Redtube Abmahnanwalt: weitere Seiten können folgen
Zitat:
Die Kanzlei Urmann + Collegen hat Pläne, weitere Streaming-Plattformen zu überwachen und Massenabmahnungen auszusprechen.
Thomas Urmann, Gesellschafter der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C), hat angedeutet, weitere Streaming-Plattformen überwachen zu wollen. In den nächsten Jahren sollten somit Tausende weitere Abmahnungen folgen, berichtet der Rechtsanwalt Christian Solmecke unter Berufung auf Urmann im Blog seiner Kanzlei.
Solmecke habe Urmann gefragt, wie die IP-Adressen der Benutzer ermittelt worden seien. Doch dieser habe sich dazu auf seine anwaltliche Schweigepflicht berufen. Grundsätzlich gebe es den Weg, über Werbeeinbindung und Tracking an die IP-Adressen der Nutzer zu kommen. Manchen Akten sei die Funktionsweise der Überwachungssoftware eindeutig zu entnehmen.
Der Betreiber von Redtube.com erklärte Golem.de auf Anfrage: "Wir haben keine Nutzerinformationen oder IP-Adressen herausgegeben. Persönliche Daten sind private Daten und der Schutz der Privatsphäre hat bei uns hohe Priorität."
Das Landgericht Köln hatte dem Antrag stattgegeben, die Daten zu den IP-Adressen der Nutzer der Pornoplattform Redtube.com herauszugeben. Von den Streaming-Abmahnungen der U+C-Rechtsanwälte zu Redtube.com dürften weit über 10.000 Menschen betroffen sein. Laut Aussagen von Urmann haben die Richter des Landgerichts Köln die Beschlüsse sehr wohl geprüft. "In einigen Verfahren hätten die Richter noch Gutachten angefordert und sich den Sachverhalt näher erklären lassen. Erst danach habe man die Auskunft gestattet", so Solmecke.
Bislang sind nur Kunden der Deutschen Telekom betroffen. Es wurden jedoch auch Auskunftsbeschlüsse für andere Internet Service Provider erwirkt, die Kanzlei sei wegen der Vielzahl allerdings noch nicht dazu gekommen, weitere Abmahnungen zu verschicken.
Das ist nämlich genau der Punkt, der Rubel rollt, jetzt geht es den anderen Stream-Seiten an den Kragen.
Achja, stimmt ja, ich mein natürlich den Usern gehts an den Kragen.
Aber mal sehen, was die Klage in Potsdam bewirkt..
Es ist aber immer noch nicht bekant, woher der Abmahntroll die IPs überhaupt hat. Dann hat das Kölner Gericht Streaming mit einem P2P Netzwerk vertauscht etc. pp
Es ist aber immer noch nicht bekant, woher der Abmahntroll die IPs überhaupt hat. Dann hat das Kölner Gericht Streaming mit einem P2P Netzwerk vertauscht etc. pp
Ja, das hat es ja auch, nicht zuletzt durch den etwas verzwickten Antrag. Sie sind davon ausgegangen, das es sich um Tauschbörsen handelt, und somit haben sie den Beschluß "fahrlässig" ausgestellt.
Eigentlich ist es nun egal, ob der Beschluß für nichtig erklärt wird, oder nicht... U+C dürfte mittlerweise die Datensätze von mehreren Hunderttausend Usern haben, die er dann noch zur Not über den zivilrechtlichen Weg zur Verantwortung ziehen könnte.
Ob er damit durch kommt ist zweitrangig, es wird jedem einzelnen ne Menge Ärger bringen, bzw. Kosten, wenn man sich selber n Anwalt nehmen muss.
@ Ava.... schiebt die Themen doch einfcach zusammen, glaub ein Thread reicht,
Kannst ja Update in die Überschrift mit aufnehmen.
Bitte versucht weitere News darüber in die bestehenden Themen darüber einzufügen. Wir brauchen da nicht noch mehr von. Blickt ja keiner mehr durch sonst.
Aber ist doch klar das die sich versuchen raus zu reden ! Die wollen nur Abzocken!
Wieso jetzt ? Leute haben Weihnachtsgeld bekommen!
