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Welche art von betrug ist das?

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Ungelesen 27.11.13, 23:16   #1
decca
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Standard Welche art von betrug ist das?

Hallo,

angenommen ich habe ein Kleidungsstück mit Beschädigung. Ich kaufe fast das identische wieder ein im OnlineShop, nutze mein Widerrufsrecht, schicke aber nicht das neu erworbene, sondern das nahezu identische kleidungsstück in einer abweichenden größe zurück? Ist dieser Vorgang strafbar oder Grauzone?

Dieses Delikt muss doch mit Betrug geahndet werden? Bin auf eure juristische Einschätzung gespannt.

Vielen Dank im Voraus.
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Ungelesen 27.11.13, 23:27   #2
painjester
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Zitat:
Zitat von decca Beitrag anzeigen
Dieses Delikt muss doch mit Betrug geahndet werden? Bin auf eure juristische Einschätzung gespannt.
Ja, die Juristen drängeln sich so auf myGully um mit ihrem professionellen Rat den hilfesuchenden Usern kostenlos Beistand zu leisten
1. Hast Du die Antwort schon selbst gegeben
2. Onlineshop? Geht es noch dämlicher? Rat mal, woher sie dann wüssten, wer sie betrogen hat.
3. Werde erwachsen.
__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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Ungelesen 28.11.13, 09:39   #3
Odatas
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Nicht so eilig mit den jungen Pferden. Betrug setzt voraus das eine Schädigungsabsicht von vornerein feststeht. Wenn man jetzt das gleiche Teil eine Nummer kleiner zurück schickt dann wird es schwer nachzuweißen dass das Absicht war.

Am Ende sagt man dann einfach dass man das falsche Teil eingepackt hat.
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Ungelesen 28.11.13, 10:00   #4
Odatas
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Sagt ja keiner dass das ne tolle Idee ist. Man könnte aber sogar streiten ob es Betrug ist. Wenn das Teil was zurück geschickt wird kaputt ist dann ja. Weil dem Typen dadurch ein Schaden entsteht...Wenn das Ding heil ist und nur eine andere größe...Dann sollte kein Schaden entstanden sein...ergo kein Betrug?!?! Das weiß ich aber nicht genau..
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Ungelesen 28.11.13, 10:14   #5
starenkasten
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Kannst du das Alte den noch zurückschicken, denn die Etiketten wurden doch schon längst entfernt?
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Ungelesen 28.11.13, 10:21   #6
AlittleR2D2
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Schon diese dämliche Idee kann man als Vorsatz werten ! Und Betrug bleibt es , weil er ja diese Absicht schon bei der Bestellung des identischen Kleidungsstückes hatte !
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Ungelesen 28.11.13, 10:30   #7
hotbabe
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Wer schon allein solche Ideen & Gedanken hat sollte lieber mal einen JOB suchen statt sich als Kleinkrimeneller zu versuchen der irgendwann mit zwei Beinen im Knast ist
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Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen. (Oscar Wilde)
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Ungelesen 28.11.13, 10:35   #8
Prince
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Als wenn hier noch niemand mal auf eine ähnliche Idee gekommen ist...

Dem TE aus rechtlicher Sicht zu antworten und darauf aufmerksam zu machen dass es tatsächlich Betrug ist, ist die eine Sache, aber die ganzen Moralapostel gleich wieder.

Habe ähnliches auch schon mit einem Elektrogerät getan. Und nun?


Kommt und belehrt mich!
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Ungelesen 28.11.13, 10:50   #9
Nomoran
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Zitat:
Zitat von Prince Porn Beitrag anzeigen

Kommt und belehrt mich!
böser PP

macht man doch nicht sowas DU DU DU!

btt:
Ziemlich hinterhältige Sache...also mein Gewissen würde das irgendwie nicht verkraften.
Aber jeder hat 'ne andere Schmerzgrenze. Mit Vorsatz ist es wohl Betrug, der wird nur schwer nachzuweisen sein.
__________________

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Nomoran ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.11.13, 14:08   #10
Prince
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Was hat denn jetzt das Eine mit dem Anderen zu tun? Das Eine schließt das Andere ja nicht aus!

Nur weil man hier im Forum registriert ist, bedeutet das noch lange nicht, dass man kriminiell ist.

Im Umkehrschluss ... nur weil ich mir meine Spiele alle kaufe, heißt das lange nicht dass ich mir keine Filme lade.

Nur weil ich gegen Drogen bin und die Leute verachte heißt es nicht, dass ich noch nie selber welche genommen habe, oder irgendwelche anderen "dummen Sachen" getan habe.


