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myGully |
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19.11.13, 22:37
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 2
Bedankt: 1
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Ehemaligem Arbeitgeber drohen
Hi erstmal, normalerweise lese ich nur mit, aber nun habe ich selbst mal ein Anliegen:
Ich hab in einer Gastronomie gearbeitet, schwarz. Und wurde irgendwann nicht mehr entlohnt. Da der Lohn wöchentlich kam und mir immer wieder was versprochen wurde, habe ich das ganze noch genau 4 Wochen mitgemacht, und habe dann gekündigt. Es sind also noch 600 Euro offen.
Wie komme ich nun an mein Geld ?
Ich denke dass es sich nicht lohnt einen Anwalt einzuschalten, wenn ich am Ende auf den Kosten sitzen bleibe oder vll noch Probleme bekomme, weil ich nirgendswo angegeben habe, dass ich in der Gastronomie beschäftigt gewesen bin.
Kann man nicht irgendwie ein fake Schreiben aufsetzen von einem Anwalt und dem ehemaligem Arbeitgeber drohen ? Es ist ja nicht rechtens, dass die Mitarbeiter nicht bezahlt werden. Neben mir sind es noch viele andere die das selbe Problem haben. Viele sind weiterhin dort beschäftigt und geben sich andauernd mit Entschuldigungen und leeren Versprechungen zufrieden, andere wiederum wurden gekündigt und ersetzt, ohne auch nur einen Cent zu sehen.
Jetzt brauch ich Hilfe
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19.11.13, 22:43
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#2
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 376
Bedankt: 98
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Setz dich mit nem Anwalt auseinander, oder wende dich ans Finanzamt, die werden das sicherlich sehr interessant finden.
Schätze aber du wirst da genauso ins Messer laufen können da du dich mit Schwarzarbeit ja nunmal auch strafbar machst.
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19.11.13, 22:46
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#3
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Süchtiger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 823
Bedankt: 700
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Selbstanzeige machen
Dann passiert folgendes:
1. Arbeitsamt wird Sozialbeiträger nachfordern (falls Leistungsbezug im Zeitraum der schwarzarbeit bestand) und meldet es den Anderen behörden.
2. Rentenversicherung wird Beiträge verlangen
3. Krankenkasse wird Beiträge verlangen
4. Berufsgenossenschaft
5. Zollfahndung wird hinter dem Arbeitgeber sein wegen "Schwarzbeschäftigung"
6. Finanzamt wird kommen, wegen Hinterziehung von Steuer, in diesem Fall "Lohnsteuer"
7. Und warscheinlich die Staatsanwaltschaft, da alles vorstätzlich gemacht wurde.
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19.11.13, 23:32
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 183
Bedankt: 157
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Also bescheissen und sich dann beschweren weil man beschissen wurde... Herr, lass Hirn vom Himmel regnen....
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19.11.13, 23:36
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#5
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.008
Bedankt: 11.640
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Wenn du nur ein wenig Selbstwertgefühl hast, zeigst du dich selber an. Wetten, dass in diesem Augenblick ein anderer Leichtgläubiger so wie du abgezockt wird?
Aber nein, der Herr macht sich Sorgen um sein unrechtmässig verdientes Geld und fühlt sich auch noch im recht.
__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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20.11.13, 00:01
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#6
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Zitat von DerMac
Also bescheissen und sich dann beschweren weil man beschissen wurde... Herr, lass Hirn vom Himmel regnen....
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So kann man es natürlich auch sehen.
Zitat:
Wie komme ich nun an mein Geld ?
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Lade doch einfach mal 20 Freunde ein und macht euch einen schönen Abend in dem Gastronomiebetrieb.
Das einzige was dem Betreiber weh tut ist eine anonyme Anzeige bei der Zollfahndung des zuständigen Finanzamts.
Tja, dann haust du deine ehemaligen Kollegen aber mit in die Pfanne.
Du kannst ihm auch mit der anonymen Anzeige drohen. Wenn du etwas Arsch in der Hose hast, gehe hin und sag ihm:
Geld oder ..........
