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myGully |
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20.08.13, 16:53
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#1
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Leutant Commander Angelos
Registriert seit: Dec 2012
Ort: Überall und Nirgends^^
Beiträge: 41
Bedankt: 13
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Bekannte hat mich angezeigt-Beleidigung (mit text!) Rechtens?!
Hallo leute eine ehemalige Bekannte hat mich angezeigt wegen beleidigung!
Kurze Vorgeschichte:
Wie lebten zusammen in einer WG und ich kamen die ganzen Monate super zurecht!
Nun zog ich in einer WG um und sie kam auch nicht mal auf die idee mal zu fragen wie es so geht und was ich so mache etc..wie gesagt ich verstand mich sehr gut mit ihr und hab ihr sogar mal über 100€ geliehen für nen roller,weil sie kein geld hatte.
Ich sagte zu ihr jetzt brauche sie sich auch net mehr melden etc...
Ich fass mich kurz,sie schrieb dann nach einigen stachelein (es fielen noch keine richtigen beleidigungen!):
SIE:
"Ach komm! halt einfach die fresse!! dumm bleibt dumm!!" schönes leben noch!!! zum saufen bist gut genug... Aber manche sind einfach blind :O verstand wohl schon weg gesoffen 
hau rein!"
ICH:
"Na zeigst du dein wahres Gesicht du kleine ex heimkind nutte xd nur weil deine eigene Mutter dich net haben wollte und dein Vater aussieht wie ein verschissener alokoholiker hahaha ich fand das richtig das der *Sebastian* (name geändert) dich so behandelt hat du ecklige lesbe deswegen haste auch so ne mannsweib freundin haha"
Ich hoffe das der Thread nicht gelöscht wird wegen derber Ausdrucksweise das ist der originale chatverlauf!
Das war ziemlich impulsiv aber ich lasse mich auch net mehr verarschen oder so sry!
Ich muss sagen das ich auf solche Sachen leider etwas sensibler reagiere und ich schon öfters so eine scheisse erlebt hat und ich musste das immer runterschlucken und irgendwann explodiert man sei es verbal oder körperlich,weil man es halt immer gut gemeint hat! 
Meine frage geht das als richtige beleidigung durch?! Weil ich finde SIE hat angefangen!
Und bin ich durch sowas vorbestraft? Weil ich habe keinerlei anzeigen und möcht das es DABEI BLEIBT!!!
Bitte nur ernstgemeinte antworten!
lg
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20.08.13, 16:59
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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*kopffass*
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20.08.13, 17:03
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#3
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Leutant Commander Angelos
Registriert seit: Dec 2012
Ort: Überall und Nirgends^^
Beiträge: 41
Bedankt: 13
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Prince Porn höchstpersönlich schön das wir beiden nun auch mal miteinander die ehre haben und sry das ich direkt so einen Beitrag schreiben musste  ,ist normal nicht meine art und wenn das nicht den regeln entspricht dann lösche diesen Post bitte!
Einige würden vlt denken Kindergarten aber mir gehts im prinzip nur dadrum wegen der Anzeige,das drumherum oder solchen Personen interessieren mich nicht!
lg
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20.08.13, 17:10
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#4
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Beleidigung JA ... im Prinzip sogar mehrere. Gesetzt dem Fall dass sie zur Polizei geht, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Da aber "Beleidigungen" bei der Polizei als Bagatellen zu werten sind, wird sich die Ermittlungsarbeit in Grenzen halten.
Wahrscheinlich wirst du nicht einmal zur Vernehmung vorgeladen, sondern schriftlich dazu aufgefordert dich zu dem Vorgang zu äußern. Reagierst du nicht, wird das so aufgefasst, dass du von deinem Schweigerecht gebraucht machst. Dann wird der Vorgang an die Amtsanwaltschaft/Staatsanwaltschaft übergeben. Dieser wird dann nach Aktenlage entscheiden ob ein Strafbefehl erlassen werden kann oder nicht. Im Strafbefehl wird man dann meist zu einer Geldstrafe verurteilt, gegen die man aber auch Einspruch erheben kann.
