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myGully |
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24.04.14, 01:34
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#1
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.097
Bedankt: 63.071
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Bußgeld: Neues Punktesystem für Verkehrsdelikte ab 1. Mai
Zitat:
Ab 1. Mai 2014 gelten neue Regeln für Verkehrsdelikte. Das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) will vor allem Raser zur Kasse beten. Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Ordnungswidrigkeiten
Ab dem 1. Mai werden nur Verstöße eingetragen, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Es droht erst bei 60 Euro Bußgeld ein Punkt - bisher waren es 40. Für das Fahren in Umweltzonen ohne entsprechende Plakette, Sonntagsfahrverbote oder fehlendes Kennzeichen kassiert man - unabhängig von der Bußgeldhöhe - keine Punkte mehr.
Straftaten
Wer ab dem 1. Mai jemanden im Straßenverkehr beleidigt oder keine Haftpflichtversicherung für sein Auto besitzt, wird nicht in Flensburg gespeichert. Immer eingetragen werden jedoch folgende Delikte:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Trunkenheit im Verkehr
Andere Straftaten werden nur bei einem Fahrverbot eingetragen. Das sind:
Kennzeichenmissbrauch
Unterlassene Hilfeleistung
Vollrausch
Nötigung
Fahrlässige Körperverletzung
Fahrlässige Tötung
Fristen
Anders als bisher verlängert sich eine Tilgungsfrist nicht mehr durch eine weitere Tat. Die Fristen sehen wie folgt aus:
Ordnungswidrigkeit: 2,5 Jahre
Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot: 5 Jahre
Straftat: 5 Jahre
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre
Punkte
Nach der Reform richtet sich die Punktezahl nach der Schwere der Tat, sprich:
Ordnungswidrigkeit: 1 Punkt
Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot: 2 Punkte
Straftat: 2 Punkte
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte
Maßnahmen
Statt des bisherigen Punktesystems gilt dann das "Fahreignungs-Bewertungssystem". Anstatt der bislang 18 Punkte, kann man "nur noch" 8 Punkte sammeln. Diese werden dann wie folgt bewertet:
1-3 Punkte: Vormerkung
4-5 Punkte: Ermahnung
6-7 Punkte: Verwarnung
Ab 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis
Punkteabbau
Wer 1 bis 5 Punkte hat, kann an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und dadurch 1 Punkt abbauen. Das Seminar ist eine Kombination aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Einheiten. Es kostet 400 Euro und kann nur einmal in 5 Jahren genutzt werden.
Alte Punkte
Alle Vergehen, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen würden, werden zum 1. Mai aus dem alten Register gelöscht. Für die verbleibenden Vergehen gelten weiterhin die alten Tilgungsfristen.
Umstellung
Für 1-3 Punkte gibt es 1
Für 4-5 Punkte gibt es 2
Für 6-7 Punkte gibt es 3
Für 8-10 Punkte gibt es 4
Für 11-13 Punkte gibt es 5
Für 14-15 Punkte gibt es 6
Für 16-17 Punkte gibt es 7
Und für 18 Punkte gibt es 8
Auskunft
Jeder, der im Verkehrszentralregister erfasst ist, hat das Recht, kostenlos seinen Punktestand abzufragen. Dazu stellt man schriftlich einen Antrag, den man per Post ans Kraftfahrt-Bundesamt schickt. Außerdem ist ein Identitätsnachweis, zum Beispiel eine gut lesbare Kopie des Personalausweises, nötig. Ein Antragsvordruck ist auf[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] erhältlich.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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24.04.14, 18:48
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#2
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Ist öfter hier
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 183
Bedankt: 157
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also 400 taler kostet es einen einzigen punkt weg zu bekommen (vorrausgesetzt man besteht)? oO
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