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[Wirtschaft] E-Plus/Base muss umstrittene "Datenautomatik" rückgängig machen

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Ungelesen 17.07.14, 16:00   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard E-Plus/Base muss umstrittene "Datenautomatik" rückgängig machen

Zitat:
Der Mobilfunkbetreiber E-Plus muss aufgrund des Drucks von Verbraucherschützern die so genannte "Datenautomatik" wieder aus seinen Base-Verträgen entfernen. Bis es soweit ist, müssen die Nutzer allerdings weiter auf der Hut sein, wenn sie nicht mehr bezahlen wollen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah in der Einführung der Datenautomatik eine eigenmächtige Vertragsänderung. Diese sah vor, dass die Kunden nicht mehr direkt gedrosselt werden, wenn sie das monatlich zugestandene Datenvolumen aufgebraucht haben. Bis zu drei Mal sollten statt dessen automatisch weitere Datenkontingente zugebucht werden - kostenpflichtig natürlich und ohne, dass die Nutzer sich dagegen entscheiden können.

Wer also wirklich nur so viel bezahlen wollte, wie ursprünglich im Vertrag vorgesehen, musste sehr genau darauf achten, nur das ursprüngliche Volumen auszuschöpfen und rechtzeitig die Datenverbindung komplett abzuschalten. Tat man dies nicht und schöpfte sogar drei Monate hintereinander jeweils die drei Zubuchen aus, sollte sogar eine Einstufung in den nächsthöheren Tarif folgen. Den Verbraucherschützern war dies zufiel und sie schickten dem Unternehmen eine Abmahnung zu.


E-Plus willigte nun ein, die Vertragsveränderungen ab dem 1. August wieder rückgängig zu machen. Nutzer sollen sich dann entscheiden können, ob sie die automatische Aufbuchung haben wollen. Tun sie dies, sollen sie anders als bisher per SMS informiert werden, bevor ein das neue Kontingent gekauft wird.

Kunden haben so dann auch die Möglichkeit, sich dafür zu entscheiden, nach dem Aufbrauchen des Monatsvolumens wieder gedrosselt zu werden. Vielen Nutzern dürfte dies ausreichen, da beispielsweise Messenger wie WhatsApp dann weiterhin genutzt werden können - die teils ohnehin den wichtigsten Dienst auf dem Smartphone darstellen. Bis die Umstellung am 1. August erfolgt, sollten Kunden laut den Verbraucherschützern noch aufpassen und der kostenpflichtigen Zubuchung im Zweifel widersprechen.

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