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[Brisant] Snowden-Einreise: In Deutschland gilt US-Militärrecht

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Standard Snowden-Einreise: In Deutschland gilt US-Militärrecht

Zitat:
Der Freiburger Geschichts-Professor Josef Foschepoth hat in einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung darauf hingewiesen, dass auf dem Boden der BRD nicht nur bundesdeutsches, sondern auch amerikanisches Recht gilt. Die Bundesregierung werde eine Einreise von Whistleblower Edward Snowden daher mit allen Mitteln verhindern, um nicht in eine Zwickmühle zu geraten.


Laut dem Historiker Josef Foschepoth verfügen die Vereinigten Staaten, die in kaum einem anderen Land so viele Soldaten stationiert haben wie in Deutschland, als ehemalige Besatzungsmacht und NATO-Partner über zahlreiche Sonderrechte: "Nach Artikel VII des Nato-Truppenstatuts von 1951 haben die amerikanischen Militärbehörden das Recht, innerhalb der Bundesrepublik ‚die gesamte Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit‘ gegenüber allen dem amerikanischen Militärrecht unterworfenen Personen auszuüben." Dies gelte auch für Personen, "welche nach dem Recht des Entsendestaates, jedoch nicht nach dem Recht des Aufnahmestaates strafbar sind." Obwohl nach deutschem Recht unschuldig, könnte Snowden also vor einem amerikanischen Militärgericht landen und in die USA überführt werden. Dabei ist es egal, dass der 31-Jährige gar kein Soldat ist. Belangt werden können auch "Zivilpersonen, die bei der Armee angestellt sind oder in amerikanischen Firmen arbeiten, die ausschließlich Dienstleistungen für die Armee erbringen, zum Beispiel für die Datenverarbeitung".

Die Regierung hätte die Wahl zwischen Pest und Cholera

Bei einer Einreise Snowdens in die Bundesrepublik, sei es als Asylsuchender oder nur für einen temporären Aufenthalt zum Zwecke einer Befragung, würde sich die Regierung in einem Dilemma wiederfinden. Foschepoth vermutet, dass die Amerikaner in diesem Fall unverzüglich auf ihr zugesichertes Recht pochen würden: "Es ist nicht vorzustellen, dass die USA ausgerechnet bei einem so prominenten ‚Spion‘ und ‚Verräter‘, den sie in Edward Snowden sehen, auf ihre Rechte und Möglichkeiten verzichten, die ihnen nach amerikanischem Recht zustehen - dessen Gültigkeit die Bundesrepublik ausdrücklich anerkannt hat." Snowden würde dann unverzüglich einem deutschen Amtsrichter vorgeführt werden: "Hält der Richter die Voraussetzungen für die vorläufige Festnahme für gegeben und das Ersuchen um Übergabe für gerechtfertigt, ordnet er an, dass der Verfolgte unverzüglich an die zuständige Militärbehörde der USA übergeben wird, andernfalls wird der Verfolgte freigelassen."

Sollte die Bundesregierung sich über die Vereinbarung hinwegsetzen, hätte dies eine enorme Belastung der deutsch-amerikanischen Sicherheitspartnerschaft zur Folge. Diese Partnerschaft sei jedoch "zentraler Bestandteil der deutschen Staatsräson. Sie steht gleichsam über Recht und Verfassung". Würde die Regierung Snowden andererseits den Amerikanern übergeben, würde sie ihm damit ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht verweigern. Weil sie sich so in jedem Fall ein Eigentor schießt, vermutet der Freiburger Historiker, dass die Regierung mit allen Mitteln eine Einreise des Ex-NSA-Mitarbeiters verhindern wird.

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Partei Die Linke bereiten derzeit eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht vor, um eine Ladung Snowdens zur Befragung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss durch die höchste richterliche Instanz zu erzwingen. /cb
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