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11.04.14, 16:39
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
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RedTube-Abmahner erleiden Niederlage vor Gericht
Zitat:
Im Fall der RedTube-Abmahnungen haben die Akteure jetzt eine weitere Niederlage eingefangen. Das Amtsgericht Potsdam erließ ein Versäumnisurteil gegen die Schweizer The Archive AG und die Anwälte der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C).
Das teilte der Rechtsanwalt Alexander Hufendiek mit, der wie eine ganze Reihe weiterer Juristen Feststellungsklagen erhoben hatte, mit denen die Unwirksamkeit der Abmahnungen und die Rechtslage beim Ansehen von Streams im Internet geklärt werden sollten. In einem der Fälle sollte gestern die Verhandlung vor dem Potsdamer Gericht stattfinden.
Abmahner tauchen nicht auf
Wie Hufendiek ausführte, hätten U+C sich im Vorfeld schriftlich umgangreich gegen die Klage verteidigt. Zum gestrigen Termin erschien jedoch weder ein Vertreter von The Archive noch einer der sie vertretenden Anwälte - und dies obwohl der Verhandlungstermin schon mehrfach auf ihren Wunsch hin verschoben worden sei.
Das Gericht befasste sich nun trotzdem mit der Sache und "ließ in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass die Abmahnung unberechtigt war", so Hufendiek. Nach dem in Abwesenheit der Angeklagten ergangenen Urteil stehe vorerst fest, dass den Abmahnern kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Diese wurden außerdem dazu verpflichtet, die kompletten Prozesskosten zu übernehmen, womit sich die Abmahnungen, die eigentlich Geld einbringen sollten, wohl in ein klares Verlustgeschäft verwandeln werden.
Der Fall hatte vor einiger Zeit für großes Aufsehen gesorgt. Tausende Nutzer hatten Abmahnungen erhalten, weil sie sich angeblich auf der US-Streaming-Plattform RedTube einen Porno-Clip angesehen haben sollen. Während die Abmahner wohl damit rechneten, dass den meisten Nutzern die Sache peinlich ist und sie versuchen mit der Zahlung der geforderten Summe aus der Welt zu schaffen, wehrten sich aber viele Anwender gegen die Ansprüche.
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11.04.14, 16:57
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#2
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.101
Bedankt: 63.080
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Versäumnisurteil: Redtube-Abmahnungen für unzulässig erklärt
Zitat:
Vor dem Potsdamer Amtsgericht sollte am Mittwoch über eine exemplarische Feststellungsklage geurteilt werden, die die Rechtslage des Streamings von angeblich urheberrechtsverletzenden Videos klären sollte. Doch weder The Archive AG noch die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen erschienen zum Termin. Als Folge erließ das Gericht ein Versäumnisurteil.
Bereits mehrfach hatte sich Thomas Urmann, Chef der Regensburger Anwaltskanzlei vor dem anstehenden Gerichtstermin gedrückt. Zuletzt ließ Urmann mitteilen, er könne wegen eines Krankenhausaufenthaltes nicht an der Verhandlung teilnehmen und bat daher um eine Verschiebung des Termins. Diese Verzögerungstaktik hat jedoch nun ein Ende. In offensichtlicher Abwesenheit der Firma The Archive AG sowie deren Prozessbevollmächtigten fällte das Gericht in Potsdam am vergangenen Mittwoch ein Urteil zugunsten der von der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) abgemahnten Personen.
Anfang Dezember 2013 verschickte U+C zu Tausenden Abmahnungen in Höhe von 250 Euro an vermeintliche Nutzer der Porno-Streaming-Plattform Redtube. Diese hätten ein Video aufgerufen, das die Urheberrechte der Firma The Archive AG verletze. Doch die Beweisführung erschien von Anfang an äußerst zweifelhaft, konnte die Kanzlei U+C doch nicht nachweisen, dass die Nutzer tatsächlich das besagte Video aufgerufen hatten. Das hielt die Regensburger Anwälte jedoch nicht davon ab, haarsträubende Beweisketten auf Basis dubioser Software vorzulegen. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Kanzlei. Auch die Bundesregierung sieht im Streaming keinen Urheberrechtsverstoß.
Da die Beklagten nicht zum Termin erschienen, erließ das Gericht ein Versäumnisurteil
Wie die Kanzlei für Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht ANKA am Mittwoch bekannt gab, habe Rechtsanwalt Alexander Hufendieck "exemplarisch Feststellungsklagen erhoben, um die Rechtslage beim sogenannten Streaming zu klären". Das Amtsgericht in Potsdam sollte am Mittwoch diese Klagen verhandeln, "nachdem sich die Firma ‚The Archive AG‘ durch ihre prozessbevollmächtigte Kanzlei Urmann schriftlich umfangreich verteidigt hatte." Doch weder The Archive AG noch U+C erschienen zum Gerichtstermin. Da sich die Beschuldigten jedoch bereits intensiv, wie beschrieben, verteidigt hatten, setzte das Gericht die Verhandlung trotzdem fort und kam zu dem Schluss, dass die Abmahnungen einer rechtlichen Grundlage entbehren, und fällte ein Versäumnisurteil. "Das Gericht ließ in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass die Abmahnung unberechtigt war", heißt es in der Mitteilung von ANKA. Demnach stehe vorerst fest, "dass der Firma ‚The Archive AG‘ kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht". Die Kosten des Verfahrens hat The Archive AG zu tragen. /hb
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