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myGully |
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23.10.13, 21:21
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#1
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Aggressive Skater
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 343
Bedankt: 300
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Urlaub mit Minderjährigen
Hey Leute,
ich werde nächstes Jahr 18 und wollte mit 4 Freunden nach Italien in den Urlaub fahren.
Da aber 2 von uns nicht 18 sind dürfen diese ja nicht alleine verreisen.
Kann ich mit 18 jahren die Rolle einer erziehungsbeauftragten Person übernehmen?
(Bin mir nicht sicher, weil z.B. beim begleitetem Fahren muss der Begleiter ja auch älter sein)
Habt ihr damit Erfahrungen, oder kennt ihr euch damit aus?
Danke schonmal im Vorraus  )
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23.10.13, 22:29
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#2
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 998
Bedankt: 1.141
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erziehungsberechtigt sind alleine die sorgeberechtigten (meist die eltern)
wenn du von denen ein schriftliche einwilligung hast, sollte es gehen.
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Ich soll verrückt sein? HAHAHA! Das hätten die Stimmen mir längst gesagt...
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24.10.13, 00:06
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#3
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.010
Bedankt: 11.640
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Ein 18 Jähriger, der nicht mit den Minderjährigen verwandt ist, als Erziehungsberechtigter? Nicht wirklich!
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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24.10.13, 11:40
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#4
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Aggressive Skater
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 343
Bedankt: 300
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Ich wurde mal vor ein paar Jahren von den Eltern eines Freundes mit in den Urlaub nach Korsika mitgenommen. Meine Eltern haben ihnen eine Vollmacht und eine Einverständiserklärung, dafür das sie die erziehungsbeauftragte Person für den Zeitraum sind, mitgegeben.
Die Eltern meines Freundes sind natürlich über 18 gewesen. Aber ich gelte ja mit 18 als Volljährig, also müsste ich doch theoretisch auch als erziehungbeauftragte Person fungieren können.
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24.10.13, 11:48
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#5
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Zitat:
Zitat von painjester
Ein 18 Jähriger, der nicht mit den Minderjährigen verwandt ist, als Erziehungsberechtigter? Nicht wirklich!
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Er schreibt aber Erziehungsbeauftragt und nicht Erziehungsberechtigt!
Zitat:
Eine "erziehungsbeauftragte Person" ist eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre), die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben wahrnimmt (z.B. Begleitung/Aufsicht). Die Erziehungsbeauftragung ist an keine Form gebunden, sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Erforderlich ist jedoch, dass die beauftragte Person vertrauenswürdig und in der Lage und willens ist, den Auftrag auch gewissenhaft wahrzunehmen. Eine erziehungsbeauftragte Person kann auch mehrere Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen. Sie muss dann aber aufgrund ihrer Ausbildung, Reife und persönlichen Fähigkeiten in der Lage sein, auf sie Acht zu geben. Wichtig sind auch die Situation und der Ort. So ist eine kleine Feier im Verein leichter zu überschauen als ein Ausflug in eine Großraumdiskothek.
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24.10.13, 12:04
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#6
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Aggressive Skater
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 343
Bedankt: 300
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Haha, das war bestimmt ne coole Reise m3Zz. Aber ich würde schon gerne auf Nummer Sicher gehen.
Prince Porn, in deinem Zitat steht nur was von Diskotheken. Gilt das jetz auch für´s Ausland? Ich meine, dass ist ja schon ne Runde größer.
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25.10.13, 11:28
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#7
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 37
Bedankt: 32
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SKater: Denk aber so oder so auch daran, dass du dann Verantwortlich bist für potentielle "Missetaten" deiner Mitreisenden. Auch gegenüber deren Eltern usw usf, sprich wenn wirklich was passieren sollte bist du aus allen Richtungen unter Feuer.
Vll seh ich dass auch zu Eng, aber ich hatte damals mit 18 schon "Sorgen" die Verantwortung für meine 171/2 jährige Freundin in der Disko zu übernehmen  :P
[OT: vor 10 Jahren ging das wenigstens noch so einfach, heutzutage muss man sich in Deutschland schon sorgen machen bei sowas nicht sofort als Pedophiler abgeführt zu werden :P]
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28.10.13, 09:04
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 29
Bedankt: 3
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also ich bin diesen sommer mit meiner freundin (17, ich 19) nach kroatien gefahren sie ist bosnierin und sie ist dann mit ihrem vater ins bosnische konsulat in meiner stadt (oder wie man das bezeichnet) hat sich dann so nen zettel geholt den ihr vater und ich unterschrieben haben und dann hat das gepasst
wurden aber nie nach dem zettel gefragt
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07.11.13, 21:30
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#9
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Aggressive Skater
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 343
Bedankt: 300
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Vielen Dank, ich werd mich mal nach so einem Zettel erkundigen
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07.11.13, 22:22
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 622
Bedankt: 388
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Ich war vor einem Monat mit einem 17-jährigen Freund in Schottland.
Das einzige kleine Problem, das wir hatten, war ein Hostel zu finden, das uns mit anderen zusammen wohnen lassen würde - ist für Minderjährige wohl eigentlich verboten (in UK). Nach ein bisschen Recherche und rumtelefonieren haben wir aber wen nettes gefunden, der ein Auge zugedrückt hat und ab da gestaltete sich die Reise als rundum sorgenfrei 
In Clubs und Pubs ist mein Kumpel oft einfach so reingekommen, zur Sicherheit hatte er aber immer noch den Führerschein eines ähnlich aussehenden Freundes dabei. Ein, zwei mal hat er den auch gebraucht, also wenn ihr öfters mal feiern gehen wollt, lasst euch was in die Richtung einfallen
Grundsätzlich sollte das aber alles kein Problem sein. Zumal UK angeblich noch deutlich strenger ist, was Minderjährige angeht, als andere EU-Länder..
PS: Als Muttizettel hatten wir diese Vorlage dabei: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Haben wir aber zu keiner Zeit gebraucht
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Manchmal zieht man auch mit einem Aussichtslos den Hauptgewinn
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