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myGully |
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05.10.13, 21:04
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 349
Bedankt: 64
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Geld unerlaubt vom Konto abgebucht, was tun?
Hallo Leute
Mein Onkel hat letze Woche auf sein Konto Blick geworfen und hat gemerkt das jemand vor paar 6-8 Wochen Geld von sein Konto abgebucht hat und obwohl der den Empfänger nicht kennt bzw keine Ermächtigung gegeben hat für den Abzug.
Deswegen haben wir beim Volksbank gefragt und die meinten wir sollen schriftlich irgendwas abgeben(sagt mein Vater der die die deutsche Sprache Perfect beherrscht)
Ich denke er hat was falsch verstanden,oder gibt es sowas wie Antrag dafür???????
Mfg
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05.10.13, 21:05
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#2
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Banned
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 4.709
Bedankt: 1.616
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Er soll der Bank einfach sagen, dass sie das Geld zurück buchen sollen. Das ist bis zu 4-6 Monate möglich
soweit ich das weiß.
Mfg !FlaSh!
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05.10.13, 21:06
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#3
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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Eine Abbuchung lässt sich per Online Banking ganz leicht wieder rückgängig machen.
Wenn nich, dann einfach entsprechendes Schriftstück bei der Bank geben lassen bzw. noch einfacher entsprechende abbuchung vom Personal am Schalter rückgängig machen lassen.
Für alle weiteren Infos steht euch sicher ab dem nächsten Werktag das Personal der Voksbanken zur verfügung
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05.10.13, 21:08
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#4
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.394
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Hier haste einen Vordruck du fauler Kerl:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
P.S. Ich habe mir mal erlaubt deine Überschrift Aussagekräftiger zu machen. Unglaublich dass so viele Leute nicht einmal dazu in der Lage sind.
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05.10.13, 22:31
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 349
Bedankt: 64
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du bist mein held !!!!!
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06.10.13, 09:15
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 3
Bedankt: 23
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Hab mir das FOrmular auch geladen - für alle Fälle :-)
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06.10.13, 09:18
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#7
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.394
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Wer Online-Banking hat, braucht ein solches Formular nicht!
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06.10.13, 13:01
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#8
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Zitat:
Zitat von Jackbelly7
hat gemerkt das jemand vor paar 6-8 Wochen Geld von sein Konto abgebucht hat und obwohl der den Empfänger nicht kennt bzw keine Ermächtigung gegeben hat für den Abzug.
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Vielleicht hat dein Onkel jemanden am Telefon seine Konto-Nummer unbewußt genannt, zum angeblichen Datenabgleich. Und diese Person hat dann doch Geld abgehoben und ist damit über alle Berge. Gibt ja genug Bauernfänger, die das schnelle Geld machen wollen.
Mal ein grobes Beispiel, der treffend sein könnte. Ich hatte eine Zeit lang dubiose Anrufe erhalten, ich soll angeblich in einer Lotterie mitgespielt haben bzw. noch mitspielen bla bla bla, wobei ich in keiner Lotterie gepielt habe. Dann fragte mich der Typ wegen dem Abgleich nach meinen Daten, da habe ich Ihm direkt erzählt, das ich nicht jedem dahin gelaufenen meine Daten am Telefon gebe und auch nicht an so einer Lotterie teilgenommen habe und von mir kein Geld gibt. Dann wurde dieser patzig und unfreundlich, drohte sogar mit Inkasso und Gericht, was mir aber egal war, denn ich habe keinen Vertrag mit jemanden am Telefon gemacht oder an der Tür. Da habe ich aufgelegt. Auch habe ich nach einiger Zeit meine Rufnummer ändern lassen. Falls jemand unbekanntes mich auf den Handy anrufen sollte, auch mit einer unbekannten Nummer, frage ich zuerst wer dran ist, bzw. ich bin niemals die Person, nach dem die suchen und sie sich verwählt hätten.
Dieser Telefonist wollte nur an meine Daten kommen, damit die einfach Geld vom Konto abheben können oder es leer räumen.
Vielleicht sollte dein Onkel einige Wochen zurück denken, vielleicht hat er irgendwo seine Konto-Daten abgegeben.
