder tuerkische staatsbuerger "sich vertuen" und der zollbeamte sagt "den hab ich jetzt mal nicht gesehen, haben sie auch den deutschen dabei?"
es wurde meist geduldet.
warum leute die deutsche wieder abgeben hab ich oben angedeutet.
diese faelle gibt es.
fuer den fall das einer kommt "geh doch in dein land" ja dann haette man wenigstens eine. solange man hier eh nicht gewollt ist.
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20.09.14, 08:51
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#8
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Wie ist das eigentlich mit Wahlen, wenn man zwei Staatsbürgerschaften hat, könnte man doch theoretisch auch zweimal wählen gehen?
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20.09.14, 09:02
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#9
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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Theoretisch schon.
Man koennte in beiden Ländern wählen, solange man die Bedingungen des jeweiligen landes erfüllt.
Da reicht nur der pass nicht aus
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20.09.14, 13:11
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#10
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Der Assi
Registriert seit: Aug 2013
Ort: Compton
Beiträge: 92
Bedankt: 147
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Kann mir einer mal bitte 3 Argumente FÜR eine doppelte Staatsbürgerschaft nennen?
(Und damit meine ich die Vorteile, die sich dadurch für den STAAT (Deutschland) bieten.)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Ceeer:
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20.09.14, 13:37
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#11
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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gute frage, es sind ja schliesslich deutsche die dies in gang bringen, bzw bis zu den obersten stellen.
warum macht der staat das?
da darf man den auslaendern das ja nicht vorwerfen, das sie im rahmen der gesetze dies dann so machen und eine doppelstaatsbuergerschaft eingehen.
weil wie ich schon sagte, gibt es genug ausländer die hier geboren wurden und eben sich an der gesellschafft beteiligen wollen. sei es durch wahlen oder jobtechnisch.
ihr macht auch wohl den fehler, das beweist ja das wort kanaken oben, das ihr immer an tuerken oder araber denkt.
in deutschland bekommt man mit der geburt nicht die deutsche staatsbuergerschaft wie in anderen ländern. somit gibt es ja hier genug andere (nicht muslime) die damit ihre rechte erweitern.
aber die frage von ceeer ist berechtigt, was hat der staat davon.
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20.09.14, 14:12
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#12
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
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Zitat:
Zitat von Ceeer
Kann mir einer mal bitte 3 Argumente FÜR eine doppelte Staatsbürgerschaft nennen?
(Und damit meine ich die Vorteile, die sich dadurch für den STAAT (Deutschland) bieten.)
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gleicht sich aus mit den nachteilen für den deutschen staat, die du uns nennen darst.
vorteile für diejenigen, die doppelte staatsangehörogkeit bekommen:
- erbschaftsprobleme aus dem ausland gibts nicht mehr UND der deutsche staat kann hier sogar erbschaftssteuer abgreifen, ging vorher bei einigen ländern nicht.
- in vielen ländern ist der besitz von grundstücken, etc. für nichtstaatsbürger verboten. mit doppeltem pass wird dieses problem gelöst.
- eireise wird erleichtert in die entsprechenden länder, befreiung von der visumspflicht
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei bambamfeuerstein bedankt:
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21.09.14, 10:50
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#13
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 104
Bedankt: 113
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie
Btw kuba, kubaner/in und kubanisch schreibt man im deutschen mit k
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Quba schreibt man selbstverständlich mit Q. Aber dass gerade Du andere in ihrer Schreibweise korrigieren willst hat schon was komisches!  Und seit wann hat man als Deutscher bzw. Inhaber eines Passes der BRD die Pflicht zur Wahl zu gehen? Das gab es in der DDR.
@Ceeer: Die Vorteile für den deutschen Staat halten sich in Grenzen. Einer ist aber nicht zu verachten: die Ausländerkriminalität wird drastisch gesenkt.
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Platz für Notizen
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21.09.14, 11:50
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#14
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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du hast recht, ist mir garnicht aufgefallen. aber anscheinend auch niemand anderes. ansonsten ist man ja sehr schnell um anderen ihre fehler aufzuzeigen.
es gibt natuerlich keine wahlpflicht in deutschland.
gemeint war das recht zu waehlen.
ich bin aber sonst keiner der andere auf ihre rechtschreibfehler hinweist.
ich vertipp mich auf dem smartphone selbst viel zu oft, lese selten nochmal korrektur.
in dem fall war es einfach die abwertende bezeichnung "kanacke" die mich dazubrachte.
uebr andere so abfaellig zu reden, aber im gleichen atemzug so ein wort dann falsch zu schreiben...tsss
//edit
was ich nur nicht verstehe.
ein hinweis wie komisch es ist, das ich ihn korrigiere haette auch gereicht.
warum du hier (egal ob komisch oder nicht) kuba mit q als selbstverstaendlich nennst ist mir schleierhaft.