Du kannst dir aber auch direkt beim Erhalt eines Schreibens einen Anwalt zu Rate ziehen, der dann nach Akteneinsicht Stellung für dich beziehen wird. In den meisten solcher Fälle können diese dann eine Einstellung des Beleidigungsverfahren erreichen.
Wie es auch kommt, wenn sie zur Polizei gehen sollte ... Geld wird fließen!
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20.08.13, 17:13
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#5
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.645
Bedankt: 2.533
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Ich hab schon ganz andere Dinge gerissen. Wurde auch schon hin und wieder angezeigt, aber nie ist da wirklich etwas dabei rumgekommen. Zumal hier keine Beweislage vorliegt.
Kümmere dich um andere Dinge und nicht darum.
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20.08.13, 17:29
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#6
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Hinter dir!
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 1.124
Bedankt: 487
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Keine Ahnung was mit der los ist, aber das geht ja schon ins Lächerliche.
Du hast sie zwar als Nutte beleidigt (dass sie angefangen hat spielt keine Rolle), aber deswegen passiert dir wahrscheinlich garnichts, also auch keine Vorstrafe.
Das wird allerdings in Akten vermerkt, aber das ist nicht schlimm.
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20.08.13, 18:16
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#7
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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PP liegt völlig richtig.
Die Beleidigungen werden höchtwahrscheinlich mangels öffentlichen Interesses von der Staatsanwaltschaft eingestellt (die haben Wichtigeres zu tun) und auf den Privatklageweg verwiesen. Sie kann dann wegen der Kinderkacke zivilrechtlich aufgrund §374 StPO weiterklagen, auf eigenes Risiko und mit vorhergehendem Sühneversuch.
Auch dabei kommt bei euch nix raus.
Trotzdem rate ich euch, solltet ihr mal erwachsen werden  auf verbale Tiefschläge dieser Art besser zu verzichten. Es könnte ja mal doch ins Auge gehen.
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20.08.13, 18:25
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#8
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Banned
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 497
Bedankt: 880
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Die rechtlichen Ausführungen seitens Pauli sind, wie immer, fachlich fundiert.
Bei uns werden solche Dinge, wenn überhaupt, an den sog. "Schiedsmann" verwiesen, der dann ein Schlchtungsgespräch anberaumt.
Noch ein Tip für die Zukunft:
Behandele Personen immer mit dem Respekt, den du von ihnen erwartest.
Entwickele in allen Bereichen deines Lebens eine soziale Kompetenz. Diese wird dir das "zusammenleben" mit deinen Mitmenschen um ein vieles vereinfachen.
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20.08.13, 18:45
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 276
Bedankt: 280
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Ist einer von Euch eigentlich schonmal auf die Idee gekommen, daß da mehr als freundschaftliche Gefühle im Spiel sind?
Anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, wieso Enttäuschung und Kränkung eine so große Rolle spielen.
Falls nicht, dann
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20.08.13, 22:06
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#10
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Nighthawk
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1.553
Bedankt: 1.432
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Das sind wieder Themen heute.
Zitat:
SIE:
"Ach komm! halt einfach die fresse!! dumm bleibt dumm!!" schönes leben noch!!! zum saufen bist gut genug... Aber manche sind einfach blind :O verstand wohl schon weg gesoffen
hau rein!"
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Vermutlich hat sie damit nicht mal unrecht?
Ähnliches musste ich mir in meiner Vergangenheit auch schon anhören. Manche Mädchen reagieren eben schnell Aggressiv auf gewisse..."Sticheleien".
Vergiss es einfach, da passiert wahrscheinlich eh nichts. Oder lern draus und halte beim nächsten mal deine Klappe.
