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myGully |
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17.12.13, 17:22
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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U+C-Abmahnungen: RedTube meldet sich zu Wort
Zitat:
In die Auseinandersetzung um tausende Abmahnungen gegen Nutzer des Streaming-Portals RedTube in Deutschland haben sich nun auch die Betreiber des Angebotes selbst eingeschaltet und sichern Hilfe zu.
"RedTube bekräftigt hiermit, dass diese Schreiben völlig unbegründet sind und die Rechte jener, die sie erhielten, in sehr ernster Weise verletzen", heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des Unternehmens. Weiterhin wurde betont, dass man den Schutz der Nutzerdaten sehr ernst nehme und dieser auch weiterhin gewährleistet sei.
Damit dürfte auch noch einmal klarer werden, dass die IP-Adressen der Anwender nicht von RedTube selbst an die Abmahn-Anwälte herausgegeben wurden. Diese Option war zwar ohnehin recht unwahrscheinlich, bestand aber immerhin als eine Möglichkeit. Bis heute ist ungeklärt, wie die Sammlung der IP-Adressen durchgeführt wurde - oder, wie es teils auch vermutet wird, schlicht sogar zufällige Kennungen zusammengestellt wurden.
Auch RedTube spricht in seiner Stellungnahme davon, dass die Daten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf unlautere Weise zusammengetragen wurden. Alex Taylor, Vice President bei der Betreiber-Firma, erklärte, dass man inzwischen den Anwalt des Unternehmens beauftragt habe, alle nötigen Schritte einzuleiten, um alle an dem Vorfall beteiligten Institutionen für die angerichteten Schäden zur Verantwortung zu ziehen.
Er fand dabei recht klare Worte für das, womit man es hier zu tun habe: "Die Erpressung und die Verletzung der Privatsphäre deutscher Bürger darf und wird nicht hingenommen werden." Das Unternehmen bat die Betroffenen, sich mit dem Unternehmen über die E-Mail-Adresse '[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]' in Verbindung zu setzen.
Die Abmahnungen selbst wurden von der Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C) verschickt, die bereits in anderen Fällen von Massenabmahnungen eine Rolle spielten. Diese geben an, in der Sache die Rechte von The Archive AG am jeweiligen Video zu vertreten.
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17.12.13, 19:38
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Zitat:
"Die Erpressung und die Verletzung der Privatsphäre deutscher Bürger"
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Genehmigt durch ein deutsches Gericht, das muss man ja nun wohl so festhalten.
Aber..... Es kommt Bewegung in die Sache, denn das LG Köln prüft den Anfangsverdacht auf eine Straftat in Richtung U+C, hierbei geht es zunächst gegen Unbekannt wegen vorsätzlich falsche Eidesttattliche Versicherung und wegen den Verdacht auf Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß.
Zudem geht man nun auch davon aus, das trafficholder dafür bezahlt wurde, User bewusst von movfile.net auf die "vermeintliche" retdube.net geleitet zu haben. Dies würde ebenfalls ein Straftatbestand sein. Beide Seiten wurden erst kurz vor den ersten Ermittlungen anonym erstellt...
Egal wie dem auch sei, den Anwälten gehört die Zulassung auf Lebenszeit entzogen... Und ein mit dem Knüppel sollten sich auch bekommen.
Mfg
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17.12.13, 20:28
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#3
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Toller Hecht!
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 191
Bedankt: 286
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wird ja noch richtig spannend! mal abwarten was den Rechtsverdrehern blüht. hoffe mal, dass der Steuerzahler nicht den ganzen Driss finanzieren muss.
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walk on the wild side of life
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17.12.13, 21:28
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#4
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
Bedankt: 2.128
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die schon gezahlt haben werden sich in den A...beissen
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Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN.  Danke
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18.12.13, 07:44
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#5
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Zitat:
Nach Einschätzung des IT- Rechtsexperten Christian Solmecke haben die Empfänger der Abmahnschreiben, die bereits gezahlt haben, möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz vom Land NRW. Solmecke begründete dies damit, dass das Kölner Landgericht in vielen Entscheidungen verfügt habe, dass Telekommunikationsunternehmen die Adressen von Internet-Nutzern herausgeben müssten. Der Beschluss sei grob falsch, argumentiert Solmecke, und „hätte nie so ergehen dürfen.“
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Bloß wird man das wohl dann in einem zähes Prozess zurückfordern müssen. Ob sich das lohnt, lass ich mal dahin gestellt.
Mfg
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18.12.13, 12:17
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#6
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
Bedankt: 2.128
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warum werden hier laufend Posts gelöscht?
Redtube-Nutzer gezielt ausgetrickst: Komplott von Scheinfirmen?
Zitat:
colourbox
Im Fall Redtube geraten die abmahnenden Unternehmen immer mehr in die Kritik. Neue Hinweise legen nahe, dass die vermeintliche Urheberrechtsverletzung ein abgekartetes Spiel der abmahnenden Firmen war.
