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Volkshochschule Rechnung

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Ungelesen 26.06.13, 13:53   #1
xs4my
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Standard Volkshochschule Rechnung

Hallo,

ich habe mich vor kurzem bei der Volkshochschule angemeldet um meine FOR nachzuholen. Ich bin gelernter Lagerist und habe bis jetzt keinen Job/Ausbildung gefunden und wollte vorerst meine FOR nachholen um dann eine zweite Ausbildung zu beginnen.
Nun habe nun eine Rechnung in Höhe von 70 Euro erhalten. (Kursgebühr). Jetzt besteht die Chance, dass ich doch noch in eine Ausbildung einsteigen kann. Nun habe ich dort angerufen und der Dame am Telefon das erklärt und gleichzeitig nach Ratenzahlung gefragt, da ich von ALG1 diese Summe nicht auf einmal begleichen kann. Jetzt meinte die Frau, dass ich die Kursgebühr auch bezahlen muss, wenn ich den Kurs nicht antrete.

Stimmt das? Das kann doch nicht deren ernst sein?
Wenn ich eine Ausbildung beginne und nicht zur Schule gehe, wieso soll ich dann trotzdem für den Kurs gezahlen.

Kennt Ihr euch evtl. aus?
Bitte um eure(n) Meinungen / Rat
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Ungelesen 26.06.13, 15:28   #2
vialukai
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Jo, ist wie mit einem Handyvertrag, da ist es dem Provider auch egal ob du telefonierst oder die SIM-Karte in der Schublade liegt, zahlen musst du die Gebühr trotzdem.

Lest ihr eigentlich eure Verträge und die AGB der Unternehmen nicht durch? *kopfschüttel*

Und mal ehrlich du hast eine Chance eine Ausbildung anzufangen, aber das ist nicht mal sicher!
Im übrigen würde ich mal an deiner stelle mit dem Jobcenter sprechen, denn die übernehmen manchmal die Kosten für Kurse bei der VHS, wenn es der beruflichen Weiterbildung zweckdienlich ist.
Auch mal dann mit dem Ausbildungsbetrieb sprechen ob du den Kurs an der VHS besuchen kannst, hier könntest du als Argument vorbringen, dass das auch für den Betrieb von Vorteil wäre, da der Betrieb nicht für die Kosten aufkommen muss und du so eine weitere Qualifikation mit in das Unternehmen bringst. Kurse bei der VHS finden ja meist Abends statt.
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Ungelesen 26.06.13, 16:46   #3
xs4my
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Die Leiterin der VHS meinte zu mir, dass sich das entscheidet. Wenn ich die 70 Euro bezahle dann kann ich am kurs teilnehmen, wenn nicht dann werde ich ausgeschlossen und nun heißt es ich muss so oder so bezahlen.

Was hat der Arbeitgeber denn für einen Vorteil wenn ich jetzt FOR hab? Ich hab schon eine Ausbildung und wenn ich die Ausbildung mit 3.0 Durchschnitt abschließe habe ich auch die FOR.
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Ungelesen 03.08.13, 13:02   #4
Fractint
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Hallo, hast du dich bei der VHS online angemeldet ?
Wenn ja, schau doch mal nach, ob du über das 14 tägige Rücktrittsrecht bei Internetgeschäften aufgeklärt wurdest. Sonst gilt das Rücktrittsrecht nämlich unbegrenzt.
Hat mir schon mal sehr geholfen, wo die VHS Geld für einen Kurs haben wollte, den ich nicht mehr
belegen wollte.
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Ungelesen 04.08.13, 16:18   #5
Dr.Anton
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Vorsicht, auch wenn du dich eventuell Online angemeldet hast, es gelten hier nicht unbedingt die gleichen Regeln wie im Onlinehandel. Denn die Volkshochschule ist in der Regel ein Angebot der Stadt oder des Kreises.

Und hier kommt dein zweites Problem. Du darfst das Wort Gebühren wörtlich nehmen. Denn hier handelt es sich tatsächlich um Gebühren. Und diese werden, wenn du Sie, trotz Erinnerung, nicht Rechtzeitig bezahlst, von der Stadt oder Kreis direkt bei dir eingefordert werden. Das heißt, Sie schicken dir den Gerichtsvollzieher vorbei. Was zusätzlich kostet. Und braucht in diesem Fall nicht mal einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht. Es reicht der von der Stadt/Kreis vollkommen aus. Das heißt, du wirst nicht erst verklagt und dort deine Meinung dem Richter sagen. Im Gegenteil, solltest du nicht Einverstanden sein, mußt du selber Klagen um das Geld wieder zu bekommen.
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Ungelesen 05.08.13, 16:51   #6
eitch100
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Sieh das mal aus folgender Sicht....

Viele solcher Plätze sind auch begrenzt. Nun könnte man sich bei xbeliebig vielen Kursen anmelden und sich am Ende von den Zusagen den Interessantesten aussuchen. Würden das alle machen, säßen nur noch 5 Nasen in jedem Kurs...
__________________
Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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