Rechtslage: Kaputtes Türschloss nach Lackierung
Wegen einem Vandalismusschaden musste ich die rechte hintere Seite meines 1er BMW (E87) lackieren lassen. Auch die Tür wurde lackiert.
Als ich das Auto vor 10 Tagen vom Lackierer abgeholt habe, habe ich auch nichts bemängelt, da der Lack sauber aufgetrogen wurde und mir nichts auffiel.
Heute stelle ich allerdings fest, dass das Türschloss der rechten, hinteren Tür nicht mehr schließt. (Nehme sehr selten jmd. hinten mit, so dass mir das nicht aufgefallen ist...)
War also wieder beim Lackierer. Dieser schickte mich an eine andere Werkstatt weiter, welche für die Demontage von Türgriffen usw. zuständig war.
Der Chef dieser Werkstatt sieht den Fehler nicht bei sich/dem Vorgang der Reparatur, sondern plädiert darauf, dass das ein "normaler" Verschleiß wäre und das Problem gemeinhin bekannt sei. Kosten für neues Türschloss: 100€ + Montage.
Für mich ist das alles ein schlechter Scherz... Ich bringe mein Auto zum Lackieren (wegen eines nicht selbst verursachten Schadens) und bekomme ein "kaputtes" Auto zurück.
Ich dreh durch..
Wie siehts hier rechtlich aus?
kann ich auf Nachbesserung hoffen / kann ich sie verlangen oder hab ich hier Pech gehabt, wenn ich nicht beweisen kann, dass der Schaden in der Werkstatt verursacht wurde.
Wer ist hierbei in der Bringschuld?
DANKE
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