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[Brisant] Urteil des Bundesgerichts: Schweizer Polizist darf Ausländer "Drecksasylant" nennen

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Ungelesen 21.02.14, 14:35   #1
johnhill3
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Standard Urteil des Bundesgerichts: Schweizer Polizist darf Ausländer "Drecksasylant" nennen

Zitat:
Die Ausdrücke "Sauausländer" und "Drecksasylant" sind nicht diskriminierend - so hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne geurteilt. Die Richter gaben damit einem Polizisten recht, der einen algerischen Asylbewerber beschimpft hatte.



Lausanne - Eigentlich ist es eine Szene, die zum Polizeialltag gehört: Ein Beamter nimmt einen Mann wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl fest.

Doch der Fall, über den die Schweiz nun diskutiert, ist anders: Der Polizist legte dem Verdächtigen nicht nur Handschellen an, sondern bezeichnete ihn vor zahlreichen Schaulustigen als "Sauausländer" und "Drecksasylant". Der Mann, der 2007 auf der Uhren- und Schmuckmesse in Basel festgenommen wurde, war ein Asylbewerber aus Algerien.

Aufgrund dieser Äußerungen wurde der Polizist von der Basler Justiz wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann wehrte sich gegen diesen Schuldspruch. Nun hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne geurteilt, dass die genannten Ausdrücke nicht diskriminierend seien, sondern nur eine Beschimpfung darstellten.

"Drecksnigerianer" ist erlaubt, "schwarze Sau" nicht

Der Tatbestand der Rassendiskriminierung, um den es hier gehe, setze voraus, dass der Täter eine Person oder eine Gruppe "wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion" öffentlich herab setze oder diskriminiere. Bei Äußerungen wie "schwarze Sau" oder "Saujude" sei der Bezug zu Rasse, Ethnie oder Religion ohne Weiteres gegeben. Bei "Sauausländer" oder "Drecksasylant" hingegen fehle er.

Die "Neue Zürcher Zeitung" schlussfolgert: "Wer einen dunkelhäutigen Mann als 'schwarze Sau' tituliert, begeht demnach einen rassistischen Angriff, wer denselben Mann als 'Drecksnigerianer' bezeichnet, nicht."

Außerdem urteilte das Gericht in Lausanne, dass Begriffe wie "Sau" oder "Dreck" im deutschen Sprachraum seit jeher häufig verwendet würden, um jemanden zu beleidigen. Sie würden daher als bloße Beschimpfung, nicht aber als Angriff auf die Menschenwürde empfunden.

Die Entscheidung des Bundesgerichts dürfte die Diskussion über die Behandlung von Ausländern in der Schweiz weiter anheizen. Das Land war international in die Kritik geraten, nachdem sich die Wähler in einem Referendum mehrheitlich dafür aussprachen, die Einwanderung aus dem EU-Ausland zu begrenzen.

syd/dpa
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Ungelesen 21.02.14, 14:47   #2
VividStyle
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Drecksschweizer, dann wahrscheinlich auch.
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Ungelesen 21.02.14, 14:51   #3
Ghozz
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Über dieses Urteil kann man nur den Kopf schütteln. Wenn die Polizisten schon Ausländer bzw. Asylanten so bezeichnen dürfen, dann hat aber die schweizerische Justiz gewaltig versagt.

Die Neutralität der Schweiz ist mit diesem Fehlurteil weltweit hinüber. Überall wird die Diskriminierung von Rassen abgeschafft, nur noch in der Schweiz findet es noch Verwendung.

Dieser Fehlurteil sollte eigentlich nicht die Meinung der Schweizer spiegeln. Erwünscht wäre es doch, wenn man genau diesem Richter mal auf die Finger klopft und aus dem Amt enthebt.

