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13.05.14, 11:47
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#1
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Klaus Kinksi
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Gerichtshof der Europäischen Union: Google muss sensible Daten von Bürgern vergessen
Zitat:
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat heute per Pressemitteilung bekannt gegeben, dass Google sensible Daten zu Personen unter Umständen aus seinem Suchindex löschen muss. So heißt es im Urteil: “Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich”.Google Office
2010 erhob ein spanischer Bürger bei der spanischen Datenschutzagentur AEPD Beschwerde gegen eine Tageszeitung und gegen Google Spanien. Er prangerte an, dass bei Eingabe seines Namens in die Suchmaschine in der Ergebnisliste Links zu zwei Seiten der Tageszeitung La Vanguardia von Januar und März 1998 angezeigt werden. Auf diesen Seiten wurde unter anderem die Versteigerung eines Grundstücks angekündigt, die im Zusammenhang mit einer Pfändung wegen Schulden stand.
Der Kläger verlangte, dass die betreffenden Seiten gelöscht, oder aber die personenbezogenen Daten entfernt werden, beziehungsweise durch Suchmaschinen nicht mehr auffindbar zu machen.
Die Beschwerde wurde von der AEPD, soweit sie sich gegen La Vanguardia richtete, mit der Begründung zurückgewiesen, die Zeitung habe die betreffenden Informationen rechtmäßig veröffentlicht. In Sachen Google Spanien und Google Inc. wurde ihr hingegen stattgegeben.
Die AEPD forderte diese beiden Gesellschaften auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die betreffenden Daten aus ihrem Index zu entfernen und den Zugang zu ihnen in Zukunft zu verhindern. Google klagte auf Aufhebung, das Urteil richtet sich aber nun gegen Google, das Gericht stellt die Suchmaschine auf die Stufe eines Verantwortlichen, da hier Daten gesammelt, organisiert und Suchenden zur Verfügung gestellt werden:
“Da die Tätigkeit einer Suchmaschine zusätzlich zu der der Herausgeber von Websites erfolgt und die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten durch sie erheblich beeinträchtigt werden können, hat der Suchmaschinenbetreiber in seinem Verantwortungsbereich im Rahmen seiner Befugnisse und Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass seine Tätigkeit den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Nur so können die in der Richtlinie vorgesehenen Garantien ihre volle Wirksamkeit entfalten und ein wirksamer und umfassender Schutz der betroffenen Personen, insbesondere ihres Privatlebens, tatsächlich verwirklicht werden”
Der Gerichtshof teilte mit, dass betroffene Personen zuerst einmal an den Betreiber der Suchmaschine herantreten müssen, der dann sorgfältig die Gründe zu prüfen hat. Wird seitens der Suchmaschine nichts unternommen, so kann der Betroffene eine Kontrollinstanz oder ein zuständiges Gericht aufsuchen.
Ein Statement seitens Google steht aus.
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30.05.14, 17:55
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#2
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Pauschalclub Fan
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