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Where Is My Mind¿
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22.08.13, 07:09
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#11
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Ein Original Auspuffrohr
Registriert seit: Jul 2013
Beiträge: 12
Bedankt: 11
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Wegen so Kleinigkeiten macht die Polizei und Staatsanwaltschaft nix, das wird eh immer eingestellt, die haben besseres zu tun als sich um Beleidigungen zu kümmern wenn wegen jedem sein ein Verfahren eröffnet werden würde ständen die Leute schlange und das gericht hätte so viel zu tun das die Nachtschicht schieben müssten. Kannst beruhigt weiter schimpfen !
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28.08.13, 21:47
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#12
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Leutant Commander Angelos
Registriert seit: Dec 2012
Ort: Überall und Nirgends^^
Beiträge: 41
Bedankt: 13
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Hallo Leute!
Wow soo viele antworten kürzester Zeit! 
Ich weiß schon warum ich dieses Forum liebe!!
War die ganzen Tage nur leider am Überstunden kloppen und nach der Arbeit direkt inner Zockerwelt abgetaucht,daher erst jetzt die Antwort!
@Prince Porn:
ty jaa einen anwalt werde ich als letzte Option offen halten! Aber denke bzw hoffe net das es soweit kommen wird....
@Your_Conscience:
Die ist behindert,hätte solche Sätze von ihr überhaupt nicht erwartet,das bestätigt umso mehr das man den Leuten nur vor dem Kopf schauen kann....
Würde gerne ein Foto von ihr hochladen damit ihr ihre visage mal sehen könntet aber,das verstöst gegens datensgesetz^^
@Erebos76:
Gefühle für sie?! Die hatte ich am Anfang mal gehabt mittlerweile aber nicht mehr!
@Auspuffrohr:
Hahahahah genial "kannst beruhigt weiter schimpfen!" Würde ich gerne will jetzt aber vorsichtiger sein...die wird noch ihr fett weg kriegen,weiß schon wie! :-D
@all:
Danke nochmals wollte solche persönlichen chatverläufe eigentlich hier nicht reinschreiben aber ich wollte gewusst haben wie genau man das werten kann,weil wie gesagt sie fing an so wiederlich zu werden und das obeohl ich ihr ab und an immer mal wieder geld geliehen hatte und ihr in allen Lebenslagen so gut es ging geholfen habe!
Und das ist nun der Dank?! Ich finde das Verhalten von einigen Frauen einfach nur behindert.....-.-
Wenn man es gut meint,bekommt man oft nen *****tritt schade!
Also ich werde nochmals gucken und hoffe das da echt nichts bei rumkommt!
Apropos wie sieht es eigentlich aus wenn man verbal provoziert worden ist?!
lg Angel51
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28.08.13, 21:50
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#13
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Zitat:
Zitat von Angel51
Apropos wie sieht es eigentlich aus wenn man verbal provoziert worden ist?!
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Was soll dann sein? Du musst ja nicht darauf reagieren! Anderenfalls wäre das ja ein Freifahrtschein für eine Menge Dinge ...
"Herr Richter, die Dame hat mich mit ihrem engem Top mit weitem Ausschnitt und Mini-Rock provoziert. Ich musste sie dann einfach vergewaltigen. Sie hat doch selber Schuld ..."
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03.09.13, 12:31
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#14
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 276
Bedankt: 280
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Zitat:
Zitat von Angel51
@Erebos76:
Gefühle für sie?! Die hatte ich am Anfang mal gehabt mittlerweile aber nicht mehr!
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Hach, junge Liebe. Immer so melodramatisch.
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28.08.13, 22:00
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#15
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Leutant Commander Angelos
Registriert seit: Dec 2012
Ort: Überall und Nirgends^^
Beiträge: 41
Bedankt: 13
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Hahah Prince Porn exzellentes Beispiel :-D
Ja hast ja im prinzip schon Recht nur ich finde einige Frauen (Denke du weißt wovon ich rede^^) oder auch Typen können einen soo auf die Palme bringen oder provozieren das einen iwann deer Kragen platzt....
