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Prismalife Versicherung Meinung

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Ungelesen 06.07.14, 18:30   #1
Wulf2
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Standard Prismalife Versicherung Meinung

Hallo,
Habe mir von einem guten Kumpel ne Prismalife Versicherung andrehen lassen. Hat jemand mit der Firma Erfahrungen gemacht?
Im Internet lese ich da viel gutes und viel schlechtes deswegen frage ich einfach mal hier nach.
Ich Zahle da 200€ rein aber will auf 50€ runtergehen, in den ersten 5 Jahren zahlt man ja Prozentual ziemlich viele gebühren rein. Der Depp hat mich auch voll geplappert das man nach 5 Jahren die Gebühren nach der Zeit zurück bekommt was ja anscheinend nicht stimmt.
Was meint ihr soll ich den Vertrag kündigen oder weiter laufen lassen. Der hat geplappert das ich 8-10% jedes Jahr bekomme (was wahrscheinlich nicht ganz so hoch ist) und wollte es dann auch ne längere Zeit laufen lassen, habe es nicht eilig das Geld zu nehmen. Weiß einer vielleicht noch wie es mit dem Risiko ist. Angeblich kann ich kein Geld verlieren.
Freue mich schon auf eure antworten
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Ungelesen 06.07.14, 18:50   #2
noob1
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Also wenns ein "Guter Kumpel" ist würd ich mir Gedanken machen ob er echt so gut ist
Wenn ich schon lese er hat dir was angedreht, dich zu geplappert mit Dingen die wohl nicht stimmen..

Abgesehen davon, hast du dir den Vertrag nicht angeschaut ?
Am besten liest du ihn dir mal durch was da genau drinsteht. Reden kann dein Kumpel viel, was wahr ist steht im Vertrag. Hab bisher allerdings noch nie von Prismalife gehört.
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Ungelesen 06.07.14, 18:50   #3
staple
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Zitat:
Zitat von Wulf2 Beitrag anzeigen
Angeblich kann ich kein Geld verlieren.
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Ungelesen 06.07.14, 18:56   #4
Fietze
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Zitat:
Was meint ihr soll ich den Vertrag kündigen oder weiter laufen lassen.
Kommt darauf an wann du den Vertrag abgeschlossen hast, bzw. wieviel du dort eingezahlt hast.
Man kann den Vertrag auch ruhen lassen und beitragsfrei stellen.

Auf jeden Fall solltest du dir Rat von jemanden holen der sich damit auskennt.
Ich habe mal 3 LV Verträge vom deutschen Herold nach 10 Mon. wegen falscher irrführender Beratung widerrufen und die gezahlte Kohle zurück verlangt. Das waren pro Monat 400 DM.
Der Herold wollte dies natürlich nicht anerkennen. Bis ich der Bank schriftlich den Aufttrag gab, die nicht rechtmäßigen Lastschriften zurück zu buchen.
Damit war das Thema erledigt. Der Vermittler freute sich auch, da er seine erhaltenen Provisionen ebenfalls an den Herold zurück zahlen mußte.

Das geht aber nur wenn du jemanden hast, der sich mit der Thematik auskennt und dir bei den einzelnen Schritten hilft.
Ggf. auch mal den Schriftverkehr für dich macht.
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.07.14, 19:02   #5
Wulf2
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Ich denke mal das die Prismalife gut sein soll, lese viel gutes aber auch einiges schlechtes, wollte halt hier nur mal fragen, ich schau mal mein Vertrag genauer an.
Wulf2 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.07.14, 01:04   #6
Cmdr_Michael
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Da steht zwar "FOCUS" drüber, aber über dem Artikel steht in klein "PR-Material von Kunden der news aktuell GmbH, keine redaktionelle Auswahl oder Prüfung durch FOCUS Online"

D.h. das ganze ist nichts weiter als bezahlte Werbung und kein objektiver Artikel über Prismalife. D.h. du solltest dich woanders informieren oder ggf. einen "guten Versicherungsberater" aufsuchen.
Cmdr_Michael ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.07.14, 16:43   #7
Toclek
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Also:

Prismalive ist nicht wirklich gut.
Die verarschen auch schonmal die Kunden.
Prismalive hat viele Vertreter über andere Unternehmen, z.b. AFA AG.
Die kommen vorbei und reden dir den Vertrag schön, du unterschreibst und du unterschreibst auch eine "Kostenausgleichsvereinbarung" (Mit der Kostenausgleichsvereinbarung zahlt man separiert von dem eigentlich nur gewollten Versicherungsvertrag die Provisionsansprüche, die der meist junge, engagierte und wortgewandte AFA-Vermittler und alle weiteren Nutznießer der Vermittlerkette durch den Abschluss der Risikolebensversicherung kassieren.)

