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myGully |
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05.01.14, 22:34
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#1
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.096
Bedankt: 63.070
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Schwere Erpressung im Fall Redtube
Zitat:
Seine Kanzlei U+C verschickte Abmahnungen an tausende Nutzer aufgrund von angeblichen Urheberrechtsverletzungen auf dem Porno-Portal Redtube. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Abmahnanwalt Thomas Urmann.
Mehr als 20.000 Betroffene bekamen im Dezember des vergangenen Jahres Post von der Anwaltskanzlei Urmann und Collegen (U+C). Die Kanzlei verschickte Abmahnungen im Auftrag von "The Archive AG". Der darin erhobene Vorwurf: Durch das Streaming von angeblich urheberrechtlich geschütztem Material hätten sich die Betroffenen einer Urheberrechtsverletzung nach § 19 UrhG schuldig gemacht. Pro vermeintlicher Urheberrechtsverletzung sollen 250 Euro gezahlt werden, sonst sei mit weiteren rechtlichen Schritten zu rechnen.
Wie allerdings schon im Laufe der letzten Wochen bekannt wurde, sind die Abmahnungen rechtlich gesehen offenbar ohne solide Grundlage. Zuerst kam die Frage auf, wie U+C an die IP-Adressen der Nutzer gelangt war, aufgrund derer diese identifiziert werden konnten. Vermutet wird, dass die Nutzer über Phishing-Seiten gezielt auf die Seiten mit den geschützten Filmen umgeleitet wurden. Zusätzlich wurde zum Jahreswechsel bekannt, dass die Schweizer Firma "The Archive AG" womöglich die Verwertungsrechte an dem fraglichen Filmmaterial gar nicht besitzt.
Aber auch auf einer grundsätzlicheren Ebene wackeln die Abmahnungen bereits, da das reine Streaming von Filmen derzeit noch eine juristische Grauzone ist. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke, der mehrere hundert Abgemahnte vertritt, sagte gegenüber Focus Online: "Bei der flüchtigen Speicherung im Rechnercache entsteht gemäß § 53 Urheberrechtsgesetz lediglich eine Privatkopie. Die ist aber nur dann strafbar, wenn eine offensichtliche Rechtswidrigkeit vorliegt". Außerdem verbleibe die Kopie beim Streaming maximal drei Sekunden im Zwischenspeicher des Computers. Solche Kopien sind nach § 44 Urheberrechtsgesetz erlaubt, so Solmecke weiter.
Erpressung oder Betrug
Der gleichen Meinung ist auch die Rechtsanwaltskanzlei Müller Müller Rößner, die im Auftrag ihrer Mandaten bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Abmahnanwalt Thomas Urmann stellte. "Wir haben heute bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann, wegen des Verdachts einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren Betruges, eingereicht", heißt es in der Stellungnahme der Kanzlei.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller erklärt in der Stellungnahme weiterhin: "Wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollen, von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, ist das nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar". Sollte die Anzeige Erfolg haben, drohe dem Abmahnanwalt eine Freiheitsstrafe "nicht unter einem Jahr".
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Aktuelle News gibt es auch in meinem [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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06.01.14, 00:42
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#2
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Sektor 7 Blau
Beiträge: 1.435
Bedankt: 1.131
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Na hoffentlich kriegt er auch seinen fetten Einlauf
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06.01.14, 10:47
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#3
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Süchtiger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 727
Bedankt: 627
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Zitat:
Zitat von oder
Na hoffentlich kriegt er auch seinen fetten Einlauf 
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und den gefilmt und auf redtube gestellt XD
Find ich gut das die jetzt selbst im visier sind
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06.01.14, 09:11
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#4
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Top Gear
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 461
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Als Schweizer vermutlich nicht ^^
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