Wahrscheinlich wäre das ein Fall für Oprah Winfrey.
__________________
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Ungelesen 21.02.14, 15:31   #4
Gualdalope
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Zitat:
Zitat von Ghozz Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich wäre das ein Fall für Oprah Winfrey.
Die wäre dann wohl aber auch in des Polizisten Augen wohl ein 'Drecksasylant' oder 'Sauausländer)
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Ungelesen 21.02.14, 16:07   #5
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Drecksnigerianer hört sich sogar schlimmer an als Schwarze Sau ,die spinnen doch die Dreckschweizer
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Ungelesen 21.02.14, 16:31   #6
thyriel
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So heftig das jetzt klingt, und ich denke es wissen genug im Forum das ich selbst alle Menschen als gleich(wertig) erachte.
Aber leider versteh ich das Urteil.
Gerichte müssen sich nunmal genauestens an Gesetze halten, und wenn da Rassendiskriminierung nunmal als "ethnischer herkunft, rasse oder religion" definiert ist sollte man auch niemanden dafür verurteilen können, wenn er zwar Beleidigende Ausdrücke verwendet, aber eben keine die einen Bezug zur Rasse, Herkunft oder Religion haben.

Es wäre halt sinnvoll die Gesetze zu ändern oder zu erweitern, aber es wäre dann genauso Irrsinn jemanden für etwas strafrechtlich zu verfolgen, das zum Tatzeitpunkt nicht gesetzeswidrig war, auch wenn es moralisch in höchstem Maße verwerflich ist.
__________________
Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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Ungelesen 21.02.14, 22:00   #7
bambamfeuerstein
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als staatsvertreter hat ein polizist jegliche beschimpfung sein zu lassen.
festnehmen, abführen, einsperren...nicht mehr und nicht weniger.

was er da genau von sich gegeben hat, ist meiner meinung nach völlig egal.
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Ungelesen 21.02.14, 16:40   #8
fetterhund
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Für einen Kriminellen ist der Ausdruck "Drecks~" oder "Sau~" angebracht. Eine solche Person verwirkt im Affekt meiner Meinung nach -unabhängig von der Gesetzeslage- sowieso das Recht, dass man sie nicht verbal (!) aggressiv angeht. Dampf ablassen in Worten ist besser als mit Fäusten und das äuffälligste Merkmal eines Menschen ist sein äußeres. Dabei werden nicht per se Minderheiten beschimpft. Vielmehr -so geht es mir- suche ich mir einen Punkt heraus, der mich offensichtlich von dem Kriminellen unterscheidet, dann gehen die Injurieren los. Ungeachtet der Etymologie dieses Wortes halte ich es bei Kriminellen für gerechtfertigt, sie zu beschimpfen. Wer anderen Menschen Eigentum stiehlt, sie überfällt, beraubt, verprügelt, ins Krankenhaus oder auf den Friedhof schlägt oder tritt, der sollte froh sein, dass diese Gesellschaft solche Leute nur mit Worten angreift. Und da sind Beleidigungen angebracht, schließlich beleidigen Kriminelle das Leben, das Eigentum und die Leistung derer, denen sie schaden.

Wie @thyriel sagte, haben Richter anders zu bewerten als es die Volksmeinung ist. Deren Bewertungsgrundlage sind Gesetze und solche Gesetze, Kommentare und vorherige Urteile definieren Begriffe oft sehr genau. Darum geht es in der Juristerei. Und drum ist das Urteil für mich nicht nur menschlich nachvollziehbar. Einem Bundesgericht darf der Laie zutrauen, dem Gesetz nach zu urteilen.
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Ungelesen 21.02.14, 18:00   #9
KleineKaffeetasse
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Finde das Urteil auch Ok. Ich meine man merkt doch ganz genau ob ich jemanden einfach nur beleidigen will und dafür ein X beliebige Beleidigung her nehme oder ob man tatsächlich eine Volks Gruppe als Minderwertig betrachtet.

Wenn ich jemanden Beleidigen will dann nenne ich ihn z.B auch eine "Drecks Schwuchtel". Auch wenn mein Gegenüber ganz klar Hetero und sauber ist. Ich hab auch kein Problem mit Schwulen (zumindest nicht so) aber da diese Bezeichnung im Volksmund als Beleidigung bekannt und anerkannt ist und mein Gegenüber das dann auch so versteht passt es doch ganz gut.