Seit die große Redtube-Abmahnwelle Deutschland getroffen hat, stellt sich vor allem die Frage, wie die abmahnende Partei an die IP-Adressen der Porno-Gucker kam. Laut dem Antrag auf Herausgabe der Nutzerdaten, den der Rechtsanwalt Daniel Sebastian beim Landgericht Köln einreichte, ermittelte das Unternehmen itGuards Inc. mit Hilfe der Software "GLADII 1.1.3“ die erforderlichen Daten. Wie chip.de berichtet, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Firma The Archive AG, der die Rechte an den entsprechenden Pornofilmen gehören und itGuards zusammengehören – und den Porno-Nutzern gezielt eine Falle gestellt haben.
Dem Bericht zufolge, hat das auf Briefkastenfirmen spezialisierte Unternehmen Business Filings Incorporated die Firma itGuards Inc. Mitte März dieses Jahres offiziell angemeldet. Auch die Domain der Firmen-Homepage registrierte das Unternehmen in diesem Zeitraum. Zur gleichen Zeit meldete das Schweizer Unternehmen The Archive AG die Domain „the-archive.de“ an – eine Webadresse, die auf „the-archive.ch“ umleitet.
Zusätzlich befinden sich die Domains auf demselben Webserver: „Beide Internet-Auftritte wurden mit Hilfe des Homepage-Baukastens Wix.com erstellt und liegen auf dem Server mit der IP-Adresse 216.185.152.151 in den USA. Doch die Gemeinsamkeiten gehen sogar noch weiter: Wie kowabit.de herausgefunden hat, kann man dem Quelltext der Websites entnehmen, dass sie vom selben Benutzer-Account bei Wix.com (User-ID 6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b) betreut werden.“ heißt es in dem Bericht auf chip.de.
Was ist eigentlich GLADII 1.1.3?
Die Software, die die IP-Adressen der Porno-Seher ermittelt hat, bleibt dubios. Auch die zugehörige Webseite itguards.net lässt im Dunkeln, wodurch das Unternehmen eigentlich seine Brötchen verdient. Laut Antrag des Rechtsanwalts Daniel Sebastian wurde „die Vorgehensweise der Software [...] von der Kanzlei Diehl & Partner in dem Gutachten vom 22. März 2013 untersucht und die Funktionsfähigkeit und Richtigkeit der Erfassung bestätigt“ – wie das Programm arbeitet, lässt das Schreiben allerdings offen. Das Landgericht Köln erklärte gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei Müller Müller Rößner, die mehrere Betroffene vertritt, dass die Software „eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, anbietet.“ Wie das Programm die Daten ohne Zugriff auf den Redtube-Server und seine Logfiles ermittelte, bleibt aber unklar.
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Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN.  Danke
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18.12.13, 12:30
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#7
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Banned
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.177
Bedankt: 1.376
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Diesen Herren sollte die Anwaltskammer sofort die Anwaltszulassung entziehen...
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18.12.13, 12:35
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 21
Bedankt: 24
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Ich bin auch der Meinung, dass man sie nach Strich und Faden verklagen sollte, so dass sie ihre Zulassung verlieren.
Das ganze was die da abziehen grenzt für mich an schweren Betrug und das muss Konsequenzen haben.
Außerdem sollte der zuständige vom Gericht sich wohl nach einen neuem Job umschauen müssen....
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18.12.13, 14:24
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#9
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Anfänger, blutiger
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Erdgeschoss, links
Beiträge: 713
Bedankt: 925
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Hallo zusammen!
Kann Frust und Wut verstehen, aber sollte das Ziel nicht eher der Auftraggeber (Archive AG) als der "Dienstleister" Anwalt sein? Nur so ein Gedanke am Rande...
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Water can flow, or it can crash. Be water my friend!
Bruce Lee, 1971
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18.12.13, 14:32
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#10
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.930
Bedankt: 2.107
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Zitat:
Zitat von JackRabbitSlim
Hallo zusammen!
Kann Frust und Wut verstehen, aber sollte das Ziel nicht eher der Auftraggeber (Archive AG) als der "Dienstleister" Anwalt sein? Nur so ein Gedanke am Rande...
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Machen die eh 
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Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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18.12.13, 15:22
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 5
Bedankt: 3
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Muss man denn jetzt nichts mehr befürchten?
Gibt ja noch andere Seiten als Redtube... ich bin mir etwas unsicher momentan :/
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18.12.13, 15:36
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#12
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Zitat:
Zitat von n0n4m3
Muss man denn jetzt nichts mehr befürchten?
:/
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Nach diesem Theater wird es sehr schnell eine klare Rechtssprechung geben, ob das bloße Stream anschauen Urheberrechte verletzt.
Wenn du offentsichtliche Streams schaust, wo dir einleuchten sollte, das es gegen das Urhebergesetz verstößt, z.b. aktuelle Kinofilme, dürfte es klar sein, das es nicht erlaubt ist...
Streams im allgemeinen, ob nun nur Redtube aufgezählt wird, Youtube ist im Grunde nichts anderes, sind bis dato nicht verboten noch illegal, da es keine klare Rechtssprechung gibt.
Im allgemeinen ist bei der Redtube-Abmahnung aber deutlich zu sagen, das man sie nicht einfach ignorieren sollte. Denn dank der unklaren Rechtssprechung kann sie bei nem "labilen" Richter (z.b. in Köln) auch volle Gültigkeit entfalten.