Oder eine Selbstanzeige beim Finanzamt.
Aber dabei mußt du alle bisher nicht versteuerten Einnahmen angeben, was dann nachträglich versteuert wird.
Hinzu kommen evtl. noch die Sozialversicherungsbeiträge.
Auch hierbei werden u.U. deine Ex-Kollegen mit gebraten.
Und wie Toclek schon bemerkte wirst du Probleme mit der Arge bekommen, falls du ALG 1 oder 2 während dieser Zeit bezogen hast. Das wäre allerdings Sozialversicherungsbetrug (oder so ähnlich) und da gilt die Selbstanzeige nicht.
Du würdest nur steuerrechtlich straffrei ausgehen.
@Toclek
Die Zollfahndung ist das Finanzamt! Deshalb kannst du 5. und 6. zusammenfassen.
Und 7., ja falls die Zollfahndung was findet und die weitere Auswertung eine Klageerhebung rechtfertigt, bekommst du Post vom Staatsanwalt. Ob fahrlässig oder vorsätzlich dürfte keine Rolle spielen.
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20.11.13, 13:21
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 163
Bedankt: 335
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Ich würde den Arbeitgeber erst mal einfach nur Bescheid sagen, dass du bereit wärst eine Selbstanzeige zu machen und das ganzue melden wirst. Dann müsste der Arbeitgeber einlenken, da er sonst den kürzeren zieht. Denn er hat es immerhin angeboten und es geht um seinen Betrieb etc.
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20.11.13, 13:42
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 681
Bedankt: 660
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Servus,
also es ist doch immer wieder unfassbar wie sich manche Menschen durch ihr Leben mogeln wollen. Erst schwarz arbeiten und den Staat nach Strich und Faden bescheissen, und dann Forderungen stellen, wenn man als "Mitarbeiter" selbst mit seinem Vorhaben auf dem Bauch landet.
1. Wenn Du dem Arbeitgeber in irgendeiner Weise drohst, dann nennt man das "Bedrohung". Und wenn Dein ehemaliger Chef große Eier hat, dann kommt er bei Dir vorbei und macht Deine Eier etwas kleiner. Danach bist du garantiert um eine Erfahrung reicher.
2. Wenn Du Dich selber anzeigst, dann wirst Du am Ende noch weniger bekommen als jetzt.
Halt die Füße still, schreib nicht in einem Forum das Du schwarz gearbeitet hast, friß den Brocken das Du umsonst gearbeitet hast, und such Dir eine ordentliche Anstellung in einem Unternehmen bei dem auch Abgaben gezahlt werden. Nichts gegen den nebenbei verdienten Euro. Aber, bitte im Rahmen. Dann kannst Du rumheulen.
Frechheit!!!
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21.11.13, 13:23
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#9
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 298
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von marf1
Hi erstmal, normalerweise lese ich nur mit, aber nun habe ich selbst mal ein Anliegen:
Ich hab in einer Gastronomie gearbeitet, schwarz.
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Verdammt,hatte verstanden das er Schwarz ist und der Arbeitgeber aus Rassistischen Gründen nicht zahlt 
Sollte nicht so lange schlafen....
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21.11.13, 19:19
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#10
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.930
Bedankt: 2.107
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So viel halbwissen hier 
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meistens zahlt es sich aus eine Anzeige zu machen, den großteil der genannten zahlungen hat der arbeitgeber zu zahlen und nicht der arbeitnehmer. Teuer kanns nur werden wenn man in dem Zeitraum Sozialleistungen in Anspruch genommen hat.
Und wahrscheinlich (sofern er was im kopf hat), würde der ehemalige arbeitgeber auch auf die erpressung einsteigen. Mit 400€ kommt er bei ner anzeige garantiert nicht davon. Keiner würde da ne Anzeige wg Erpressung durchbringen wenn man alleine zu ihm sagt er soll das gehalt zahlen oder man zeigt ihn an.
__________________
Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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