Also bitte ... tut doch alle nicht so scheinheilig!
__________________
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Ungelesen 28.11.13, 14:12   #11
theodosorius
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Also nur um auf den Ausgnagspost einzugehen (ohne jetzt die ganzen Varianten die dann dazu gedichtet wurden (Etiketten ab, andere Größe usw)):

Für einen Betrug brauchst du objektiv 4 Tatsbestandsvoraussetzungen:
Eine Täuschung sowie einen
dadurch hervorgerufener Irrtum beim Getäuschten,
eine dadurch resultierende Vermögensverfügung (nicht zwingend vom Getäuschten selbst, aber das ist ne andere Sache), sowie schließlich ein aus der VV resultierenden Vermögensschaden.

Die Täuschung liegt in dem zurücksenden des beschädigten Artikels (ich gehe davon aus, die Widerrufsfrist für diesen ist abgelaufen?!) unter Fristwahrung des Widerrufs für den nichtbeschädigten. Dadurch erklärst du ja (durch die Rücksendung), dass du für eben jenen Artiekl ein Widerrufsrecht hast.
Dann beim Onlineshop der Irrtum: Die denken (jetzt mal Laufnummern wie zB auch in C&A-Etiketten außen vor gelassen, wenn die sowas ham, ist es eh maximal ein versuchter Betrug da sie nicht verfügen werden), dir stünde das WRR zu.
Die Vermögensverfügung, weil sie dir das Geld zurück geben, obwohl du ihnen nicht den eigentlichen Artikel zurück gesendet hast, sondern ja den kaputten.
Und eben dadurch der Schaden (Geld zurück gegeben, dass sie so nicht hätten zurück geben müssen).

Subjektiv erforderlich ist ein Vorsatz, der bei dir genauso vorliegt wie die Bereicherungsabsicht.
Es bestehen keine Bedenken an Rechtswidrigkeit und Schuld.

Jetzt haste ne lehrbuchsmäßige Prüfung des Betrugstatbestandes. Einzige Frage könnte eben der Irrtum sein bzw der bloße Versuch des Betrugs.


Und um die Frage kurz zu beantworten: Ja.
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Ungelesen 28.11.13, 16:57   #12
Nomoran
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Zitat:
Zitat von TanteSchnidt Beitrag anzeigen
Was ich auch schon überlegt habe, auf Klingel und Briefkasten falschen Namen Kleben.

Auf den Falschen Namen Bestellen.

Kumpel mit Falschen Namen Annehmen lassen.

Danach falsche Schilder wieder ab
Bist du nicht der erste dem sowas einfällt. Aber wenn Sie dich mit der Masche erwischen gehst du nicht über LOS...das ist kein Kavaliersdelikt, würde ich mir sehr gut überlegen
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Ungelesen 28.11.13, 17:35   #13
Odatas
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Ach ja wir alle ham ja den Gedanken von dem Perfektem Verbrechen...Echt mal kann doch nicht so schwer zu sein einen umzubringen und keine Spuren zu hinterlassen.
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Ungelesen 28.11.13, 19:38   #14
wes666
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Ungelesen 29.11.13, 05:23   #15
Clontarf
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Zitat:
Zitat von TanteSchnidt Beitrag anzeigen
Ja wenn einer weis wie, das Wüsste ich auch gerne
Dafür gibt es extra ein Thema [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] im Board

Ich persönlich fand da ja Beitrag #270 am besten

Gruss Clon
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Ungelesen 29.11.13, 22:04   #16
silverado2010
Ich war`s nicht !
 
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Zitat:
Zitat von TanteSchnidt Beitrag anzeigen


Ich Kauf mir ne PS4 und schicke die PS3 zurück. ^^
Best answer

@ TE:
Hast Du das durchgezogen und derjenige, der es geliefert hat, hat das gemerkt oder wie?
Also nach meinem Empfinden, ist das Beschiss .
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Take it easy, but take it!
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Ungelesen 30.11.13, 02:06   #17
Felicat
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Also 100% sicher bin ich mir nicht ob das nun genau Betrug ist oder eine andre Straftat, aber legal ist es definitiv nicht... ich würde aber auf 99% Betrug tippen wenn ich mir den Text genau durchlese: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] also ohne dazu passende Urteile, Rechtsvorschriften usw rauszusuchen.
Felicat ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.11.13, 06:21   #18
blubberbob
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Blöde Frage an den Threadersteller, stell Dir mal vor Du würdest dein Auto zu einer Werkstatt geben.
Statt des Autos das Du abgegeben hast bekommst Du ein identisches Modell, nur mit 100.000 km mehr auf dem Tacho zurück.
Als was bitte würdest Du das dann bezeichnen, wenn nicht als Betrug?
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Ungelesen 30.11.13, 21:12   #19
decca
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Puhh, da habe ich ja ein wenig für Resonanz gesorgt mit dem Thread. Musste den Thread auch erst launchen, da ich seltsamerweise überhaupt nix dazu finden konnte...
Ich will mich jetzt nicht rechtfertigen und habe und werde das ganze auch nicht durchgeführen, wie der Threadtitel vermuten lässt bin ich ja mit der Frage "Welche Art von Betrug ist das ?" schon im vornerein vom Betrugsdelikt ausgegangen.

