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12.08.14, 19:24
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.359
Bedankt: 55.401
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Dashcams verstoßen gegen Datenschutz, außer für "private Zwecke"
Zitat:
Video-Kameras, die in Fahrzeugen montiert werden und den kompletten Weg des Fahrzeugs dokumentieren, sollen vor allem bei etwaigen Unfällen als Beweismittel dienen, argumentieren deren Befürworter. Ein Gericht entschied nun, dass deren Einsatz unter bestimmten Bedingungen nicht zulässig sei. Doch das Urteil wirft auch Fragen auf.
Dashcam-Urteil
Im mit großer Spannung erwarteten Urteil des Ansbacher Verwaltungsgerichts zum Thema der so genannten Dashcams (bekannt von zahlreichen russischen Autolenkern auf YouTube) gab es nun eine Entscheidung, die man aber lediglich als Teilerfolg der Datenschützer werten kann, wie der BR berichtet.
Denn derartige Dashcams verstoßen laut Gericht gegen das deutsche Datenschutzgesetz, allerdings nicht grundsätzlich: Denn sie dürfen nicht eingesetzt werden, um damit Videos anzufertigen, die später im Internet landen (können). Es ist also nicht gestattet, eine Daschcam zu aktivieren, um Videos für YouTube oder Facebook zu erstellen. Aber: Das gilt generell für Drittparteien, das inkludiert auch die Exekutive.
Als Beweismittel nicht erlaubt, für private Zwecke schon
Dashcam-Videos dürfen demnach etwa bei einem Unfall nicht als Beweismittel an die Polizei übermittelt werden. Erlaubt ist deren Einsatz hingegen für rein private Zwecke. Kompliziert wird die Angelegenheit auch deshalb, weil im konkreten Fall das Verbot einer derartigen Kamera aufgrund eines formalen Fehlers aufgehoben worden ist, eine Berufung wurde aber zugelassen.
Hintergrund des Urteils war die Klage eines Autofahrers: Dieser ist gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht vorgegangen, nachdem ihm der Einsatz einer derartigen Kamera untersagt worden war. Die Anwältin des Klägers hatte argumentiert, dass ihr Mandant immer wieder von anderen Verkehrsteilnehmern in gefährliche Situationen gebracht werde und einen derartigen Videobeweis brauche.
Das ließ das Gericht aber nicht gelten und verwies u. a. darauf, dass andere Personen nicht wüssten, dass sie gefilmt werden sowie dass das "Datenschutzinteresse" der Gefilmten höher zu bewerten sei als das Interesse eines Lenkers an einem Videobeweis im Fall eines Unfalls.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Prince bedankt:
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12.08.14, 19:55
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#2
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Ähm, ja is klar. Nur zur Verwendung, falls es Unfälle gibt. Mal schauen, wie viele davon bei YT landen werden. Es glaubt doch wohl keiner, dass die Dashcam Nutzer die Videos zu Hause wieder löschen.
Und da es schon genug Bekloppte unter den Autofahrern gibt, wird es sicher auch Wettbewerbe unter den Dashcam*ern geben: Wer das beste Video im Schnellfahren, Bedrängen, Abdrängen, fast überfahren etc hat, ist der Beste, Stärkste, Größte.
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12.08.14, 21:28
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 368
Bedankt: 433
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Hauptsache verbieten.. Der Staat weis was gut für dich ist
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12.08.14, 21:53
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#4
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.454
Bedankt: 9.548
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Im Radio (SWR1) war es heute nachmittag noch ein wenig anders formuliert. Es hieß, dass Dash-Cams prinzipiell erlaubt wären, wenn man z.B. "Landschaften" aufnehmen wollte - also ohne Beteiligung/Erscheinen Dritter. Sowas wäre dann nämlich von ausschließlich privatem Nutzen des Aufnehmenden.
Strittig - und deshalb erstmal verboten - sind (und bleiben damit) Aufnahmen Dritter. Also, wenn z.B. beliebige Verkehrsteilnehmer beliebig gefilmt werden, ohne sie vorher darüber in Kenntnis gesetzt zu haben. Das widerspricht nämlich den Persönlichkeitsrechten besagter Verkehrsteilnehmer.
