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myGully |
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06.01.14, 11:24
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#1
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.095
Bedankt: 63.065
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Neue Regeln Auf Online-Einkäufer kommen harte Zeiten zu
Zitat:
40 Euro, 14 Tage, null Kosten: die kundenfreundliche Formel des deutschen Internetkaufrechts ist simpel. Doch könnte damit bald Schluss sein – und Verbraucher lieb gewonnene Privilegien verlieren.
Deutschen Onlinekäufern geht es gut. Bisher zumindest. 14 Tage lang können sie jeden Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen. Alles was mindestens 40 Euro gekostet hat, geht gar gratis zurück an den Versender. Festgeschrieben ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch – Paragrafen 312b, 312d, 355.
Insbesondere übermütige Weihnachtsshopper nutzen diese Vorteile gerne. Doch es könnte das letzte Mal sein, dass Kunden diese Privilegien gesetzlich zustehen. Denn die deutsche Regelung ist einzigartig im europäischen Vergleich – und das Verfahren soll europaweit vereinheitlicht werden.
Ab Juni gelten neue gesetzliche Regeln für den Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes, also auch den Onlinekauf. Bislang ist es in Deutschland der Verkäufer, der die Kosten für die Rücksendung bei Waren trägt, wenn sie mindestens 40 Euro kosten. Zudem muss der Kunde keine Gründe angeben, weshalb er seine Meinung geändert hat. Alles ganz einfach – entsprechend hoch ist die Zahl der Retouren in Deutschland.
Einkäufe jetzt noch einfach widerrufen
Künftig müssen Kunden für jede Retoure ein Formular ausfüllen, das der Händler der Ware beilegt, und den Widerruf begründen. Wer schon einmal etwas bei großen Händlern im Internet bestellt hat, weiß, dass solche Formulare bereits heute Usus sind.
Doch eine Pflicht zum Ausfüllen bestand bisher nicht. Es war also ein Entgegenkommen des Kunden, wenn er dazu bereit war, dem Händler zu erklären, weshalb die schicke Bluse nun doch nicht ganz so schick am eigenen Körper aussah oder weshalb die Hose in der vermeintlichen Konfektionsgröße 40 am eigenen Bein eher wie eine 36 aussah.
Außerdem – und das wird viele schwerer treffen – gilt künftige die Grundregel, dass jeder Kunde die Versandkosten für eine Rückgabe selbst zahlt.
Alle, die noch am 23. Dezember so manches unnötige Geschenk online erstanden haben, können sich noch ob der bisherigen Regelung freuen. Die Frist der Paragrafen 312b, 312d, 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches läuft für sie am Montag den 6. Januar, 24:00 Uhr, ab. Wer bis dahin den Kauf widerruft, ist fein raus. Ohne Nennung von Gründen – und ab einem Warenwert von 40 Euro kostenlos – heißt es dann: return to sender.
In Zukunft müssen Kunden noch mehr aufpassen
Experten geben auch für die Zukunft etwas Entwarnung: Onlinehändler können von dieser Regelung – zu Gunsten des Verbrauchers – abweichen. "Wir gehen davon aus, dass viele Unternehmen zukünftig Kulanz walten lassen werden und die Rücksendekosten auch weiterhin übernehmen", sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Bezahlen lassen werden sie es aber ohnehin (weiterhin) die Kunden.
Letztendlich werden es dann die Unternehmen sein, die entscheiden, ob sie die Retourkosten tragen oder nicht, betont Thomas Lipke, Präsident des Bundesverbands des deutschen Versandhandels. Positiv gedreht bedeutet das, dass der Kunde ab Sommer einen weiteren Grund hat, sich für oder gegen einen Online-Händler zu entscheiden. Negativ gedreht jedoch bedeutet es, dass Verbraucher einen weiteren Punkt im Kleingedruckten zu beachten haben. Und nur wenige Kunden werden sich wohl so im Griff haben, kurz vor dem finalen Kaufklick "Nein" zu sagen.