Und es fällt mir noch ein wenig schwer darüber hinweg zu sehen,da ich ein wenige sensibel auf solche Dinge reagiere...naja noch langsam fängt mich das an allet kalt zu lassen!^^
Werde euch ggf auf dem laufenden halten,bin nun aber schlafen wünsche euch allen eine gute Nacht! :-)
P.S. Prince Porn wenn sich die Sache erledigt hat,schicke ich dir ne Pm und könntest du dann diesen Thread löschen? Wäre ne coole sache! Machs gut n8^^
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28.08.13, 23:27
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#16
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Urgestein
Registriert seit: Jun 2013
Ort: Altes Kastell
Beiträge: 47
Bedankt: 25
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So dahingeschrieben siehts für mich aus wie das wirre, naive Geschreibsel zweier Pubertierende.
Und vor allem: Beleidigt man sich verbal in dieser Art? Ich glaube die Eltern oder Bekannten lässt man mal lieber beiseite, nicht wahr? Wie kann man sich nur so gehen lassen...
Hoffentlich zeigt ihr euch beide gegenseitig an und zahlt gleich dazu noch 'ne hübsche Summe.
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29.08.13, 07:02
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#17
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 58
Bedankt: 83
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Wechselseitige Beleidigung, wird also nichts bei rumkommen, § 199 StGB. Was das als "Vorbestraft"-gelten betrifft, da muss man etwas differenzieren:
Solltest du wegen einer Straftat, also hier z.B. der Beleidigung, verurteilt werden, bist du im technischen Sinne vorbestraft.
In deinem polizeilichen Führungszeugnis, welches bspw. von neuen Arbeitgebern häufig verlangt wird, tauchen aber nicht alle Verurteilungen auf, sondern nur solche, die nicht unter das Folgende fallen:
Verurteilungen zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätze
Verurteilungen bis zu 3 Monate Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre bei Jugendlichen
gelöschte Eintragungen
Alles andere steht nur im Bundeszentralregister und auf diesen haben nur Institutionen wie das Gericht und die Staatsanwaltschaft zugriff.
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29.08.13, 12:55
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#18
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Banned
Registriert seit: May 2013
Ort: In einem Haus
Beiträge: 58
Bedankt: 4.294.967.295
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Mach dir keinen Kopf, ich hatte schon so viele Anzeigen gehabt, so klein kram wird immer eingestellt  .
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29.08.13, 13:45
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#19
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 86
Bedankt: 66
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Wenn keine Zeugen Aussage gegen Aussage !!!
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29.08.13, 15:16
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#20
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Zitat:
Zitat von Jens1970
Wenn keine Zeugen Aussage gegen Aussage !!!
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Was aber in der Deutschen Rechtsprechung nicht existiert. Es ist ein Irrglaube, dass Verfahren bei solch "Aussage gegen Aussage" Fällen eingestellt werden.
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01.09.13, 15:46
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#21
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Die Russen sind da!
Registriert seit: Dec 2010
Ort: Reichsstadt Nürnberg im Sacrum Imperium Romanum
Beiträge: 489
Bedankt: 1.212
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Was aber in der Deutschen Rechtsprechung nicht existiert. Es ist ein Irrglaube, dass Verfahren bei solch "Aussage gegen Aussage" Fällen eingestellt werden.
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Dann ist mal wieder oft der Mann schuld, die Frauen tun ja nie was
__________________
Es gibt keine Re-ups mehr!
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01.09.13, 17:43
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#22
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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Nachdem hier der § 199 StGB erwähnt wurde,
Zitat:
§ 199 StGB
Wechselseitig begangene Beleidigungen
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
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Ich frage mich, warum muss man es bis zu einer Gerichtsentscheidung treiben, wenn es der Staatsanwalt höchstwahrscheinlich aus obengenannten Gründen eh einstellt ?