Desweiteren hieß es im Radio, das alles wäre nur hochgekocht, weil irgendeine Korinthenkackerpfeife ständig irgendwelche Owis Dritter gefilmt hatte und diese bei der örtlichen Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht hätte - natürlich inkl. Videobeweis!
Ich denke, das Thema wird noch 'ne Weile in der Diskussion bleiben, allerdings ist es auch nicht allzu einfach. Wenn man heute Dash-Cams zulässt - wie verfährt man morgen mit der 40,- EUR-Drohne des Nachbarsjungen, die Dich nackig am Pool filmt?
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Schnullermaske:
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13.08.14, 09:49
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2013
Beiträge: 295
Bedankt: 203
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War ja klar. Ich darf keinen Videobeweis bei einem Unfall vor Gericht bringen, aber der Staat darf ganze Bahnhöfe, Straßenzüge und Stadtzentren überwachen und die Videos zur Strafverfolgung nutzen. Da interessierren die Persönlichkeitsrechte auch Keinen. Ist ja alles "im Namen der Sicherheit".
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Gegenseitiger Respekt ist keine Frage der Wertschätzung sondern des Anstandes.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei masoeng bedankt:
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13.08.14, 10:02
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#6
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Tja, als wenn die Dashcam Besitzer Aufnahmen von Landschaften machen würden.
Und wegen Bahnhofsüberwachung etc. Das sind öffentliche Plätze und da geht es tatsächlich um die Sicherheit wegen der Menge an Menschen. Allerdings würde Sicherheitspersonal im Notfall mehr bringen, weil es dem Opfer in dem Augenblick Null hilft, wenn nur Kameras zuschauen.
Wegen der privaten Nutzung: Wer sagt denn nicht, dass z.B. ein Dashcam Nutzer mit seinem Fahrrad einer heißen Uschi auf Fahrrad hinterher fährt und sie dann die ganze Zeit filmt?
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13.08.14, 11:11
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#7
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2013
Beiträge: 295
Bedankt: 203
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Zitat:
Zitat von Destiny
Das sind öffentliche Plätze und da geht es tatsächlich um die Sicherheit wegen der Menge an Menschen. Allerdings würde Sicherheitspersonal im Notfall mehr bringen, weil es dem Opfer in dem Augenblick Null hilft, wenn nur Kameras zuschauen.
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Sicherlich zum Teil, aber nicht ausschließlich. Würde es nur um Sicherheit gehen, würde man Präsenz zeigen und mehr auf Prävention setzen, anstatt eine Überwachung durchzuführen die diesbezüglich nur einen geringen Effekt hat.
Außerdem wär es mit Dashcams ähnlich:
Bei Unfällen mit Personenschäden würde es letzten Endes auf das gleiche Hinauslaufen wie Überwachungskameras auf öffentlichen Plätzen. Man könnte den Täter unter Umständen leichter ermitteln und zur Prävention taugt es nichts.
Man könnte auch argumentieren, dass Dashcams zur Sicherheit beitragen. Wenn jeder eine hätte und die Aufnahmen zugelassen wären, würden Aggressionen und unangemessenes Verhalten im Straßenverkehr wahrscheinlich abnehmen. Das wäre doch auch "im Interesse der Sicherheit".
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Gegenseitiger Respekt ist keine Frage der Wertschätzung sondern des Anstandes.
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13.08.14, 11:47
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#8
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Chuck Norris
Registriert seit: Feb 2010
Ort: No man's land
Beiträge: 3.460
Bedankt: 2.726
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Ähhh .. Hallo???
Was zeigen mir die super geilen Autobahn-Polizisten wenn sie mich anhalten? Richtig, einen VIDEOBEWEIS - gefilmt mit Dashcam!
ICH wusste auch nicht, dass ich gefilmt werde - kann ich den Beweis jetzt als nichtig ansehen und vor Gericht ziehen?
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei N7-WasD bedankt:
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13.08.14, 11:52
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#9
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.359
Bedankt: 55.401
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Naja die Cam bei der Autobahnpolizei filmt ja nicht ununterbrochen. Die zeichnen ja erst auf wenn sie dich verfolgen.