Das Widerrufsrecht in der heutigen Form sei ein Segen für die Branche, sagt Verbandsvertreter Lipke: "Unseriöse Händler haben es dadurch etwas schwerer." Ähnlich sieht das auch Christian Gollner: "Die unkomplizierte, meist kostenfreie Möglichkeit des Widerrufs stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel."
Bereits heute sind von der kundenfreundlichen Regelung schon einige Produkte ausgenommen. Lebensmittel, Downloads, Zeitungen, individuell hergestellte Ware und manche anderen Produkte, sobald deren Originalverpackung geöffnet wurde – darunter zum Beispiel Filme auf Blu-ray oder Software.
Alles andere aber darf der Kunde zu Hause ausprobieren, ganz so, als sei er im Laden und würde anprobieren. Passt der Pullover? Das Ladekabel? Grenzen gibt es, aber sie sind oft schwer zu fassen. "Ich darf nicht einfach zwei Kameras bestellen, mit beiden im Wald Fotos machen und dann eine Kamera wieder zurückgeben", sagt Astrid Auer-Reinsdorff, Fachanwältin für IT-Recht. "Das ist ein Nutzen, der über das übliche Prüfen hinausgeht."
Ausprobieren hat auch heute schon seine Grenzen
"Es gibt natürlich immer auch Kunden, die diesen Spielraum ausnutzen", sagt Versandhandelsverbandschef Lipke. Sein Beispiel: Brautkleider. "So ein Kleid braucht man nur einmal. Wenn Sie das nach der Hochzeit wieder zurückschicken, ist das ganze Geschäftsmodell in Frage gestellt", sagt er. Manche Händler statten ihre Waren daher mit Sicherheitsetiketten aus. Ist das Etikett entfernt und haben Verkäufer und Käufer das zuvor so vereinbart, erlischt das Widerrufsrecht.
"Wenn sich jemand ständig Sachen kauft und sie stark gebraucht zurückgibt, hört die Kulanz auf", sagt Lipke. "Da muss dann abgewogen werden zwischen Kundenfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit." Ohne Frage könne ein Händler auch auf Geschäfte mit einem Kunden verzichten. Unternehmen können frei entscheiden, mit wem sie Geschäfte machen wollen.
Andersrum greift die Frist von 14 Tagen nur, wenn der Verkäufer den Kunden auf seine Rechte hinweist – in einer rechtlich einwandfreien Widerrufsbelehrung. Ansonsten gilt das Widerrufsrecht (theoretisch) unbegrenzt. Meist geschieht es auch im Rahmen dieser Vereinbarung, dass geklärt wird, ob ein Rückgaberecht erlischt, wenn zum Beispiel Etiketten abgeschnitten oder Sicherheitsfolie entfernt wird. "Wenn der Unternehmer den Kunden nicht darauf hinweist, dass seine Rechte dann erlöschen, trägt er selbst das Risiko und kann keinen Wertersatz fordern", sagt Auer-Reinsdorff.
Wertersatz kann dem Händler zustehen, wenn Waren eindeutig übermäßig genutzt wurden. Das bedeutet: Der Händler nimmt die Ware zwar zurück, erstattet wegen der Abnutzung aber nur einen Teil des Kaufpreises. Paradebeispiel eines jeden Juristen: Ein Wasserbett zum Beispiel darf zu Hause mit Wasser gefüllt werden – darüber hatten selbst höchste Richter schon zu entscheiden. Die Begründung: anders wäre es kaum zu testen.
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06.01.14, 11:45
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#2
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Der schon wieder
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 945
Bedankt: 450
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Mit so einen gesetzt erschweren die Politiker nur den kleineren Versandhäusern das Leben. Große Onlineversandhäuser wie Amazon werden wahrscheinlich weiterhin kostenfrei Rücksendungen anbieten, weil sie sich das eben leisten können. Kleinere Versandhäuser hingegen nicht, die werden dann schlussendlich Kunden verlieren und Amazon wird noch mächtiger.
