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myGully |
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06.04.13, 14:00
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 4
Bedankt: 5
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Vodafone "Problem" mit Kündigung?
Hei Leute, also die Story wird etwas länger aber mit Sicherheit gibts genug zum drüber aufregen^^
Also, ich habe vor 3 Jahren dort einen Vertrag gemacht mit einer üblichen Laufzeit von 2 Jahren. War soweit erstmal auch okay, nachdem mein Handy dann 4 mal kaputt war ohne eigenverschulden durfte ich mir auch nen anderes Model aussuchen auch noch okay.
Der Knackpunkt kam als der Vertrag auslief und ich frühzeitig in nen Shop bin um mich zu informieren bzw um zu kündigen, ich bekam das Angebot den Vertrag für 1 Jahr! zu verlängern und ein neues Telefon bekäme ich auch noch. Da der kostenanteil etwas stieg hielt ich kurz Rücksprache mit meinen Eltern die direkt nach dem Gespräch über die Preise und die Laufzeit informiert wurden. Naja Vertrag dann auch unterschrieben auf jedenfall bin ich vor 3 Wochen in den Shop weil ich wusste das Kündigungsfrist fast vorbei ist, da guckt der Typ dort mich an und meint: Ja dein Vertrag läuft aber erst 2014 aus. -.-
Ich also stundenlang mit denen Diskutiert mit dem Ergebnis das er sich in der Unschuld sieht und meiner Meinung nach ist das Vortäuschung falscher Tatsachen und Falschaussage. Kann ich über meine Bank nicht einfach den Zahlungseinzug stoppen und im Zweifelsfall vor Gericht gehen?
Mir haben alle gesagt gegen so einen großen Konzern könne man nichts unternehmen, aber das wär ja ziemlich traurig wenn die mit ihren Kunden machen können was sie wollen.
(Ähnlich bei unserm LTE anschluss-> Definitiv nicht erbrachte Leistungen (3mb sollen ankommen, ich hab grad ma 400kb, und wenn das Volumen aufgebraucht ist drehen die das auf 35 kb/s runter anstatt 375kb/s)
Kann man da was machen und wenn ja was?

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06.04.13, 14:09
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#2
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von Exceder
Naja Vertrag dann auch unterschrieben
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Was für einen Vertrag und mit welchen Bedingungen?
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06.04.13, 14:14
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 4
Bedankt: 5
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Das war ja die dreistigkeit: Im vertrag steht:"bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 weiteres Jahr"
und genau so hat der Kerl es mir auch erklärt, mit dem Ergebnis das der nen Neuvertrag fertig gemacht hat der natürlich 2 Jahre läuft aber davon wollte er dann nichts wissen das er mir da was gesagt hat und so der wurde richtig pampig dann..
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06.04.13, 14:52
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 212
Bedankt: 269
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Eigene Schuld würde ich mal sagen. Da hilft auch klagen nicht. Du hast den Vertrag unterschrieben.
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06.04.13, 15:37
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 637
Bedankt: 685
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Tja selber schuld.
Generell steht auch immer bei DSL und auch LTE = BIS ZU
Und verträge kann man auch innerhalb von 14Tage wieder Kündigen.
Und man liest auch erst, bevor man was unterschreibt.
Besonderst AGB´s
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06.04.13, 17:02
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#6
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.971
Bedankt: 8.027
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Zitat:
Zitat von Exceder
Kann ich über meine Bank nicht einfach den Zahlungseinzug stoppen und im Zweifelsfall vor Gericht gehen?
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Klar kannst Du. Und dann, ein halbes Jahr später, kannst Du hier wieder einen Thread aufmachen, in dem Du dich dann drüber auslässt, das Du nun gnadenlos verschuldet bist und Hilfe brauchst und so weiter.
Zitat:
Zitat von Exceder
(Ähnlich bei unserm LTE anschluss-> Definitiv nicht erbrachte Leistungen (3mb sollen ankommen, ich hab grad ma 400kb, und wenn das Volumen aufgebraucht ist drehen die das auf 35 kb/s runter anstatt 375kb/s)
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Stimmt doch. Sollst 3mbit (ich denke mal nur down) haben und mit 400kb/sek biste sogar drüber. Der zweite Wert ist minimal zu langsam, aber das macht auch schon keinen Unterschied mehr.