Sollte es wider Erwarten dennoch dazu kommen, wüsste ich meine Entscheidung jetzt schon, vorausgesetzt deine Wortwahl stimmt. Aussage gegen Aussage ? Es wird aber behauptet, es existiert ja ein Chatverlauf.
Zitat:
Sie:
...Halt die Fresse...dumm bleibt dumm...O--Verstand wohl schon weggesoffen 
Du:
...du kleine ex heimkind nutte xd nur weil deine eigene Mutter dich net haben wollte und dein Vater aussieht wie ein verschissener "alokoholiker" (Originaltext)... du ecklige lesbe deswegen haste auch so ne mannsweib freundin haha...
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Nur sie zu beleidigen reicht dir anscheindend nicht, sondern du musst auch noch Mutter und Vater mit Tiefschlägen besonderer Qualität mit reinziehen.
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01.09.13, 16:55
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#23
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 118
Bedankt: 66
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Nö, wenn in diesem Fall Aussage gegen Aussage und Anzeige gegen Anzeige steht, werden im Zweifelsfall beide verurteilt, weil beide beleidigt haben... Nur weil mir ein Autofahrer die Speichen kaputt tritt, darf ich ihm doch nicht in den Kotflügel kicken und sagen "Er hat angefangen"
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21.09.13, 15:50
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#24
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 86
Bedankt: 66
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Prince Porn@
Das stimmt aber nicht so ganz !
Die Rechtsprechung stellt besondere Anforderungen an die Beweiswürdigung in Konstellationen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.). Erforder-lich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben
Gruß Jens
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21.09.13, 16:09
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#25
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Schön kopiert ... na dann kopiere ich auch mal:
Viel Spaß beim lesen!
Zitat:
Aussage gegen Aussage
...oder: Totgesagte leben länger.
I. Vorwort
II. Herkunft des Irrglauben
III. Grundsätzliches zum Richter
IV. Tatsächliche Sachlage
a) im Strafverfahren
b) im Zivilverfahren
V. Unterschiedliche Zeugenqualitäten
I. Vorwort
Da können die mir garnichts, weil da steht es Aussage gegen Aussage. So oder so ähnlich hat sicherlich jeder einmal einen Bekannten, Freund, Freund des Bekannten, oder ... erklären gehört, warum er im ihm anhängigen Verfahren ja garnichts zu befürchten hätte. Woher kommt aber diese urban legend? Und ist nicht vielleicht doch ein Fünkchen Wahrheit dran? Dieser Frage wollen wir uns im Folgenden annehmen.
II. Herkunft des Irrglauben
Woher die Annahme, ein Richter müsse bei widerstreitenden, gleichermaßen unbelegbaren, Aussagen ein Verfahren einstellen (Strafverfahren) bzw. zwischen beiden Parteien für einen "Gleichstand" sorgen (Zivilverfahren) ist recht eindeutig: Wir lernen es seit unserer Kindheit, dass unsere Eltern i.A. wenn wir uns mit unseren Geschwistern balgen, Probleme haben zu entscheiden wer nun die Wahrheit sagt.
Diese Grundeinstellung, ein überzeugendes Dementi unsererseits würde die Einlassung des Gegenübers schon entkräften, begleitet uns auch weiter - wann kommt es denn schonmal vor, dass wir an jmd. geraten der mehr tuen kann, als sich beide Seiten anzuhören um festzustellen, dass erschwingliche Lügendetektoren im Hosentaschenformat eine feine Sache wären?
Kurzum: Wir lernen zu lügen, und sehen, dass eine überzeugend vorgetragene Lüge extrem effektiv sein kann. Und nichts anderes ist die "Aussage gegen Aussage"-Situation: Zwei Schilderungen eines Sachverhaltes - eine davon die Unwahrheit.
