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myGully |
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08.06.14, 18:25
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 789
Bedankt: 101
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Frage zum mittleren Sitz hinten
Hallo,
ich wollte mal wissen, wie das rechtlich so aussieht.
Ich mein mal gehört zu haben, dass der mittlere Sitz hinten lediglich ein "Notsitz" ist, da er lediglich einen Beckengurt hat. Stimmt das?
Bsp.
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08.06.14, 19:45
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#2
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Macht Klopapier
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 99
Bedankt: 56
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In fzg. Schein steht die anzahl der Sitzplätze drin.
Oder täusche ich mich?
Soviele Leute darfste dann Mitnehmen.
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08.06.14, 19:55
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 210
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so ist es.
den "notsitz" sollte man natürlich als letztes besetzen,
da dieser nur einen beckengurt hat.
bsp.: wenn nur 3 leute im pkw sitzen, sollte der hintere auch rechts oder links besetzt werden (muss aber nicht).
wenn 5 plätze eingetragen sind, sind es 5!
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08.06.14, 20:05
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#4
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Banned
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 79
Bedankt: 189
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Gegenfrage: Was steht denn im Fahrzeugschein? (S.1 = Anzahl der Sitzplätze = 5 oder 4 + 1?)
Vom Foto her würde ich glatt behaupten, dass das ein Notsitz ist. Für Erwachsene Fahrgäste keinerlei Einschränkung, aber Kinder unter 12 Jahre oder unter 150 cm Körperlänge dürfen diesen Sitz nicht ohne geeigneten Kindersitz / Sitzerhöhung nutzen.
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08.06.14, 22:21
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 789
Bedankt: 101
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Hab den Fahrzeugschein nicht bei mir.
Geht um das Auto meiner Eltern, da ich dies öfters mal nutze, wollte ich das wissen.
Ich schau dann mal im Fzg.-schein.
Danke vorerst.
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