Alles in allem liest Du dir nun einfach den Vertrag durch, liest, was Du unterschrieben hast und fertig. Da kannst Du dir die Nachfrage hier sparen, denn die wenigsten hier dürften Einsicht in deine Unterlagen haben.
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06.04.13, 17:04
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#7
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von Exceder
mit dem Ergebnis das der nen Neuvertrag fertig gemacht hat der natürlich 2 Jahre läuft aber davon wollte er dann nichts wissen das er mir da was gesagt hat und so der wurde richtig pampig dann..
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Nein, der hat nicht nur einen Neuvertrag fertig gemacht. DU hast ihn auch noch unterschrieben! Also werde dir erstmal klar, dass du einen Fehler gemacht hast und nicht ausschließlich die anderen. Ist ja wie im Kindergarten!
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06.04.13, 18:11
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Zitat:
Zitat von wolfgang1502
Und verträge kann man auch innerhalb von 14Tage wieder Kündigen.
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Nur in besonderen Fällen, jedenfalls längst nicht immer.
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06.04.13, 18:38
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#9
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Man kann Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Kündigen mindestens 3 Monate vor Vertragsende.
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06.04.13, 18:45
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Zitat:
Zitat von Ghozz
Man kann Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Kündigen mindestens 3 Monate vor Vertragsende.
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Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften, Haustürgeschäften usw. - eben in "Sonderfällen". Ein allgemeines Widerrufsrecht bei Verträgen gibt es NICHT.
Bei Kündigungsfristen zählt, was im Vertrag steht (wieder abgesehen von Sonderfällen wie z.B. im Mietrecht).
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06.04.13, 18:53
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#11
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Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 196
Bedankt: 75
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Klar kannst du die Lastschrift via deiner Bank rückwirkend immer wieder einziehen. Aber dann wird Vodafone klagen. Schau halt wirklich mal in deinen Vertrag, den du unterschrieben hast. Dabei ist es egal, was dir jemand vorgeschwätzt hat, für das was du unterschreibst, musst du Bürgschaft leisten.
@Lord_Wellington: Es gibt ein allgemein gültiges Widerrufsrecht von 14 Tagen, egal um welchen Vertrag es sich handelt. Kannst du auch nachlesen.
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the sense of dignity grows with the ability to say no to oneself
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06.04.13, 18:56
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#12
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Patient 0
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 1.078
Bedankt: 513
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Was der Verkäufer erzählt ist egal.
AUSSER er hält das schriftlich fest und unterschreibt das dann auch.
Alles andere steht im Vertrag. Wer das nicht liest oder nicht versteht, brauch sich nicht zu wundern.
Auch wenn etwas falsch erklärt wurde, kann man das RICHTIGE im Vertrag lesen ..und das ist jetzt wichtig..
- B E V O R - man unterschreibt..
Edit:
Wenn ich sowas im Shop mache, dann les ich ALLES durch. Auch wenn der Typ mich vollquatschen will oder mal ne halbe Stunde auf die Unterschrift warten muss.
Auf der Welt will Dich jeder Bescheissen. Es liegt alleine an Dir, wie sehr..
Edit 2:
Auch hier mal wieder .. AGB lesen, da steht ALLES drin..
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Auszüge die für den TE wohl wichtig sind..
4. Vertragsdauer, Kündigung
4.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone-
Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten
und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht (rechtzeitig)
gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen
haben in Schriftform zu erfolgen.
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06.04.13, 18:57
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Zitat:
Zitat von maehschaf
@Lord_Wellington: Es gibt ein allgemein gültiges Widerrufsrecht von 14 Tagen, egal um welchen Vertrag es sich handelt. Kannst du auch nachlesen.
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 Wo denn?
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06.04.13, 18:59
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#14
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von maehschaf
@Lord_Wellington: Es gibt ein allgemein gültiges Widerrufsrecht von 14 Tagen, egal um welchen Vertrag es sich handelt. Kannst du auch nachlesen.
