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04.12.13, 11:15
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#1
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Klaus Kinksi
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Beiträge: 51.381
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Betreiber von JDownloader2 auch für Nightly-Versionen verantwortlich
Zitat:
Der Betreiber einer Open-Source-Software kann direkt für die Funktionalitäten eines angebotenen Programms verantwortlich gemacht werden. Dies hat das Landgericht Hamburg im Fall des bekannten Download-Managers JDownloader2 entschieden. Obwohl eine rechtswidrige Funktionalität durch einen unbekannten Entwickler in das Projekt einfloss, ist der Geschäftsführer der Firma AppWork dafür haftbar.
Anlass des Verfahrens war ein Feature des JDownloader2 zur Aufzeichnung kopiergeschützter RTMPE-Streams. Da es sich bei derartigen Medien um einen technisch wirksamen Schutzmechanismus handelt, ist das Abgreifen des übertragenen Streams nicht mit dem Urheberrecht vereinbar. Nichtsdestotrotz bot das bekannte Open-Source-Tool seinen Nutzern die Möglichkeit, derartige Videoübertragungen permanent auf dem Computer zu speichern. Der Betreiber eines Videoportals erstatte in der Folge Anzeige gegen das Unternehmen AppWork, das den JDownloader vermarktet.
Bislang war jedoch nicht eindeutig klar, wer für dieses Vergehen verantwortlich gemacht werden kann. Denn letztlich ist die fragliche Software das Ergebnis eines Open-Source-Projektes. Jeder Programmierer kann einen Teil zum Tool beitragen. Alle fünf Minuten wird ein sogenanntes Nightly-Build des Projektes erstellt, in dem alle aktuelle Quellcode-Neuerungen verbaut sind. Auch die rechtswidrige RTMPE-Stream-Funktion war Teil einer solchen experimentellen Version. AppWork hatte nach eigenen Aussagen keine Kenntnis über die Existenz der Funktionalität, da eine umfassende Kontrolle offenbar nur vor den offiziellen Releases vorgenommen wird.
Wie das Landgericht Hamburg nun entschied, ist die Fürther Softwarefirma nichtsdestotrotz für die (fremden) Plug-ins haftbar. Die Justiz argumentierte, dass der JDowloader zwar ein Open-Source-Projekt sei, AppWork sich dieses allerdings zu Eigen gemacht habe. "In der mündlichen Verhandlung führte das Gericht hierzu aus, es könne nicht angehen, dass die A GmbH ein Produkt wie den JDownloader2 kommerziell verwerte, sämtliche Fragen der Haftung aber auf die (unbekannte) „Entwickler-Community“ abschiebe", wie die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte berichtet. Demnach handelt der Geschäftsführer zumindest fahrlässig, wenn der Nightly-Build rechtswidrige Funktionalitäten aufweist.
In der Zukunft werden die Betreiber des JDownloaders wohl darauf angewiesen sein, Nightly-Versionen vor ihrer Veröffentlichung zu kontrollieren. Ob man den automatisierten 5-Minuten-Intervall so halten kann, ist damit fraglich. Eine offizielle Stellungnahme zum aktuellen Urteil seitens der Betreiber liegt noch nicht vor.
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