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myGully |
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05.08.13, 20:55
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 789
Bedankt: 101
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Trotzdem Rückgaberecht von Ware die vom Umtausch ausgeschlossen ist?
Guten Abend,
ich hab da mehr oder weniger ein kleines Problemchen.
Ich war heute mit meiner Frau in einem Laden, weil sie für die Arbeit eine neue Handtasche benötigt. Nun waren die Taschen dort mit 18 Euro relativ günstig.
Nach langem hin und her kauften wir diese Tasche auch. Äußerlich ist die Tasche in Beige gehalten. Jedoch hatte sie ein paar schwarze Flecken weshalb ich den Preis um 3 Euro drücken konnte.
Die Verkäuferin teilte mir noch mit, dass Taschen vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Zuhause angekommen räumte meine Frau dann alles in die neue Handtasche.
Diese hatte innen unter anderem 2 Reißverschlusstaschen und 3 weitere auf der anderen Seite ohne Reißverschluss. Als sie dort ihr Handy hineinpackte ging eine der Taschen komplett ab und das Handy fiel unten durch. Als wir vorsichtig den Schaden begutachten wollten gingen die anderen Taschen gleich mit ab und wir hatten diese in der Hand inkl. eines ziemlich langen Fadens. Die Taschenreihe wurde nur mit einem Faden genäht und dabei nicht richtig vernäht.
Zudem sah man, nachdem die Taschen komplett ab waren, riesige ca. Bleistiftspitzen große Löcher im Innenfutter.
Jetzt hatte ich bereits mit der Filialleiterin des Ladens gesprochen. Diese sagte mir nur, dass sie mir den Artikel nicht verkauft hätte und dass ich morgen noch einmal wieder kommen soll um mit der Kollegin zu sprechen.
Meine Frage jetzt - Kann ich die Tasche trotzdem umtauschen?
Generell sind Taschen lt. eigener Angaben vom Umtausch ausgeschlossen somit hätte ich mir die Frage eigentlich selbst beantwortet aber es ist ja ein Produktionsfehler und ich hatte beim Kauf lediglich das äußere bemängelt.
Wenn sich die Fäden im inneren alle lösen ist die Tasche ja nicht im "vollen Umfang" nutzbar.
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05.08.13, 20:56
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#2
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Grafikdesignerino
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 592
Bedankt: 740
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14 Tage Rückgaberecht, egal was die da sagen
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05.08.13, 21:06
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.048
Bedankt: 4.154
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Zitat:
Zitat von gogoph
14 Tage Rückgaberecht, egal was die da sagen
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Er hat vor Ort gekauft und nicht im Internet !
Bei dem Kauf sollte die normale Garantie oder Gewährleistung greifen ! Also morgen zum Laden und die Sache vor Ort regeln ! Aus der Garantienummer kommen sie nicht raus !
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05.08.13, 21:09
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 789
Bedankt: 101
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Ich hänge gerade selbst beim Thema Gewährleistung (Mängelhaftung) fest.
Könnte diese Sache greifen?
Hab hier mal eine Seite [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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05.08.13, 21:10
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#5
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
14 Tage Rückgaberecht, egal was die da sagen
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Wo steht das? Das Teil ging über den Ladentisch und war kein Kauf gem. Fernabnahmegesetz!
Mit dem Kauf der Ware ist gleichzeitig ein gültiger Kaufvertrag zu Stande gekommen.
Morgen kauf ich mir ´ne Jeans und trage die 13 Tage, bring sie zurück und lass mir eine andere geben.
So kann ich mir wenigstens das Geld für die Waschmaschine sparen.
@xs4my
Ich denke die werden dir eine andere geben und es als Kulanz darstellen.
Aber eigentlich fällt sowas ja unter Garantie bzw Gewährleistung.
Ich würde sowas als versteckten Mangel, der beim Kauf schon da war, einstufen und da muß der Verkäufer den Mangel beheben.
Das Problem bei der Mängelhaftung ist halt, dass du beweisen mußt das der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
Und das ist i.d.R. schwer!
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05.08.13, 21:16
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#6
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von Fietze
Das Problem bei der Mängelhaftung ist halt, dass du beweisen mußt das der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
Und das ist i.d.R. schwer!
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Nicht innerhalb der ersten 6 Monaten nach Kauf.
Und so lange dürfte es ja hier noch nicht her sein.
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05.08.13, 22:02
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#7
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.088
Bedankt: 63.037
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Da der das wahrscheinlich ein Fabrikationsfehler ist, wird der Laden die Tasche Umtauschen müssen, denn da tritt die Gewährleistung in Kraft.