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Verbreite doch nicht so einen Blödsinn!
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06.04.13, 19:52
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#15
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 393
Bedankt: 257
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Was willst Du machen? Du hast aktiv verlängert, dadurch war die neue Vertragslaufzeit wieder 24 und nicht 12 Monate. 12 Monate hast Du nur bei passiver Verlängerung, also den Vertrag einfach weiterlaufen zu lassen.
@maehschaf: da würde ich auch gerne mal die Quelle zu sehen. Wenn Dir irgendwer ein Widerrufsrecht einräumt (stationärer Kauf), dann rein aus Kulanz und Kundenfreundlichkeit..
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06.04.13, 20:09
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#16
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Lord_Wellington und einige andere haben Recht. Einen Vertrag den man unterschreibt kann man nicht ohne weiteres widerrufen. Ausnahmen stehen unter Widerruf und Vertragsschluss.
Zitat:
Juni 23rd, 2009
Kann man von jeden Vertrag zurücktreten bzw. kündigen?
Rechtsanwalt Martin – Berlin-Marzahn
Häufig bekomme ich die Nachfrage von Mandanten, dass man einen Vertrag geschlossen habe und nun den Vertrag kündigen/ widerrufen oder einfach vom Vertrag zurücktreten wolle. Viele Mandanten gehen davon aus, dass dies unproblematisch möglich sei, was falsch ist.
Kündigung und Vertrag
Einen Vertrag kann man nur kündigen, wenn sich ein Kündigungsrecht aus dem Gesetz ergibt oder dieses im Vertrag vereinbart wurde. Ein Kündigungsrecht aus dem Gesetz ergibt sich im Normalfall nur bei schwerwiegender Vertragsverletzung der Gegenseite (z.B. die Ware ist mangelhaft und es konnte nicht nachgebessert werden). Ein vertragliches Kündigungsrecht wird dem Kunden häufig als besonderes Angebot in einigen Kaufhäusern angeboten “14 Tage Geld zurück!. Ansonsten besteht kein Kündigungsrecht.
Überlegen Sie doch einmal warum sollte man einen Vertrag schließen, wenn sich jede Seite – ohne Probleme – wieder vom Vertrag lösen könnte. Ein solcher Vertrag macht kaum Sinn.
Die Auffassung man könnte als Verbraucher von jedem Kauf innerhalb von 14 Tagen zurücktreten bzw. kündigen ist falsch. Dies gilt nur für spezielle Angebote, in denen das Kündigungsrecht offeriert wurde. Ansonsten gilt: kein Kündigungsrecht!
Widerruf und Vertragsschluss
Der Widerruf führt ebenfalls zur Vertragsauslösung. Häufiger als die Kündigung hat der Verbraucher die Möglichkeit Verträge zu widerrufen. Dabei ist aber Voraussetzung,dass ein gesetzliches Widerrufsrecht vorliegt. Bei Verbraucherverträgen, die unter der Zuhilfe von Fernkommunikationsmitteln zu Stande gekommen sind, wie z.B. per Telefon oder per Internet und bei Haustürgeschäften besteht im Normfalfall (auch hier gibt es Ausnahmen) die Möglichkeit den Vertragsschluss zu widerrufen. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt. Dies gilt aber nicht für alle Verträge, sondern nur für Fernabsatzverträge bzw. Haustürgeschäfte (ähnlich auch Verbraucherkreditgeschäfte).
Rücktritt und Vertrag
Beim Rücktritt ist es ähnlich, wie mit der Kündigung. Hier muss ein Rücktrittsgrund vorliegen. Dieser kann sich aus dem Gesetz ergeben und ist auf Ausnahmefälle beschränkt. Der Rücktritt hat ähnliche Wirkungen, wie die Kündigung. Den Unterschied kann man so erklären, als dass bei Dauerschuldverhältnissen (Miete, Pacht etc.) man von der Kündigung spricht und bei den anderen Schuldverhältnissen vom Rücktritt (z.B. bei Kauf). Dies – also die Unterscheidung – ist aber nicht immer im Gesetz so durchgehalten worden. Wie bei der Kündigung muss sich der Rücktrittsgrund aus dem Gesetz ergeben oder aus dem Vertrag. Der klassische Fall des Rücktritts ist beim Kauf die erfolglose Nachbesserung des Verkäufers.