Natürlich gilt das für alle Arten von Beleidigungen - man muss sich nicht immer gleich hinter dem alles abblockenden Diskriminierungs Schild verstecken und rum heulen weil man Beleidigt wurde.

Schließlich renne ich auch nicht gleich zum Anwalt wenn man mich "Scheiß Weißbrot" oder "Sauerkraut Fresser" nennt
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Ungelesen 21.02.14, 21:12   #10
Exxon01
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Zitat:
Zitat von KleineKaffeetasse Beitrag anzeigen
Schließlich renne ich auch nicht gleich zum Anwalt wenn man mich "Scheiß Weißbrot" oder "Sauerkraut Fresser" nennt
Obwohl, "Scheiß Weißbrot" zielt schon wieder auf die Hautfarbe ab. Das wäre so gesehen doch schon wieder diskriminierend. "Sauerkrautfresser" dagegen eine Beleidigung.
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Ungelesen 22.02.14, 05:18   #11
KleineKaffeetasse
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Zitat:
Zitat von Exxon01 Beitrag anzeigen
Obwohl, "Scheiß Weißbrot" zielt schon wieder auf die Hautfarbe ab. Das wäre so gesehen doch schon wieder diskriminierend. "Sauerkrautfresser" dagegen eine Beleidigung.
Stimmt eigentlich. Man mùsste sich da echt mal drüber unterhalten was, was genau ist. Z.b "scheis Baguett fresser" bei Franzosen. Oder Schlampe wenn sich 2 Frauen gegenseitig beleidigen.

Interssant ist auch wie eine Bevölkerungsgruppe eine andere beleidigt.

Ein Deutscher würde zB niemals einen anderen Deutschen einen Nazi nennen nur der Beleidigung willen. Ein Ausl�*nder bzw nicht Deutscher hingegen schon.
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Ungelesen 21.02.14, 18:04   #12
Woozzh
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Auswärtige die nicht kriminell sind wird er möglicherweise (hoffendlich) anders bezeichnen.
Ich kann solche "Ausbrüche" bei dem kriminellen Pack sehr gut nachvollziehen.
Den Gutmenschen hier fehlt einfach nur die Erfahrung mit solchem Dreckspack.
Ob man ihnen diese wirklich mal wünschen sollte ? Sonst erwachen sie ja leider nicht aus ihrer Traumwelt.
Allerdings sollte der Mann sich im Dienst doch etwas mehr unter Kontrolle haben.
Woozzh ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.02.14, 18:34   #13
kopierpapier
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Ja in Deutschland ist das alles besser... hier gibts nichmal Asylanten sondern Kulturbereicherer. Und kriminelle Asylanten gibts auch nicht, das sind Opfer ihres Umfelds.
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Ungelesen 21.02.14, 22:44   #14
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sehe ich genau so wie bambam.

ich meine, dass ist schon höchst unprofessionell von dem beamten. im prinzip ist es eine art selbstjustiz vor ort in form von öffentlicher beleidigung. er hat das recht festzunehmen aber nicht das recht zu urteilen bzw. zu strafen durch beleidigen. das macht ja wohl der richter.

wenn mich ein polizist "saudingsburger" oder "drecksharzer" nennen würde, würd mir auch der hals dick werden.
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Ungelesen 21.02.14, 23:10   #15
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Wie lächerlich... Aber ich stimme thyriel zu
Nuja, als armseliger Xenophob hat er sich damit auf jeden Fall geoutet! Sowas sagt man nicht im Affekt.
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Ungelesen 21.02.14, 23:08   #16
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Denke ich auch. Wer die Staatsgewalt vertritt sollte sowas ganz einfach unterlassen bzw. sollte wissen wie man sich zusammenzureißen hat. Immerhin kommen die hier doch auch direkt mit ner klage an wenn man se beleidigt.
Aber kam ja auch mal im TV welche beleidigung gegen Bullen tatsächlich wie schlimm ist oder nicht als beleidigung gesehen werden darf ^^


Aber das urteil selbst....joah schwierig.
Für mich ist das ganz klar diskriminierend weil die beleidigung ja nunmal auf Asylanten abzielt. Aber da man ja so sehr wert auf den Wortlaut legt ist das ganze wohl korrekt...