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21.09.14, 12:05
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#15
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 446
Bedankt: 828
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Zitat:
Taxifahrer müssen Gurt anlegen
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Jetzt nur die, die dann die doppelte Staatsbürgerschaft haben, oder gilt das generell für alle?
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21.09.14, 13:33
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#16
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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alle, diese entscheidung hatte ja nichts mit der doppelstaatsbuergersache zu tun.
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21.09.14, 20:19
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#17
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Der Assi
Registriert seit: Aug 2013
Ort: Compton
Beiträge: 92
Bedankt: 147
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Also mir fällt nur ein Vorteil ein, der sich für den Staat ergibt:
Man kann Kriminelle schneller abschieben
Ein Nachteil ist beispielsweise das doppelte Stimmrecht. Selbst wenn ein Türke Jahrelang in Land A lebt, könnte er ständig in Land B wählen. Das finde ich nicht in Ordnung.
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21.09.14, 20:57
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#18
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
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Zitat:
Zitat von Ceeer
Also mir fällt nur ein Vorteil ein, der sich für den Staat ergibt:
Man kann Kriminelle schneller abschieben 
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irrtum, bildzeitung auf zwei beinen....deutsche staatsbürger können nicht abgeschoben werden, egal wieviele weitere staatsbürgerschaften der kriminelle noch besitzt.
Zitat:
Zitat von Ceeer
Ein Nachteil ist beispielsweise das doppelte Stimmrecht. Selbst wenn ein Türke Jahrelang in Land A lebt, könnte er ständig in Land B wählen. Das finde ich nicht in Ordnung.
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entsteht ja niemandem ein nachteil dadurch
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei bambamfeuerstein bedankt:
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21.09.14, 23:04
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#19
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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deswegen sitzen ja auch soviele hier fest.
und damit meine ich ja nicht mal die auslaender
und mal ganz ehrlich, nur weil man kriminell wird wird man auch nicht abgeschoben. da muss schon der fall vorliegen das man keine besserung zeigt
wie soll man deutsche aus deutschland abschieben?
klar gibt es vorteile fuer den staat. und wenn man wirklich fuenf minuten ueberlegt kommt man von allein drauf.
nachteile gibt es natuerlich fuer einige. gott bewahre, die kanacken bekommen das wahlrecht. wer weiss was die waehlen oder sich waehlen lassen.
vll muessen wir angst haben, das sogar maenner kopftuecher tragen. oder jedes 2t geborene einen arabischen namen haben muessen.
du kannst ja uns vll die nachteile fuer den staat und ganz besonders fuer dich sagen.
achja, bedenke, das mit der doppelten staatsbuergerschaft nicht nur araber, tuerken oder marokkaner angesprochen werden, sondern auch spanier, italiener und der rest der welt.
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22.09.14, 02:28
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#20
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 104
Bedankt: 113
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@bambam
Richtig, deutsche Staatsbürger können weder abgeschoben noch ausgeliefert werden. Ceeer schrieb aber nicht davon Deutsche abzuschieben. Die Staatsbürgerschaft wird erst einmal entzogen. Und das ist schon heute möglich. Wenn sich z.B. herrausstellt, dass bei der Beantragung getürkt wurde, ist es sogar völlig egal ob dann jemand Staatenlos wird. Wenn jemand in fremden Kampfverbänden ohne deutsche Erlaubnis mitkämpft geht das auch. Dazu müssen z.Z. aber noch andere Bedingungen erfüllt sein. Unsere derzeitigen Gesetze sind aber nicht gottgegeben und unveränderlich.
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@zombie
Schade, du hast dein neues Lieblingswort glatt 6 mal richtig geschrieben und nun ist auch dir das gleiche Malheur wie kladiru passiert...
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Platz für Notizen
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22.09.14, 07:15
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#21
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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Also du glaubst, das kanacke mein lieblingswort ist?
Glaube mir, das es das nicht ist. Mein lieblingswort benutze ich hier nicht, weil es wohl eh ein unerlaubtes wort waere, das muss ich nicht mal testen.
Hey meine texte wimmeln voller rechtschreibfehler!! Solande ich nicht im deutschunterricht sitze gibt es woerte die ich sogar bewusst falsch schreibe. Bisher habe ich diese worte aber hier auch nicht häufig benutzt.
