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myGully |
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17.08.13, 23:09
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#1
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PornoMaster!
Registriert seit: Jun 2013
Ort: Berlin
Beiträge: 72
Bedankt: 52
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Polizeihund - dürfte ich mich ...
Guten Abend ,
ich habe mal an euch eine kleine frage. Ich habe heute mal einwenig Langeweile gehabt und habe mir auf YouTube ein paar Videos angeschaut. Bei ein Video habe ich gesehen wie Demonstranten an der Straßenseite standen und plötzlich tauchte ein Mannschaftswagen auf und es sprangen 3 - 4 Polizisten aus ihrem Auto in Begleitung mit Polizeihunden. Ein Polizist von denn 3 - 4 Polizisten hat sein Hund von der leine gemacht und der Hund ist auf einen etwas jüngeren Mann gerannt und hat in ziemlich stark gebissen. Meine frage ist jetzt nur
" Dürfte ich wenn ich in dieser Lage bin und ich weiß ich habe nichts rechtswidriges gemacht z.B denn Hund wenn ich es schaffen würde ihm das Genick brechen ? Was ich damit meine darf ich mich dagegen wehren ? "
Cool wenn mir da mal jemand helfen könnte und mir die Frage beantworten könnte
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17.08.13, 23:16
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#2
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Köln
Beiträge: 289
Bedankt: 89
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reine theorie:
Solange du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast, und der Hund dich dennoch angreift darfst du aus notwehr handeln.
Dabei ist völlig egal wer dein Gegenüber ist.
Kannst dir auch den nächst greifbaren Gegenstand (Ast, Flasche usw.) in diesem Moment als ,,Waffe" aneignen.
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17.08.13, 23:19
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#3
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PornoMaster!
Registriert seit: Jun 2013
Ort: Berlin
Beiträge: 72
Bedankt: 52
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Zitat:
Zitat von CAJ
reine theorie:
Solange du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast, und der Hund dich dennoch angreift darfst du aus notwehr handeln.
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Doch wie sieht es aus wenn ich mir was zur Schulden kommen lassen habe ich müsste mich doch wehren können oder ? Ich meine ich würde mich doch nicht einfach denn Schmerzen die auf mich wirken ausgesetzt lassen
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17.08.13, 23:20
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#4
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ist im naruto fieber <3
Registriert seit: Nov 2010
Ort: im industrieherzen deutschlands
Beiträge: 225
Bedankt: 537
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Ich glaub das kommt darauf an, ob der Mann etwas rechtswidriges getan hat, weshalb man dem Hund befohlen hat, ihn zu attackieren, oder ob der Angriff des Hundes unkontrolliert stattgefunden hat oder ohne Grund.
Also wenn es Fall 1 ist, dann nein, wäre doch Widerstand gegen die Staatsgewalt, der Hund handelt ja im Sinne des Gesetzes, des Staates.
Und bei Fall 2, wäre es bestimmt Unterlassene Hilfeleistung, wenn man nicht einschreitet. Also legitim.
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber denke so ähnlich sieht das aus.
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17.08.13, 23:24
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#5
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PornoMaster!
Registriert seit: Jun 2013
Ort: Berlin
Beiträge: 72
Bedankt: 52
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Wenn der Hund zur Staatsgewalt gehört das wer doch jetzt die Krönung ! Ich habe zuhause eine Schildkröte und ab heute zählt sie auch zur Staatsgewalt.
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18.08.13, 00:03
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#6
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Wenn der Hund zur Staatsgewalt gehört das wer doch jetzt die Krönung !
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Gehört er aber. Ich glaube der Hund ist ein Mittel zur Ausübung unmittelbaren Zwangs.
Zitat:
Doch wie sieht es aus wenn ich mir was zur Schulden kommen lassen habe ich müsste mich doch wehren können oder ?
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Wohl eher nicht. Und wenn du ihm das Genick brechen tust, was ich aber nicht glaube, da müßte schon ein Messer im Spiel sein.
Dann kommen zumindest Schadenersatzforderungen auf dich zu. So eine Ausbildung ist nicht billig.
Ob das allerdings auch als Widerstand gegen Polizeibeamte gewertet wird, kann ich dir nicht sagen.
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18.08.13, 01:07
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#7
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.008
Bedankt: 11.640
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Was hast du in der Gruppe der Verdächtigen zu suchen, wenn du nichts verbrochen hast?
Du denkst doch nicht wirklich, dass Du dem Hund das Genick brechen kannst? Bist du Jason Statham oder Stallone oder Kunta Kinte? Und du denkst auch nicht wirklich, dass der Hundeführer das zulassen würde? Da wirst du niedergeknüppelt noch bevor du Aua rufen kannst.