III. Grundsätzliches zum Richter
Allerdings ist vor Gericht allerdings eine Ausnahmesituation gegeben. Damit ist nicht gemeint, dass Lügen hier nicht nur zu sozialen Sanktionen führen kann, weil es missbilligt ist, sondern hier gehen mit einer Falschaussage, auch wenn diese nicht unter Eid geleistet wird (§153 StGB) empfindliche Strafen einher - selbiges natürlich erst recht für den Meineid (§154 StGB).
Vorallem befinden wir uns vor Gericht in einer Situation in der jemand eine Legitimation hat sich für eine der präsentierten Versionen zu entscheiden. Er ist dabei unabhängig (Art. 97 I GG) und nur an "Recht und Gesetz gebunden" (Art. 20 III 2. Alt. GG).
IV. Tatsächliche Sachlage
Nun ergibt sich daraus, dass wir vor jemandem sitzen der das Recht hat, zu entscheiden wem er was glauben möchte. Dieser Grundsatz der sog. freien Beweiswürdigung zieht sich durch das gesamte Prozessrecht. Allerdings gibt es überall, wo es ein "grundsätzlich" gibt auch das "aber". Dabei handelt es sich i.a.R. um augenfällige Unmöglichkeiten -auch wenn der Richter noch so fest der Überzeugung ist, hier wurde jmd. über 5km Distanz mit einem Blasrohr verletzt, so hat er seine Entscheidung im Einklang mit den entgegenstehenden naturwissenschaftlichen Erkenntnissen zu treffen- oder um verfahrensrechtliche Fragen, die an dieser Stelle unerheblich sein sollen.
Im Folgenden wollen wir den Standartfall betrachten, zwei widerstreitende Aussagen, die beide eine potentiell korrekte Schilderung eines Sachverhaltes darstellen.
a) im Strafverfahren
Zitat:
Im Strafrechtprozessrecht kommt es gemäß §261 StPO nur auf die Überzeugung des Gerichts an. D.h. das Gericht kann aus den Beweisen mögliche Schlüsse ziehen, die aber nicht zwingend sind und es wird nicht von anderen möglichen Schlüssen eingeschränkt. D.h. es ist nicht notwendig, dass sich aus den Beweisen zwingend nur eine Möglichkeit ergiebt (Roxin, Strafverfahrensrecht, § 15 Rn. 13ff). Dieser Grundsatz wird aber insoweit eingeschränkt, als verlangt wird, dass der Urteilsfindungsprozess von anderen Richtern nachvollzogen werden kann (Roxin, Strafverfahrensrecht, § 15 Rn. 13; ähnlich BGH NStZ 8, 33; BGH StrV 82, 256; BGH NStZ 86, 373), und dass eine mindestens hohe objektive Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsannahmen des Gerichts mit der subjektiven Überzeugung einhergeht (Roxin, aaO).
Quelle: lexexakt.de
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Heißt: Ein Richter kann aus einem Beweis (Aussagen sind sog. Personenbeweise) im Zuge seiner Beweiswürdigung jeden Schluss ziehen der: objektiv hochwahrscheinlich ist und auf keine derart abwegige Art gebildet wurde, dass ein anderer Richter ihn nicht nachvollziehen könnte.
Sind diese Erfordernisse erfüllt, so ist die Abwägung des Richters statthaft.
Ist es dem Richter nicht möglich, einen der Beweise als glaubwürdig zu erkennen, so liegt der sog. Fall des non liquet vor, die Streitfrage ist nicht gelöst. Im Strafverfahren ist damit der Verfahrensausgang zu Gunsten des Angeklagten entsprechend des Grundsatzes "in dubio pro reo" verbunden (d.h. Verfahrenseinstellung, Klageabweisung oder Freispruch).
b) im Zivilverfahren
Im Zivilverfahren findet sich die Bestimmung zur freien Beweiswürdigung im §286 ZPO:
Zitat:
(1) Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
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(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.