Anfechtung und Vertrag
Die Anfechtung ist eine weitere Möglichkeit um sich vom Vertrag zu lösen. Diese setzt aber einen Irrtum beim Vertragsschluss voraus. Dies ist in den seltenen Fällen tatsächlich so. Der Irrtum, dass der Preis zu hoch ist und man die Ware woanders billiger bekommen kann, ist dabei unerheblich.
Praxisrelevanter ist die arglistige Täuschung die zur Anfechtung und damit zur Nichtigkeit des Vertrages führen kann.
Quelle [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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07.04.13, 09:53
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#17
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Ultimative Keks Power
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.675
Bedankt: 1.889
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Zitat:
Zitat von Exceder
Ähnlich bei unserm LTE anschluss-> Definitiv nicht erbrachte Leistungen (3mb sollen ankommen, ich hab grad ma 400kb, und wenn das Volumen aufgebraucht ist drehen die das auf 35 kb/s runter anstatt 375kb/s
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Du solltest hier genau hinschauen ob es Kb/s (Kilobit pro Sekunde) oder KB/s (Kilobyte pro Sekunde) sind. Die Zahlen, die du nennst hören sich nämlich für LTE durchaus normal an, da 400 KB/s ~ 4 Mbit/s sind und 35 KB/s ~ 375 Kb/s sind.
Das mit der Vertragsverlängerung ist schwierig, da kannst du nur was machen wenn du es irgendwo schriftlich hast, dass der Vertrag 2012 nur um 1 Jahr verlängert werden sollte.
Wenn das nicht der Fall ist, dann zieh deine Lehre daraus. Andernfalls brauchst du nicht vor Gericht gehen, dann wurde das einfach falsch eingetragen und Vodafone korrigiert sowas dann normalerweise auch.
Aber für solche Aussagen braucht man halt Belege.
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07.04.13, 16:43
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#18
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Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 196
Bedankt: 75
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@all: Hier könnt ihr es nachlesen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Und bitte, Vodafone bietet dieses Widerrufsrecht an, und eigentlich so ziemlich alle Anbieter, sodass es allgemein gültig ist.
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the sense of dignity grows with the ability to say no to oneself
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07.04.13, 16:59
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Zitat:
Zitat von maehschaf
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Ohoh, juristische Laien...
"Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt..."
§355 BGB regelt nur, was zu beachten ist, WENN ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, aber nicht, WANN es besteht.
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07.04.13, 17:57
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#20
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 393
Bedankt: 257
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Zitat:
Zitat von maehschaf
Und bitte, Vodafone bietet dieses Widerrufsrecht an, und eigentlich so ziemlich alle Anbieter, sodass es allgemein gültig ist.
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Nein, eben nicht! Das Widerrufsrecht wird von den Anbietern (z.B. Vodafone) nur bei Fernabsatzverträgen angeboten. Gehe ich in den Vodafone-Laden und schließe einen Vertrag vor Ort ab, gilt "pacta sunt servanda" - ein Recht auf Widerruf habe ich als Verbraucher dann grundsätzlich nicht (Ausnahmen wie Anfechtbarkeit wg. Täuschung etc. mal außen vor).
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08.04.13, 18:09
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#21
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.142
Bedankt: 580
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Exceder
Das war ja die dreistigkeit: ßIm vertrag steht:"bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 weiteres Jahr"
und genau so hat der Kerl es mir auch erklärt, mit dem Ergebnis das der nen Neuvertrag fertig gemacht hat der natürlich 2 Jahre läuft aber davon wollte er dann nichts wissen das er mir da was gesagt hat und so der wurde richtig pampig dann..
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Nichtkündigung heisst, du änderst an dem Vertrag nichts, dann verlängert er sich automatisch jeweils um 12 Monate.
Änderst du aber den Vertrag, z.b. weil die ein neues Handy nimmt, gelten 24 Monate, steht irgentwo in den AGB´s
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