Für mich wäre der beste Kompromiss gewesen; Rücksenden weiterhin auf kosten des Verkäufers bei Einzelwahren über 60€, darunter tragen bei den halben Anteil und der Käufer muss einen Grund angeben, womit der Verkäufer sein Angebot anpassen kann.
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06.01.14, 12:58
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2013
Ort: good old germany
Beiträge: 1
Bedankt: 8
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Allerdings gibt es auch genug Leute, die bestellen in Massen (!) und schicken grundsätzlich 90% der Bestellung wieder retour. Ich finde, solchen Leuten gehört es auch, dass sie sich an den Retour-Kosten beteiligen sollen. Darunter leiden auch angeschlagene Versandhäuser und kleine Online-Händler.
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06.01.14, 19:38
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#4
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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@razor: is mir nur einmal mitm prozessor passiert. Am ende nen deutlich besseren für den günstigeren preis des eigentlichen bekommen
@Topic:
Auch diese Medaille hat natürlich zwei seiten. Ob nun alte oder neue Regelungen, es gibt vor und nachteile. ich persönlich sehe das ganze eher gelassen solange es noch freiraum für die Kulanz gibt.
Und das gibt auch anlass mal genauer über Online-Bestellungen nachzudenken und nicht das Rücktauschrecht schamlos auszunutzen.
Aufgrund der steigenden Faulheit bzw. Gemütlichkeit der Normalverbraucher wird das wohl aber kein so harter Schlag fürs online-geschäft^^
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06.01.14, 19:48
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#5
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Da werden sich viele junge Frauen sich aber ärgern, wenn sie Ihre Ausgeh-Outfits doch nicht mehr so oft bestellen und zurück schicken können, weil sie die Rücksendekosten selber bezahlen müssen. Outfit bestellen, mit den Klamotten ausgehen, dann wieder zurück schicken. Vorbei die gute alte Zeit im Schlaraffenland.
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06.01.14, 20:20
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Zitat:
Zitat von luluk
Mit so einen gesetzt erschweren die Politiker nur den kleineren Versandhäusern das Leben. Große Onlineversandhäuser wie Amazon werden wahrscheinlich weiterhin kostenfrei Rücksendungen anbieten, weil sie sich das eben leisten können. Kleinere Versandhäuser hingegen nicht, die werden dann schlussendlich Kunden verlieren und Amazon wird noch mächtiger.
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Wieso sollte die neue Regelung kleinen Händlern schaden? Bislang ist es so, dass große wie kleine Händler die Rücksendekosten bei Bestellungen über 40€ selbst tragen müssen. In Zukunft wird das vielleicht bei den meisten großen Händlern so bleiben, aber den kleinen Händlern bleibt ja freigestellt, ob sie das genauso machen wollen. Kurz: jetzt MUSS ein kleiner Händler die Rücksendekosten tragen, in Zukunft KANN er das weiterhin. Wenn der Händler will, dass sich für seine Kunden nichts ändert, dann wird sich für seine Kunden auch nichts ändern.
Zitat:
Zitat von Ghozz
Da werden sich viele junge Frauen sich aber ärgern, wenn sie Ihre Ausgeh-Outfits doch nicht mehr so oft bestellen und zurück schicken können, weil sie die Rücksendekosten selber bezahlen müssen.
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Ich denke nicht, dass die neue Regelung bei Bekleidung eine große Rolle spielen wird. Ob Kleidung oder Schuhe passen, lässt sich erst nach einer Anprobe sagen und dementsprechend hoch sind da die Retourenquoten. Deshalb kann es sich in dem Bereich eigentlich kein Händler leisten, Rücksendekosten zu verlangen. Dann würden die Kunden sofort zu einem Konkurrenten abwandern, der freiwillig kostenlose Retouren anbietet.
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06.01.14, 20:53
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#7
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.010
Bedankt: 11.640
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Zitat:
Zitat von luluk
Mit so einen gesetzt erschweren die Politiker nur den kleineren Versandhäusern das Leben. Große Onlineversandhäuser wie Amazon werden wahrscheinlich weiterhin kostenfrei Rücksendungen anbieten, weil sie sich das eben leisten können..
