Hallo, eine bekannte von mir hat vor 1,5 Jahren einen Mietvertrag für eine Wohnugn abgeschlossen in dem man sich auf ein "Kündigungsverzicht von 4 Jahren" geeinigt hatte.
Mir selbst war nicht klar wie man sich auf so etwas einlassen könne..
Nun, wie nicht anders zu erwarten, ändert sich ihre berufliche situation und ein Umzug in eine andere Stadt wäre sehr sinnvoll.
Sie hat dem Vermieter dann ein Kündigungsschreiben zukommen lassen, mit einer "angegebenen kündigungsfrist von 3 Monaten"
Da wurde Sie dann drauf aufmerksam gemacht, das sie für 4 Jahre unterschrieben hatte, und nur aus dem Mietvertrag raus kommt, wenn sie einen Nachmieter besorgt.
Da die Wohnung nicht gerade günstig und schlecht geschnitten ist, ein altes Bad vorhanden und die Wohnung sehr schlecht Isoliert ist, wird es denke ich sehr schwer für diese einen Nachmieter zu bekommen, erst recht nicht wenn er wieder auf einen 4 Jahresvertrag besteht.
Meine frage ist nun:
Ist dieses rechtens, den Mieter 4 Jahre lang an die Wohnugn zu binden, oder wurde diese regelung vllt sogar bereits aufgehoben.
Ich habe dies ein wenig gegooglet, aber wirklich schlau bin ich da nicht draus geworden.
btw. Nachmieter haben bereits mehrfach das ca 15-20jahre alte Bad bemängelt, aber der Vermieter sagt es wäre nicht von nöten dieses zu erneuern. Ihm wird es denk ich egal sein, da der Mietvertrag noch ca 2,5 Jahre läuft, vorher wird er da wohl nichts machen.
Diesen link fand ich sehr Informativ
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vllt kann mir das ja jemand freundlicherweise mit eigenen Worten ein wenig verständlicher erklären
Gruss und Dank