Mit "in diesem (Zivilprozessordnung, ZPO) Gesetz bezeichneten Fällen" ist z.B. die Urteilskraft von öffentlichen Urkunden gemeint.
§286 I ZPO bestimmt, dass der Richter, nach Abwägung aller ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Aussagen, einer der Parteien Recht gibt - ihre Behauptung für wahr erkennt.
Es gilt grundsätzlich, dass der der einen Anspruch geltend machen will das Vorliegen dieses Anspruches zu beweisen hat. Kann derjenige, bei dem die Beweislast liegt (i.a.R. der Kläger), keinen Beweis für die Existenz seines Anspruchs liefern (s.o., non liquet Fall), so verliert er den Prozess (in diesem Punkt).
Wir können also festhalten, dass eine "Aussage gegen Aussage"-Situation, bei gleichgewichtiger Betrachtung beider/aller Aussagen je nach Verfahrensart verschiedene Auswirkungen haben kann. Es ist weder so, dass beim Vorliegen zweier widersprüchlicher Aussagen ein Remis entstünde, noch so, dass diese Situation keinerlei Auswirkungen hätte. Das wird offenbar aus der lapidaren "Aussage gegen Aussage gibt es nicht"-Antwort, die es regelmäßig zu hören gibt, bisweilen geschlossen.
V. Unterschiedliche Zeugenqualitäten
Was in den meisten Fällen mit dem Ausspruch "Aussage gegen Aussage gibt es nicht" gemeint ist, ist der Umstand dass Aussagen nicht gegeneinander "aufgerechnet" werden. Nun kann es jedoch durchaus vorkommen, dass 6 Angeklagte, die gemeinschaftlich ein Verbrechen begingen, eine andere Aussage tätigen als ein einzelner Zeuge. Hier zeigt sich, was "freie Beweiswürdigung" tatsächlich bedeutet:
Scheint dem Richter die Schilderung eines glaubwürdigen Zeugen schlüssiger als die eines halben Dutzend anderer, so kann er ihr z.N. der anderen Glauben schenken und sein Urteil auf eben dieser Aussage aufbauen.
Neben der Quantität der -brauchbaren und gleichwertigen- Aussagen ist also vorallem die Qualität ausschlaggebend. Diese wird von div. Faktoren beeinflusst. Weniger glaubwürdig sind aus der Natur der Sache oftmals:
-Einlassungen des Angeklagten/Betroffenen/Beklagten: Hier besteht ein Interesse eine zum eigenen vorteil gereichende und von der Wahrheit abweichende Aussage zu tätigen - das weiß auch ein Richter. Darüber hinaus ist ein Angeklagter nicht zur Wahrheit verpflichtet.
-Einlassungen von Freunden oder Angehörigen: Auch hier könnten potentiell Schutzbehauptungen abgegeben werden, so dass die Glaubhaftigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
-Ein bei der Beobachtung betrunkener Zeuge, bekannte Querulanten, etc. können als Zeugen weniger glaubwürdig sein als Personen mit tadeloser Reputation.
-Einen Sonderfall stellen dabei nach wie vor Beamte im Staatsdienst dar: Sie sind nicht nur als Zeugen zur Wahrheit verpflichtet, sie würden bei einer Straftat gem. §§153, 154 StGB auch ihren Job aufs Spiel setzen - die Annahme, dass dies nicht vorkommen sollte führt zu einem Glaubwürdigkeits-Bonus.
Wir sehen also, die Frage danach welche Aussage ein Richter wie schwer gewichtet hängt von dem Aussagenden selbst, der Schlüssigkeit der Aussage sowie dem Grad der Glaubwürdigkeit der widersprüchlichen Aussage ab.
Sich widersprechende Aussagen können im einen Fall zu einer Verfahrenseinstellung führen - im anderen bewirken sie, allein aus dem Umstand heraus sich gegenüberzustehen, garnichts. Das ist der Regelfall.
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