Wieso Pornos weil dann eher gezahlt wird da es Leuten Peinlich ist
Die Cache-Dateien,die Redtube anlegt,sind aber in keinster Weise zu gebrauchen. Andere Webseiten laden die komplette Datei runter (als flv oder mp4) und spielen diese ab (manchmal ist sie in *.tmp umbenannt). Üblicherweise reicht ein einfaches Umbenennen der Files. Nicht so bei Redtube. Hier liegen 3 einzelne Cache-Dateien vor,die immer die gleiche Größe haben (unabhängig vom gerade abgespielten Film) und die man nicht wirklich verwenden kann. Umbenennen in flv o.ä. bringt gar nichts, selbst die Multitalenter VLC und MPC versagen an diesen Dateien kläglich. Es ist also fraglich,ob man etwas,womit man technisch bedingt nichts anfangen kann,tatsächlich als Vervielfältigung bezeichnen kann.
Apropos Vervielfältigung: Wenn nach Meinung von U+C schon das Anschauen eines Streams eine unerlaubte Vervielfältigung ist,dann macht sich praktisch jeder strafbar,der sowas wie einen DVD/BD/Mediaplayer im Haus hat. Denn diese Geräte haben in der Regel einen -wenn auch kleinen- Cache an Bord,der den gleichen Zweck erfüllt wie der Cache des Browsers.
ich hab da so eine Vermutung. Die Abmahnanwälte wissen das sie auf ganz dünnem Eis stehen. Die spekulieren darauf, das viele Männer eher 250 € abdrücken als ihrer Frau zu erklären das sie Porno´s gucken. Und das müssten sie wenn sie nicht schnell bezahlen und den Brief dann wegschmeissen.
Einfach mal rechnen es sollen so ca. 10.000 Abmahnungen rausgeschickt worden sein. Lass da einfach mal jeden zehnten aus Scham zahlen. 1.000 x 250 = eine viertel Million! Dafür kann man es mal versuchen ...
Es bleibt nur zu hoffen, das die "Gegenklagen" Erfolg haben. Erinnert sei an das Schicksal des Vorreiters dieser [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Wissenschaftler haben festgestellt, in zwei Millionen Jahren gibt es auf der Erde nur noch zwei Lebensformen: Termiten und Rechtsanwälte. Das eine sind so ekelhafte gefrässige Mistviecher. Die anderen sehen so aus wie Ameisen. Egal welche der beiden Species Sie befällt, anschließend ist immer das halbe Haus weg!
Frei nach W.Koczwara
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
ALso ich war bisher immer der Meinung die Pics und Videos auf solchen TGPs oder MGPs seien Werbung und dort legal "zu sehen"... sind ja meist auch nur "schnipsel"
Wenn ich eine Abmahnung erhalten hätte, würde ich wie immer vorgehen:
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Mein Adresse
Anwaltsadresse
Sehr geehrte Damen und Herren,
NEIN.
Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung
Ich
Zusätzlich ein Auskunftsersuchen nach dem Bundesdatenschutzgesetz, darüber woher meine Daten ursprünglich in Anwalts Hände kommen. Im Gründe wissen wir es ja, aber so eine Anfrage kostet Zeit, kostet ein bisschen Geld und wird betreffende Anwälte nerven, da sie es beantworten müssen. In der Regel passiert dann nichts mehr. Ist mir mehr als einmal so gegangen.
Hat noch ein paar nette Fakten zusammengetragen über das wer, wie , wo und dass alles verknüpft ist. Gut recherchiert imho.
Porno-Abmahnwelle: Das müssen Sie jetzt wissen und tun
Rund 100.000 Internetnutzer könnten eine Abmahnung erhalten, weil sie sich angeblich illegal einen Pornofilm im Internet angeschaut haben. Alle Infos zum Fall bei COMPUTER BILD.
Seit die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) mehr als 10.000 Deutsche wegen des angeblich illegalen Abrufs von Porno-Videos auf Redtube.com abgemahnt hat, wird die Frage nach der Herkunft der Userdaten heiß diskutiert. Inzwischen gibt es einige Indizien, die auf Tricksereien am Rande der Legalität und ein dubioses Firmen-Geflecht hindeuten.