Es geht auch immo nicht darum, ob die Abmahnungen gerechtfertigt sind, sondern wie man die Ip ermittelt haben will. Das kann nicht auf legalem Weg geschehen sein, und das gilt als erstes zu klären.
Mfg
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19.12.13, 12:57
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#13
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... .- - .- -.
Registriert seit: May 2011
Ort: Sodom
Beiträge: 94
Bedankt: 355
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welche IP war denn noch nicht auf RedTube - da hätte man echt jeden klagen können
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23.12.13, 16:34
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#14
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... .- - .- -.
Registriert seit: May 2011
Ort: Sodom
Beiträge: 94
Bedankt: 355
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Wen es interessiert:
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23.12.13, 16:59
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#15
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Süchtiger
Registriert seit: May 2010
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 814
Bedankt: 360
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Kleine Info :
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24.12.13, 20:05
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#16
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 166
Bedankt: 580
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Zitat:
Nach diesem Theater wird es sehr schnell eine klare Rechtssprechung geben, ob das bloße Stream anschauen Urheberrechte verletzt.
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Wenn Streaming per Gerichtsurteil als illegal definiert wird, dann können Maxdome, Videoload, Youtube und etliche andere Seiten in Deutschland zumachen...
Glaubst du wirklich, die Telekom lässt das soweit kommen?
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25.12.13, 12:46
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#17
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.930
Bedankt: 2.107
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Zitat:
Zitat von Falkfisch
Wenn Streaming per Gerichtsurteil als illegal definiert wird, dann können Maxdome, Videoload, Youtube und etliche andere Seiten in Deutschland zumachen...
Glaubst du wirklich, die Telekom lässt das soweit kommen?
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Das problem wäre weniger das streamen, aber würde das als copyright verstoß gelten, wäre genauso jede Website mit copyright geschützten Bildern anzuschauen illegal. Schließlich werden diese ja auch im cache gespeichert
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25.12.13, 13:55
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#18
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Es geht nicht darum, ob Streaming legal ist oder nicht. Es geht darum, ob das Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus illegalen Quellen, die keine Genehmigung vom Rechteinhaber haben, erlaubt ist oder nicht.
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27.12.13, 11:40
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#19
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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„Alles korrekt erfasst“
Zitat:
Redtube: Porno-Rechteinhaber wehrt sich
Osnabrück. Im Zusammenhang mit der Abmahnwelle wegen Porno-Streaming hat der Schweizer Rechteinhaber The Archive AG, Vorwürfe, die Erhebung der Nutzerdaten sei unrechtmäßig gewesen, zurückgewiesen. In einer Mitteilung heißt es nach einem Bericht von Heise Online: :„Diesen Vorwürfen ist entschieden entgegen zu treten.“
Weil sich der Verdacht erhärtet hat, dass die IP-Adressen der Abgemahnten im Redtube-Fall mit illegalen Tricks gesammelt wurden, ermittelt seit vergangener Woche die Staatsanwaltschaft Köln wegen möglicher falscher eidesstattlicher Versicherung gegen unbekannt.
Die für die Erhebung der Nutzerdaten von der beauftragten Firma itGuards eingesetzte Software GLADII basiere „auf üblichen Internet-Technologien. Der Einsatz von Viren, Trojanern und Malware kann ausgeschlossen werden“, heißt es nun in der Mitteilung der Rechteinhaber. Der Einsatz der Software lasse „keine rechtlichen Bedenken zu“. Man habe IP-Adressen, Links und Zeiten „korrekt erfasst“. „Vertipper-Domains und Umleitungen können ausgeschlossen werden“, betont The Archive AG.
Sollte sich herausstellen, dass dem nicht so war, könnte bei den Ermittlungen gegen unbekannt letztendlich auch der Rechteinhaber also The Archive AG ins Visier der Fahnder geraten, meint NTV Online. Dazu müsste die Staatsanwaltschaft Köln der Firma aber nachweisen, dass sie von dem möglicherweise rechtswidrigen Vorgehen ihres Auftragnehmers itGuards wusste, heißt es weiter.
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Ist ja fast untergegangen, das die Gegenseite sich zu Wort gemeldet hat....
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27.12.13, 13:25
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#20
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Deine News sind vom 23.12. ... 4 Tage alt und damit schon wieder keine News mehr.
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27.12.13, 15:00
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#21
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Korrekt, deswegen habe ich es in einen bestehenden Thread gepostet. 
Davon ab gibt es ja schon genug, sonst hätte ich es garnicht mehr gepostet.
Der Beitrag ist auch nur ein weiterer Beitrag zur aktuellen Geschichte ^^
Mfg
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28.12.13, 13:01
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#22
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Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 47
Bedankt: 420
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wichtig wäre auch das diese Abmahner mal eine verpasst bekommen..... es kann nicht sein, das halbgare Anwälte sich mit solchen dubiosen Mitteln eine goldene Nase verdienen... nicht das wir uns falsch verstehen.... natürlich sind Urheberrechte zu schützen...
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