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myGully |
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05.06.14, 19:14
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2014
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Rechtsfrage: Auto verkauft, nun treten Mängel auf
Hallo an alle,
Und zwar ich hab am Dienstag mein Auto verkauft. Heute habe ich einen Anruf vom Käufer bekommen wo er meinte dass er heute in einer Werkstatt gewesen wäre, und es herausgekommen wäre dass die Kupplung fast durch ist. Ich wusste allerdings von nichts, da ich mit Autos nicht besonders auskenne und auch kein Kfz mechatroniker bin.
Probefahrt hat er natürlich gemacht, in der zeit hätte er das Auto schließlich auch in einer Werkstatt checken lassen können.
Im Mai hat das Auto nochmal einen tüv bekommen. Auf dem tüv Report stand nichts von der Kupplung drauf, allerdings andere Mängel die aber beim 2. Anlauf behoben wurden. Den tüv Report hat er, allerdings hat er unterschrieben dass er ihn bekommen hat.
Nun fordert er sein Geld zurück oder die neue Kupplung im Wert von 1200 Euro oder er kommt mit dem Anwalt.
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet, hab grad niemanden in der Nähe der mir helfen kann & ich muss ihn um 22 Uhr zurückrufen.
Gruß
P.S. Entschuldigung falls dies der falsche Bereich sein sollte, ansonsten bitte verschieben
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05.06.14, 19:37
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#2
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Die Kupplung ist fast durch, der Lack ist fast zerkratzt, die Glühbirnen sind fast durchgebrannt... Naja, Gebrauchtwagen sind halt meißtens schon gebraucht. Er konnte bei der Probefahrt selbst nicht bemerken, dass die Kupplung "fast" durch ist, aber du sollst es angeblich bemerkt haben...
Und was hat er zwischenzeitlich überhaupt mit dem Auto gemacht? Wenn ichs drauf anlege, mach ich ne Kupplung in unter einer Minute kaputt, er hat das Auto schon drei Tage...
Du hast sicher einen der diversen Kaufvertragsvorlagen verwendet, Ausschluss von Sachmängelhaftung usw. Er müsste nachweisen können, dass der Mangel beim Kauf bestand, dass du davon wusstest und es bewusst verschwiegen hast. Bei einer Tachomanipulation oder Unfallschaden mag sowas mit entsprechenden Nachweisen einfach sein, aber eine Kupplung, die sich der Verschleissgrenze nähert? Fällt einem KFZ-Meister auf, du bist aber vermutlich keiner.
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05.06.14, 21:28
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 307
Bedankt: 288
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Lass dich nicht einschüchtern.
Er hat eine Probefahrt gemacht und du hast keinen versteckten Mangel verschwiegen.
Als Privatmann kannst du Gewährleistung ausschließen.
Wenn Du einen Verkehrsrechtschutz hast kannst du den nutzen. Der gilt auch beim Kfz.-Verkauf.
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