Aber ehrlich:
Zitat:
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DA kann ich mir nur noch an kopp packen -.-
Setchan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.02.14, 06:20   #17
AtPeterG
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Zitat:
Zitat von johnhill3 Beitrag anzeigen
Ein Beamter nimmt einen Mann wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl fest.

Doch der Fall, über den die Schweiz nun diskutiert, ist anders: Der Polizist legte dem Verdächtigen nicht nur Handschellen an, sondern bezeichnete ihn vor zahlreichen Schaulustigen als "Sauausländer" und "Drecksasylant". Der Mann, der 2007 auf der Uhren- und Schmuckmesse in Basel festgenommen wurde, war ein Asylbewerber aus Algerien.

Aufgrund dieser Äußerungen wurde der Polizist von der Basler Justiz wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Frage sollte doch eher lauten, wer hat den Polizisten angezeigt? Der Betroffene selbst? Als vermeintlicher Taschendieb? Falls es sich herausstellt, dass er kein Dieb ist kann ich das ja noch verstehen. Aber im Falle einer Verhaftung aufgrund der Tatsache dass er ein Dieb ist hätte ich als Staatsanwalt dem Gauner was gehustet anstatt die Staatsgelder für so was zu verschwenden. Vermutlich schimpfe der Polizist noch im Affekt und hätte einen Einheimischen ev. genau so wüst beschimpft. Ich verstehe die Verhältnismäßigkeit der Welt nicht mehr....
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Die Zukunft war früher auch besser!
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Ungelesen 22.02.14, 08:28   #18
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Zitat:
Zitat von AtPeterG Beitrag anzeigen
Vermutlich schimpfe der Polizist noch im Affekt und hätte einen Einheimischen ev. genau so wüst beschimpft.
spielt doch keine rolle, weswegen der polizist um sich rum beleidigt. politessen beleidigen ja auch nicht "zurück". denen wird das eingetrichtert: locker bleiben, daten aufnehmen, zu anzeige bringen. und genau das ist auch die aufgabe des polizisten nur das dieser auch noch verhaften kann.

ich selber hab während meiner zeit in berlin viele verhaftungen (als zuschauer) miterlebt, aber noch nie gehört das ein polizist rumgpöbelt.....ega, wie sich die verhaftete person verhalten hat.
bambamfeuerstein ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.02.14, 09:56   #19
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Zitat:
Zitat von AtPeterG Beitrag anzeigen
Die Frage sollte doch eher lauten, wer hat den Polizisten angezeigt?
Selbstverständlich Selbstanzeige, die Schweiz ist schliesslich ein Garant dafür.

Schön zu wissen das hier in Deutschland für derart Kackbratzen (bin ja kein Polizist) wie beispielsweise Bushido anders entschieden wird.
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Ungelesen 22.02.14, 10:43   #20
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Zitat von xraptorx Beitrag anzeigen
Schön zu wissen das hier in Deutschland für derart Kackbratzen (bin ja kein Polizist) wie beispielsweise Bushido anders entschieden wird.
Willst du die deutsche Justiz und die deutsche Rechtsprechung in Frage stellen? Die Richter in Deutschland können nicht einfach Leute nach Willkür verurteilen. Deswegen ist es auch gut, das solche Leute wie du kein Richter sind, die nur jemanden verurteilen wollen, weil er nicht sympatisch genug ist.
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Ungelesen 22.02.14, 11:52   #21
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Zurück vom "Fingerklopfen" aus der Schweiz Mr. Saubermann?
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Ungelesen 22.02.14, 13:46   #22
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Zitat:
Zitat von xraptorx Beitrag anzeigen
Zurück vom "Fingerklopfen" aus der Schweiz Mr. Saubermann?
Das Thema ist immer noch das schweizer Urteil, und nicht Bushido und Deutschland. Kaum wird ein Thema angefangen, dann kommt Ihr und vergleicht ihr es direkt mit Deutschland, die überhaupt nicht zur Debatte stand. Wieso schweift ihr jedesmal vom Thema ab?

