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Kindergeldnachzahlung abgeben? (Jobcenter)

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Ungelesen 19.09.13, 21:28   #1
xs4my
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Standard Kindergeldnachzahlung abgeben? (Jobcenter)

Hallo,

ich bekomme in kürze eine Kindergeldnachzahlung ab Januar an.
Jetzt war ich noch bis Anfang September beim Jobcenter.
Ab September erhält meine Frau Bafög und ich mein Ausbildungsgehalt.
Meine Frage.

Muss ich das Kindergeld jetzt komplett an das Jobcenter abdrücken?
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Ungelesen 19.09.13, 21:56   #2
Fietze
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Zitat:
ch bekomme in kürze eine Kindergeldnachzahlung ab Januar an.
Soll heißen, du bekommst für 8 Monate die Nachzahlung?

Zitat:
Jetzt war ich noch bis Anfang September beim Jobcenter.
Jobcenter ist ein weiter Begriff.
Kommt doch darauf an, ob bzw. was du erhalten hast? ALG1 oder ALG2?

Im Falle von ALG1 kannst du die Nachzahlung behalten.

Ich gehe aber mal davon aus, das du ALG2 bezogen hast.
Und da hätte dir Google wohl auch weiter geholfen. So als Suchworte, vielleicht "kindergeld harz4"?

Und ja, die Kohle wirst du in dem Fall wohl abgeben dürfen.
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Ungelesen 19.09.13, 22:09   #3
xs4my
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Ich bekomme 8 Monate Nachzahlung knapp 1700 Euro, weil ich zuvor kein Kindergeld bekam (kompliziert zu erklären aber unwichtig für das jetzige Anliegen)
Also musste bzw. hat das Jobcenter ohne Anrechnung des Kindergeldes bezahlt (ALG2 bzw. SGB2)

Ich hab alles mögliche bei google eingegeben, da kam nichts gescheitetes zu meinem Problem.

Ich bin ja nun nicht mehr im Jobcenter deswegen ist ja die Frage, was hab ich dann mit dem Jobcenter noch zu tun?
Wieso soll ich das Geld zurück erstatten ich habe zuvor keine Aussage vom Jobcenter erhalten, das ich Kindergeld beantragen soll. Zumal mein erster Abzweigungsantrag auf Kindergeld im November 2012 abgelehnt wurde.

Und nun, da ich ausm Jobcenter bin habe ich erneut versucht Kindergeld zu beantragen und es hat geklappt und ab Januar gibts eine Nachzahlung (da ich seit dem Zeitpunkt verheiratet bin) Allerdings habe ich schon mitte 2012 nicht mehr bei meinen Eltern gewohnt.

Und was ist wenn ich nicht zurückzahle und mich jemand verpfeift, weil die oder der einfach nur Lust hat mir ein rein zu würgen.
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Ungelesen 19.09.13, 22:27   #4
Fietze
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Zitat:
Und was ist wenn ich nicht zurückzahle und mich jemand verpfeift, weil die oder der einfach nur Lust hat mir ein rein zu würgen.
Naja dazu müßte ja erst mal jemand wissen, dass du die Nachzahlung bekommst und in dem Nachzahlungszeitraum ALG2 erhalten hast.

Allerdings tauschen die Ämter auch Daten untereinander aus.
Und wenn das Jobcenter Wind davon bekommt, werden die das Geld wahrscheinlich bei dir einfordern.

Fakt ist nun mal, dass das Kindergeld auf den Bezug von ALG2 angerechnet werden darf.
Egal ob du jetzt noch was mit dem JobCenter zu tun hast oder auch nicht.

Ich würde an deiner Stelle das Geld nicht ausgeben, aber dem JobCenter würde ich es auch nicht unbedingt auf die Nase binden.
Wie wäre es mit einem Festgeldkonto? Für ein oder zwei Jahre anlegen?
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Ungelesen 19.09.13, 22:30   #5
xs4my
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Problem ist, dass es eine Person gibt die es tun würde und zwar wäre das ein Familienmitglied, da meine Familie den gleichen Bescheid erhalten hat...

Ich wollte eigentlich davon etwas abbezahlen, weil ich leider noch ein paar Raten am laufen habe, da ich durch die unverschuldete Arbeitslosigkeit bei meinem letzten Umzug auf ein paar neue Einrichtungsgegenstände nicht verzichten konnte (Küche, neue Matratze wg. Rückenprobleme)
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Ungelesen 19.09.13, 22:47   #6
Fietze
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Zitat:
dass es eine Person gibt die es tun würde und zwar wäre das ein Familienmitglied
Echt nette Familie!

Dann kannst du dir aussuchen, ob du jetzt deine laufenden Raten bedienst und das Geld dem Amt erstattest.
Oder ob du die laufenden Kredite ablösen tust. Wenn dies überhaupt möglich ist. Das kommt auf den Vertrag an!

Tust du die/den Kredit ablösen, wird diese Person in deiner Familie dies wahrscheinlich bemerken?
Und kann sich denken woher das Geld kommt.

Tust du das Geld auf ein oder zwei Jahre anlegen, bedienst die laufenden Raten weiterhin, geht alles seinen normalen Weg.
Keiner kann auf seltsame Gedanken kommen.
Du hast das Geld noch, falls was vom Amt kommt. Und wenn nicht, kannste dir später was schönes davon gönnen.
Machst ab in die Karibik und sendest deiner Familie eine nette Postkarte!
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.09.13, 22:53   #7
Exzelsior
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Wenn du jetzt kein alg2 mehr erhälts, sondern bafög kannst du das behalten. Hast eh einen Freibetrag von 7500 euro was du haben darfst.
Exzelsior ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.09.13, 22:54   #8
xs4my
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Bemerken wird das keiner, da es nichts mit meiner Familie zu tun hat allerdings trau ich dem Braten nicht, da meine Familie selbst noch beim Jobcenter ist und ich keine Ahnung habe was die machen oder sagen oder einfach nur einen Hinweis geben, das ich eine Nachzahlung erhalte.