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13.08.14, 11:56
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2013
Beiträge: 295
Bedankt: 203
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Echt? Filmen die nicht ununterbrochen und nur die Messung wird erst auf Knopfdruck gestartet?
Jeder Streifenwagen hat inzwischen doch auch ne Dashcam!!
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Gegenseitiger Respekt ist keine Frage der Wertschätzung sondern des Anstandes.
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13.08.14, 11:56
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#11
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Chuck Norris
Registriert seit: Feb 2010
Ort: No man's land
Beiträge: 3.460
Bedankt: 2.726
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Aber in dem Moment an dem sie es aufnehmen weiß ich persönlich nichts davon - und das ist doch eines der Argumente
Zitat:
Das ließ das Gericht aber nicht gelten und verwies u. a. darauf, dass andere Personen nicht wüssten, dass sie gefilmt werden sowie dass das "Datenschutzinteresse" der Gefilmten höher zu bewerten sei als das Interesse eines Lenkers an einem Videobeweis im Fall eines Unfalls.
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Also sry, für mich ist das Urteil eine klare Doppelmoral.
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13.08.14, 12:44
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#12
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.956
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Mal ein absoluter Extremfall.
Ich nehme durch Zufall einen Mord durch solch eine Cam auf.
Durch dieses Urteil ist das Video doch jetzt nichtig.
Ich hab den Killer ja nicht vorher gefragt ob ich Ihn filmen darf.
Erinnert mich immer mehr an die USA.
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13.08.14, 14:07
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#13
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.385
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Zitat:
Aber in dem Moment an dem sie es aufnehmen weiß ich persönlich nichts davon - und das ist doch eines der Argumente...
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Da hat doch die Polizei sich nach dem Urteil schon sofort umgestellt.
Situation... Raser mit 240 km/h auf ner BAB...er fährt auf 2 m auf und nötigt den Vordermann an der Mittelplanke zu "Crashen". Sie haben noch nicht auf den "Knopf" gedrückt.
Der Raser reagiert bisher noch nicht auf LED-Anzeige mit laufendem Text "Achtung! Sie werden jetzt von unserer Dash-Cam gefilmt. Kontaktversuche mit Handy nach entsprechender Recherche  scheitern.
Die Bullen geben nicht auf und lassen die Hubschrauberstaffel steigen. Die eskortieren dann einen Zeppelin mit der Werbeaufschrift "Achtung lieber Verkehrsteilnehmer - Sie werden jetzt von der Dash-Cam der Marke XY gefilmt."
Leider zu spät...der Leichentransport wird umgehend geordert.
Leute haltet mal die Füße still. Es geht wie üblich bei der Auslegung von Gerichtsurteilen weiter in die nächste Runde.
Soweit mir bekannt ist, wurden auch schon Aufnahmen bei Einzelfallentscheidungen im Strafrecht zugelassen.
Zum Suchen der Quelle bin ich heute zu faul.
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13.08.14, 14:06
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#14
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.956
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Wo ist der Unterschied?
Ich nehme unbewusst einen tödlichen Unfall auf oder einen Mord.
Das Video was alles erklären kann wird nicht zugelassen weil es ja die Persönlichkeitsrechte der aufgenommen Person verletzt werden.
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14.08.14, 07:37
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#15
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Chuck Norris
Registriert seit: Feb 2010
Ort: No man's land
Beiträge: 3.460
Bedankt: 2.726
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Was hat denn das Filmen mit einem möglichen Unfall zu tun?
Um den Unfall oder sonst was zu vermeiden hätten sie einfach mal das Blaulicht anschalten können?
Jeder der bei der Offensichtlichkeit noch weiter rast und dann noch, aufgrund seiner nicht vorhandenen Fähigkeiten, in die Leitplanke scheppert - ist selber Schuld.
Mein Argument ist, dass die Autobahnpolizei mich zwar filmen kann - mir es aber ebenso gut latte sein kann wenn sie es mir als "Beweis" vorlegt. Das hat ein Gericht beschlossen .. Und darauf darf ich mich dann auch berufen.
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