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08.04.14, 18:33
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#1
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Klaus Kinksi
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VDS: Maas sagt Arbeit an neuem Gesetzentwurf ab
Zitat:
Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kippte, rückt auch der zuständige deutsche Bundesjustizminister von einem neuen Anlauf zu deren Einführung ab.
"Die Richter haben entschieden, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte der Menschen in Europa verstößt. Deshalb hat der EUGH die Richtlinie komplett für ungültig erklärt und ist damit über den Antrag des Generalanwaltes hinausgegangen", fasste Heiko Maas (SPD) die Entscheidung zusammen.
Er sieht seine Politik damit vor eine neue Situation gestellt. "Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen", erklärte er. Darin hatten Union und SPD vereinbart, einen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten, mit dem die Vorratsdatenspeicherung einerseits nach europäischen Anforderungen als auch nach den Einschränkungen des Bundesverfassungsgerichtes erneut eingeführt werden sollte. Karlsruhe hatte das erste entsprechende Gesetz im Jahr 2010 für ungültig erklärt.
Keine drohenden Zwangsgelder mehr
Immer wieder hatten die Berliner Politiker, die nicht ohnehin vollständig hinter dem Ausbau der Überwachung der Bevölkerung stehen, argumentiert, dass man an die Vorgaben aus Brüssel gebunden sei und Geldstrafen drohen, wenn die Vorratsdatenspeicherung nicht eingeführt wird. "Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr", so Maas zur neuen Lage.
Er sehe daher keinen Grund, nun schnell einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, wie man es seitens der Bundesregierung noch gestern vorhatte. Zu diesem Zeitpunkt nahm man noch an, das Gericht würde lediglich einige Nachbesserungen an der Richtlinie verlangen, an denen man sich orientieren könne. Stattdessen wolle man das Urteil nun gründlich auswerten. "Dann werden wir mit unserem Koalitionspartner neu über das Thema Vorratsdatenspeicherung reden müssen. Wir werden das weitere Verfahren und die Konsequenzen ergebnisoffen besprechen", sagte Maas.
Freude bei den Gegnern
Freude herrschte derweilen bei jenen, die grundsätzlich gegen die Vorratsdatenspeicherung eintraten. "Besonders freut uns, dass der Gerichtshof den EU-Gesetzgeber nicht zur Nachbesserung verpflichtet hat. Damit steht es in der Sternen, ob es überhaupt zu einem neuen Entwurf kommen wird", erklärte Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.
Julia Reda, Europa-Spitzenkandidatin der Piratenpartei, würdigte das Urteil als "Sieg aller Parteien, Verbände und NGOs, die mit langem Atem gegen diese Richtlinie gekämpft haben". Sie sah in ihm auch ein klares Signal an die Bundesregierung, auch zukünftig nicht auf eigene Faust zu versuchen, erneut in die Überwachung der Kommunikationsdaten einzusteigen.
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