Und wenn dir Bushido dir noch so am Arsch vorbei geht, das intressiert uns nicht. Du bist eher neidisch auf sein Vermögen und was er überhaupt alles geschafft hat und du es nie haben wirst.
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Ungelesen 22.02.14, 14:57   #23
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Zitat von Ghozz Beitrag anzeigen
Das Thema ist immer noch das schweizer Urteil, und nicht Bushido und Deutschland. Kaum wird ein Thema angefangen, dann kommt Ihr....
Ist Oprah jetzt Schweizerin? Womit also versuchst du mich zu disziplinieren?

Es ist in der Tat ein Urteil aus einem Land in dem ich nicht lebe und geht mir von daher, salopp ausgedrückt, am Allerwertesten vorbei.
Wenn ich mich Recht erinnere warst du derjenige der den Richter am liebsten des Amtes entheben würde, noch dazu in einem Land dessen du nicht einmal wohnhaft bist. Das ist mehr als anmaßend. Aber bitte, erlange die Staatsbürgerschaft und versuch dein Glück (geht mir dann immer noch am Arsch vorbei ob der Mann dort nun noch Urteile fällt oder nicht).

Für mich bist du ein Möchtergern-Cowboy! Versteh es als Verniedlichung.

Zitat:
Zitat von Ghozz Beitrag anzeigen
Du bist eher neidisch auf sein Vermögen und was er überhaupt alles geschafft hat und du es nie haben wirst.
Na diesen Bullshit lasse ich mal, unter der Berücksichtigung das du dich mit aller Wahrscheinlichkeit noch im Karnevalssuff befindest, so stehen.
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Ungelesen 22.02.14, 15:06   #24
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@ xraptorx

mehr hast du nicht drauf? Traurig aber wahr, das du keine plausible Argumente hast und direkt mit Beleidigungen ankommst. Anders habe ich dich nicht eingeschätzt.

Du hast hierbei vergessen das es immer noch um das schweizer Urteil geht. Da kann man sehr wohl seine Meinung beitragen oder seinen Unmut darüber mitteilen. Dazu braucht man kein Schweizer zu sein.

Ja ich maße mir auch an, das der schweizer Richter unsinnig entschieden hat und aus dem Amt gejagt werden sollte, weil er die schweizer Bundesverfassung mit Füßen tritt.
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Ungelesen 22.02.14, 15:30   #25
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Und du scheinst vergessen zu haben, dass dieser Asylant (ich spare mir jetzt die genaue Bezeichnung) Taschendiebstahl begangen haben soll und somit die schweizer Gesetze ebenfalls mit Füssen getreten hat.

Warum setzt du dich in dem Fall nicht für seine Abschiebung ein? Nein, der Richter und der Polizist müssen weg. Motzen wie es einem in den Kram passt.
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Ungelesen 22.02.14, 12:03   #26
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Für Berufs-Beleidiger wie Bushido und andere Rapper gilt ja explizit die künstlerische Freiheit, wenn sie anderen Menschen drohen wie Frau Roth oder Herrn Wowereit, die mir im Übrigen noch unsympathischer sind als Bushido. Von daher gilt für sie dasselbe.
Im Übrigen ist es kein Infragestellen eines Urteils, wenn Laien darüber diskutieren. Jeder Mensch bewertet Tatsachen anders, sieht andere Aspekte oder legt eine andere Gewichtung zu Grunde als der Nachbar. Zum einen sprechen deswegen sogar Juristen unterschiedliche Urteile. Zum anderen darf ein juristischer Laie Urteile und Gesetze diskutieren und zu anderen Ergebnissen kommen als ein Gericht. Denn sein Urteil ist lediglich eine Meinung. Bisher hat hier niemand dem obersten Schweizer Gericht die Fähigkeit, juristisch korrekt zu urteilen, abgesprochen.
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Ungelesen 22.02.14, 13:14   #27
Bady23
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Ich hätte zu gern gesehen was der Richter getan hätte wenn ihn der Kläger als Drecksschweizer oder Saurichter bezeichnet hätte. Dürfte ja keine Ordnungswidrigkeit sein laut seinen Urteil. (aber ich glaube 100% in diesem Fall hätte der Richter ganz anders entschieden)

