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Familienkasse/Hauptzollamt will Kindergeld zurück...

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Ungelesen 24.08.14, 12:48   #1
YujinX
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Standard Familienkasse/Hauptzollamt will Kindergeld zurück...

Hallo,
Kurze Vorgeschichte: Es geht um einen Bekannten der 2010 ins Ausland gezogen ist jedoch in Deutschland immer noch eine Anmeldung hat. Im Jahr 2011 hatte sich die Person im März abgemeldet und bei der nächsten Einreise ca. 5-6 Monate später wieder in Deutschland angemeldet. Die Person hat in Deutschland noch 2 Kinder über 18 Jahre alt. Kind A (Jetzt 26 Jahre) wohnt alleine und hatte zu dem Zeitpunkt eine Ausbildung angefangen. Kind B (Jetzt 23 Jahre) wohnte seit 2010 bei Ihrem Vater (Eltern geschieden) hat Ihre Ausbildung im Sommer 2011 abgeschlossen. Jetzt kam ein Schreiben von der Familienkasse woraufhin der Bekannte immer Widerspruch einlegte und die Anmeldebestätigungen zugeschickt hatte. Es kam nie eine Rückmeldung, jetzt kam vor einigen Tagen ein Schreiben vom Hauptzollamt (Vollstreckungsankündigung). In dem Schreiben gehen folgender Zeitraum aus

01.06.2010 - 30.05.2011 Betrag ca. 3500 EUR
Säumniszuschlag von ca. 900 EUR vom 01.02.2012- 01.09.2014

Die Familienkasse stellt sich quer, man kann mit keinem der Ansprechpartner reden und jetzt ist die ganze Geschichte beim Hauptzollamt. Die Kinder waren ja berechtigt Kindergeld zu bekommen da Sie ja in Deutschland Wohnen, in der Ausbildung.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße
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Ungelesen 24.08.14, 13:26   #2
yahuo
Chuck Norris sein Vater
 
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Hallo,


also, ich habe hier: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

folgendes gefunden:

Zitat:
Kindergeld wird in Deutschland in Abhängigkeit vom Kindsalter und der Kinderanzahl an deutsche Eltern bezahlt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und/oder hier unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind.
Und dieses: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Demnach kommt es auf den Wohnsitz der Eltern an, und in dem Fall wäre das Kindergeld zu Unrecht bezogen worden, da der Vater nicht in Deutschland gemeldet war. Stellt sich die Frage, wo war die Mutter in dieser Zeit gemeldet?

Und: der Bekannte soll sich einen Anwalt suchen, der Erfahrung mit dem Umgang mit dem Jobcenter hat. Eine erste, kurze Beratung sollte kostenlos sein.


Gruss,

YaGru
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Ungelesen 24.08.14, 14:11   #3
Destiny
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Ich würde mir in dem Fall auch einen Fachanwalt suchen, weil dies eine doch eher kompliziertere Sache ist und hier kaum jemand Jura studiert haben dürfte. Egal, was geraten wird, Anwalt wäre das beste.
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Ungelesen 24.08.14, 14:36   #4
YujinX
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Hallo,
erst mal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Also die Mutter war ca. 5-6 Monate nicht in Deutschland angemeldet, der Vater ist schon immer in Deutschland angemeldet gewesen, Kind B war zu der Zeit ja Wohnhaft von 2010 - 2012.

Ja, um einen Anwalt kommen die nicht herum.

Trotzdem danke
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Ungelesen 24.08.14, 15:42   #5
321meins
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Sorry, aber ich glaube es einfach nicht, dass es nicht möglich ist, sich den Sachverhalt bei der Familienkasse schildern zu lassen. Dort gibt es in der Regel sogar persönliche Ansprechpartner. Dass sich diese Personen einem Gespräch verweigern und auch nicht schriftlich zur Verfügung stehen, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Die Rückforderung muss ja bereits durch vorhandenen Schriftverkehr begründet worden sein - und zwar bevor die Sache zwecks Eintreibung zum Hauptzollamt ging. Bevor man hier einen Anwalt einschaltet und dadurch weitere Kosten verursacht, sollte man im ersten Schritt herausfinden, wieso überhaupt das Kindergeld zurück gefordert wird und im zweiten Schritt klären, wieso/weshalb diese Rückforderung nicht rechtmäßig sein könnte.
321meins ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.08.14, 15:54   #6
Michalius
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So viel ich weiß, gibt es eine Abmeldepflicht wenn man ins Ausland zieht.
Ich gehe davon aus, dass die Familienkasse irgend woher die Info bekommen hat, dass dein Bekannter 06.2010-05.2011 ins Ausland gezogen ist.

Somit besteht auch kein Anspruch mehr auf Kindergeld und muss daher auch zurück bezahlt werden. Aber wie die Vorredner schon gesagt haben, am besten einen Anwalt nehmen.
Michalius ist offline   Mit Zitat antworten
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