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myGully |
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29.08.13, 16:35
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 4
Bedankt: 0
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Hausverbot
Folgender Fall trägt sich bei meiner Familie gerade zu:
Wir wohnen in einer Eigentumswohnung. In der oberen Etage wohnt meine Familie in der unten der Bruder von meinem Vater. Das Eigentumsverhältnis ist getrennt!!
Es ist nun zu einem schweren Streit ausgeartet, der nicht mehr geschlichtet werden kann. Mein Vater hat mittlerweile Hausverbot
Nun hatten wir einen Wasserschaden bei uns im Bad und die Decke ist von meinem Onkel (Bruder von meinem Vater) runter gekommen. Da mein Vater einen Maler kennt, der sowas beheben kann hat dieser den Schaden behoben. Jedoch nicht zur Zufriedenheit meines Onkel. .. Im Grunde genommen war es quasi "Schwarzarbeit", jedoch wurde trotzdem eine Art Werkvertrag mit diesem Maler geschlossen.
Ein paar Tagen später hinterließ mein Onkel einen Fresszettel mit der Aufforderung, dass nicht sauber gearbeitet wurde und dieser Schaden so schnell wie möglich behoben werden muss. Außerdem hat dieser Handwerker bei ihm nun Hausverbot.
ich habe den Schaden begutachtet (fotos) und hab auch festgestellt, dass die Fugen nicht richtig verspachtelt worden sind und deswegen eine Kante von der Gipsplatte sehen kann.
Ist das denn alles rechtens? Eigentlich muss doch jemand bei solchen Aufgaben den Handwerker bei der Arbeit beobachten, ob alles richtig gemacht wird. Hier finde ich, das mMn mein Onkel die "Arbeitsaufsicht" verletzt hat...
hat irgend jemand einen Rat, wie man dagegen evtl klagen kann? Ein Hausverbot kann man jedem X beliebigen erteilen, auch ohne Grund. Wir haben für den Maler insgesamt 700€ bezahlt und sehen es definitiv nicht ein, einen anderen Maler zu engagieren der bloß die Fuge weg macht und dafür nochmal 500€ bzw mehr verlang.
Wäre euch allen sehr dankbar!
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29.08.13, 18:58
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#2
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Hier finde ich, das mMn mein Onkel die "Arbeitsaufsicht" verletzt hat...
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Das ist Quatsch! Seit wann muss man den Handwerker beaufsichtigen?
Allerdings läßt sich jeder Handwerker bei Beendigung eines Auftrages die ordnungsgemäße Ausführung quittieren.
Dein Onkel muss dem Handwerker Zurtritt gestatten, um die Sache nachzubessern.
Zitat:
hat irgend jemand einen Rat, wie man dagegen evtl klagen kann?
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Würde ich überhaupt nicht klagen. Wozu?
Entweder dein Onkel gewährt dem Handwerker Zutritt oder er muss mit der nicht ordnungsgemäßen Ausführung leben.
Dann müßte er nämlich eine Klage anstrengen, womit er vermutlich hinten runter fällt?
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29.08.13, 19:43
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#3
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.646
Bedankt: 2.533
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Die Sache ist gesetzlich ganz klar. Im juristischendeutsch spricht man hier von einem s.g. Mangel.
Dieser Mangel ist in der Sachlage zu beheben. Hierzu ist aber laut BGB dem Pflicht erfüllenden bzw. Dienstleister die Möglichkeit zu geben den Mangel zu beheben! Das ganze funktioniert allerdings nicht, wenn man ihm den Zutritt verwehrt.
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29.08.13, 20:10
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 4
Bedankt: 0
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er ist psychisch nimmer so beisammen mein Onkel... aber nebensache.
Bzgl. der anderen Antworten:
Ja, das gilt natürlich immer wenn ein Werkvertrag unterschrieben wurde. Er wurde aber "schwarz angestellt"
Hat man da die gleichen Rechte?
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29.08.13, 20:21
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#5
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Hat man da die gleichen Rechte?
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Was heißt Rechte? Das spielt doch keine Rolle!
Wenn dein Onkel den Mangel behoben haben will, muss er dem Handwerker Zutritt gewähren.
Stell dir mal vor, dein Vater hätte eine Firma beauftragt und die muss nachbessern?
Weiss dein Onkel von der Schwarzarbeit? Ich frage nur wegen
Zitat:
er ist psychisch nimmer so beisammen mein Onkel...
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Da sollen schon die dollsten Dinger passiert sein!
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29.08.13, 20:23
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#6
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Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 65
Bedankt: 67
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diese psychospielchen
ist doch einfache scheisse
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29.08.13, 20:55
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#7
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Ich war`s nicht !
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 332
Bedankt: 278
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Schwarzarbeit oder "Nachbarschaftshilfe" oder wie nannte man das noch? Da is nix mit Garantie. Das liegt wohl an dem Maler, ob er das behebt. Wenn er nun aber eh "Hausverbot" hat, dann wird ihm das mal vollkommen egal sein.
Wär`s mir auch....
__________________
Take it easy, but take it!
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29.08.13, 21:31
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#8
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Zitat von silverado2010
Schwarzarbeit oder "Nachbarschaftshilfe" oder wie nannte man das noch? Da is nix mit Garantie.
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Das ist richtig, aber auch erst seit dem 1.8. 2013.
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Vorher war die Rechtsprechung eine andere!
Allerdings geht es hier ja nicht darum, sondern das der Onkel dem Handwerker (der nachbessern will) Hausverbot erteilt hat und dieser keine Nachbesserung durchführen kann. Deshalb wäre mir es als Auftraggeber auch latte.
Wenn Onkelchen nicht will, hat er halt Pech gehabt!
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