Aber: Ist nicht im Prinzip die missbräuchliche Verwendung vom Widerrufsrecht (Kleidung zuvor auf Parties tragen) auch nicht schon eine Form die dem Betrug ähnelt?

Die Frage ist auch in wie weit sich das ganze beweisen lässt und wie Online Shops damit umgehen, da ja oft genug beschädigte Waren retourt werden.
In dem von mir geschilderten Fall kann ja auch ein Irrtum seitens des Herstellers vorliegen, dass wiederum vom Shop retourt werden kann. Wer kann den beweisen das die Ware vor auslieferung nicht beschädigt oder außerhalb der Verpackung abweichend in der Größe war? Ich persönlich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass vom Shop Anzeige oder ähnliches erstattet wird.
Wie seht ihr das ganze?

Zur Erinnerung, das ganze bezieht sich auf die gleiche Kleidung in echter/minimal abweichender Größe. Bitte keine Vergleiche mit anderen Waren!
decca ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.12.13, 08:47   #20
theodosorius
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Ja selbstverständlich ist die missbräuchliche Verwendung des Widerrufsrecht Betrug - eben aus o.g. Gründen.

Die Bewiesführung ist natürlich eine andere Sache. Genauso wie die Frage, ob der Shopbetreiber es mekrt oder Anzeige erstattet oder aus Kulanz eben nichts tut oder sich wiederum einfach an seinen Lieferanten wendet.
Käme es aber zum Prozess, dann würde der Shop wohl so etwas wie ein Lagerbestandsregister vorlegen, aus dem sich etwa ergibt, dass sie (zB) nur noch drei mal Größe L hatten und nach der Lieferung an dich nur noch zwei mal. Ausserdem könnten Sie nachweisen, dass du vorher irgendwann mal XL bestellt hast und jetzt von dir XL retourniert wurde.
Dann wärst du wiederum für deine Einwendung dagagene ("Das stimmt nicht, ich habe da smir gelieferte Produkt retourniert, nicht das vor längerem gelieferte") beweispflichtig.
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Ungelesen 07.01.14, 16:14   #21
Desulat
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Ich finde es hervorragend "Betrugsversuche" öffentlich zu debattieren. Mit der Empfehlung das ihr zumindest jeder für sich über einen Proxy in mygully surft.

Zum einen ist das eine dämliche Art von Betrug, zum anderen könnt ihr das nun darstellen wie ihr wollt: Es stellt einen Betrugsversuch dar und erfüllt somit einen Straftatbestand nach § 263 StGB

( Auszug für die resistenten aus dem StGB:

§ 263 - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar. )

Dabei ist es völlig egal wie man das drehen möchte, alleine der Versuch stellt einen Straftatbestand dar.

Darf ich noch kurz erörtern das eine Rücknahme lediglich im online Bereich unabhängig der Begründung möglich ist aufgr. Fernabsatzgesetz ( § 355 BGB ), dazu ist sowohl die Rechnung wie der Artikel notwendig. Der Artikel auf der Rechnung sollte mit dem mitgesendeten Artikel übereinstimmen, ansonsten ist ein Widerruf nicht möglich und es gilt als Betrugsversuch nach § 263 StGB (in der Theorie, praktisch kann man das natürlich als duseligkeit rechtfertigen und sich rausreden, wird keiner ahnden).

Zur letzten Frage von dir decca, sowas kann man tun, im Grunde stellt es einen Betrug dar, lässt sich aber nicht nachweisen. Wird auch oft genug genau so umgesetzt, beim online shoppen unterstützt dich dahingehend das Fernabsatzgesetz. Sollten die Artikel allerdingsl in irgendeiner Form durch dein verschulden beschädigt worden sein ist eine Minderung der erstatteten Kosten möglich. In der Praxis vermerkt man so wen als AK (Arschloch Kunde) und gut, viel darüber diskutieren wird man nicht. Die meisten Shops haben entsprechende Statistiken über die Rücksendung der Kunden. Wenn du mehr als X mal Ware zurücksendest, kriegste einfach nichts mehr, fertig. So regelt das Zalando und viele andere auch...

Schlusswort: Kann man machen und zwar genau einmal pro großem Shop mit 60:40 Chance auf Erfolg, danach darf man aber nicht erwarten noch einmal dort etwas bestellen zu dürfen.
Desulat ist offline   Mit Zitat antworten
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