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06.10.13, 13:35
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#9
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Newbie
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 66
Bedankt: 24
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Wer Online-Banking hat, braucht ein solches Formular nicht!
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Wie geht es den beim Online Banking?
Nur mal für alle fälle!
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06.10.13, 15:11
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#10
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Das kommt doch auf die Software bzw. Gestaltung der Website deiner Bank an?
Bei der Sparda z.B.: einloggen und und unten rechts auf "Mehr" klicken, dann auf "Ls-Rückgabe" (Lastschriftrückgabe), oder die Umsatzanzeige öffnen und dann auf Ls-Rückgabe.
Nun werden dir alle rückgabefähigen Lastschriften angezeigt.
Bei der Sparda kannste aber nur online Lastschriften zurückbuchen, die nicht älter als 8 Wochen sind.
Für älters Ls, muss man dies dann schriftlich machen.
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06.10.13, 16:07
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#11
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Newbie
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 66
Bedankt: 24
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Bin bei der Raiffeisenbank!
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06.10.13, 17:00
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#12
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: mygully.com/dokumente
Beiträge: 6.882
Bedankt: 27.416
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Hallo,
es ist eigentlich egal, bei welcher Bank man ist. Die meisten Banken mit Online-Banking bieten die Möglichkeit, Lastschriften über das Online-Banking-Portal zurückzugeben.
Die Rückgabefristen sind gesetzlich geregelt und sollte daher bei allen Banken gleich sein.
Zur Not geht man halt eben zu seiner Filiale oder ruft - falls man keine Filiale in der Nähe hat - einfach mal an.
Theoretisch kann man auch einen kurzen Brief schreiben/faxen, in dem man angibt, welcher Lastschrift (Datum der Buchung, Betrag, Zahlungsempfänger) man widersprechen will.
Gruss,
YaGru
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06.10.13, 21:48
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#13
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Zitat:
Zitat von Jackbelly7
Mein Onkel hat letze Woche auf sein Konto Blick geworfen und hat gemerkt das jemand vor paar 6-8 Wochen Geld von sein Konto abgebucht hat und obwohl der den Empfänger nicht kennt bzw keine Ermächtigung gegeben hat für den Abzug.
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Bevor Ihr zurück bucht, solltet Ihr ganz genau prüfen, ob es sich wirklich um eine unberechtigte Abbuchung handelt. Denn wenn Ihr versehentlich eine berechtigte Abbuchung zurück bucht, entstehen euch einige Zusatzkosten.
Insbesondere solltet Ihr beachten:
1. Ab und zu ändern Versicherungen, Firmen oder Wohnungsgesellschaften schon mal Ihren Namen. Das wird euch zwar Mitgeteilt. Nur beachten das viele nicht und legen das Schreiben einfach als Werbung weg.
2. Etliche Händler haben mehre Online-Shops, aber nur eine gemeinsame Buchhaltung. Oder Sie nutzen einen Zahlungsdienstleister. Nur der Name stimmt nicht immer mit dem Öffentlichen Namen vom Online-Shop überein. Steht zwar auf der Rechnung und in den AGB des Shops, nur wer da nicht genau schaut, der übersieht das leicht.
3. Durch die Einführung von SEPA bei den Banken und Firmen werden auch die Betreff-Zeilen im Kontoauszug geändert. Somit ist die Betreffzeile nicht mehr Identisch wie früher und sieht somit etwas anders aus.
Also noch einmal den Kontoauszug genau kontrollieren. Und wenn dann immer noch sicher ist, das die Abbuchung unrechtmäßig ist, wie schon geschrieben wurde, zurück gehen lassen.
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12.10.13, 16:49
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#14
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 349
Bedankt: 64
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hallo leute
was soll ich als begründung angeben. Die versicherung VHV allgemein Ag hat den betrag abgezogen(war eine überweisung) und der konto inhaber hat nicht mal ein auto!!!!! und nichts überwiesen
also war das ein fehler!!!!
Wie Soll ich es Formulieren ?????bitte um hilfe
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12.10.13, 16:54
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#15
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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"GEBT MIR MEIN GELD ZURÜCK IHR PENNER SONST VERKLAG ICH EUCH!!!"
also bitte .... Ists leben ohne internet echt so unmöglich geworden???
