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13.01.14, 20:00
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
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EU-Kartellwächter legen sich mit Hollywood an
Zitat:
Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen die Verträge zwischen den großen Hollywood-Studios und den europäischen Pay-TV-Anbietern unter die Lupe genommen werden sollen.
Konkret geht es nach Angaben der Kommission um die Unternehmen Twentieth Century Fox, Warner Bros., Sony Pictures, NBCUniversal, Paramount Pictures auf Seiten der Filmindustrie sowie um die größten europäischen Pay-TV-Sender BSkyB (Vereinigtes Königreich), Canal Plus (Frankreich), Sky Italia, Sky Deutschland und DTS (Spanien).
Die Kommission wolle insbesondere untersuchen, ob die Vertragsbestimmungen die Sender daran hindern, ihre Inhalte grenzüberschreitend anzubieten. Dabei geht es letztlich allerdings nicht darum, dass die Hollywood-Studios gezwungen werden sollen, zukünftig nur noch Lizenzen für ganz Europa anzubieten. Die Beschränkung auf bestimmte Regionen soll weiterhin statthaft sein.
Es gehe vielmehr um die Frage, ob hier ein "absoluter Gebietsschutz" vorgeschrieben wird. Dies würde sich darin zeigen, dass die von den US-amerikanischen Filmstudios lizenzierten Filme ausschließlich in dem jeweiligen Mitgliedstaat gezeigt werden, in dem der entsprechende Sender über Satellit und Internet Inhalte ausstrahlt. Solche Regelungen sollen zumindest aufgeweicht werden.
Die jeweiligen Pay-TV-Sender dürften dann beispielsweise weiterhin nicht aktiv in anderen Ländern um Kunden werben. Allerdings sieht es die EU-Kommission nicht als zulässig an, wenn generell keine Inhalte beispielsweise via Internet oder Satellit in anderen Mitgliedsstaaten zugänglich gemacht werden dürfen.
In Brüssel will man erreichen, dass beispielsweise ein Sky-Kunde aus Deutschland auch auf die von ihm gebuchten Inhalte per Stream zugreifen kann, wenn er sich im Urlaub von einer spanischen IP-Adresse aus mit dem jeweiligen Dienst verbindet. Und auch auf gezielte Anfragen von Kunden aus anderen Ländern sollen die Sender positiv reagieren können. Denn dies würde es wiederum einem deutschen Staatsbürger ermöglichen, von der europäischen Freizügigkeitsregelung Gebrauch zu machen und in einem anderen Land zu wohnen, ohne dort auf muttersprachliche Inhalte verzichten zu müssen.
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