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Amazon verkauft nur einen kleinen Teil der Ware unter Eigenregie. Die meisten Händler verkaufen über Amazon oder schicken ihre Ware zu Amazon. In beiden Fällen kassiert Amazon Gebühren. Und nimmt (wie Media Markt) ohne zu Fragen die Ware zurück und erstattet sofort eine Rückzahlung. Danach erst kann der Händler entscheiden, ob er die Ware zurück haben will - natürlich gegen Versandkosten - oder ob Amazon die Ware vernichten soll - natürlich gegen Entsorgungskosten.
Draufzahlen tut Amazon nie ... nur die Händler, die Amazon als Verkaufsplattform nutzen.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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06.01.14, 20:58
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#8
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Zitat:
Zitat von Lord_Wellington
Ich denke nicht, dass die neue Regelung bei Bekleidung eine große Rolle spielen wird. Ob Kleidung oder Schuhe passen, lässt sich erst nach einer Anprobe sagen und dementsprechend hoch sind da die Retourenquoten. Deshalb kann es sich in dem Bereich eigentlich kein Händler leisten, Rücksendekosten zu verlangen. Dann würden die Kunden sofort zu einem Konkurrenten abwandern, der freiwillig kostenlose Retouren anbietet.
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Im Grunde will keiner auf seine Kunden verzichten, der Versandhandel und Online-Markt ist sehr lukrativ.
Dann verzichtet man am besten auf solche Kunden, die nur etwas bestellen, dann zurück schicken, ohne je 1 Cent gewinn gemacht zu haben und dann noch die Rücksendekosten für die übernehmen? Dann wundert mich das nicht, das man rote Zahlen schreibt. Auf solche Kunden kann man verzichten, dann sollen die abwandern.
Die meisten Pakete, die von den Post-Filialen oder anderen Logistikern in Empfang genommen werden, sind hauptsächlich Klamotten von Versandhändlern. Die meisten davon sind sowieso von Zalando oder von Otto usw.
Solche Kunden, die es sich zum Hobby und zur Lebensaufgabe gemacht haben, immer wieder Klamotten zu bestellen und jedesmal dabei ihre Glückshormone ausschütten können, dann wieder zurück schicken ohne Rücksendekosten. Dann wird dieser Alptraum wohl nie aufhören. Irgendwann solte man einen Riegel davor schieben. Zumindest kann das Versandhaus in Ihren Kunden-Daten sehen, wer Ware bestellt und immer zurück schickt, so das die immer ein Minus-Geschäft mit dieser Kundin haben. Dann sollte man solchen Kunden entweder nicht beliefern oder bei Rücksendung die Kosten dafür übernehmen. Dann wäre ich mir sicher, das solche Rücksendungen mit Schuhen und Klamotten gewaltig sinken wird. Denn Fashion führt ja die Liste der Rücksendungen an. Wieso machen die es nicht wie Männer, einfach raus zum Geschäft, probiert 1-2 Hosen aus, bezahlst und gehst nach Hause. dann ist jeder zufrieden. Ich probiere meine Klamotten lieber im Geschäft, ob es mir steht oder gut passt, dann kaufe ich es mir. Muss nicht unbedingt Klamotten von Versandhandel haben.
Aber solche Kunden vermeiden die Geschäfte und nehmen den Versandhandel, denn im Geschäft können die nicht ohne weiteres auf Rechnung die Ware nach Hause tragen und nach einer ausgetantzten Wochenende zurück bringen. Das ist nämlich das Problem.
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06.01.14, 22:08
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#9
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Banned
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.177
Bedankt: 1.376
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Ich finde die Regelung im Prinzip nicht weiter schlimm.... ob ich nun nen Zettel ausfüll oder nicht WHO CARES... so lang der Händler nicht sagen kann "Ne blöder Grund lehn ich ab" iss doch alles in Ordnung.
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