Sehe das Urteil sehr Kritisch, wie bambamfeuerstein sagte, Festnehmen und fertig, das ist sein Job. Wenn nun über jede Beleidigung jemand zu entscheiden hat ob es in seinen Augen ok ist oder nicht wo kommen wir den da hin?

Ich bitte den nächsten Schweizer der ein Ticket wegen Falsch Parken bekommt doch bitte zu der Politesse zu gehen und zu sagen "Verzieh dich du Drecksbulle"....legal?...ich glaube nicht
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Ungelesen 22.02.14, 14:30   #28
Dante1253
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Ich verstehe eines an der Diskussion hier nicht: Das Gericht hat den Polizisten vom Vorwurf der "Diskriminierung" freigesprochen, und das (vermutlich?) im Sinne von geltenden Gesetzen. Das Gericht hat keinesfalls entschieden, dass keine Straftat / Ordnungswidrigkeit vorliegt, eine Anzeige wg. Beleidigung steht auf einem ganz anderen Blatt geschrieben...
Dante1253 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.02.14, 14:56   #29
Ghozz
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Zitat:
Rechtsgleichheit und Verbot der Diskriminierung Art. 8 BV
Rechtsgleichheitsgebot Art. 8 Abs. 1 BV

«Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich».

Das Gleichbehandlungsgebot wird in Art. 8 Abs. 1 BV festgelegt. Es bestimmt, dass jeder Mensch in seiner unantastbaren Würde gleich geschützt ist, und deshalb gleich behandelt und respektiert werden soll. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gilt die Forderung, dass Gleiches gleich (Gleichheitsgebot) und Ungleiches ungleich (Differenzierungsgebot) behandelt werden soll. Die Rechtsgleichheit verlangt, dass sowohl jede Differenzierung in vergleichbaren Situationen als auch jede Gleichbehandlung in unterschiedlichen Sachverhalten sachlich begründet wird.

Bei der Frage, was ein sachlicher Grund ist, stellt das Bundesgericht auf die «anerkannten Grundsätze der geltenden Rechts- und Staatsordnung» oder auf die «herrschenden Anschauungen und Zeitverhältnisse» ab (BGE 122 I 349 E.4b, insb. BGE 114 Ia 1 E.3, E.8: Eine Bestimmung, die Asylbewerbern als einzige Arbeitnehmern den Anspruch auf Kinderzulage für ihre im Ausland lebenden Kinder versagt, verstösst gegen das Gebot der Rechtsgleichheit).
Das Verbot der Diskriminierung Art. 8 Abs. 2 BV

Das Diskriminierungsverbot ist eine Grundrechtsbestimmung, die in modernen Verfassungen und internationalen Menschenrechtskonventionen enthalten ist. Es wendet sich gegen gesellschaftliche Praktiken spezifischer Ungleichbehandlungen, die sich aufgrund stereotypischen Vorstellungen entwickelt haben. Das Verbot richtet sich insbesondere gegen die Schlechterstellung und Stigmatisierung eines Menschen wegen seiner spezifischen Gruppenzugehörigkeit.

Unter dem Titel «Rechtsgleichheit» beschreibt Art. 8 Abs. 2 BV das allgemeine Diskriminierungsverbot. Es lautet

«[n]iemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.»

