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Auto verkauf nach einem Unfall

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Ungelesen 19.04.13, 18:40   #1
CAJ
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Standard Auto verkauf nach einem Unfall

Hi vlt. hat ja schon jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation und weiss wie ich das am Besten handhabe um Ärger zu vermeiden.

Mir ist vor 2 Wochen jemand in mein Auto reingefahren (3er Golf....)
Verursacher war zum Glück direkt einsichtig das er daran Schuld war, also gab es schonmal keine Diskussionen wer jetzt für den Schaden aufkommt.

Nun habe ich heute von der Gegnerischen Versicherung ein Schreiben bekommen das mein Auto laut Gutachten noch einen Restwert von 100eur haben soll.
(Allein die Felgen + Bereifung sind ja mehr Wert Oo )
Desweiteren wurde mir von der Versicherung ein Angebot unterbreitet den Wagen von einer Autoverwertung für 150eur abholen zu lassen.

Nun zitiere ich mal den darauf folgenden Text den ich nicht so ganz verstehe.

Zitat:
Nach Gutachten beträgt der Restwert 100,00eur. Uns liegt jedoch ein verbindliches Angebot der Firma *****
Über 150eur vor. Dabei wurde der Zustand lt. Gutachten zu Grunde gelegt. Die genannte Firma erklärt sich zudem bereit, das Fahrzeug -ohne weitere Kosten für Sie - abzuholen

Wir empfehlen dieses höhere Angebot anzunehmen, da ansonsten ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) in Betracht kommen kann.
Danach hat der Geschädigte im Rahmen des im Zumutbaren den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen (vgl. auch BGH, Urteil vom 30.11.1999, Az. VI ZR 219/1998 und BGH, Urteil vom 01.06.2010, Az.: VI ZR 316/09).

Nach derzeitigem Sachstand werden wir diesen Restwert bei der Abrechnung berücksichtigen und empfehlen Ihnen deshalb, umgehend mit der Firma ***** Kontakt aufzunehmen und einen Abholtermin zu vereinbaren.
Meine Sache ist die, das ich den Wagen (auch wenn er ein Totalschaden ist) nicht für 150eur an den Schrotthändler geben möchte.
Erstens habe ich schon einen Kaufintressenten der den Wagen für weit mehr Geld nehmen möchte, und zweitens ist die Ausstattung die der Wagen besitzt (da es eine Sonderedition ,,Colour Concept" ist) im Einzelverkauf schon mehr Wert.

Mache ich mich nun Strafbar wenn ich den Wagen anderweitig für mehr Geld verkaufe, oder muss ich zwingend das Angebot der Versicherung annehmen?
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