Wenn Du jetzt einfach hingehen würdest und denen sagen, beige gefällt mir nicht, oder passt nicht zur rosa Couch, dann werden die die Tasche nicht umtauschen.
Bei Mängeln seitens des Herstellers, hat ja auch der Laden ein Rückgaberecht und wird das dann entweder gutgeschrieben oder einen Ersatz bekommen.
Ist bei uns genauso.
Zudem wird jeder Laden der etwas auf sich hält, sich seine Kunden nicht durch solche Aktionen, das sie es nicht Umtauschen vergrätzen, denn heutzutage ist man auf die Kunden angewiesen und so was spricht sich rum. Die Konkurrenz ist groß.
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05.08.13, 22:09
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#8
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.010
Bedankt: 11.640
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Natürlich könnte man ausnahmsweise googlen ...
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__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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05.08.13, 22:29
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#9
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 152
Bedankt: 135
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Man es ist faszinierend wie hier alles zusammengewürfelt wird. Teils komplett falsch, teils nur halb falsch und manches wieder richtig.
Also ich fasse es nochmal zusammen und hoffe das die die etwas richtiges gesagt haben sich nicht auf den Schlips getreten fühlen.
1. Du hast kein 14 tägiges Rückgaberecht wie z.B. bei einem Kauf aus dem Internet.
2. Du hast einen Gewährleistungsanspruch an dem Händler (Garantie hat man nur beim Hersteller und es ist immer eine Leistung die über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus geht), da es sich bei der Fehlerhaften Tasche um einen Sachmangel handelt.
3. Innerhalb der ersten 6 Monate ist davon auszugehen das der Fehler schon bei dem Kauf vorhaben war.
Der Händler hat nun erstmal folgende Optionen:
Beiseitigen des Fehlers(Nachbesserung) oder Neue Tasche (Ersatz)
erst nachdem dies zwei mal schief ging kannst du dein Geld zurück verlangen.
Ich würde jedoch davon ausgehen das die Händlerin evtl. die 3 Euro die du sie gedrückt hast haben möchte wenn sie dir Ersatz gibt oder dir eine andere Tasche so als Ersatz gibt ohne die 3 € zu verlangen.
Kleiner Tipp noch: Du brauchst "theoretisch" nicht mal einen Kassenbon oder etwas in der Art sondern es reicht z.B. ein Zeuge.
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05.08.13, 22:35
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#10
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Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 61
Bedankt: 654
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Zitat:
Zitat von davolki
Beiseitigen des Fehlers(Nachbesserung) oder Neue Tasche (Ersatz)
erst nachdem dies zwei mal schief ging kannst du dein Geld zurück verlangen.
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soweit ich weiß muss man 3 mal nachbesserungen in kauf nehmen. erst wenn der mangel danach nicht behoben ist kann man den kaufpreis zurück verlangen
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05.08.13, 22:48
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#11
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 152
Bedankt: 135
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Zitat:
§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
.... Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
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Sind nur 2 Versuche.
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05.08.13, 23:22
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 789
Bedankt: 101
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Danke für die vielen Antworten. Ich werde mich morgen mal melden was das ganze ergeben hat!
Guts Nächtle
Edit:
So wie versprochen hier mal das Resultat.
Ich bin heute Morgen in den Laden rein wo ich auf eine Mitarbeiterin traf die mich dann direkt zur Chefin schickte.
Als ich mit ihr sprach meinte Sie, dass Taschen vom Umtausch ausgeschlossen sind und das ja gar nicht so schlimm wäre, da auf der anderen Seite noch genug Taschen sind.
Ich sagte darauf, dass dies aber keine Mangel des Gefallens ist - sondern eine Gewährleistungsangelegenheit, da die Ware beschädigt ist (Versteckter Mangel). Daraufhin grinste sie nur und meinte zu mir, dass ich mich aber gut informiert hätte.
Ich könnte die Tasche gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro gegen eine neue tauschen.
Anschließend bin ich mit meiner Frau erneut in den Laden und sprach die Chefin erneut an um mit ihr noch einmal zu reden, da meine Frau bereits eine andere Tasche geholt hatte.
Nach langem hin und her konnte meine Frau sich dann für 15 Euro irgendeinen Artikel aussuchen.
Auf Nachfrage warum sie die Waren nicht zurücknehmen kann und beim Hersteller reklamiert bekam ich die Antwort, dass sie diese bei Ebay über China einkauft und deswegen nicht zurück schicken kann…
Herzlichen Dank noch mal an die vielen Antworten.
Schöne Grüße
Xs4my
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