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08.04.13, 18:59
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Kanzlei verschickt Abmahnung, weil sie keine Abmahnkanzlei sein will
Zitat:
Eine Hamburger Kanzlei, die langfristig im Auftrag ihrer Mandanten zahlreiche Filesharing-Abmahnungen verschickt, will nicht in der Öffentlichkeit als Abmahnkanzlei bezeichnet werden. Steffen Heintsch erhielt seine Abmahnung am 3.4. vorab als Telefax. Kein Scherz: Die Kanzlei spricht von sich selbst in der 3. Person und hat sich eine Vollmacht zur Vertretung der eigenen Interessen ausgestellt.
Die Hamburger Kanzlei spricht von sich selbst als „Mandantin“ in der 3. Person. Gerügt wird zunächst die Tatsache, dass es in der fraglichen Webseite ein Unterforum mit dem Namen der Rechtsanwaltskanzlei gebe. Dieses wird derzeit als Sammelbecken aller Abmahnungen dieser Kanzlei genutzt. Im Schreiben heißt es, man würde selbst gar keine Abmahnungen verschicken, sondern diese Abmahnungen lediglich im Rahmen eines Mandates verschicken. Die Behauptungen im Forum seien demnach „teilweise unwahr“. Man sieht dies als unlautere geschäftliche Handlung und somit als einen Verstoß gegen § 4 Nummer 8 UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) an. Für die Empfänger der Filesharing-Abmahnungen macht es freilich keinen Unterschied, ob sie die Abmahnungen von der Kanzlei selbst oder als juristische Vertretung eines Unternehmens erhalten haben. Die Kosten bleiben für sie die gleichen.
Auch sieht man einen Verstoß gegen § 4 Punkt 7 des UWG als gegeben an, weil die Hamburger Kanzlei dadurch verunglimpft werde. „Auch schon die bloße Nennung des Namens unserer Mandantin (der Kanzlei) in Verbindung mit der Behauptung der massenhaft versendeten Abmahnungen“ erkennt man als rufschädigend. Wer aber für mindestens 16 verschiedene Firmen aus dem Erotik- und Pornobereich tätig ist, dem kann man wohl kaum einen Mangel an verschickten Schreiben attestieren. Es wäre spannend zu erfahren, wie ein Richter diese Fragestellung beurteilen wird, sollte der Fall je vor Gericht landen.
Dann wiederum gibt man im Schreiben zu, doch als Abmahnkanzlei tätig zu sein. „Richtig ist, dass unsere Mandantin mit der Rechtsverfolgung für einige Unternehmen aus der Erotik- und Filmbranche im Bereich von Urheberrechtsverletzungen betraut ist.“ Damit ginge aber nicht das Recht von Mitbewerbern einher, „diese Tätigkeit unter Nennung des Namens unserer Mandantin im Rahmen der Werbung für ihre eigene Anwaltstätigkeit zu verwenden“.
Zwar stellt man es dem Abgemahnten frei, wahre Tatsachen im Rahmen des Grundgesetztes öffentlich zu verbreiten. Das Recht auf Meinungsfreiheit sei aber angeblich eingeschränkt, wenn es grob gefasst für geschäftsschädigende Tatsachenbehauptungen kein sachlich berechtigtes Informationsinteresse gebe und der Wettbewerb dadurch eingeschränkt würde. Man sei eben keine „Abmahnkanzlei“, sondern „auf die Betreuung von mittelständischen und größeren Unternehmen im Bereich des gewerblichen Schutzes und des Wirtschaftsrechts ausgelegt“. Man möchte mit der kostenpflichten Abmahnung an Herrn Heintsch verhindern, dass jemand glaubt, ihre Tätigkeit beschränke sich auf eine „minderwertige anwaltliche Tätigkeit“. Da die Juristen nach eigenem Bekunden gerne über das Medium Internet gefunden werden wollen, soll niemand auf einem Link landen, wo er „abgeschreckt“ werden könnte. Es bestünde zudem auch kein Anlass, über die Kanzlei öffentlich zu berichten. Ein Schelm, der bei solchen Worten an einen Maulkorb oder Zensur denkt.
