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myGully |
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04.02.14, 17:34
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.394
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Bildquellen: LG Köln öffnet Abmahnwelle Tür und Tor
Zitat:
Ein am Landgericht Köln ergangenes Urteil könnte den Weg für eine neue, riesige Welle von Abmahnungen ebnen. Dabei geht es um die Frage, wie ein Webseitenbetreiber die Quellenangabe bei einem Foto zu tätigen hat.
Die Entscheidung erging gegen den Betreiber einer Webseite, der ein Bild von der Plattform Pixelio in sein Angebot integriert hatte. Wie es die Lizenzvereinbarungen verlangen, fügte er auch eine ordentliche Quellenangabe hinzu. Trotzdem flatterte schließlich eine Abmahnung des Fotografen ins Haus, der eine Verletzung seiner Rechte beanstandete.
Er berief sich darauf, dass die Quellenangabe nicht zu sehen ist, wenn das Bild mit seiner direkten URL aufgerufen wird. Dann wird es zwar weiter vom Besitzer des jeweiligen Webservers bereitgestellt, die Quellenangabe fehlt allerdings, da sie nur auf der Webseite steht, in die das Foto eingebettet war.
Laut dem Urteil des Landgerichtes ist die Form des Quellenvermerks, wie ihn der Seitenbetreiber gestaltete, zwar heute üblich, doch streng nach der Rechtslage sei dem Fotografen zuzustimmen. Denn die Herkunftsangabe fehlt so beispielsweise, wenn Nutzer über eine Fotosuche auf das fragliche Bild stoßen.
"Vielmehr hätte der Nutzer in diesem Fall entweder technische Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine solche isolierte Anzeige und Auffindbarkeit über eine Internetsuchmaschine gänzlich zu unterbinden oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es nach dem eigenen Kenntnisstand der Kammer auch mit einer Standardbildbearbeitungssoftware jedem durchschnittlichen Internetnutzer ohne weiteres möglich ist", heißt es in dem Urteil.
In der Praxis ist dies allerdings problematisch. Denn technisch ist es nur sehr schwer möglich, komplett zu verhindern, dass ein Foto eigenständig aufgerufen wird. Das Einfügen einer Quellenangabe in das Bild selbst könnte hingegen ebenfalls als Grund für eine Abmahnung genutzt werden, wenn der Urheber Dritten nicht das Recht eingeräumt hat, das ursprüngliche Werk zu verändern. Die einzige Möglichkeit wäre wohl, an die Bilddatei einen Streifen mit der Herkunftsangabe einzubauen.
Rechtsexperten halten es für wenig wahrscheinlich, dass das Urteil des Landgerichts in einer höheren Instanz Bestand hat. Bis eine andere Entscheidung gefallen ist, dürften hier aber Abmahnungen Tür und Tor geöffnet sein, da das entsprechende Problem auf den überwiegenden Teil aller Webseiten zutrifft.
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04.02.14, 17:41
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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dann dürfte ja facebook das ziel Nr 1 sein
Freu mich jetzt schon auf die ganzen neuen hilfethreads hier^^
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04.02.14, 17:43
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#3
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.394
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So lustig finde ich das nicht. Hier hat sich den Tag auch schon ein Fotograf herum getrieben, und war auch auf meinem Profil, was ich schon etwas merkwürdig fand.
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04.02.14, 17:49
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#4
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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Ich finds ja auch mehr lächerlich als lustig. Und vor allem frag ich mich wann dieser ganze abmahnscheiß endlich mal ein Ende haben wird.
Die frage ist ja aber wie sich sowas dann umsetzen lässt und wie handfest mögliche Abmahnungen diesmal sein werden wenn schon dieser bericht so "ungenau" ist.
Ich krieg das gefühl dass bei der ganzen copyright sache einfach kein schwein mehr durchblickt. Weder die Rechte-verletzter noch die Inhaber und erstrecht nich die obrigen Instanzen die sowas endlich mal eindeutig klären sollten
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04.02.14, 18:05
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#5
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Ich würde auch am besten vorsichtig sein, mit Fotos verlinken, bis die nächste Instanz es umändern könnte.
Gibt genug Fotografen, du auf so einen Urteil gewartet haben und dann gehts los mit der Abmahnwelle.
