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Ein Zahnarzt aus dem deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt muss sich vor dem Landgericht Stendal verantworten, weil er einer Patientin elf Zähne ohne ausreichenden Grund gezogen haben soll.
Zum heutigen Prozessauftakt wurden zunächst medizinische Fragen erörtert, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In der ersten Instanz war der 42-Jährige zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden; dagegen legte er Berufung ein.
Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) in Sachsen-Anhalt sind es nicht die ersten Vorwürfe gegen den Mann. Anfang der Woche habe das Verwaltungsgericht Magdeburg ihm seine Approbation - die Erlaubnis, als Arzt zu arbeiten - entzogen. Dabei ging es um einen Fall, wo einem Patienten unter Vollnarkose gleich 20 Zähne gezogen worden waren.
Im jetzt verhandelten Fall hatte der Mann die Patientin nicht in seiner Praxis, sondern eigens in einem Krankenhaus behandelt. Das Motiv des Mannes ist unklar. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass mindestens fünf der Zähne hätten gerettet werden können.
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Selbst wenn dieser Arzt seinen Opfern Implantate bezahlen würde, wäre das keine Wiedergutmachung denn Implantate haben auch nur eine begrenzte Lebensdauer.
Ein Jahr und drei Monate ist ein zu mildes Urteil finde ich.