Mir ist es so ziemlich latte wer wieviele fehler beim schreiben macht, solange ersichtlich ist um welches wort es handelt.
Ich hab oben nur auf den fehler aufmerksam gemacht, weil er sich meiner Meinung nach schon in der Wortwahl vergriffen hat. Wenn man sich ueber andere so abfällig .....ach man, warum rechtfertige ich mich.
Das hab ich oben doch schon geschrieben.
Egal ob Kanacke nun mensch heißt oder nicht. Wer es in so einem zusammenhang benutzt ist ein A....
Aber das ist doch egal.
Und weil ich selbst jetzt fehler mache, heisst das ja nicht das was er gemacht hat besser ist. Oder je ok.
//edit
falls du auf den fehler "wahlpflicht" ansprichst. doofe schreibkorrektur am smartphone.
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22.09.14, 07:17
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#22
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
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@pööse
Art.16 Abs.1 Grundgesetz (GG):
Zitat:
Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
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22.09.14, 07:27
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#23
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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vll kann aber mal wirklich jemand die nachteile aufzaehlen.
bin immer noch gespannt wie ein flitzebogen was da kommt.
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22.09.14, 16:01
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#24
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 104
Bedankt: 113
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@bambam
Zitat:
1. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG schließt die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung nicht grundsätzlich aus.
2. Eine Auslegung des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG, nach der das Verbot der Inkaufnahme von Staatenlosigkeit sich auch auf den Fall der erschlichenen Einbürgerung erstreckte, entspricht nicht dem Willen des Verfassungsgebers; sie liegt außerhalb des Schutzzwecks der Norm.
3. Für den Fall der zeitnahen Rücknahme einer Einbürgerung, über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte selbst getäuscht hat, bietet § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage.
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Platz für Notizen
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22.09.14, 16:26
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#25
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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Geht es um falsche aussage bei der Einbürgerung?
Ich les da immer erschlichen und falsche aussage.
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22.09.14, 16:54
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#26
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 104
Bedankt: 113
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Es geht darum, dass der Entzug der dt. Staatsbürgerschaft möglich ist. Auch wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird. Hier was ähnliches mit weniger Text und Bildern:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
:P
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Platz für Notizen
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22.09.14, 17:15
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#27
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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Ok habs gelesen. Er hat was verschwiegen.
Aber wenn er kein verfahren gehabt haette und die Bürgerschaft erhalten haette waer es wohl kein Problem.
Viele Familien die ich kenne holen sich die Einbürgerung zusammen. Das heisst auch kleine kids.
Da die noch keine verfahren laufen haben muessen die nicht luegen und bekommen den pass auf den richtigen weg.
Kann man die ausbuergern?
Nicht gelogen, nichts verheimlicht.
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22.09.14, 18:11
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#28
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IPTV Top Qualität
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Brühl
Beiträge: 290
Bedankt: 8.892
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Zitat:
Zitat von kladiru
Jo, die Kanacken kriegens hier wohl vorne und hinten reingeschoben! Meine Tochter ist halb Cubanerin, kann die auch ne doppelte Staatsangehörigkeit haben?
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versuch dein Glück , vielleicht bekommt die Tochter auch vorne und hinten eingeschoben
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22.09.14, 23:08
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#29
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 104
Bedankt: 113
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Der Zentralrat der Qubaner in Deutschland ist empört.
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Platz für Notizen
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22.09.14, 23:41
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#30
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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bist du komiker?
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23.09.14, 07:51
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#31
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Cybernetic Spam Organism
Registriert seit: Jun 2013
Beiträge: 238
Bedankt: 165
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Ich bin definitiv gegen die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft!
Was soll das denn auch sein? Ich verstehe denn Sinn dahiner einfach nicht. Das bringt doch lediglich Vorteile für eine gewisse Gruppe von Menschen, die damit sozusagen "cheaten" können, wenn sie mit dem einem ihrer Heimatländer Probleme bekommen. Wird dadurch nicht auch Steuerbetrug enorm erleichtert, wenn man gleichzeitig EU-Bürger ist und dann auch wieder nicht?
Mal abgesehen davon, dass es ja für einen deutschen Staatsbürger nicht diese Möglichkeit gibt!
Da hängt ein ganzer Rattenschwanz an Missbrauchsmöglichkeiten dran. Ich sehe den Nutzen für Nicht-Doppelbürger allerdings nicht.
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