Am 12. August 2013 ging beim Landgericht Köln ein "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG" ein. Darin fordert der Anwalt Daniel Sebastian, dass das Gericht seiner Mandantin The Archive AG Einblick in die Verbindungsdaten der Deutschen Telekom gewähren möge. Eine beigelegte Liste an IP-Adressen soll von Nutzern stammen, die auf Redtube die Urheberrechte von The Archive verletzten. Diese Daten wurden laut dem Schreiben von Rechtsanwalt Sebastian durch die Firma itGuards, Inc. mit Hilfe der Software "GLADII 1.1.3" ermittelt.
Wer nach diesem Programm im Internet sucht, wird allerdings höchstens Berichte über die aktuelle Abmahnwelle finden und nicht etwa eine Homepage zu dem Produkt. Wenn man dadurch etwas misstrauisch wird und tiefer gräbt, so stößt man plötzlich auf ein äußerst spannendes Firmen- und Personen-Geflecht.
itGuards-Homepage: Haufenweise Platitüden ohne Informationsgehalt.
itGuards-Homepage: Haufenweise Platitüden ohne Informationsgehalt.
Redtube: itGuards = The Archive?
Die Firma itGuards Incorporated wurde am 21.03.2013 im US-Bundesstaat Delaware angemeldet. Vor diesem Datum scheint das Unternehmen nicht existiert zu haben. Die Anmeldung erfolgte damals durch das amerikanische Unternehmen Business Filings Incorporated, das auf die Registrierung von Briefkastenfirmen spezialisiert ist. Der Firmenauftritt im Internet ist unter der Adresse itguards.net zu finden und enthält absolut keine Informationen darüber, was das Unternehmen überhaupt tut. Diese Domain wiederum wurde am 14.03.2013 registriert, also genau eine Woche vor Gründung der Firma.
Auch wenn das Unternehmen in Delaware angemeldet wurde, befindet sich sein Sitz laut Homepage-Impressum in Kalifornien. In San José teilt sich itGuards Inc. laut Google Maps ein Gebäude mit dem mexikanischen Restaurant Tres Gringos Baja Cantina.
Das nächste Unternehmen, das in dieser Angelegenheit eine wichtige Rolle spielt, ist der Rechteinhaber The Archive AG aus der Schweiz. Diese Firma hat unter der Domain the-archive.ch seine Homepage, und besitzt noch die Domain the-archive.de, die auf die .ch-Version weiterleitet. Diese Domain wiederum wurde am 28.03.2013 registriert, also exakt eine Woche nach Gründung der itGuards Inc. Das Registrierungsdatum für die .ch-Version hingegen ist nicht ersichtlich.
Und jetzt wird es interessant: Die beiden Firmen The Archive und itGuards haben nicht nur innerhalb weniger Tage ihre Domains registriert, sondern sie befinden sich auf demselben Webserver. Beide Internet-Auftritte wurden mit Hilfe des Homepage-Baukastens Wix.com erstellt und liegen auf dem Server mit der IP-Adresse 216.185.152.151 in den USA. Doch die Gemeinsamkeiten gehen sogar noch weiter: Wie kowabit.de herausgefunden hat, kann man dem Quelltext der Websites entnehmen, dass sie vom selben Benutzer-Account bei Wix.com (User-ID 6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b) betreut werden.
Es ist daher äußerst wahrscheinlich, dass das Unternehmen, das die Rechte an den angemahnten Pornofilmen besitzt und die Firma, deren Software die angeblichen Urheberrechtsverletzer aufgespürt haben soll, zusammen gehören.
Antrag auf Herausgabe der Verbindungsdaten: Viele Fragen bleiben offen.
Antrag auf Herausgabe der Verbindungsdaten: Viele Fragen bleiben offen.
Redtube-Abmahnung: Was steckt hinter der Software GLADII 1.1.3?
Nachdem die Firma itGuards, Inc am 21. März gegründet wurde, hat sie ihre Software offenbar direkt am nächsten Tag einer Münchner Kanzlei zur Prüfung vorgelegt. Laut Antrag von Rechtsanwalt Sebastian wurde "die Vorgehensweise der Software [...] von der Kanzlei Diehl & Partner in dem Gutachten vom 22. März 2013 untersucht und die Funktionsfähigkeit und Richtigkeit der Erfassung bestätigt".