Was mit dem Abschluss dieses zusätzlichen Vertrages einhergeht, ist aber auch, dass all die verbaucherschützenden Vorschriften, die für den Versicherungsvertrag an sich vom Gesetzgeber aufgestellt wurden, für den Kostenausgleichsvertrag nicht gelten. Denn es handelt sich bei der Kostenausgleichsvereinbarung nicht um einen Versicherungsvertrag sondern um eine sonstige private vereinbarung.

Das alles weiss der Kunde beim Beratungsgespräch nicht. Der Kunde wird aber noch weiter verwirrt: Er unterschreibt im Rahmen der Vertragsverhandlungen zwei klein abgedruckte Widerrufsbelehrungen - eine für die Lebensversicherung und eine für die Kostenausgleichsvereinbarung. Der Widerruf des Versicherungsvertrages ist gesetzlich geregelt - der der KAV ist nur vertraglich geregelt. Die Bedingungen, unter denen widerrufen werden kann, unterscheiden sich teilweise.

Die wahren Probleme gehen für den Kunden los, wenn er die Lebensversicherung, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr weiterführen will und diese kündigt.

Dann merkt der Kunde, dass er die Kostenausgleichsvereinbarung nicht kündigen kann und die diesbezüglichen Beiträge bis zur vollständigen Abzahlung leisten muss, ohne etwas vom Lebensversicherungsvertrag zu haben.
Toclek ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.07.14, 17:22   #8
BaconJerky
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BaconJerky ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Zitat:
Zitat von Toclek Beitrag anzeigen
Also:

Prismalive ist nicht wirklich gut.
Die verarschen auch schonmal die Kunden.
Prismalive hat viele Vertreter über andere Unternehmen, z.b. AFA AG.
Die kommen vorbei und reden dir den Vertrag schön, du unterschreibst und du unterschreibst auch eine "Kostenausgleichsvereinbarung" (Mit der Kostenausgleichsvereinbarung zahlt man separiert von dem eigentlich nur gewollten Versicherungsvertrag die Provisionsansprüche, die der meist junge, engagierte und wortgewandte AFA-Vermittler und alle weiteren Nutznießer der Vermittlerkette durch den Abschluss der Risikolebensversicherung kassieren.)

Was mit dem Abschluss dieses zusätzlichen Vertrages einhergeht, ist aber auch, dass all die verbaucherschützenden Vorschriften, die für den Versicherungsvertrag an sich vom Gesetzgeber aufgestellt wurden, für den Kostenausgleichsvertrag nicht gelten. Denn es handelt sich bei der Kostenausgleichsvereinbarung nicht um einen Versicherungsvertrag sondern um eine sonstige private vereinbarung.

Das alles weiss der Kunde beim Beratungsgespräch nicht. Der Kunde wird aber noch weiter verwirrt: Er unterschreibt im Rahmen der Vertragsverhandlungen zwei klein abgedruckte Widerrufsbelehrungen - eine für die Lebensversicherung und eine für die Kostenausgleichsvereinbarung. Der Widerruf des Versicherungsvertrages ist gesetzlich geregelt - der der KAV ist nur vertraglich geregelt. Die Bedingungen, unter denen widerrufen werden kann, unterscheiden sich teilweise.

Die wahren Probleme gehen für den Kunden los, wenn er die Lebensversicherung, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr weiterführen will und diese kündigt.

Dann merkt der Kunde, dass er die Kostenausgleichsvereinbarung nicht kündigen kann und die diesbezüglichen Beiträge bis zur vollständigen Abzahlung leisten muss, ohne etwas vom Lebensversicherungsvertrag zu haben.
So nicht richtig, ist kündbar!

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