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14.08.14, 18:48
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
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Berlin verbietet Mitfahrdienst Uber, der will dennoch weitermachen
Zitat:
Der Mitfahrdienst Uber kämpft in Deutschland nach wie vor gegen Verbote und Strafdrohungen, der nächste Schauplatz ist Berlin. Zum "Schutz des Taxigewerbes", wo man das über eine Smartphone-App bereitgestellte Angebot als unzulässige Konkurrenz sieht, will der Berliner Senat den Service in der Hauptstadt verbieten.
Behörde: Nein!
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO) hat in einer Pressenmitteilung (via Tagesspiegel) bekannt gegeben, dass man an den Mitfahrdienst Uber eine Untersagungsverfügung zugestellt und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet habe. Das bedeutet für Uber laut LABO, dass man ab sofort seine Dienste in Berlin nicht anbieten darf, weder über die bestehende Smartphone-Anwendung noch über "vergleichbare Angebote."
Für den Fall einer Zuwiderhandlung droht das Landesamt dem deutschen Ableger des US-Dienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro. Sollte man dieses nicht einholen können, "kann das Verwaltungsgericht auch Ersatzzwangshaft gegen die Verantwortlichen anordnen."
Ein Hauptargument für dieses Verbot ist der Umstand, dass ein Uber-Fahrgast nach Ansicht der Behörde nicht versichert sei: "Das LABO als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kann nicht tolerieren, dass sich dieser im Rahmen von genehmigungspflichtiger Personenbeförderung in die Obhut von nicht übergeprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begibt und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt ist."
Uber: Doch!
Uber hat ein Widerspruchsrecht gegen diese Verfügung und das Unternehmen hat auch schon angekündigt, davon Gebrauch machen zu wollen. Gegenüber dem Handelsblatt hat der für Deutschland verantwortliche Uber-Manager Pierre-Dimitri Gore-Coty einen Einspruch angekündigt und gemeint, dass man wie in Hamburg, wo jüngst eine ganz ähnliche Verfügung aufgehoben worden ist, bis zu einem "finalen Urteil" wie bisher weitermachen werde.
Gore-Coty widersprach zudem der Ansicht des LABO, wonach Fahrer wie Passagiere von Uber keine ausreichende Versicherung genießen würden. Alle Fahrten seien über die Haftpflichtversicherung des Fahrers sowie direkt bei Uber versichert, das gelte auch für Dritte, also etwaige Unfallbeteiligte.
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