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28.08.14, 14:01
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Werbung für kostenlose Registrierung verboten, wenn Dienst nicht gratis
Zitat:
Wenn der eigentliche Dienst eines Online-Angebotes nicht gratis zu haben ist, darf der Anbieter potenzielle Kunden auch nicht damit ködern, dass die Anmeldung ja kostenfrei sei. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden.
Stellt sich die Situation so dar, müsse der Betreiber des jeweiligen Angebotes vielmehr direkt und klar über die Kosten und Bedingungen informieren. "Setzt sich diese Rechtsprechung durch, wäre das ein wichtiger Erfolg gegen Kostenfallen im Internet", zeigte sich Bianca Skutnik, Rechtsreferentin beim VZBV, nach dem Urteil optimistisch.
Denn viele Portale würden die Verbraucher mit einer Gratis-Registrierung anlocken. Die eigentliche Leistung gibt es dann aber nur gegen ein kostenpflichtiges Abo, das den Kunden untergeschoben wird. Das ist unter anderem bei einer ganzen Reihe von Dating-Plattformen so - wie auch in diesem Fall, bei dem der Prozessgegner der Verbraucherschützer Flirtcafe online hieß.
Dieser lud Nutzer mit dem Slogan "Jetzt kostenlos anmelden" zum "Chatten, Flirten, Daten" ein. Kunden, die sich registrierten, konnten anschließend aber lediglich ein eigenes Profil erstellen und die Profile anderer Teilnehmer einsehen. Kontakte knüpfen, Nachrichten empfangen und senden war über das Portal nur als kostenpflichtiges Abonnement möglich. Voreingestellt war dafür ein 10-tägiges Probeabo für 1,99 Euro.
Doch nicht nur das: Die Tücke lauerte im Kleingedruckten. Wenn der Anwender das Probeabo nicht innerhalb von einer Woche kündigte, verlängerte es sich automatisch um 6 Monate - zum Preis von insgesamt 468 Euro. Die Verbraucherschützer zogen daher mit dem Vorwurf irreführender Werbung und einer Verschleierung der Abo-Bedingungen vor Gericht.
Das Landgericht Köln gab der Klage statt. Die als kostenlos beworbene Dienstleistung könne tatsächlich nur gegen Entgelt in Anspruch genommen werden, stellte man dort fest. Zudem verstoße das Unternehmen gegen das seit August 2012 geltende "Gesetz zum besseren Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr". Laut diesem müssen Anbieter ihre Kunden vor Absenden der Bestellung deutlich über die wesentlichen Vertragsbestandteile informieren. Auf der Bestellseite von Flirtcafe fehlte jedoch ein Hinweis auf die Kündigungsfrist und der hohe Preis der automatischen Abo-Verlängerung war versteckt platziert und schwer zu lesen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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28.08.14, 14:33
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
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whoa, dürfte sich üm einen meilenstein der rechtssprechung handeln.....find ich gut, das urteil
wirkt sowas eigentlich auch rückwirkend?
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28.08.14, 14:34
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#3
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Dürfte wohl so ziemlich alle Dating-Portale betreffen.
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