Und wie wäre es mit dem YT Link? Wetten, dass du einiges verschwiegen hast ... in deiner Langeweile!
__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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18.08.13, 01:11
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#8
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 657
Bedankt: 460
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Ein Hund ist zunächst als "Sache" zu betrachten. Also begehst du eine Sachbeschädigung!
Ob allerdings der Diensthundeführer seinen Köter ohne Grund (Fluchtgefahr nach Straftat etc.) auf Demonstranten loslassen darf, bezweifel ich mal so.
Aber hier im Forum gibt es ja genügend (Ex-)Polizisten oder solche, die behaupten, einer zu sein, die können es bestimmt besser beantworten!
@painjester
Der TE war nicht persönlich in der "Gruppe der Verdächtigen" sondern hat nur ein Video auf YT gesehen!
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18.08.13, 01:37
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#9
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Süchtiger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 823
Bedankt: 700
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Zitat:
Zitat von painjester
Du denkst doch nicht wirklich, dass Du dem Hund das Genick brechen kannst?
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Geht einfacher als man denkt. (Jetzt aber bitte nicht ausprobieren!)
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18.08.13, 01:44
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#10
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
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da ja hier alles theoretisch ist:
theoretisch darfst du dem polizeihung in dolph lundgren-manier den hals brechen. theoretisch darfst du dem polizisten, der den hund losgelassen hat die fresse polieren...so richtig mit drehkick und allem drum und dran. fällt unter das widerstandsrecht....plöderweise hat auch der staat ein widerstandsrecht...bezieht sich natürlich nur auf den von dir genannten punkt mit dem "...nichts rechtswidriges gemacht...."
in der praxis wirst du natürlich vor gericht gezehrt, auf den richtertisch geschnallt und jeder darf mal rüberrutschen....
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18.08.13, 07:50
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#11
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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Diensthunde der Polizei sind nur ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt unter vielen, die gesetzliche Grundlagen haben.
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Zitat:
Unmittelbarer Zwang ist ein Zwangsmittel ohne aufschiebende Wirkung. Bei der Anwendung ist unter anderem zwingend das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren.
Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung eines Amtsträgers auf Personen oder Sachen.
Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Dienstfahrzeuge, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde und Dienstpferde.
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Und ganz nebenbei:
Nach dem erfolgreichen Genickbruch des "Hilfsmittels" wünsche ich viel Spaß und Erfolg beim anschließenden Bekämpfen eines Tonfu ! 
Ich würde da eine Kettensäge empfehlen !
Nachtrag:
Natürlich heißt es Tonfa, wie es Big Duke richtig nannte  und nicht Tonfu, wie ich schrieb. Ob es ein Tippfehler war, darf jeder selbst entscheiden.
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18.08.13, 09:35
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 551
Bedankt: 484
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ist zwar amerika, aber in diesem fall hat ein footballspieler einen polizeihund"angebellt" und wurde wegen beamtenbeleidigung verhaftet ^^
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18.08.13, 15:39
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#13
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Banned
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 497
Bedankt: 880
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Im Dienstgebrauch unterscheidet man Hunde nach ihrer Aufgabe z.B. Spürhund, Fährtenhund, usw..
Schutzhunde z.B. zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich u.a. gut zur Wehr setzen können.
Diese Fähigkeit ist ihm durch den Diensthundeführer von klein auf anerzogen worden.
Also versuche du ruhig mal einen solchen Hund das Genick zu brechen.....und bedenke dabei immer mal die Ausführungen der Vorredner.....
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18.08.13, 21:23
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#14
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Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 50
Bedankt: 18
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musst spontan an das hier denken:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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19.08.13, 00:03
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#15
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Macht Klopapier
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 98
Bedankt: 56
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Und habe es jetzt schon oft genug auf dem Hundeplatz gesehen......der Hund isses fast gewohnt das es ein wenig Aua gemacht bekommt......
Wenn er dich hat und du nicht Top trainiert bist dann haste Null chance.....
Auserdem geht der hund normal nicht sofort an den arm.....der stellt dich erster.
Und erst wenn du wegrennst oder ihn angreifst geht er auf dich los.