Wie genau die Software arbeitet, wird in dem Antrag jedoch nicht verraten. Die Kanzlei Müller Müller Rößner hat daher beim Landgericht Köln nachgefragt und dabei die Auskunft erhalten, dass bei der Funktionsüberprüfung Testvideos auf verschiedenen Servern abgerufen worden sein sollen.
In der Antwort des Gerichts heißt es dazu: "Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos)."
Wie dies ohne Zugriff auf die innersten Daten der betroffenen Webserver möglich sein soll, ist uns nicht klar. Da itGuard aber laut Aussage von Redtube keinerlei Zugriffe auf deren Server und Logfiles hatte, ist für uns bei dieser Informationslage derzeit nicht nachvollziehbar, wie GLADII 1.1.3 die Daten der abgemahnten User ermittelt haben soll.
Besucherstatistik der von der Kanzlei U+C abgemahnten RedTube-Videos: Plötzlicher Anstieg.
Redtube-Abmahnung: IP-Adressen mittels Honeypot abgegriffen?
Eine gänzlich andere, aber dafür technisch einwandfrei nachvollziehbare Erklärung für die Herkunft der Zugriffsdaten liefert der User Digital_Data bei jetzt.de: Demnach haben die betroffenen Nutzer gar nicht redtube.com aufgerufen, sondern die recht ähnlich klingende und geschriebene Domain retdube.net, die erst am 21. Juli 2013 registriert wurde. Von dort wiederum wurden sie mittels 302-Redirect auf einen der urheberrechtlich geschützten Filme bei Redtube umgeleitet.
Bei dieser "Zwischenstation" auf retdube.net wiederum kann der Inhaber der Domain problemlos die IP-Adressen aller Zugriffe mit protokollieren. Wem die in Panama registrierte Domain jedoch gehört, ist unklar, da bei der Registrierung nur unvollständige, unpersönliche Daten angegeben wurden.
Diese Erklärung deckt sich allerdings perfekt mit den Erfahrungsberichten einiger Abmahn-Opfer bei lawblog.de, die die Domain redtube.com an den angemahnten Daten gar nicht in ihrem Browser-Verlauf oder ihren Router-Logfiles gefunden haben. Stattdessen tauchten Subdomains wie 266403.retdube.net oder 49655.retdube.net auf, die auf Redtube-Filme weiterleiteten, deren Rechte The Archive besitzt. Inzwischen sind diese Weiterleitungen jedoch offline genommen worden.
Und es wird noch pikanter: The Archive hat laut Rechtsanwalt Sebastian die Rechte an den betroffenen Pornofilmen am 18.07.2013 erworben. Drei Tage später, am 21.07.2013, wurde die Domain retdube.net registriert. In den nun von U+C verschickten Abmahnungen taucht dann der 24.07.2013 als frühestes Datum auf, an dem einer der abgemahnten User einen dieser Filme konsumiert haben soll.
Wie Jan Broer aus München am Beispiel zweier angemahnter Filme in einer Infografik eindrucksvoll illustriert hat (siehe oben links), haben sich ab diesem 24.07.2013 die ansonsten recht konstanten Zugriffszahlen der betroffenen Clips rasant erhöht. Einer der Pornos wurde doppelt so oft wie zuvor, ein anderer sogar 15 Mal so häufig aufgerufen.
Dass der knappe zeitliche Ablauf all dieser Ereignisse rein zufällig entstanden sein soll, scheint äußerst unwahrscheinlich.
CHIP Online meint:
Sollte die Sammlung von IP-Adressen tatsächlich auf diese Weise zustande gekommen sein, so ständen die Abmahnungen auf extrem wackeligen Beinen: In diesem Fall wären die User durch eine fingierte Domain, einen sogenannten Honeypot, (womöglich sogar von den Rechteinhabern selbst) auf die Videos geleitet worden. Ob sie beim Aufruf einer URL mit der Domain retdube.net tatsächlich freiwillig zu dem Pendant bei redtube.com surfen wollten, steht also gar nicht fest. Außerdem wäre die ominöse Software GLADII 1.1.3 gar nicht oder zumindest nicht in der dem Gericht erläuterten Art und Weise zum Einsatz gekommen.
Unterm Strich lässt eine genaue Betrachtung der Verstrickungen zwischen The Archive und itGuards sowie der technischen Erklärung für die Erhebung der Daten aus unserer Sicht massive Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit des Vorgehens aufkommen. (cel)