Klar gibt es eine Regelung, die wurde hier schon genannt und nennt sich Umsatzsteuergesetz.
Dort steht klipp und klar geschrieben, dass wenn du in einem Jahr die 17500 Euro Grenze überschreitest, du im folgenden Jahr Umsatzsteuer an das FA abzuführen hast. Basta!
Zitat:
Ich habe 2014 bis jetzt alle Rechnungen umsatzsteuerfrei geschrieben.
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Das wird dich einen Haufen Kohle kosten. Nur als Beispiel:
Rechnung an Auftraggeber X: 1190 Euro
1190 : 119 x 100 = 1000 Euro (netto für dich)
1190 : 119 x 19 = 190 Euro Umsatzsteuer für das FA
Im Gegenzug darfst du aber gezahlte Vorsteuer, z.B. auf Werkzeuge und Material mit der Umsatzsteuer verrechnen.
Da du aber davon (so wie es scheint) keinen Plan hast, wird es höchste Zeit sich an einen Steuerberater zu wenden.
Alternativ an einen Steuerfachangestellten (vielleicht kennst ja jemand), der dir die Veranlagung unter der Hand macht.