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19.08.13, 01:10
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#16
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Süchtiger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 823
Bedankt: 700
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Also es kommt immer auf den Hund an. gegen einen gut ausgebildeten Schutzhund haste in der Regel nur geringe Chancen. Du kannst versuchen mit den Armen nen Kreuzblock zu machen und jedesmal wenn er versucht dich anzuspringen/umzuwerfen ihn in die Fäuste springen lassen. Untrainiert schaffste das aber glaube ich nicht
Bei kleinen Hunden kann man seinen Arm umwickeln , den Hund reinbeisen lassen und mit nem gezielten, sehr kräftigen schlag ins genick selbiges brechen.
Bei großen Hunden klappt das aufgrund der Muskulatur so nicht.
Da kannst du, wenn er dich nicht umgeworfen hat und sich in den Arm verbissen hat, seinen Kopf nach hinten drücken, und dann, wenn er Kopf schon leicht nach hinten gebogen ist dich ruckartig zur Seite werfen. Wenn du ganz viel Glück hast machts knack, wenn nicht biste erledigt
Bei all diesen Methoden muss man bedenken das der Hundeführer aber in der Regel was dagegen hat und bestimmt einschreiten wird. Man sollte das ganze also verdammt schnell durchziehen.
Wenn der dann mit dem bereits oben genannten Tonfu (Umgangssprachlich: Schlagstock) auf dich zukommt schnell abhauen. Die grünen/blauen werden in der Regel daran ausgebildet, es gibt da sogar ne Weltmeisterschaft drin wo die deutschen grünen/blauen schon paar mal gewonnen haben
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19.08.13, 03:02
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#17
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PornoMaster!
Registriert seit: Jun 2013
Ort: Berlin
Beiträge: 72
Bedankt: 52
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Zitat:
Zitat von johnhill3
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ist zwar amerika, aber in diesem fall hat ein footballspieler einen polizeihund"angebellt" und wurde wegen beamtenbeleidigung verhaftet ^^
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Ja gut Amerika ist da doch ein wenig anders. Aber wenn ich das lese fällt auch mir dazu nichts mehr ein. Da darf ich ja nicht mal mein Feierabend Bier in der Öffentlichkeit trinken.
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19.08.13, 04:54
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#18
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 657
Bedankt: 460
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Ich hab mal eine Lehrgang im Umgang mit dem Tonfa genossen.
Leider hat man den ja nicht immer zur Hand.
In Amerika brauchst nicht unbedingt einen K9 (Polizeihund). Wer nicht auf " Stop" oder "Freeze" reagiert, könnte Bekanntschaft mit Tasern oder Blauen Bohnen machen. Man wäre nicht das erste "Opfer".
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19.08.13, 07:55
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#19
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Banned
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 171
Bedankt: 119
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In Fällen von Notwehr gegen Polizisten lautet der übliche Anklagevorwurf "Landfriedensbruch".
Kommt es dabei zu Verletzungen der Polizisten, gar noch mit der Folge vorübergehender Dienstunfähigkeit und/oder funktionsbeeinträchtigender Beschädigung ihrer Dienstmittel (Streifenwagen, Schlagstöcke, Schusswaffen, Handschellen, Polizeipferde, - Hunde oder -Katzen), gern auch mal "schwerer Landfriedensbruch".
Da ist dann guter Rat teuer, oder besser gesagt guter Anwalt. D. h. man kann aus der Nummer unverurteilt rauskommen, aber es ist knifflig in diesem, unserem Lande. Richter benehmen sich in solchen Fällen eben gern auch mal wie Freisler, den 1945 nicht ohne Grund ein Dachbalken erschlug (s. a.: "Gerechtigkeit, höhere").
PS Ich möchte meinem damaligen Anwalt danken, wo auch immer er jetzt sein möge, und ich wünsche ihm, dass es ihm gut geht.
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19.08.13, 12:58
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#20
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 1
Bedankt: 31
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Genau so gut hättest du fragen können, ob du Kugeln aus einer Dienstwaffe fangen darfst und sie dem Beamten in die Fresse werfen darfst, wenn du dir nichts zu schulden kommen lassen hast.
Kommst du in so eine Situation, dann beweg dich nicht. Ignoriere den Hund so gut es geht.
Er wird eh gewinnen. Je mehr du tust, um so mehr Trieb baust du auf und um so mehr Freude bereitest du dem Hund.
Der Hundeführer wird auch erst das Kommando zum Auslassen geben, wenn du ruhig bist.
Das Genick brichst du ihm eh nicht, dafür sind die Muskeln zu gut trainiert. Die müssen bei Schutzhunden nämlich besonderst trainiert werden, um Verletzungen beim Anbiss zu vermeiden.
Ein untrainierter Hund, der aus vollem Lauf in die Beute springt, würde sich dabei selbst schwer verletzen.
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