Zudem wird dem Forumbetreiber Heintsch angelastet, er betreibe mit seinen dort veröffentlichten Informationen eine Form der Rechtsberatung, die ausschließlich Rechtanwälten vorbehalten ist. Das Problem dabei ist, die Nutzer des Forums melden sich dort an, weil sie Hilfe suchen. Genau diese Hilfe darf Herr Heintsch aber nicht verschenken, selbst wenn er es möchte. Inwiefern diese ehrenamtliche Tätigkeit einen Wettbewerb laut UWG zu kommerziell agierenden Anwälten darstellt, wird sich für Laien wohl kaum erschließen.
Der Gegenstandswert wurde „aufgrund des Interesses unserer Mandantin (der Kanzlei) auf 25.000,00 Euro“ beziffert, die Abmahnung fällt entsprechend hochpreisig aus. Dem Schreiben lag eine weit gefasste Unterlassungserklärung bei, die innerhalb einer gesetzten Frist unterzeichnet werden soll.
Unser heutiger Anruf bei Rechtsanwalt S. brachte leider keine nennenswerten Erkenntnisse zutage. Über juristische Dinge wolle er nicht diskutieren, kam er gleich zur Antwort. Er würde lediglich Anfragen per E-Mail beantworten, die einer besseren Berichterstattung dienen würden. Und ja, er dürfe sich selbst vertreten. Er habe den Abgemahnten zunächst kostenlos angeschrieben, um dessen Berichterstattung zu unterbinden. Offenbar glaubt Herr S., es sei auch korrekt, dem Betreiber des Selbsthilfeforums für Abmahnopfer einen Gesamtbetrag von 1.049 Euro in Rechnung zu stellen.
Markus Kompa hat für die Angelegenheit bei Telepolis eine überaus treffende Bezeichnung gefunden: Realsatire. Ob der Adressat aus Wurzbach über die Forderung der ehrenwerten Hamburger Juristen lachen kann, bleibt aber dahingestellt. In jedem Fall erklärt dieser Vorfall, warum es in Deutschland immer weniger Foren gibt, die Abmahn-Themen erlauben. Erst kürzlich entschlossen sich die Betreiber von netzwelt.de dazu, alle Threads zu diesem Thema zu löschen. Auf eine Begründung warten die User des Forums noch immer. Auch bei gulli.com wurde der Abmahn-Laberthread am 21. Januar auf unbestimmte Zeit geschlossen.
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08.04.13, 20:25
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Und so sorgt eine Kanzlei dafür, das es in der nächsten Zeit keine Hilfethemen zu diesem Thema geben wird.
Jetzt werden halt sämtliche Webseiten mit Stichwortsuche "Abmahnung " durchfiltert und dann gleich direkt abgemahnt.
Schöne neue Methode, um das "zum größten Teil" durch gierige Anwälte Erfolgsgeschäft "Abmahnung" aus der Öffentlichkeit zu verbannen.
Mittlerweise steht ja bei Netzwelt nix mehr zum Thema Abmahnung, aber wenn man sich den zitierten Beitrag auf [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] mal durchliesst, zeugt der Beitrag schon von erpresserischer Einschüchterung, gegenüber den dort Hilfesuchenden.
"Entweder du zahlst, oder wir machen dich fertig", so ähnlich kann man das Angebot der Kanzlei auch sehen. Wobei die Worte einem Fremden auf der Strasse entgegen zu bringen, könnte mitunter auch ein paar Wochen Urlaub nach sich ziehen.
Aber nein, im Netz und von einer Anwaltskanzlei ausgesprochen... und alle huschen.
Vllt. muss das ja so sein, aber ich hoffe, das die Gerichte dieser Machenschaft ein für allemal einen gottverdammten Riegel vorsetzen und nicht nur den Downloader als "kriminell" anzusehen, den die Abmahner sind nichts besser. Wobei Downloader ist ja nur noch so ein Sammelbegriff, heute wirste ja bekanntlich für alles abgemahnt.
Mfg
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08.04.13, 23:23
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#3
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Ist öfter hier
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 204
Bedankt: 137
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Eine Abmahnkanzlei verschickt Abmahnungen, damit sie niemand mehr als Abmahnkanzlei bezeichnet.
Logisch: Wenn man von jemandem Schläger genannt wird, kann man das beenden indem man ihm eine reindonnert
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Jeder Mensch muss sterben, aber nicht jeder hat gelebt.
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