Nicht umsonst fotografieren und archivieren die Fotografen Ihre Bilder. Und wenn dann, suchen die im Internet, wo Ihre Bilder überhaupt verwendet/veröffentlicht sind, dann werden die Leute abgemahnt. Unter Bilder versteht man auch mit Avataren, die ungefragt irgendwo kopiert wurde und für sich selber verwendet wird. Soll sehr lukrativ sein für den Fotografen und den beauftragten Abmahnanwälten. Manche Fotografen kommt dieser Urteil sehr gelegen, weil die mit Ihren Einkünften nicht leben können. Da wird der Geschrei umso größer werden, von all den Leuten, die Fotos ohne Genehmigung verlinken.
Das wird ein Geschrei, den man bis zur nächsten Galaxie hören wird, soviele Bilder, die im Umlauf sind, da hat sich das Gericht mit diesem Urteil aber einfach gemacht. Die werden froh sein, wenn die nächste Instanz es kippt, weil die Abmahnwelle wird alles andere an Dimensionen sprengen.
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04.02.14, 18:08
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#6
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Movement Gamer
Registriert seit: Feb 2010
Ort: from Hell
Beiträge: 989
Bedankt: 1.196
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Zitat:
Vielmehr hätte der Nutzer in diesem Fall entweder technische Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine solche isolierte Anzeige und Auffindbarkeit über eine Internetsuchmaschine gänzlich zu unterbinden oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen
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Wenn man laut dieser Aussage nun im Bild das Copyright einfügt, zählt das dann nicht schon unter "Bildbearbeitung" und ist ebenfalls nicht erlaubt?
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04.02.14, 18:12
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 552
Bedankt: 392
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Ganz offenbar ist dieser Fotograf weniger an der Urheberrechtsangabe,als vielmehr an der Erschließung einer Einnahmequelle interessiert. Wer bitte öffnet denn ein Bild auf die bemängelte Art und Weise ? Und wenn man der Forderung nachkommt und einen Rahmen drumrumbastelt,passiert wohl wirklich das,was im Ursprungsposting erwähnt ist: Man bekommt die nächste Abmahnung,weil man das Bild "verändert" habe. Meine Meinung: Wer nicht will,daß sein Bild "missbraucht" wird,sollte es unterlassen,es irgendwo selbst zu posten oder sollte zumindest so schlau sein,selbst ein Wasserzeichen mit der Copyrightangabe reinzubasteln. Gerade als Fotograf sollte man das wissen.
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04.02.14, 18:15
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#8
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Hier ist die Antwort. Das verändern des Werkes mit Quellenangabe usw. ist Urheberrechtsverletzung.
Zitat:
In der Praxis ist dies allerdings problematisch. Denn technisch ist es nur sehr schwer möglich, komplett zu verhindern, dass ein Foto eigenständig aufgerufen wird. Das Einfügen einer Quellenangabe in das Bild selbst könnte hingegen ebenfalls als Grund für eine Abmahnung genutzt werden, wenn der Urheber Dritten nicht das Recht eingeräumt hat, das ursprüngliche Werk zu verändern. Die einzige Möglichkeit wäre wohl, an die Bilddatei einen Streifen mit der Herkunftsangabe einzubauen.
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04.02.14, 18:19
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#9
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.394
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Ich bin der Meinung dass man Bilder die man frei im Internet findet auch frei benutzen können sollte.
Ausnahme sind dann eben Bilder, für die Geld verlangt werden, oder welche durch ein Wasserzeichen versehen sind.
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04.02.14, 18:25
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#10
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Wäre ich auch dafür, denn jeder der Bilder ins Netzt stellt macht es eigentlich öffentlich. Und weil die im Netz gelandet sind, wird es nie mehr wieder aus dem Netz entkommen.
Wie will man unterscheiden, welches Bild urheberrechtlich geschützt ist, bei der ganzen Masse an Bildern, die in Umlauf sind?
Man könnte höchstens solche Bilder mit dem Wasserzeichen bz. Copyright versehen, das es auch jeder sehen kann.
Leider kann man aber so nicht unterscheiden, welches Bild urheberrechtlich geschützt ist. Nur anhand der Meta-Daten könnte man es feststellen, wem das Foto zugesprochen werden kann. Und Fotografen vermerken Ihre Fotos auf jeden Fall mit diesen Daten, die für den Laien nicht sichtbar ist.