DEIN ONKEL(!) Soll da anrufen. Erklären dass es ein Fehler war bzw. überhaupt mal mit denen die ganze Sache klären und gut is.
Ich frag mich wieso das thema nich schon längst erledigt is ...
Achja haben die das geld nun abgezogen oder war es eine Überweisung?
Anfangs war es noch ein unberechtigter geldeinzug ... eine überweisung muss ja von eurer seite aus getätigt worden sein.
Drück dich mal klarer aus oder mach dir erstmal selbst klar was eigentlich sache is
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12.10.13, 16:54
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#16
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.394
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Alter, das ist 7 Tage her dass du die Frage gestellt hast, und ihr habt das immer noch nicht geregelt bekommen?
Was will man da großartig schreiben. "Nicht autorisierte Abbuchung" oder was auch immer.
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12.10.13, 17:54
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#17
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 349
Bedankt: 64
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jap das war eine überweisung.
ich hatte noch keine zeit des zu erledigen.
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12.10.13, 18:25
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#18
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 998
Bedankt: 1.141
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hä? eine überweisung muss man PERSÖNLICH veranlassen und kann sie auch nicht zurück buchen.
hier gehts die ganze zeit um lastschrift und die kann man GRUNDLOS zurückbuchen.
vielleicht solltet ihr euch mit bankwesen und girokonto im allgemeinen mal mehr befassen.
Zitat:
Zitat von Jackbelly7
hallo leute
was soll ich als begründung angeben. Die versicherung VHV allgemein Ag hat den betrag abgezogen(war eine überweisung) und der konto inhaber hat nicht mal ein auto!!!!! und nichts überwiesen
also war das ein fehler!!!!
Wie Soll ich es Formulieren ?????bitte um hilfe
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sorry für doppelpost. aber das markierte ist ein widerspruch in sich.
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Ich soll verrückt sein? HAHAHA! Das hätten die Stimmen mir längst gesagt...
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12.10.13, 20:14
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#19
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 116
Bedankt: 124
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Der Bank sagen das du schon auf Mygully gefragt hast..und die Standart ton aufnahme läuft ja sowiso wen mann nix sagt dagegen.
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13.10.13, 12:20
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 551
Bedankt: 484
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klingt nach troll
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13.10.13, 20:59
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#21
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Zitat:
Zitat von Jackbelly7
Die versicherung VHV allgemein Ag hat den betrag abgezogen(war eine überweisung) und der konto inhaber hat nicht mal ein auto!!!!! und nichts überwiesen
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1. Die bieten neben einer Autoversicherung, auch noch alle anderen Versicherungen an.
2. Wie ich oben schon mal angedeutet habe, hat auch die VHV andere Versicherungen übernommen. Und dadurch kann sich der Name der Versicherung von deinem Onkel im laufe der Jahre geändert haben. Sprich im Vertrag steht noch der alte Name, Zuständig ist aber die Neue. An die wird auch bezahlt. Und deren Namen steht auch auf dem Überweisungsträger.
3. Wäre zu klären, ob dein Onkel wirklich keine Überweisung ausgefüllt hat. Zum Beispiel ein vorbereitetes Überweisungsformular von früher, als er oder sein Ehepartner da mal versichert waren, welches aus einem Aktenordner oder sonstigen Aufbewahrungssystem heraus gefallen ist und er versehentlich als Aktuelle Überweisung ausgefüllt hat. Aus welchen Gründen auch immer.
Hat er Sie versehentlich doch ausgefüllt, dann müßt Ihr euch an den Zahlungsempfänger wenden. Und Ihm um Rücküberweisung bitten.
Sollte die Überweisung tatsächlich von einen dritten im Auftrag gegeben worden sein, z.B. Zahlendreher in der Kontonummer, dann muß er sich an seine Bank wenden. Die muß nun, was Sie leider meist nicht tut, den Überweisungsauftrag auf zusammen passen von Kontonummer, Name des Kontoinhabers und selbstverständlich auch auf Übereinstimmung der Unterschrift zur bei der Bank hinterlegten Unterschrift prüfen. Stimmt da was nicht, dann muß Sie deinem Onkel Rückwirkend zum Abbuchungstag, das Geld wieder Gut schreiben. Inklusive eventuell angefallener Überziehungszinsen.
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