Meine Eltern bekommen ja auch komischerweise noch 36 Euro vermutlich weil ich erst um den 10 herum geheiratet habe.

Wenn ich das Geld aber auf die Bank lege, dann will das Amt ja trotzdem sein Geld, falls es raus kommt?

Ich muss sowieo noch son dreck Darlehen blechen für den Montag in dem meine Ausbildung begonnen hat, da das Jobcenter ja dann nicht mehr bezahlt und da gings nur mit dem Darlehen... also noch mehr Raten, deswegen wollt ichs ja abbezahlen damit ich n bisschen mehr zur verfügung hab monatlich.


EDTIT: Ich hab mich ein wenig falsch ausgedrückt sehe ich gerade sorry! Bin so in Rage gerade.
Ich bekomme mein Ausbildungsgehalt meine ex Verlobte bekommt Bafög
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Ungelesen 19.09.13, 22:55   #9
Fietze
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Zitat:
Wenn du jetzt kein alg2 mehr erhälts, sondern bafög kannst du das behalten.
Die Nachzahlung bekommt er aber für einen Zeitraum in dem er ALG2 erhalten hat!


Zitat:
Wenn ich das Geld aber auf die Bank lege, dann will das Amt ja trotzdem sein Geld, falls es raus kommt?
Du hast es aber noch und kannst es im Falle eines Falles dem Amt erstatten.
Wenn du es nicht mehr hast, und kannst nicht zahlen. Mußt du es in Raten ans Center zurückzahlen. Das ist gehüpft wie gesprungen!
Wie gesagt, die sichere Variante wäre das anlegen.

Mal eine Gegenfrage: Was wäre denn gewesen, wenn du die Nachzahlung nicht bekommen hättest?
Wie hättest du dann die Kreditraten bezahlt?
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Ungelesen 19.09.13, 23:03   #10
xs4my
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Die Kredite hätte ich auch so bezahlt bzw. bin ja schon dabei nur es träfe sich halt gut, da ich dann Schuldenfrei wäre.
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Ungelesen 19.09.13, 23:18   #11
Fietze
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Zitat:
nur es träfe sich halt gut, da ich dann Schuldenfrei wäre.
Was aber unter Umständen teuerer wird, als wenn die Raten ganz normal bedient werden.
Du hast schliesslich einen Kreditvertrag unterschrieben, an dem die Bank verdient.
Und wenn du den Kredit vorzeitig abtragen tust, möchte die Bank sicher etwas Schmerzensgeld.

Naja! Überlege gut, was du tust und wovon du am meisten profitierst.
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Ungelesen 19.09.13, 23:24   #12
xs4my
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Nein möchte Sie nicht^^ Ich kann vorzeitig ablösen ohne Mehrkosten

Edit:

Habe etwas [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]:

Grundsätzlich ist Kindergeld (KG) während des Alg II-Bezugs im Anspruchsmonat anzurechnen, da es in diesem auch zufließt (Zuflussprinzip). In Fällen, in denen trotz Kindergeld-Anspruch tatsächlich kein Kindergeld gezahlt wird und der SGB II-Träger deshalb ohne Kindergeld-Anrechnung leistet, ist bei der Familienkasse ein Erstattungsanspruch (EA) anzumelden, so dass bei einer späteren Nachzahlung das Kindergeld direkt an die Grundsicherungsstelle gezahlt wird und so zeitraumidentisch berücksichtigt werden kann.

Wurde kein Erstattungsanspruch angemeldet, fließt die Kindergeld-Nachzahlung in voller Höhe dem Leistungsberechtigten zu.
Eine Aufhebung für die Vergangenheit nach § 48 Abs. 1 S. 3 SGB X ist hier nicht zulässig, da das SGB II - als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs - keine Berücksichtigung von Einkommen für die Vergangenheit kennt, sondern über § 11 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 SGB II die Anwendung des Zuflussprinzips vorgibt. Die Nachzahlung ist folglich als eine einmalige Einnahme nach den Vorgaben des § 11 Abs. 3 SGB II zu berücksichtigen.

Achtung: Liegt bei Zufluss der Kindergeldnachzahlung kein Leistungsbezug (mehr) vor, besteht keine Möglichkeit, diese zu berücksichtigen!
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Ungelesen 20.09.13, 13:41   #13
Exzelsior
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Sag ich ja, da du jetz nichtmehr alg2 bekommst haben die auch rein garnix mehr von dir zu fordern ! Du musst nur offenlegen was du währenddessen bekommst, das hast du, danach hat das die rein garnix anzugehen. Selbst wenn es eine Nachzahlung ist.
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Ungelesen 20.09.13, 19:58   #14
Thorasan
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Übrigens... Das Jobcenter hat in der Hinsicht auch nen Vorteil... Nämlich zinslosen Kredit^^
Zahl mit dem Geld deine Schulden ab und falls da wirklich ne Nachzahlung nötig ist mach ne Ratenzahlung aus. Da zahlste keine Zinsen und nichts solange du regelmässig zahlst. Und Raten sind auch IMMER möglich.
Thorasan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 13.10.13, 21:21   #15
xs4my
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Danke für deine Antwort aber hat sich mittlerweile erledigt hatte ich ja geschrieben gehabt.
Musste nichts zurückzahlen.

Thema kann geschlossen werden.
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