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04.02.14, 19:34
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#11
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silent guardian
Registriert seit: Apr 2009
Ort: Gotham
Beiträge: 2.741
Bedankt: 1.172
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Ich bin der Meinung dass man Bilder die man frei im Internet findet auch frei benutzen können sollte.
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Was würdest du denn davon halten, wenn jemand mit deinem Facebook Profilbild eine Schwulenbar bewirbt?
Zitat:
Zitat von Ghozz
Wäre ich auch dafür, denn jeder der Bilder ins Netzt stellt macht es eigentlich öffentlich [...] Wie will man unterscheiden, welches Bild urheberrechtlich geschützt ist, bei der ganzen Masse an Bildern, die in Umlauf sind?
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Das heißt aber nicht, dass sich daran jeder bedienen kann wie er lustig ist. Das gleiche gilt doch auch für Musik, Programme(Freeware/Open Source usw.) und anderes geistiges Eigentum.
Außerdem ist grundsätzlich jedes Bild ist durch das Urheberrecht geschützt.
Die Frage ist halt, ob man wie wild mit Abmahnungen um sich werfen muss, bloß um auf den Urheber zurückzuführen. Das ist schon jetzt eine komplizierte Angelegenheit; daraus einen rechtsfreien Raum zu machen, kann aber auch nicht die Lösung sein. Dann gehen uns ganz schnell die Bilder aus.
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Chase me, hunt me, condemn me. I can take it.
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04.02.14, 19:36
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#12
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.394
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Zitat:
Zitat von neroweger
Was würdest du denn davon halten, wenn jemand mit deinem Facebook Profilbild eine Schwulenbar bewirbt?
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Kann nicht passieren, da ich dort keines habe. Bzw. keines auf dem ich selber zu sehen bin!
Bin intelligent genug um zu wissen, was ich ins Netz stelle, und was nicht!
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04.02.14, 19:50
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#13
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silent guardian
Registriert seit: Apr 2009
Ort: Gotham
Beiträge: 2.741
Bedankt: 1.172
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Das ändern wir, wenn wir uns irgendwann mal treffen sollten.
Für viele ist das vielleicht kein Thema, da wir fast alle nur die eine Seite kennen.
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Chase me, hunt me, condemn me. I can take it.
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04.02.14, 21:57
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#14
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Was ist wohl los im Landgericht Köln?
Ich dachte nach der Abmahnwelle mit Redtube würden sie wenigstens mal etwas denken, aber nein.. kommt gleich die nächste Misere bei raus.
Also, ich sag jetzt mal soviel.. ich habe dies selber geschrieben, bin also Urheber,.. und wer mich zitiert erhält Post vom LG Köln.  (Quelle: dieser smilie ist geklaut)
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05.02.14, 12:33
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#15
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ROOOOAAARR!!!
Registriert seit: Nov 2010
Ort: In den Drachenbergen
Beiträge: 166
Bedankt: 885
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Irgendwie gibt es nur noch einen Weg, um den Abmahnungen sicher zu entkommen:
Eigene Webseite/Blog im Tor Netz hosten und bloß kein Impressum reinschreiben.
Wüsste nur zu gerne, was die Abmahner dann machen wollen, wenn sie nicht herauskriegen, wer denn nun der Inhaber der Seite ist. Bestimmt mahnen sie ganz Deutschland einfach ab, in der Hoffnung, dass der Schwerverbrecher von ahnungsloser Bürger sich zu seinem angeblichen Mord am Urheberrecht/Wettbewerbsrecht bekennt  .
Falls nicht: LG Köln regelt das schon  ...
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Keine Reups mehr von mir!
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05.02.14, 14:07
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#16
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 163
Bedankt: 335
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Nur aufs freie Denken gibt es noch kein Copyright...
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05.02.14, 14:38
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
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Das Internet ist auch für die Gerichte in Deutschland Neuland...
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06.02.14, 19:30
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#18
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Zitat:
Zitat von coolmarcel
im Tor Netz
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Glaube mir, sie werden einen aufspüren...
Mfg
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06.02.14, 19:41
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#19
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Banned
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.177
Bedankt: 1.376
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UIIIII und wenn man mit den Sniping tool von w7 ein Bild ausschneidet und im Picview betrachtet kann man auch kein Rechtenachweis sehen... dann kann man sämtliche W7 user abmahnen. Das wär doch mal was für solche Parasiten...
Diese LGs sind doch langsam nur noch Lachnummern... unglaublich...
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