Das Diskriminierungsverbot Art. 8 Abs. 2 BV ist verletzt, wenn eine Person wegen eines Merkmals, das als Unterscheidungskriterium verpönt ist, im Vergleich zu einer anderen Person in einer vergleichbaren Situation ungleich behandelt wird und dies zu Herabwürdigung und Ausgrenzung führt. Eine diskriminierende Ungleichbehandlung verletzt zudem den Anspruch aus der Garantie der Menschenwürde nach Art. 7 BV, als gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft anerkannt zu werden.

Art. 8 Abs. 2 BV ist nicht abschliessend und bleibt offen für die Entwicklung weiterer Tatbestände herabwürdigender Schlechterbehandlung.

Das Diskriminierungsverbot wird als Anknüpfungsverbot oder als Benachteiligungsverbot verstanden. Idealtypisch erscheinen die Konzepte jedoch als unbefriedigend, weshalb sie in der schweizerischen Lehre und Praxis nicht in reiner Form vertreten werden. Zu diesem Thema siehe insbesondere Markus Schefer, Die Kerngehalte von Grundrechten. Geltung, Dogmatik, inhaltliche Ausgestaltung, Bern, 2001.

Art. 8 Abs. 2 BV stimmt weitgehend mit entsprechenden Garantien des internationalen Rechts überein. Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet allen Menschen ohne Diskriminierung die in der Konvention festgeschriebenen Menschenrechte und Freiheiten. Über Art. 14 EMRK hinaus geht Art. 1 des 12. Zusatzprotokolles zur EMRK und gewährt ein allgemeines und umfassendes Diskriminierungsverbot. Analog enthält Art. 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UNO Pakt II) ein allgemeines Diskriminierungsverbot, jedoch hat die Schweiz den Geltungsbereich nur im Umfang von Art. 2 Abs 1 UNO Pakt II ratifiziert. Menschenrechtsdokumente mit besonderem Sachgebiet rufen ebenfalls zur Beachtung des Diskriminierungsverbotes auf.
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Zitat:
Das Diskriminierungsverbot in der schweizerischen Bundesverfassung
Rechtsgleichheit (Art. 8 Abs. 1 BV)

«Alle Menschen sind vor Gesetz gleich». Das Gleichbehandlungsgebot wird in Art. 8 Abs. 1 BV festgelegt. Es bestimmt, dass jeder Mensch in seiner unantastbaren Würde gleich geschützt ist, und deshalb gleich behandelt und respektiert werden soll. Die Rechtsgleichheit...
Diskriminierungsverbote (Art. 8 Abs. 2 BV)

«Diskriminierung lässt sich umschreiben als eine qualifizierte Art von Ungleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen, welche eine Benachteiligung eines Menschen zum Ziel oder zur Folge hat, die als Herabwürdigung einzustufen ist, weil sie an einem...
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Zitat:
2. Titel: Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele
1. Kapitel: Grundrechte
Art. 7 Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
Quelle [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Auch wenn dieses Urteil für die Richter keine Diskriminierung und Beleidigung sein sollte an Ausländern in der Schweiz, wird die Würde des Menschen mit Füßen getreten. Denn die Würde eines Menschen ist auch gesetzlich in der Schweiz geregelt und sollte auch geschützt und gewahrt werden.
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Ungelesen 22.02.14, 15:31   #30
thyriel
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Ghozz ordne mal bitte den Begriff "Drecksasylant " sowie "sauausländer" je einem der folgenden Begriffe zu:
Zitat:
...namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.»
__________________
Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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Ungelesen 23.02.14, 09:48   #31
xraptorx
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Ich muss dir zustimmen BamBam, dass geht aus den News nicht hervor. Sehen wir also der Realität ins Auge:

Der Polizist, dem ich es, wie viele andere auch, eher zutraue, hat auf der Uhrenmesse Taschendiebstahl begangen (schlechte Gehaltsverhältnisse etc.) und wurde durch das ehrenhafte Verhalten eines Einreisenden überwältigt, der ihn mit seichten Worten zur Rückgabe des Diebesgutes animieren wollte. Dieser Drecksbulle allerdings beschimpfte daraufhin diesen doch wagemutigen Menschen mit Worten die ich jetzt hier nicht in den Mund nehmen werde.

