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myGully |
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16.08.14, 23:13
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 3
Bedankt: 5
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Die dritte Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit - was erwartet mich?
hey leute, ich bin in der Probezeit und bin grade das dritte mal über 30 zu schnell gefahren.
ich glaub ich bin den lappen für min 3 monate los. hat einer erfahrungen diesbezüglich?
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16.08.14, 23:19
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#2
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist eine MPU fällig.
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Jupp! Die Fahrererlaubnis ist erstmal futsch.
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17.08.14, 08:33
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#3
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Ach Junge, warum musst du nur so rasen.  Da du dreimal erwischt wurdest, fährst du also öfters viel zu schnell? 30 kmh zu viel ist kein Zuckerschlecken mehr.
Da du noch in der Probezeit bist, wird außer 3 Monate Fahrerlaubnisentzug noch eine Menge mehr auf dich zukommen.
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17.08.14, 11:03
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#4
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unschlagbar
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 186
Bedankt: 168
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In der Probezeit schon drei mal über 30km/h zu schnell erwischt worden?
Vielleicht solltest du Rücksicht auf die übrigen Teilnehmer des Straßenverkehrs nehmen und überlegen dauerhaut auf den öffentlichen Nahverkehrsmittel umzusteigen.
Und was machst du nach den drei Monaten als Fußgänger? Weiter rasen??
Dabei fahre ich selber ehr "zügig". Geschwindigkeitsbegrenzugen sind grobe Richtwerte.
Aber ich fahre immer angepasst und vor allem mit Verstand! Bin daher noch nie aufgefallen...
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei ElafRemich:
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17.08.14, 12:33
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#5
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zunächst einmal müsste der TE den Zeitablauf hier genauer darstellen.
Wann waren die Verstöße und hat er bereits eine Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung erhalten?
Richtig ist: Die Fahrerlaubnis kann frühestens 3 Monate nach Entzug wieder neu erteilt werden.
Alle A-Verstöße (oder zwei B-Verstöße) in der Probezeit, die dann nach Neuerteilung begangen werden, führen zur Anordnung einer MPU.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei 321meins:
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17.08.14, 13:03
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#6
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Zunächst einmal müsste der TE den Zeitablauf hier genauer darstellen.
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Wieso? Welchen Hintergrund hat das?
Zitat:
ich bin in der Probezeit und bin grade das dritte mal über 30 zu schnell gefahren.
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Er kann so schnell fahren wie er will. Darf sich halt nicht blitzen oder lasern lassen.
Sind alles A-Verstöße und sollten die Bescheide rechtskraft erlangen, ist die Fahrerlaubnis mindestens 3 Monate weg.
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17.08.14, 21:43
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#7
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von Fietze
Wieso? Welchen Hintergrund hat das?
Er kann so schnell fahren wie er will. Darf sich halt nicht blitzen oder lasern lassen.
Sind alles A-Verstöße und sollten die Bescheide rechtskraft erlangen, ist die Fahrerlaubnis mindestens 3 Monate weg.
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Nicht zwangsläufig.
Die Maßnahmen werden wie folgt angeordnet:
Stufe 1) Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar
Stufe 2) Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
Stufe 3) Entzug der Fahrerlaubnis
Entscheidend für das Erreichen von Stufe 2) ist, dass bereits die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt ist.
Entscheidend für das Erreichen von Stufe 3) ist, dass bereits die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erfolgt ist.
Die Anordnung der Maßnahmen erfolgt durch die Führerscheinstelle, in der Regel erst mehrere Monate nach Rechtskraft des Verstoßes.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Kurz nach dem Aufbauseminar begeht man zwei A-Verstöße. Solange die Empfehlung zur VpB noch nicht erfolgt ist, kann die nächste Stufe (Entzug der FE) nicht erreicht werden.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei 321meins:
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17.08.14, 14:10
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#8
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Darf er halt nicht. Es gibt die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht, weil da jemand Lust hatte, solche Schilderchen aufzustellen.
Es ist gut, dass er geblitzt wurde. Viele Raser werden leider nicht geblitzt und es gibt genug Unfälle, weil Leute meinen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen für sie nicht gelten.
Die Geschwindigkeitsschilder mögen nicht immer nachvollziehbar sein, aber z.B. an Baustellen, vor engen Kurven, vor Schulen und Kitas und bei kaputten Straßen machen sie schon Sinn, dass die Schilderchen da stehen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Destiny:
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17.08.14, 14:20
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#9
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Oh Herr lass Hirn regnen! Du scheinst irgendwie die Ironie der Aussage nicht mit bekommen zu haben.
Um dir mal auf die Sprünge zu helfen: Wo hat der TE denn geschrieben, dass er geblitzt oder gelasert wurde?
Na kommt´s so langsam?
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17.08.14, 18:22
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#10
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König der Welt
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 15
Bedankt: 27
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Zitat:
Zitat von Fietze
Um dir mal auf die Sprünge zu helfen: Wo hat der TE denn geschrieben, dass er geblitzt oder gelasert wurde?
Na kommt´s so langsam?
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Ist doch logisch nachvollziehbar das er entweder geblitzt oder gelasert wurde. Er wird ja wohl kaum selbst zur Polizei gegangen sein und ne Selbstanzeige gemacht haben.
Und ganz ehrlich, nach Ironie klang es nicht.
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17.08.14, 21:33
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#11
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Sehe ich auch so. Er kann nur geblitzt oder direkt bei einer Verkehrskontrolle rausgezogen worden sein, weil er zu schnell war.
Und das wegen einer sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitung und das noch während der Probezeit.
Vielleicht lernt er ja daraus und rast nicht mehr, sollte er den Schein wiederkriegen.
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18.08.14, 07:43
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#12
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Chuck Norris
Registriert seit: Feb 2010
Ort: No man's land
Beiträge: 3.460
Bedankt: 2.725
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Don't feed the troll!
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei N7-WasD bedankt:
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18.08.14, 07:57
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#13
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Endlich einer der es gerafft hat!
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18.08.14, 09:48
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#14
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Chuck Norris
Registriert seit: Feb 2010
Ort: No man's land
Beiträge: 3.460
Bedankt: 2.725
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Was echauffierst du dich so künstlich, du hast doch die meisten Post's in diesem Thread
Allein bei der Überschrift ist einem doch klar, dass da wem langweilig ist. Denkt alle daran, es sind Ferien, da können Themen wie:
" Ich habe meine Nachbarin erschlagen, was nun?"
oder
" Habe einen Eiswürfel verschluckt, kam aber noch nicht wieder raus - Was nun?"
.. in diesem Board auftauchen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei N7-WasD:
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18.08.14, 10:38
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#15
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Gulligammler
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Am Arsch der Welt
Beiträge: 945
Bedankt: 3.418
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Zitat:
Zitat von N7-WasD
"Habe einen Eiswürfel verschluckt, kam aber noch nicht wieder raus - Was nun?"
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Köstlich xD
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"Gibst du einem Mann einen Fisch, so ernährst du ihn für einen Tag. Erschlägst du den Mann aber mit einem Stock, so bekommst du nicht nur den Fisch, sondern auch seine Frau!"
Link down? PM! Re-Up kommt!
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