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05.09.14, 17:38
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Klaus Kinksi
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Uber auf Konfrontationskurs, senkt in Berlin und München die Preise
Zitat:
Dem Mitfahrdienst Uber hat ein Frankfurter Gericht Anfang der Woche verboten, und zwar deutschlandweit, seinen Dienst weiter anzubieten. Im Falle von Verstößen drohen empfindliche Strafen in Höhe von immerhin bis zu 250.000 Euro. Doch Uber zeigt sich unbeeindruckt und legt sogar nach.
Uber ist nicht beeindruckt
Am Dienstag hat das Frankfurter Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Uber (genauer gesagt die "Pop"-Variante) ausgesprochen, da der Mitfahr-Vermittler einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz darstelle. Doch das US-Start-Up hat bald darauf den erwarteten Einspruch gegen diese Entscheidung eingelegt und will wie bisher weitermachen.
Mehr als das: Für die deutschen Städte Berlin und München wurden per Blog-Beitrag (via TechCrunch) vergünstigte Preise angekündigt, Fahrten mit "UberPop" werden damit "durchschnittlich" 30 Prozent günstiger.
Uber-Sprecher Fabien Nestmann dazu: "Mit einer durchschnittlichen Kostensenkung von bis zu 30 Prozent glauben wir, dass ein eigenes Auto für viele bald der Vergangenheit angehören wird. Günstigere Fahrten sind von Vorteil für alle. Für Mitfahrer wird UberPop noch zugänglicher, was zu einer erhöhten Nachfrage führt. Davon profitieren natürlich auch die Fahrer, die somit mehr Leute mitnehmen können."
Taxi-Branche will selbst Kontrollen durchführen
Damit dürfte die Auseinandersetzung zwischen den klassischen Taxi-Anbietern und dem US-Unternehmen wohl noch länger weitergehen, zumindest bis eine finale richterliche Entscheidung dazu gefallen ist - was wohl noch lange dauern kann.
Bis dahin wird der Streit vermutlich noch härter werden: Denn gegenüber Zeit Online hat Anja Floetenmeyer von Taxi Deutschland angekündigt, dass man selbst "Probefahrten" per UperPop bestellen und dabei (im Nachhinein über behördliche Anfragen) kontrollieren will, ob die Fahrer einen gültigen Personenbeförderungsschein besitzen oder nicht.
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