Eine Schande, dass in der Schweiz solch ein Verhalten geduldet und dieser eidleistende Gesetzesbrecher nicht zur Verantwortung gezogen wird!
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Ungelesen 26.02.14, 17:24   #32
itge13
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Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal die Fresse halten...

Ob man den Entscheid gut oder schlecht findet, sei mal dahingestellt. Aber die Justiz als unfähig hinzustellen, zeigt dass ihr nichts versteht. Die Bundesrichter halten sich an das Gesetzt, genau wie sie auch sollten. Das Problem sind nicht sie, sondern allenfalls das Gesetzt bzw. die Politiker.


Des weiteren muss abgeklärt werden, ob der Polizist die Worte wirklich wegen Rassismus oder nicht eher wegen Zorn/ zur Kränkung gesagt hat. Denn bei zweitem, weitaus wahrscheinlicherem, wäre es "Beschimpfung" oder ggf "Beleidigung" bzw +Üble Nachrede", aber kein Rassismus!


"Wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 261bis Abs. 4 erste Hälfte StGB)."


Woher will man wissen, dass der Polizist ihn wegen seiner Rasse und nicht wegen seiner Tat oder ggf. unkorporativem Verhalten beleidigt hat?




"2.2.2. Bei Äusserungen wie beispielsweise "schwarze Sau", "Dreckjugo", "Saujude" ist der Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion offensichtlich ohne Weiteres gegeben. Solche Äusserungen fallen unter den Anwendungsbereich von Art. 261bis Abs. 4 erste Hälfte StGB. Sie erfüllen diesen Tatbestand, wenn auch die übrigen Tatbestandsmerkmale gegeben sind, der Betroffene also dadurch in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt wird.

2.2.3. Bei Äusserungen wie "Sauausländer" oder "Dreckasylant" fehlt demgegenüber ein Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion.

Der Begriff "Ausländer" erfasst alle Personen, die nicht Schweizer Staatsbürger sind, und somit eine Vielzahl beziehungsweise gleichsam alle Rassen, Ethnien und Religionen. "Ausländer" können derselben Rasse, Ethnie oder Religion angehören wie Schweizer Staatsbürger, zumal in der heutigen Zeit Menschen ganz unterschiedlicher Rassen, Ethnien und Religionen Schweizer Staatsbürger sind.

Ähnliches gilt für den Begriff "Asylant", der die Asylbewerber und Asylberechtigten erfasst. Zwar rekrutieren sich die Personen, die zurzeit in der Schweiz Asyl beantragen beziehungsweise erhalten, vorwiegend aus bestimmten Herkunftsgebieten und erfasst der Begriff "Asylant" daher deutlich weniger Rassen, Ethnien und Religionen als der Begriff "Ausländer". Gleichwohl können darunter ganz unterschiedliche Personengruppen fallen."



Ich finde das Urteil logisch und gemäss dem Gesetz richtig, man müsste den Polizisten ggf. wegen Beschimpfung anzeigen!

Hier noch der Entscheid:
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Ungelesen 26.02.14, 17:41   #33
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Zitat:
Zitat von itge13 Beitrag anzeigen
Ich finde das Urteil logisch und gemäss dem Gesetz richtig, man müsste den Polizisten ggf. wegen Beleidigung anzeigen!
Der Polizist wurde ja von der Basler Justiz wegen, Rassendiskriminierung verurteilt. Aber das schweizer Bundesgericht hat nach der Berufung des verurteilten Polizisten diesen Urteil widersprochen. Anscheinend haben die Gerichte andere und abweichende Meinungen in diesem Fall. Auch hätte er zusätzlich wegen Beleidigung verurteilt werden sollen.

Zitat:
Aufgrund dieser Äußerungen wurde der Polizist von der Basler Justiz wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann wehrte sich gegen diesen Schuldspruch. Nun hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne geurteilt, dass die genannten Ausdrücke nicht diskriminierend seien, sondern nur eine Beschimpfung darstellten.
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